Lies die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung und aller vor der Installation zur Verfügung gestellten ergänzenden Lizenzbestimmungen (zusammen „Vereinbarung") sorgfältig durch. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dieser Lizenzvereinbarung und den ergänzenden Lizenzbestimmungen haben die ergänzenden Lizenzbestimmungen Vorrang. Die Software, auf die sich diese Vereinbarung bezieht, ist durch Urheberrecht und andere internationale Gesetze, Vorschriften und Vereinbarungen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Durch Installation, Nutzung oder das Kopieren der Software erklärst du dich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.
DE - LIZENZVEREINBARUNG Sennheiser Dongle Control Firmware Updater, VERSION (BELIEBIG) LIZENZVEREINBARUNG

Sennheiser Dongle Control

Copyright (c) 2024, Sonova Consumer Hearing GmbH

LIZENZVEREINBARUNG Sennheiser Dongle Control, VERSION (BELIEBIG) LIZENZVEREINBARUNG

Lies die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung und aller vor der Installation zur Verfügung gestellten ergänzenden Lizenzbestimmungen (zusammen „Vereinbarung") sorgfältig durch. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dieser Lizenzvereinbarung und den ergänzenden Lizenzbestimmungen haben die ergänzenden Lizenzbestimmungen Vorrang. Die Software, auf die sich diese Vereinbarung bezieht, ist durch Urheberrecht und andere internationale Gesetze, Vorschriften und Vereinbarungen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Durch Installation, Nutzung oder das Kopieren der Software erklärst du dich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.

1. NUTZUNGSLIZENZ: Sonova Consumer Hearing GmbH („SCH") gewährt dir eine nicht-exklusive und nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der begleitenden Software und Dokumentation (zusammen „Software") ausschließlich zur Verwaltung oder Steuerung der dafür spezifizierten SCH-Geräte. Du darfst die Software nicht zur Steuerung oder Verwaltung von Hardware verwenden, die keine SCH-Geräte ist, ohne dafür eine separate schriftliche Lizenzvereinbarung zu haben.

2. EINSCHRÄNKUNGEN: Die Software ist durch geistige Eigentumsrechte geschützt. Das Eigentum an der Software und allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen, Verbesserungen und Überarbeitungen der Software, verbleibt bei SCH und/oder seinen Lizenzgebern. Sofern nicht durch geltendes Recht verboten, darfst du die Software nicht modifizieren, dekompilieren oder zurückentwickeln. Dieses Abkommen gewährt kein Recht, keinen Titel oder Interesse an oder zu einer Marke, Dienstleistungsmarke, einem Logo oder Handelsnamen von SCH oder seinen Lizenzgebern.

3. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS: Die Software wird „WIE BESEHEN" bereitgestellt. Ohne das Vorstehende einzuschränken, garantiert SCH nicht, dass die Software fehlerfrei ist oder ohne Bugs, Viren, Datenverlust oder Unterbrechungen funktioniert. Dein ausschließliches Rechtsmittel und die gesamte Haftung von SCH im Rahmen dieser beschränkten Gewährleistung ist der Ersatz der Software durch SCH. Alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen, Darstellungen und Gewährleistungen, einschließlich jeglicher stillschweigender Gewährleistung der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung werden von SCH ausgeschlossen, außer soweit diese Ausschlüsse als rechtswidrig erachtet werden.

4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: SOWEIT GESETZLICH NICHT VERBOTEN, HAFTET SCH ODER SEINE LIZENZGEBER IN KEINEM FALL FÜR ENTGANGENE EINNAHMEN, GEWINNE ODER DATEN ODER FÜR BESONDERE, INDIREKTE, FOLGE-, NEBEN- ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN, SELBST WENN SCH AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON SCH DIR GEGENÜBER, OB VERTRAGLICH, AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG, DEN BETRAG, DEN DU FÜR DIE SOFTWARE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEZAHLT HAST. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DIE OBEN GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.

5. KÜNDIGUNG: Diese Vereinbarung ist gültig, bis sie gekündigt wird. Du kannst diese Vereinbarung jederzeit kündigen, indem du die Software deinstallierst und alle Kopien der Software vernichtest. Diese Vereinbarung wird unverzüglich ohne Ankündigung von SCH beendet, wenn du gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt. Bei Kündigung musst du die Software deinstallieren und alle Kopien der Software vernichten.

Sonova Consumer Hearing GmbH
⁠Am Labor 1
⁠DE - 30900 Wedemark
⁠Deutschland
⁠Tel.: +49 (0) 5130 949 0000
⁠eu.sennheiser-hearing.com

Revisionsdatum: Juni 2024

DE - Lizenzvereinbarung Sennheiser Dongle Control Firmware Updater, VERSION (alle) Lizenzvereinbarung für Nutzer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Sennheiser Dongle Control

Copyright (c) 2024, Sonova Consumer Hearing GmbH

Lizenzvereinbarung Sennheiser Dongle Control, VERSION (alle) Lizenzvereinbarung für Nutzer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz:

Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung und weitere etwaig vor Installation der Software ergänzend zur Verfügung gestellte Bedingungen (insgesamt „Vereinbarung") gründlich. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dieser Lizenzvereinbarung und den ergänzend zur Verfügung gestellten Bedingungen haben die ergänzend zur Verfügung gestellten Bedingungen Vorrang. Die unter dieser Vereinbarung überlassene Software ist urheberrechtlich und unter weiteren nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Mit der Installation, Nutzung oder durch das Erstellen einer Kopie dieser Software akzeptieren Sie diese Lizenzvereinbarung.

1. Nutzungsrecht: Die Sonova Consumer Hearing GmbH (SCH) räumt dir ein nicht-exklusives und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der unter dieser Lizenzvereinbarung überlassenen Software und zugehöriger Dokumentation ein, zur Administration und Kontrolle ausschließlich dafür vorgesehener SCH-Produkte. Es ist ohne eine gesonderte schriftliche Lizenzvereinbarung nicht erlaubt, die Software zur Administration oder Kontrolle anderer Hardware zu nutzen als solcher von SCH.

2. Beschränkungen: Die Software ist durch Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Das danach geschützte Eigentum an der Software und allem damit verbundenen geistigem Eigentum, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf - Modifikationen, Verbesserungen und Überarbeitungen der Software, verbleibt bei SCH und/oder deren Lizenzgebern. Modifikationen, Reverse Engineering oder Dekompilieren der Software ist nur erlaubt, soweit ein gesetzlicher oder vertraglich eingeräumter Anspruch dazu berechtigt. Über die nach dieser Lizenzvereinbarung eingeräumten Rechte hinaus, insbesondere betreffend Marken oder Handelsbezeichnungen von SCH, werden mit dieser Lizenzvereinbarung keine weiteren Rechte übertragen oder eingeräumt.

3. Gewährleistung: Es ist bekannt, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollkommen frei von Mängeln zu erstellen. Die Software entspricht in ihren Eigenschaften der von SCH herausgegebenen Produktspezifikation und Produktinformation. Eine Gewährleistung für Eigenschaften, die über die insoweit vertragsgemäße Nutzbarkeit hinausgehen übernimmt SCH nicht. Sofern Sie die Software als Unternehmer nutzen, ist die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr beschränkt.

4. Haftungsbeschränkung: Bei der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet SCH bis zur Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens. SCH haftet darüber hinaus für Schäden aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, soweit die Schäden Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen betreffen oder soweit SCH für die Pflichterfüllung eine Garantie übernommen hat oder das Produkthaftungsgesetz eine Haftung bestimmt. Weiterhin haftet SCH, sofern vertragswesentliche Pflichten verletzt werden, wobei vertragswesentliche Pflichten solche sind, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Sie entsprechend vertrauen dürfen. Zum Zwecke der Begrenzung eines möglichen Schadens wird dem Nutzer empfohlen, mit Hilfe der Software verarbeitete eigene Daten auch selbst und unabhängig von der Software vor Verlust zu sichern, wobei diese Empfehlung nicht die Haftung nach den vorgenannten Absätzen dieser Ziffer 4. berührt.

5. Beendigung dieser Vereinbarung: Diese Vereinbarung ist wirksam bis zu deren Kündigung. Die Kündigung kann durch die vollständige und vorbehaltlose Deinstallation und Löschung der Software bzw. Zerstörung deiner betreffenden Datenträger erfolgen. Seitens SCH wird diese Vereinbarung unmittelbar und ohne eine darauf bezogene Nachricht an dich beendet, sobald du gegen eine der nach dieser Vereinbarung für dich bestehenden Pflichten verstößt. In jedem Fall der Beendigung dieser Vereinbarung musst du die Software deinstallieren und alle Kopien hiervon dauerhaft löschen zw. zerstören.

6. Rechtswahl und Gerichtsstand: Sofern Sie Unternehmer sind, findet für die aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung resultierenden Beziehungen deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist in diesem Fall am für den Sitz von SCH sachlich zuständigen Gericht.

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⁠Stand: Juni 2024

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