Sennheiser Dongle-Steuerung
Copyright (c) 2024, Sonova Consumer Hearing GmbH
LIZENZVEREINBARUNG Sennheiser Dongle Control, VERSION (BELIEBIG) LIZENZVEREINBARUNG
Lies dir die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung sowie alle vor der Installation bereitgestellten ergänzenden Lizenzbedingungen (zusammenfassend „Vereinbarung“) sorgfältig durch. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Lizenzvereinbarung und den bereitgestellten ergänzenden Lizenzbedingungen haben die ergänzenden Lizenzbedingungen Vorrang. Die Software, auf die sich diese Vereinbarung bezieht, ist durch das Urheberrecht sowie andere internationale Gesetze, Vorschriften und Abkommen zum geistigen Eigentum geschützt. Durch die Installation, Nutzung oder das Kopieren der Software erklärst du dich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.
1. NUTZUNGSRECHT: Die Sonova Consumer Hearing GmbH („SCH“) gewährt dir eine nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der beiliegenden Software und Dokumentation (zusammenfassend „Software“), und zwar ausschließlich zur Verwaltung oder Steuerung der darin angegebenen SCH-Geräte. Es ist dir nicht gestattet, die Software zur Steuerung oder Verwaltung von anderer Hardware als SCH-Geräten zu nutzen, sofern du hierfür keine separate schriftliche Lizenzvereinbarung hast.
2. EINSCHRÄNKUNGEN: Die Software ist durch geistige Eigentumsrechte geschützt. Das Eigentumsrecht an der Software und alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen, Erweiterungen und Überarbeitungen der Software, verbleiben bei SCH und/oder seinen Lizenzgebern. Sofern die Durchsetzung nicht durch geltendes Recht untersagt ist, darfst du die Software nicht verändern, dekompilieren oder zurückentwickeln. Durch diese Vereinbarung werden dir keine Rechte, Titel oder Anteile an Marken, Dienstleistungsmarken, Logos oder Handelsnamen von SCH oder seinen Lizenzgebern gewährt.
3. HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die Software wird „wie besehen“ bereitgestellt. Ohne Einschränkung des Vorstehenden übernimmt SCH keine Gewähr dafür, dass die Software fehlerfrei ist oder ohne Bugs, Viren, Datenverluste oder Unterbrechungen funktioniert. Dein einziger Rechtsbehelf und die gesamte Haftung von SCH im Rahmen dieser beschränkten Gewährleistung besteht im Austausch der Software durch SCH. SCH lehnt alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen, Zusicherungen und Gewährleistungen ab, einschließlich jeglicher stillschweigender Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter, es sei denn, diese Haftungsausschlüsse sind rechtlich unwirksam.
4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: SOWEIT DIES NICHT GESETZLICH UNZULÄSSIG IST, HAFTEN SCH ODER SEINE LIZENZGEBER IN KEINEM FALL FÜR ENTGANGENE EINNAHMEN, Gewinnausfälle oder Datenverluste oder für besondere, indirekte, Folge-, zufällige oder Strafschäden, unabhängig von deren Ursache und ungeachtet der Haftungsgrundlage, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, selbst wenn SCH auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON SCH DIR GEGENÜBER, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER AUS ANDEREM GRUND, DEN VON DIR IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR DIE SOFTWARE BEZAHLTEN BETRAG. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DIE OBEN GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
5. KÜNDIGUNG: Diese Vereinbarung gilt bis zu ihrer Kündigung. Du kannst diese Vereinbarung jederzeit kündigen, indem du die Software deinstallierst und alle Kopien der Software vernichtest. Diese Vereinbarung endet sofort und ohne vorherige Ankündigung seitens SCH, wenn du gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt. Bei Kündigung musst du die Software deinstallieren und alle Kopien der Software vernichten.
Sonova Consumer Hearing GmbH
Am Labor 1
DE - 30900 Wedemark
Deutschland
Tel.: +49 (0) 5130 949 0000
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Aktualisierungsdatum: Juni 2024
Sennheiser Dongle-Steuerung
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Lizenzvereinbarung Sennheiser Dongle Control, VERSION (alle) Lizenzvereinbarung für Nutzer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz:
Bitte lies diese Lizenzvereinbarung und alle weiteren Bedingungen, die dir vor der Installation der Software zusätzlich zur Verfügung gestellt werden (zusammenfassend „Vereinbarung“), sorgfältig durch. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Lizenzvereinbarung und den zusätzlich zur Verfügung gestellten Bedingungen haben die zusätzlich zur Verfügung gestellten Bedingungen Vorrang. Die im Rahmen dieser Vereinbarung überlassene Software ist urheberrechtlich und durch weitere nationale und internationale gesetzliche Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Mit der Installation, Nutzung oder dem Erstellen einer Kopie dieser Software akzeptierst du diese Lizenzvereinbarung.
1. Nutzungsrecht: Die Sonova Consumer Hearing GmbH (SCH) gewährt dir ein nicht-exklusives und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung überlassenen Software und der dazugehörigen Dokumentation zur Verwaltung und Steuerung ausschließlich der dafür vorgesehenen SCH-Produkte. Ohne eine gesonderte schriftliche Lizenzvereinbarung ist es nicht gestattet, die Software zur Verwaltung oder Steuerung anderer Hardware als der von SCH hergestellten zu nutzen.
2. Einschränkungen: Die Software ist durch Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Das damit verbundene Eigentumsrecht an der Software und allem damit verbundenen geistigen Eigentum, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf – Modifikationen, Verbesserungen und Überarbeitungen der Software, verbleibt bei SCH und/oder deren Lizenzgebern. Modifikationen, Reverse Engineering oder Dekompilieren der Software sind nur zulässig, soweit ein gesetzlicher oder vertraglich eingeräumter Anspruch dazu berechtigt. Über die nach dieser Lizenzvereinbarung eingeräumten Rechte hinaus, insbesondere in Bezug auf Marken oder Handelsbezeichnungen von SCH, werden mit dieser Lizenzvereinbarung keine weiteren Rechte übertragen oder eingeräumt.
3. Gewährleistung: Es ist bekannt, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Software völlig fehlerfrei zu erstellen. Die Software entspricht in ihren Eigenschaften der von SCH herausgegebenen Produktspezifikation und Produktinformation. Eine Gewährleistung für Eigenschaften, die über die insoweit vertragsgemäße Nutzbarkeit hinausgehen, übernimmt SCH nicht. Sofern du die Software als Unternehmer nutzt, ist die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr beschränkt.
4. Haftungsbeschränkung: Bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet SCH bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. SCH haftet darüber hinaus für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, sofern diese Schäden das Leben, den Körper oder die Gesundheit einer Person betreffen oder sofern SCH für die Erfüllung der Pflichten eine Garantie übernommen hat oder das Produkthaftungsgesetz eine Haftung vorsieht. Weiterhin haftet SCH, sofern vertragswesentliche Pflichten verletzt werden, wobei vertragswesentliche Pflichten solche sind, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung du entsprechend vertrauen darfst. Zur Begrenzung eines möglichen Schadens wird dem Nutzer empfohlen, die mit Hilfe der Software verarbeiteten eigenen Daten auch selbst und unabhängig von der Software vor Verlust zu sichern, wobei diese Empfehlung die Haftung nach den vorgenannten Absätzen dieser Ziffer 4 nicht berührt.
5. Beendigung dieser Vereinbarung: Diese Vereinbarung gilt bis zu ihrer Kündigung. Die Kündigung erfolgt durch die vollständige und vorbehaltlose Deinstallation und Löschung der Software bzw. die Vernichtung der entsprechenden Datenträger. Seitens SCH wird diese Vereinbarung unverzüglich und ohne entsprechende Mitteilung an dich beendet, sobald du gegen eine der dir gemäß dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten verstößt. In jedem Fall der Beendigung dieser Vereinbarung musst du die Software deinstallieren und alle Kopien davon dauerhaft löschen bzw. vernichten.
6. Rechtswahl und Gerichtsstand: Sofern du Unternehmer bist, gilt für die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Beziehungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist in diesem Fall das für den Sitz von SCH sachlich zuständige Gericht.
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Stand: Juni 2024