Bitte lies diese Lizenzvereinbarung und alle möglichen ergänzenden Bedingungen (insgesamt „Vereinbarung“) gründlich durch. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Lizenzvereinbarung und den ergänzenden Bedingungen haben die ergänzenden Bedingungen Vorrang. Die unter dieser Vereinbarung bereitgestellte Software ist urheberrechtlich und durch andere nationale und internationale Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Durch die Installation, Nutzung oder das Erstellen einer Kopie dieser Software akzeptierst du diese Lizenzvereinbarung.
EN - Englisch: Lizenzvereinbarung Sennheiser AMBEO Soundbar | Max SB01 Softwarepaket, VERSION (alle)

Bitte lies diese Lizenzvereinbarung und alle möglichen ergänzenden Bedingungen (insgesamt „Vereinbarung“) gründlich durch. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Lizenzvereinbarung und den ergänzenden Bedingungen haben die ergänzenden Bedingungen Vorrang. Die unter dieser Vereinbarung bereitgestellte Software ist urheberrechtlich und durch andere nationale und internationale Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Durch die Installation, Nutzung oder das Erstellen einer Kopie dieser Software akzeptierst du diese Lizenzvereinbarung.

1. Recht auf Nutzung

Die Sonova Consumer Hearing GmbH (im Folgenden „Sonova CHB“) gewährt Ihnen ein nicht-ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung bereitgestellte Software und die zugehörige Dokumentation zur Verwaltung und Steuerung von Sonova CHB-Produkten zu nutzen, die ausschließlich für diesen Zweck bestimmt sind. Ohne eine gesonderte schriftliche Lizenzvereinbarung ist es nicht gestattet, die Software zur Verwaltung oder Steuerung anderer Hardware als der von Sonova CHB zu verwenden.

2. Einschränkungen

Die Software ist durch Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Das Eigentum an der Software und allem damit verbundenen geistigen Eigentum, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Modifikationen, Verbesserungen und Überarbeitungen der Software, verbleibt bei Sonova CHB und/oder deren Lizenzgebern. Modifikationen, Reverse Engineering oder Dekompilierung der Software sind nur erlaubt, wenn ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch dazu berechtigt. Über die nach dieser Lizenzvereinbarung eingeräumten Rechte hinaus, insbesondere betreffend Marken oder Handelsbezeichnungen von Sonova CHB, werden mit dieser Lizenzvereinbarung keine weiteren Rechte übertragen oder eingeräumt.

3. Gewährleistung

Es ist bekannt, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollkommen fehlerfrei zu erstellen. Die Software entspricht in ihren Eigenschaften der von Sonova CHB herausgegebenen Produktspezifikation und Produktinformation. Sonova CHB übernimmt keine Gewährleistung für Eigenschaften, die über den Umfang ihrer vertraglichen Anwendbarkeit hinausgehen.

Wenn Sie die Software als Unternehmer nutzen, ist die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr begrenzt.

4. Haftungsbeschränkung

Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sonova CHB bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

Darüber hinaus haftet Sonova CHB für Schäden aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, soweit die Schäden Leben, Körper oder Gesundheit einer Person betreffen oder soweit Sonova CHB eine Garantie für die Pflichterfüllung übernommen hat oder wenn die Haftung durch das Produkthaftungsgesetz bestimmt wird.

Darüber hinaus haftet Sonova CHB, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, wobei wesentliche Vertragspflichten solche sind, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Erfüllung Sie vertrauen dürfen.

Zum Zwecke der Begrenzung möglicher Schäden wird dem Nutzer empfohlen, seine eigenen, von der Software verarbeiteten Daten auch unabhängig von der Software vor Verlust zu schützen, und diese Empfehlung berührt die Haftung gemäß den vorgenannten Absätzen dieses Abschnitts 4 nicht.

5. Beendigung dieser Vereinbarung

Diese Vereinbarung ist wirksam, bis sie gekündigt wird. Die Kündigung kann durch die vollständige und bedingungslose Deinstallation und Löschung der Software oder die Zerstörung deiner jeweiligen Datenträger oder die Außerbetriebnahme des Geräts erfolgen. Sonova CHB wird diese Vereinbarung sofort und ohne Benachrichtigung beenden, sobald du gegen eine deiner Pflichten aus dieser Vereinbarung verstößt. Im Falle einer Beendigung der Vereinbarung musst du die Software deinstallieren und alle Kopien der Software dauerhaft löschen oder zerstören oder das Gerät außer Betrieb nehmen.

6. Rechtswahl und Gerichtsstand

Soweit Sie Unternehmer sind, gilt für die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehenden Beziehungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. In diesem Fall ist der Gerichtsstand das zuständige Gericht am Sitz von Sonova CHB.

Sonova Consumer Hearing GmbH, Am Labor 1, 30900 Wedemark, Deutschland, Telefon: +49 5130 9490-0, www.sennheiser-hearing.com

Gültig ab März 2022

Lizenzangabe / Quellcodeangabe

Dieses Produkt bzw. die hier zum Download angebotene Software beinhaltet von Dritten entwickelten Softwarecode, einschließlich Softwarecode, der der GNU General Public License Version 2 („GPL“), GNU Lesser General Public License („LGPL“), Mozilla Public License („MPL“) und GNU Free Documentation License („GFDL“) unterliegt.

Alle in dieser Firmware verwendeten, unter LGPL lizenzierten Quellcode-Pakete können heruntergeladen werden von:

https://cdn.sennheiser-cloud.com/opensource/index/soundbar/index.html

Zusätzlich kannst du das Quellcodepaket und die ergänzenden Lizenzbedingungen der verwendeten Open-Source-Software über die implementierte Schnittstelle der AMBEO Soundbar | Max aufrufen. Du kannst diese Benutzeroberfläche auf einem Computer oder einem mobilen Gerät mit einem Internetbrowser öffnen. Voraussetzung dafür ist, dass der Computer/das mobile Gerät mit dem wireless LAN der Soundbar („AMBEO Soundbar Max [Seriennummer]“) verbunden ist.

Öffne einen Internetbrowser auf deinem Computer/Mobilgerät und gib http://ambeo in die Adressleiste ein. Die Benutzeroberfläche wird geladen und du kannst die Lizenzbedingungen öffnen.

Darüber hinaus kannst du mit der kostenlosen „Sennheiser Smart Control“ App das Quelltextpaket und die ergänzenden Lizenzbedingungen der verwendeten Open-Source-Software einsehen (um an die Informationen zu gelangen, gehe zu „Einstellungen > Info > Lizenzen“).

Schriftliches Angebot für Quellcode mit Open-Source-Lizenz

Wir stellen die anwendbaren GPL-/LGPL-/MPL-/GFDL-Quellcodedateien jedem auf Anfrage per CD-ROM oder ähnlichem Speichermedium gegen eine geringe Gebühr zur Deckung der Versand- und Medienkosten zur Verfügung, wie es unter der GPL/LGPL/MPL/GFDL erlaubt ist. Dieses Angebot ist 3 Jahre gültig.

GPL/LGPL/MPL/GFDL-Anfragen:

Bitte richte alle GPL/LGPL/MPL/GFDL-Anfragen an die folgende Adresse: Sonova Consumer Hearing GmbH, Am Labor 1, 30900 Wedemark, Deutschland, Telefon: +49 5130 9490-000,

E-Mail: chb-opensource@sonova.com

Keine Gewährleistung

Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich sein wird, jedoch OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne sogar die implizite Gewährleistung der MARKTGÄNGIGKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Einzelheiten findest du in der GNU General Public License. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, ES IST DURCH ANWENDBARES RECHT VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT ÄNDERN UND/ODER WEITERVERBREITEN DARF, DIR GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, BESONDERER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST ODER UNGENAU WERDENDE DATEN ODER VERLUSTE, DIE DIR ODER DRITTEN ENTSTEHEN ODER EIN FEHLER DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN EIN SOLCHER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

DE - Deutsch: Lizenzvereinbarung Sennheiser AMBEO Soundbar | Max SB01 Software Package, VERSION (alle)

Lizenzvereinbarung für Leute in Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Bitte lies diese Lizenzvereinbarung und weitere etwaig ergänzend zur Verfügung gestellte Bedingungen (insgesamt „Vereinbarung“) gründlich. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dieser Lizenzvereinbarung und den ergänzend zur Verfügung gestellten Bedingungen haben die ergänzend zur Verfügung gestellten Bedingungen Vorrang. Die unter dieser Vereinbarung überlassene Software ist urheberrechtlich und unter weiteren nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Mit der Installation, Nutzung oder durch das Erstellen einer Kopie dieser Software akzeptierst du diese Lizenzvereinbarung.

1. Nutzungsrecht

Die Sonova Consumer Hearing GmbH (nachfolgend “Sonova CHB”) räumt Ihnen ein nicht-exklusives und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der unter dieser Lizenzvereinbarung überlassenen Software und zugehöriger Dokumentation ein, zur Administration und Kontrolle ausschließlich dafür vorgesehener Sonova CHB Produkte. Es ist ohne eine gesonderte schriftliche Lizenzvereinbarung nicht erlaubt, die Software zur Administration oder Kontrolle anderer Hardware zu nutzen, als solcher von Sonova CHB.

2. Einschränkungen

Die Software ist durch Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Das danach geschützte Eigentum an der Software und allem damit verbundenen geistigem Eigentum, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf - Modifikationen, Verbesserungen und Überarbeitungen der Software, verbleibt bei Sonova CHB und/oder deren Lizenzgebern. Modifikationen, Reverse Engineering oder Dekompilieren der Software ist nur erlaubt, soweit ein gesetzlicher oder vertraglich eingeräumter Anspruch dazu berechtigt. Über die nach dieser Lizenzvereinbarung eingeräumten Rechte hinaus, insbesondere betreffend Marken oder Handelsbezeichnungen von Sonova CHB, werden mit dieser Lizenzvereinbarung keine weiteren Rechte übertragen oder eingeräumt.

3. Gewährleistung

Es ist bekannt, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollkommen frei von Mängeln zu erstellen. Die Software entspricht in ihren Eigenschaften der von Sonova CHB herausgegebenen Produktspezifikation und Produktinformation. Eine Gewährleistung für Eigenschaften, die über die insoweit vertragsgemäße Nutzbarkeit hinausgehen übernimmt Sonova CHB nicht.

Sofern Sie die Software als Unternehmer nutzen, ist die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr beschränkt.

4. Haftungsbeschränkung

Bei der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet Sonova CHB bis zur Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens.

Sonova CHB haftet darüber hinaus für Schäden aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, soweit die Schäden Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen betreffen oder soweit Sonova CHB für die Pflichterfüllung eine Garantie übernommen hat oder das Produkthaftungsgesetz eine Haftung bestimmt.

Weiterhin haftet Sonova CHB, sofern vertragswesentliche Pflichten verletzt werden, wobei vertragswesentliche Pflichten solche sind, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung du entsprechend vertrauen darfst.

Zum Zwecke der Begrenzung eines möglichen Schadens wird dir empfohlen, mit Hilfe der Software verarbeitete deine eigenen Daten auch selbst und unabhängig von der Software vor Verlust zu sichern, wobei diese Empfehlung nicht die Haftung nach den vorgenannten Absätzen dieser Ziffer 4. berührt.

5. Beendigung dieser Vereinbarung

Diese Vereinbarung ist wirksam bis zu deren Kündigung. Die Kündigung kann durch die vollständige und vorbehaltlose Deinstallation und Löschung der Software bzw. Zerstörung deiner betreffenden Datenträger oder Außerbetriebnahme des Gerätes erfolgen. Seitens Sonova CHB wird diese Vereinbarung unmittelbar und ohne eine darauf bezogene Nachricht an dich beendet, sobald du gegen eine der nach dieser Vereinbarung für dich bestehenden Pflichten verstößt. In jedem Fall der Beendigung dieser Vereinbarung musst du die Software deinstallieren und alle Kopien hiervon dauerhaft löschen bzw. zerstören oder das Gerät außer Betrieb nehmen.

6. Wahl des Rechts und Gerichtsstand

Sofern Sie Unternehmer sind, findet für die aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung resultierenden Beziehungen deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist in diesem Fall am für den Sitz von Sonova CHB sachlich zuständigen Gericht.

Sonova Consumer Hearing GmbH, Am Labor 1, 30900 Wedemark, Deutschland, Tel.: +49 5130 9490-0, www.sennheiser-hearing.com

Stand: März 2022

Lizenz- und Quelltext-Erklärung

Dieses Produkt bzw. die hier zum Download angebotene Software beinhaltet von Dritten entwickelten Softwaretext, einschließlich Softwaretext, der der GNU General Public License Version 2 („GPL“), GNU Lesser General Public License („LGPL“), Mozilla Public License („MPL“) und GNU Free Documentation License („GFDL“) unterliegt.

Alle Quelltextpakete, die unter der LGPL lizenziert sind und in dieser Firmware verwendet werden, können heruntergeladen werden unter:

https://cdn.sennheiser-cloud.com/opensource/index/soundbar/index.html

Darüber hinaus können Sie auf das Quelltextpaket und die ergänzenden Lizenzbedingungen der verwendeten Open-Source-Software über die implementierte Schnittstelle der AMBEO Soundbar | Max zugreifen. Sie können diese Benutzeroberfläche auf einem Computer oder einem mobilen Gerät über einen Internetbrowser öffnen. Voraussetzung dafür ist, dass der Computer/das mobile Gerät mit dem WLAN der Soundbar verbunden ist („AMBEO Soundbar Max [Seriennummer]“).

Öffnen Sie einen Internetbrowser auf Ihrem Computer/mobilen Gerät und geben Sie http://ambeo in der Adressleiste ein. Die Benutzeroberfläche wird geladen und Sie können die Lizenzbedingungen öffnen.

Darüber hinaus können Sie mit der kostenlosen „Sennheiser Smart Control“ App das Quelltextpaket und die ergänzenden Lizenzbedingungen der verwendeten Open-Source-Software einsehen (um an die Informationen zu gelangen öffnen Sie „Einstellungen>Informationen>Lizenzen“).

Schriftliches Angebot für Open-Source-lizenzierten Quelltext

Auf Anfrage stellen wir die anwendbaren GPL/LGPL/MPL/GFDL-Quelltextdateien auf CD-ROM oder einem ähnlichen Speichermedium gegen eine Schutzgebühr zur Verfügung. Die Schutzgebühr wird erhoben, um die Versand- und Medienkosten zu decken, die unter der GPL/LGPL/MPL/GFDL zulässig sind. Dieses Angebot ist 3 Jahre gültig.

GPL/LGPL/MPL/GFDL-Anfragen:

Bitte richten Sie alle GPL/LGPL/MPL/GFDL-Anfragen an die folgende Adresse: Sonova Consumer Hearing GmbH, Am Labor 1, 30900 Wedemark, Deutschland, Telefon: +49 5130 9490-000, E-Mail: chb-opensource@sonova.com

Keine Gewährleistung

Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich sein wird, aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; auch ohne die stillschweigende Gewährleistung der MARKTREIFE oder Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck. Weitere Informationen finden Sie in der GNU General Public License. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST DURCH GELTENDES RECHT VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIEREN UND/ODER WEITERVERBREITEN KANN, IHNEN GEGENüBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST ODER DATEN, DIE UNGENAU GERENDERT WERDEN, ODER VERLUSTE, DIE IHNEN ODER DRITTEN ENTSTEHEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZU ARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Allgemeine Lizenztexte

GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE Version 2 (LGPLv2)

GNU-LIBRARY-ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE LIZENZ

Version 2, Juni 1991


Copyright (C) 1991 Free Software Foundation, Inc.

Franklin Street 51, fünfte Etage, Boston, MA 02110-1301, USA

Es ist jedem gestattet, wortgetreue Kopien zu kopieren und zu verbreiten

dieses Lizenzdokuments, aber Änderungen sind nicht gestattet.

 

[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Bibliothek GPL. Es ist

[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Bibliothek GPL. Es ist

Vorwort

Die Lizenzen der meisten Software sind darauf ausgelegt, dir die Freiheit zu nehmen, sie zu teilen und zu ändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses deine Freiheit garantieren, freie Software zu teilen und zu ändern – um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Nutzer frei ist.

Diese Lizenz, die Library General Public License, gilt für bestimmte speziell ausgewiesene Software der Free Software Foundation und für alle anderen Bibliotheken, deren Autoren sich entscheiden, sie zu verwenden. Du kannst sie auch für deine Bibliotheken verwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir Freiheit, nicht den Preis. Unsere General Public Licenses sind darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass du die Freiheit hast, Kopien freier Software zu verbreiten (und bei Bedarf dafür eine Gebühr zu verlangen), dass du den Quellcode erhältst oder bekommen kannst, wenn du ihn möchtest, dass du die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden kannst; und dass du weißt, dass du diese Dinge tun kannst.

Um deine Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen vornehmen, die es niemandem verbieten, dir diese Rechte zu verweigern oder dich aufzufordern, die Rechte aufzugeben. Diese Einschränkungen bedeuten bestimmte Verantwortlichkeiten für dich, wenn du Kopien der Bibliothek verbreitest oder sie modifizierst.

Wenn du beispielsweise Kopien der Bibliothek verteilst, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, musst du den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir dir gegeben haben. Du musst sicherstellen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder bekommen können. Wenn du ein Programm mit der Bibliothek verknüpfst, musst du den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese nach Änderungen an der Bibliothek und deren Neukompilierung wieder mit der Bibliothek verknüpfen können. Und du musst ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Unsere Methode zum Schutz deiner Rechte besteht aus zwei Schritten: (1) die Bibliothek urheberrechtlich zu schützen und (2) dir diese Lizenz anzubieten, die dir die rechtliche Erlaubnis gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren.

Auch zum Schutz jedes Verbreiters möchten wir sicherstellen, dass jeder versteht, dass es für diese freie Bibliothek keine Garantie gibt. Wenn die Bibliothek von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass das, was sie haben, nicht die Originalversion ist, damit etwaige von anderen eingeführte Probleme nicht auf den Ruf der ursprünglichen Autoren zurückfallen.

Schließlich ist jedes freie Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir möchten die Gefahr vermeiden, dass Unternehmen, die freie Software vertreiben, einzeln Patentlizenzen erwerben und das Programm dadurch faktisch in proprietäre Software umwandeln. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für die freie Nutzung durch jedermann lizenziert werden muss oder überhaupt nicht lizenziert wird.

Die meisten GNU-Programme, einschließlich einiger Bibliotheken, unterliegen der gewöhnlichen GNU General Public License, die für Dienstprogramme entwickelt wurde. Diese Lizenz, die GNU Library General Public License, gilt für bestimmte ausgewiesene Bibliotheken. Diese Lizenz unterscheidet sich erheblich von der gewöhnlichen; lies sie unbedingt vollständig durch und gehe nicht davon aus, dass irgendetwas darin mit der gewöhnlichen Lizenz übereinstimmt.

Der Grund, warum wir eine separate öffentliche Lizenz für einige Bibliotheken haben, ist, dass sie die Unterscheidung verwischen, die wir normalerweise zwischen dem Modifizieren oder Erweitern eines Programms und seiner bloßen Nutzung machen. Das Verknüpfen eines Programms mit einer Bibliothek, ohne die Bibliothek zu ändern, ist in gewisser Hinsicht einfach die Nutzung der Bibliothek und vergleichbar mit dem Ausführen eines Dienstprogramms oder einer Anwendung. In textlicher und rechtlicher Hinsicht ist das verknüpfte ausführbare Programm jedoch ein kombiniertes Werk, ein Derivat der ursprünglichen Bibliothek, und die gewöhnliche General Public License behandelt es als solches.

Aufgrund dieser verwischten Unterscheidung förderte die Verwendung der gewöhnlichen General Public License für Bibliotheken die Software-Freigabe nicht effektiv, da die meisten Entwickler die Bibliotheken nicht nutzten. Wir kamen zu dem Schluss, dass schwächere Bedingungen die Freigabe besser fördern könnten.

Eine uneingeschränkte Verknüpfung unfreier Programme würde jedoch den Nutzern dieser Programme jeglichen Nutzen aus dem freien Status der Bibliotheken selbst entziehen. Diese Library General Public License soll Entwicklern unfreier Programme die Nutzung freier Bibliotheken ermöglichen, während deine Freiheit als Nutzer solcher Programme, die darin enthaltenen freien Bibliotheken zu ändern, gewahrt bleibt. (Wir haben noch nicht gesehen, wie dies bezüglich Änderungen in Header-Dateien erreicht werden kann, aber wir haben es bezüglich Änderungen in den tatsächlichen Funktionen der Bibliothek erreicht.) Die Hoffnung ist, dass dies zu einer schnelleren Entwicklung freier Bibliotheken führen wird.

Die genauen Bedingungen für das Kopieren, die Verbreitung und die Modifikation folgen. Achte genau auf den Unterschied zwischen einem „Werk, das auf der Bibliothek basiert“ und einem „Werk, das die Bibliothek nutzt“. Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während Letzteres nur mit der Bibliothek zusammenarbeitet.

Beachte, dass es möglich ist, dass eine Bibliothek von der gewöhnlichen General Public License und nicht von dieser speziellen Lizenz abgedeckt wird.

BEDINGUNGEN FÜR DAS KOPIEREN, DIE VERBREITUNG UND DIE MODIFIKATION

0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Softwarebibliothek, die einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthält, der besagt, dass sie unter den Bedingungen dieser Library General Public License (auch „diese Lizenz“ genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als „du“ angesprochen.

Eine „Bibliothek“ bedeutet eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so vorbereitet sind, dass sie bequem mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten nutzen) verknüpft werden können, um ausführbare Programme zu bilden.

Die „Bibliothek“ bezieht sich im Folgenden auf jede solche Softwarebibliothek oder jedes Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein „Werk, das auf der Bibliothek basiert“ bedeutet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes Werk nach Urheberrecht: das heißt, ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Modifikationen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff „Modifikation“ enthalten.)

„Quellcode“ für ein Werk bedeutet die bevorzugte Form des Werks für dessen Modifikationen. Für eine Bibliothek bedeutet vollständiger Quellcode der gesamte Quellcode aller enthaltenen Module, zuzüglich aller zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und der Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.

Andere Aktivitäten als das Kopieren, die Verbreitung und die Modifikation sind von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Geltungsbereichs. Das Ausführen eines Programms, das die Bibliothek verwendet, ist nicht eingeschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms ist nur dann abgedeckt, wenn ihr Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek als Werkzeug zu dessen Erstellung). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut.

1. Du darfst wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek, wie du ihn erhältst, in jedem Medium kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, du veröffentlichst auffällig und angemessen auf jeder Kopie einen entsprechenden Urheberrechtshinweis und Haftungsausschluss; alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, intakt lässt; und eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek verbreitest.

Du darfst eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie verlangen, und du darfst optional Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

2. Du darfst deine Kopie oder Kopien der Bibliothek oder Teile davon modifizieren und so ein Werk bilden, das auf der Bibliothek basiert, und solche Modifikationen oder Werke unter den Bedingungen von Abschnitt 1 oben kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, du erfüllst auch alle diese Bedingungen:

a) Das modifizierte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.

b) Du musst sicherstellen, dass die modifizierten Dateien deutliche Hinweise enthalten, die besagen, dass du die Dateien geändert hast und wann die Änderung erfolgte.

c) Du musst sicherstellen, dass das gesamte Werk allen Dritten kostenlos unter den Bedingungen dieser Lizenz zur Verfügung gestellt wird.

d) Wenn eine Funktion in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einem Anwendungsprogramm, das die Funktion nutzt, bereitgestellt werden soll, und zwar nicht als Argument, das beim Aufruf der Funktion übergeben wird, dann musst du dich nach besten Kräften bemühen sicherzustellen, dass die Funktion, falls eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt, weiterhin funktioniert und den Teil ihres Zwecks erfüllt, der noch sinnvoll ist.

(Zum Beispiel hat eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der völlig unabhängig von der Anwendung klar definiert ist. Daher verlangt Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion immer noch Quadratwurzeln berechnen.)

Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und separate Werke an sich betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn du sie als separate Werke verbreitest. Wenn du jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreitest, das ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, muss die Verbreitung des Ganzen zu den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Genehmigungen für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze und somit auf jeden einzelnen Teil erstrecken, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.

Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte an Werken zu beanspruchen oder deine Rechte an Werken, die vollständig von dir geschrieben wurden, anzufechten; vielmehr ist die Absicht, das Recht zur Kontrolle der Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf der Bibliothek basieren, auszuüben.

Darüber hinaus führt die bloße Aggregation eines anderen Werks, das nicht auf der Bibliothek basiert, mit der Bibliothek (oder mit einem Werk, das auf der Bibliothek basiert) auf einem Speicher- oder Verteilungsmedium nicht dazu, dass das andere Werk unter den Geltungsbereich dieser Lizenz fällt.

3. Du kannst wählen, die Bedingungen der gewöhnlichen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Dazu musst du alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, ändern, sodass sie sich auf die gewöhnliche GNU General Public License, Version 2, anstatt auf diese Lizenz beziehen. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der gewöhnlichen GNU General Public License erschienen ist, kannst du stattdessen diese Version angeben, wenn du möchtest.) Nimm keine weiteren Änderungen an diesen Hinweisen vor.

Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie irreversibel, sodass die gewöhnliche GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke gilt, die aus dieser Kopie erstellt wurden.

Diese Option ist nützlich, wenn du einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchtest, das keine Bibliothek ist.

4. Du darfst die Bibliothek (oder einen Teil oder ein Derivat davon, gemäß Abschnitt 2) in Objektcode- oder ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, du lieferst den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode mit, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem üblicherweise für den Softwareaustausch verwendeten Medium verbreitet werden muss.

Wenn die Verbreitung von Objektcode durch das Anbieten des Zugangs zum Kopieren von einem bestimmten Ort erfolgt, dann erfüllt das Anbieten eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes vom selben Ort die Anforderung zur Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

5. Ein Programm, das kein Derivat eines Teils der Bibliothek enthält, aber dazu bestimmt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder verknüpft wird, wird als „Werk, das die Bibliothek verwendet“ bezeichnet. Ein solches Werk ist isoliert betrachtet kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.

Das Verknüpfen eines „Werks, das die Bibliothek verwendet“ mit der Bibliothek erzeugt jedoch eine ausführbare Datei, die ein Derivat der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält), und nicht ein „Werk, das die Bibliothek verwendet“. Die ausführbare Datei ist daher von dieser Lizenz abgedeckt. Abschnitt 6 legt die Bedingungen für die Verbreitung solcher ausführbaren Dateien fest.

Wenn ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“ Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein abgeleitetes Werk der Bibliothek sein, auch wenn der Quellcode es nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders bedeutsam, wenn das Werk ohne die Bibliothek verknüpft werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle dafür, dass dies zutrifft, ist gesetzlich nicht präzise definiert.

Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessoren sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger Länge) verwendet, dann ist die Nutzung der Objektdatei uneingeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Programme, die diesen Objektcode plus Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6.)

Andernfalls, wenn das Werk ein Derivat der Bibliothek ist, darfst du den Objektcode für das Werk gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 6 verbreiten. Alle ausführbaren Programme, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.

6. Als Ausnahme zu den oben genannten Abschnitten darfst du auch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“ mit der Bibliothek kompilieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen deiner Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass die Bedingungen die Änderung des Werks für den eigenen Gebrauch des Kunden und Reverse Engineering zur Fehlerbehebung solcher Änderungen erlauben.

Du musst bei jeder Kopie des Werks einen deutlichen Hinweis darauf geben, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Nutzung durch diese Lizenz abgedeckt sind. Du musst eine Kopie dieser Lizenz bereitstellen. Wenn das Werk während der Ausführung Urheberrechtshinweise anzeigt, musst du den Urheberrechtshinweis für die Bibliothek unter diesen aufnehmen, sowie einen Verweis, der den Benutzer auf die Kopie dieser Lizenz verweist. Außerdem musst du eines dieser Dinge tun:

a) Begleite das Werk mit dem vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek, einschließlich aller im Werk verwendeten Änderungen (die gemäß den Abschnitten 1 und 2 oben verbreitet werden müssen); und, wenn das Werk eine ausführbare Datei ist, die mit der Bibliothek verknüpft ist, mit dem vollständigen maschinenlesbaren „Werk, das die Bibliothek nutzt“, als Objektcode und/oder Quellcode, damit der Benutzer die Bibliothek ändern und dann neu verknüpfen kann, um eine geänderte ausführbare Datei zu erstellen, die die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die geänderten Definitionen zu verwenden.)

b) Begleite das Werk mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre gültig ist, um demselben Benutzer die in Unterabschnitt 6a oben genannten Materialien gegen eine Gebühr zur Verfügung zu stellen, die nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verbreitung.

c) Wenn die Verbreitung des Werks durch das Anbieten des Zugangs zum Kopieren von einem bestimmten Ort erfolgt, biete einen gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben genannten Materialien vom selben Ort an.

d) Überprüfe, ob der Benutzer bereits eine Kopie dieser Materialien erhalten hat oder ob du diesem Benutzer bereits eine Kopie gesendet hast.

Für ein ausführbares Programm muss die erforderliche Form des „Werks, das die Bibliothek verwendet“ alle Daten und Dienstprogramme enthalten, die zur Reproduktion des ausführbaren Programms daraus benötigt werden. Als besondere Ausnahme muss der verteilte Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (entweder in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem das ausführbare Programm läuft, verteilt wird, es sei denn, diese Komponente begleitet das ausführbare Programm selbst.

Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die normalerweise nicht zum Betriebssystem gehören. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass du sie und die Bibliothek nicht zusammen in einer ausführbaren Datei verwenden kannst, die du verbreitest.

7. Du darfst Bibliotheksfunktionen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, Seite an Seite in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliotheksfunktionen platzieren, die nicht von dieser Lizenz abgedeckt sind, und eine solche kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, die separate Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werks und der anderen Bibliotheksfunktionen ist anderweitig gestattet, und vorausgesetzt, du tust diese beiden Dinge:

a) Füge der kombinierten Bibliothek eine Kopie desselben auf der Bibliothek basierenden Werks bei, unkombiniert mit anderen Bibliotheksfunktionen. Dies muss gemäß den Bestimmungen der oben genannten Abschnitte verbreitet werden.

b) Gib bei der kombinierten Bibliothek einen deutlichen Hinweis darauf, dass ein Teil davon ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, und erkläre, wo die begleitende unkombinierte Form desselben Werks zu finden ist.

8. Du darfst die Bibliothek nicht kopieren, ändern, unterlizenzieren, verknüpfen oder verbreiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen. Jeder anderweitige Versuch, die Bibliothek zu kopieren, zu ändern, zu unterlizenzieren, zu verknüpfen oder zu verbreiten, ist ungültig und beendet automatisch deine Rechte unter dieser Lizenz. Parteien jedoch, die von dir Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, werden ihre Lizenzen nicht beendet sehen, solange diese Parteien die Bestimmungen vollständig einhalten.

9. Du bist nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da du sie nicht unterschrieben hast. Nichts anderes gewährt dir jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder ihre abgeleiteten Werke zu ändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn du diese Lizenz nicht akzeptierst. Daher zeigst du durch die Änderung oder Verbreitung der Bibliothek (oder eines auf der Bibliothek basierenden Werks) deine Zustimmung zu dieser Lizenz an und akzeptierst alle ihre Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Ändern der Bibliothek oder darauf basierender Werke.

10. Jedes Mal, wenn du die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) weiterverbreitest, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz vom ursprünglichen Lizenzgeber, die Bibliothek unter diesen Bedingungen zu kopieren, zu verbreiten, zu verknüpfen oder zu ändern. Du darfst den Empfängern keine weiteren Einschränkungen bei der Ausübung der hier gewährten Rechte auferlegen. Du bist nicht verantwortlich für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte.

11. Wenn dir infolge eines Gerichtsurteils oder einer Behauptung der Patentverletzung oder aus einem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie dich nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn du nicht so verbreiten kannst, dass du gleichzeitig deinen Verpflichtungen unter dieser Lizenz und allen anderen relevanten Verpflichtungen nachkommst, dann darfst du die Bibliothek überhaupt nicht verbreiten. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz die gebührenfreie Weiterverbreitung der Bibliothek durch alle, die Kopien direkt oder indirekt über dich erhalten, nicht zulassen würde, dann wäre der einzige Weg, wie du sowohl diese als auch diese Lizenz erfüllen könntest, die vollständige Unterlassung der Verbreitung der Bibliothek.

Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so soll der Rest des Abschnitts weiterhin gelten, und der Abschnitt als Ganzes soll unter anderen Umständen Anwendung finden.

Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, dich dazu zu verleiten, Patente oder andere Eigentumsrechtsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt hat den alleinigen Zweck, die Integrität des Systems zur Verbreitung freier Software zu schützen, das durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird, im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems; es liegt am Autor/Spender zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Wahl nicht aufzwingen.

Dieser Abschnitt soll gründlich klarstellen, was als eine Konsequenz des Rests dieser Lizenz angesehen wird.

12. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, darf der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine explizite geografische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, sodass die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern gestattet ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall nimmt diese Lizenz die Beschränkung auf, als wäre sie im Text dieser Lizenz geschrieben.

13. Die Free Software Foundation darf von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Library General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der vorliegenden Version ähneln, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Bedenken zu berücksichtigen.

Jeder Version wird eine eindeutige Versionsnummer zugewiesen. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie und „jede spätere Version“ gilt, hast du die Wahl, die Bedingungen entweder dieser Version oder einer späteren Version zu befolgen, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn die Bibliothek keine Lizenzversionsnummer angibt, darfst du jede jemals von der Free Software Foundation veröffentlichte Version wählen.

14. Wenn du Teile der Bibliothek in andere freie Programme integrieren möchtest, deren Vertriebsbedingungen mit diesen inkompatibel sind, schreibe dem Autor, um um Erlaubnis zu bitten. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreibe an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen dafür. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu fördern.

KEINE GEWÄHRLEISTUNG

15. DA DIE BIBLIOTHEK KOSTENLOS LIZENZIERT IST, GIBT ES KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS FESTGELEGT, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK „WIE BESEHEN“ OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI DIR. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS DEFEKT ERWEISEN, ÜBERNIMMST DU DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

16. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST DURCH ANWENDBARES RECHT VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT ÄNDERN UND/ODER WEITERVERBREITEN DARF, DIR GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, BESONDERER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DATENVERLUST ODER UNGENAU WERDENDE DATEN ODER VERLUSTE, DIE DIR ODER DRITTEN ENTSTEHEN ODER EIN AUSFALL DER BIBLIOTHEK, MIT ANDERER SOFTWARE ZUSAMMENZULEBEN), SELBST WENN EIN SOLCHER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wie du diese Bedingungen auf deine neuen Bibliotheken anwendest

Wenn du eine neue Bibliothek entwickelst und möchtest, dass sie der Öffentlichkeit den größtmöglichen Nutzen bringt, empfehlen wir, sie zu freier Software zu machen, die jeder weiterverbreiten und ändern kann. Du kannst dies tun, indem du die Weiterverbreitung unter diesen Bedingungen (oder, alternativ, unter den Bedingungen der gewöhnlichen General Public License) erlaubst.

Um diese Bedingungen anzuwenden, füge die folgenden Hinweise der Bibliothek bei. Es ist am sichersten, sie an den Anfang jeder Quelldatei anzuhängen, um den Gewährleistungsausschluss am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte mindestens die „Copyright“-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.

eine Zeile, um den Namen der Bibliothek anzugeben und eine Vorstellung davon, was sie tut.

Copyright (C) Jahr Name des Autors

Diese Bibliothek ist freie Software; Sie können sie weiterverbreiten und/oder

änder es unter den Bedingungen der GNU Library General Public License.

Lizenz, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht; entweder

Version 2 der Lizenz oder (nach deiner Wahl) jede spätere Version.

Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verbreitet, dass sie nützlich sein wird,

aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne sogar die stillschweigende Gewährleistung der

MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU

Weitere Infos findest du in der Library General Public License.

Sie sollten eine Kopie der GNU Library General Public

Lizenz zusammen mit dieser Bibliothek erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die

Free Software Foundation, Inc., Franklinstraße 51, fünfte Etage,

Boston, MA 02110-1301, USA.

Fügen Sie auch Informationen hinzu, wie Sie per E-Mail und Post kontaktiert werden können.

Du solltest auch deinen Arbeitgeber (falls du als Programmierer arbeitest) oder deine Schule, falls zutreffend, dazu bringen, falls nötig eine „Urheberrechtsverzichtserklärung“ für die Bibliothek zu unterzeichnen. Hier ist ein Beispiel; ändere die Namen:

Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit jegliches Urheberrechtsinteresse an

der Bibliothek `Frob' (einer Bibliothek zum Anpassen von Reglern) geschrieben

von James Random Hacker.

Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1990

Ty Coon, Vizepräsident

Das ist alles!

 

GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE Version 2.1 (LGPLv2.1)

GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE

Version 2.1, Februar 1999

Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.

Franklin Street 51, fünfte Etage, Boston, MA 02110-1301, USA

Es ist jedem gestattet, wortgetreue Kopien zu kopieren und zu verbreiten

dieses Lizenzdokuments, aber Änderungen sind nicht gestattet.

[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL. Sie zählt auch

als Nachfolger der GNU Library Public License, Version 2, daher

die Versionsnummer 2.1.]

Vorwort

Die Lizenzen der meisten Software sind darauf ausgelegt, dir die Freiheit zu nehmen, sie zu teilen und zu ändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses deine Freiheit garantieren, freie Software zu teilen und zu ändern – um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Nutzer frei ist.

Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige speziell ausgewiesene Softwarepakete – typischerweise Bibliotheken – der Free Software Foundation und anderer Autoren, die sich für ihre Verwendung entscheiden. Du kannst sie auch verwenden, aber wir schlagen dir vor, zuerst sorgfältig zu überlegen, ob diese Lizenz oder die gewöhnliche General Public License die bessere Strategie für einen bestimmten Fall ist, basierend auf den Erklärungen unten.

Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir die Freiheit der Nutzung, nicht den Preis. Unsere General Public Licenses sind darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass du die Freiheit hast, Kopien freier Software zu verbreiten (und bei Wunsch dafür Gebühren zu verlangen); dass du den Quellcode erhältst oder ihn bekommen kannst, wenn du ihn möchtest; dass du die Software ändern und Teile davon in neuen freien Programmen verwenden kannst; und dass du darüber informiert wirst, dass du diese Dinge tun kannst.

Um deine Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen vornehmen, die es Distributoren verbieten, dir diese Rechte zu verweigern oder dich aufzufordern, diese Rechte aufzugeben. Diese Einschränkungen bedeuten bestimmte Verantwortlichkeiten für dich, wenn du Kopien der Bibliothek verbreitest oder sie modifizierst.

Wenn du zum Beispiel Kopien der Bibliothek verbreitest, ob kostenlos oder gegen Gebühr, musst du den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir dir gegeben haben. Du musst sicherstellen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder bekommen können. Wenn du anderen Code mit der Bibliothek verknüpfst, musst du den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese nach Änderungen an der Bibliothek und deren Neukompilierung wieder mit der Bibliothek verknüpfen können. Und du musst ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schützen deine Rechte mit einer zweistufigen Methode: (1) wir urheberrechtlich schützen die Bibliothek, und (2) wir bieten dir diese Lizenz an, die dir die rechtliche Erlaubnis gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren.

Um jeden Distributor zu schützen, möchten wir sehr deutlich machen, dass es keine Garantie für die freie Bibliothek gibt. Auch wenn die Bibliothek von jemand anderem geändert und weitergegeben wird, sollten die Empfänger wissen, dass das, was sie haben, nicht die Originalversion ist, damit der Ruf des ursprünglichen Autors nicht durch Probleme beeinträchtigt wird, die von anderen eingeführt werden könnten.

Schließlich stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung für die Existenz jedes freien Programms dar. Wir möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen die Nutzer eines freien Programms nicht effektiv einschränken kann, indem es eine restriktive Lizenz von einem Patentinhaber erwirbt. Deshalb bestehen wir darauf, dass jede Patentlizenz, die für eine Version der Bibliothek erworben wird, mit der vollen Nutzungsfreiheit, die in dieser Lizenz festgelegt ist, übereinstimmen muss.

Die meisten GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, ist durch die gewöhnliche GNU General Public License abgedeckt. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte ausgewiesene Bibliotheken und unterscheidet sich erheblich von der gewöhnlichen General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um das Verknüpfen dieser Bibliotheken mit nicht-freien Programmen zu ermöglichen.

Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wird, sei es statisch oder unter Verwendung einer gemeinsam genutzten Bibliothek, ist die Kombination der beiden rechtlich gesehen ein kombiniertes Werk, ein Derivat der ursprünglichen Bibliothek. Die gewöhnliche General Public License erlaubt daher eine solche Verknüpfung nur, wenn die gesamte Kombination ihren Freiheitskriterien entspricht. Die Lesser General Public License erlaubt lockerere Kriterien für die Verknüpfung von anderem Code mit der Bibliothek.

Wir nennen diese Lizenz die „Lesser“ General Public License, weil sie die Freiheit des Nutzers weniger schützt als die gewöhnliche General Public License. Sie bietet auch anderen freien Softwareentwicklern weniger Vorteile gegenüber konkurrierenden nicht-freien Programmen. Diese Nachteile sind der Grund, warum wir die gewöhnliche General Public License für viele Bibliotheken verwenden. Die Lesser-Lizenz bietet jedoch Vorteile unter bestimmten besonderen Umständen.

Zum Beispiel kann es in seltenen Fällen einen besonderen Bedarf geben, die größtmögliche Nutzung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, damit sie zu einem De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, müssen nicht-freie Programme die Bibliothek nutzen dürfen. Ein häufigerer Fall ist, dass eine freie Bibliothek dieselbe Aufgabe erfüllt wie weit verbreitete nicht-freie Bibliotheken. In diesem Fall ist wenig zu gewinnen, wenn die freie Bibliothek nur auf freie Software beschränkt wird, daher verwenden wir die Lesser General Public License.

In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis, eine bestimmte Bibliothek in nicht-freien Programmen zu verwenden, einer größeren Anzahl von Menschen, eine große Menge freier Software zu nutzen. Zum Beispiel ermöglicht die Erlaubnis, die GNU C Library in nicht-freien Programmen zu verwenden, vielen weiteren Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie dessen Variante, das GNU/Linux-Betriebssystem, zu nutzen.

Obwohl die Lesser General Public License die Freiheit der Nutzer weniger schützt, stellt sie sicher, dass der Nutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft ist, die Freiheit und die Mittel hat, dieses Programm mit einer geänderten Version der Bibliothek auszuführen.

Die genauen Bedingungen für das Kopieren, die Verbreitung und die Modifikation folgen. Achte genau auf den Unterschied zwischen einem „Werk, das auf der Bibliothek basiert“ und einem „Werk, das die Bibliothek nutzt“. Ersteres enthält von der Bibliothek abgeleiteten Code, während Letzteres mit der Bibliothek kombiniert werden muss, um ausgeführt zu werden.

BEDINGUNGEN FÜR DAS KOPIEREN, DIE VERBREITUNG UND DIE MODIFIKATION

0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Softwarebibliothek oder jedes andere Programm, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthält, der besagt, dass es unter den Bedingungen dieser Lesser General Public License (auch „diese Lizenz“ genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als „du“ angesprochen.

Eine „Bibliothek“ bedeutet eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so vorbereitet sind, dass sie bequem mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten nutzen) verknüpft werden können, um ausführbare Programme zu bilden.

Die „Bibliothek“ bezieht sich im Folgenden auf jede solche Softwarebibliothek oder jedes Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein „Werk, das auf der Bibliothek basiert“ bedeutet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes Werk nach Urheberrecht: das heißt, ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Modifikationen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff „Modifikation“ enthalten.)

„Quellcode“ für ein Werk bedeutet die bevorzugte Form des Werks für dessen Modifikationen. Für eine Bibliothek bedeutet vollständiger Quellcode der gesamte Quellcode aller enthaltenen Module, zuzüglich aller zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und der Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.

Andere Aktivitäten als das Kopieren, die Verbreitung und die Modifikation sind von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Geltungsbereichs. Das Ausführen eines Programms, das die Bibliothek verwendet, ist nicht eingeschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms ist nur dann abgedeckt, wenn ihr Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek als Werkzeug zu dessen Erstellung). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut.

1. Du darfst wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek, wie du ihn erhältst, in jedem Medium kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, du veröffentlichst auf jeder Kopie einen auffälligen und angemessenen Urheberrechtshinweis und Haftungsausschluss; alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, intakt hältst; und eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek verbreitest.

Du darfst eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie verlangen, und du darfst optional Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

2. Du darfst deine Kopie oder Kopien der Bibliothek oder Teile davon modifizieren und so ein Werk bilden, das auf der Bibliothek basiert, und solche Modifikationen oder Werke unter den Bedingungen von Abschnitt 1 oben kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, du erfüllst auch alle diese Bedingungen:

a) Das modifizierte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.

b) Du musst sicherstellen, dass die modifizierten Dateien deutliche Hinweise enthalten, die besagen, dass du die Dateien geändert hast und wann die Änderung erfolgte.

c) Du musst sicherstellen, dass das gesamte Werk allen Dritten kostenlos unter den Bedingungen dieser Lizenz zur Verfügung gestellt wird.

d) Wenn eine Funktion in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einem Anwendungsprogramm, das die Funktion nutzt, bereitgestellt werden soll, und zwar nicht als Argument, das beim Aufruf der Funktion übergeben wird, dann musst du dich nach besten Kräften bemühen sicherzustellen, dass die Funktion, falls eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt, weiterhin funktioniert und den Teil ihres Zwecks erfüllt, der noch sinnvoll ist.

(Zum Beispiel hat eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der völlig unabhängig von der Anwendung klar definiert ist. Daher verlangt Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion immer noch Quadratwurzeln berechnen.)

Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und separate Werke an sich betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn du sie als separate Werke verbreitest. Wenn du jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreitest, das ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, muss die Verbreitung des Ganzen zu den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Genehmigungen für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze und somit auf jeden einzelnen Teil erstrecken, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.

Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte an Werken zu beanspruchen oder deine Rechte an Werken, die vollständig von dir geschrieben wurden, anzufechten; vielmehr ist die Absicht, das Recht zur Kontrolle der Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf der Bibliothek basieren, auszuüben.

Darüber hinaus führt die bloße Aggregation eines anderen Werks, das nicht auf der Bibliothek basiert, mit der Bibliothek (oder mit einem Werk, das auf der Bibliothek basiert) auf einem Speicher- oder Verteilungsmedium nicht dazu, dass das andere Werk unter den Geltungsbereich dieser Lizenz fällt.

3. Du kannst wählen, die Bedingungen der gewöhnlichen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Dazu musst du alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, ändern, sodass sie sich auf die gewöhnliche GNU General Public License, Version 2, anstatt auf diese Lizenz beziehen. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der gewöhnlichen GNU General Public License erschienen ist, kannst du stattdessen diese Version angeben, wenn du möchtest.) Nimm keine weiteren Änderungen an diesen Hinweisen vor.

Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie irreversibel, sodass die gewöhnliche GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke gilt, die aus dieser Kopie erstellt wurden.

Diese Option ist nützlich, wenn du einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchtest, das keine Bibliothek ist.

4. Du darfst die Bibliothek (oder einen Teil oder ein Derivat davon, gemäß Abschnitt 2) in Objektcode- oder ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, du lieferst den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode mit, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem üblicherweise für den Softwareaustausch verwendeten Medium verbreitet werden muss.

Wenn die Verbreitung von Objektcode durch das Anbieten des Zugangs zum Kopieren von einem bestimmten Ort erfolgt, dann erfüllt das Anbieten eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes vom selben Ort die Anforderung zur Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

5. Ein Programm, das kein Derivat eines Teils der Bibliothek enthält, aber dazu bestimmt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder verknüpft wird, wird als „Werk, das die Bibliothek verwendet“ bezeichnet. Ein solches Werk ist isoliert betrachtet kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.

Das Verknüpfen eines „Werks, das die Bibliothek verwendet“ mit der Bibliothek erzeugt jedoch eine ausführbare Datei, die ein Derivat der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält), und nicht ein „Werk, das die Bibliothek verwendet“. Die ausführbare Datei ist daher von dieser Lizenz abgedeckt. Abschnitt 6 legt die Bedingungen für die Verbreitung solcher ausführbaren Dateien fest.

Wenn ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“ Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein abgeleitetes Werk der Bibliothek sein, auch wenn der Quellcode es nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders bedeutsam, wenn das Werk ohne die Bibliothek verknüpft werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle dafür, dass dies zutrifft, ist gesetzlich nicht präzise definiert.

Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessoren sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger Länge) verwendet, dann ist die Nutzung der Objektdatei uneingeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Programme, die diesen Objektcode plus Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6.)

Andernfalls, wenn das Werk ein Derivat der Bibliothek ist, darfst du den Objektcode für das Werk gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 6 verbreiten. Alle ausführbaren Programme, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.

6. Als Ausnahme zu den oben genannten Abschnitten darfst du auch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“ mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen deiner Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass die Bedingungen die Modifikation des Werks für den eigenen Gebrauch des Kunden und Reverse Engineering zum Debuggen solcher Modifikationen erlauben.

Du musst bei jeder Kopie des Werks einen deutlichen Hinweis darauf geben, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Nutzung durch diese Lizenz abgedeckt sind. Du musst eine Kopie dieser Lizenz bereitstellen. Wenn das Werk während der Ausführung Urheberrechtshinweise anzeigt, musst du den Urheberrechtshinweis für die Bibliothek unter diesen aufnehmen, sowie einen Verweis, der den Benutzer auf die Kopie dieser Lizenz verweist. Außerdem musst du eines dieser Dinge tun:

a) Begleite das Werk mit dem vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek, einschließlich aller im Werk verwendeten Änderungen (die gemäß den Abschnitten 1 und 2 oben verbreitet werden müssen); und, wenn das Werk eine ausführbare Datei ist, die mit der Bibliothek verknüpft ist, mit dem vollständigen maschinenlesbaren „Werk, das die Bibliothek nutzt“, als Objektcode und/oder Quellcode, damit der Benutzer die Bibliothek ändern und dann neu verknüpfen kann, um eine geänderte ausführbare Datei zu erstellen, die die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die geänderten Definitionen zu verwenden.)

b) Verwende einen geeigneten Mechanismus für gemeinsam genutzte Bibliotheken zur Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (1) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Nutzers vorhanden ist, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren, und (2) ordnungsgemäß mit einer geänderten Version der Bibliothek funktioniert, falls der Nutzer eine installiert, solange die geänderte Version schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.

c) Begleite das Werk mit einem schriftlichen Angebot, gültig für mindestens drei Jahre, um demselben Nutzer die in Unterabschnitt 6a oben genannten Materialien gegen eine Gebühr zur Verfügung zu stellen, die nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verbreitung.

d) Erfolgt die Verbreitung des Werkes durch das Anbieten von Zugang zum Kopieren von einem bestimmten Ort, bieten Sie gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben genannten Materialien vom selben Ort an.

e) Verifizieren Sie, dass der Nutzer bereits eine Kopie dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie diesem Nutzer bereits eine Kopie gesendet haben.

Für eine ausführbare Datei muss die erforderliche Form des „Werkes, das die Bibliothek nutzt“ alle Daten und Dienstprogramme enthalten, die zur Reproduktion der ausführbaren Datei daraus benötigt werden. Als besondere Ausnahme müssen die zu verteilenden Materialien jedoch nichts enthalten, was normalerweise (entweder im Quell- oder Binärformat) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei läuft, verteilt wird, es sei denn, diese Komponente begleitet die ausführbare Datei selbst.

Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die normalerweise nicht zum Betriebssystem gehören. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass du sie und die Bibliothek nicht zusammen in einer ausführbaren Datei verwenden kannst, die du verbreitest.

7. Du darfst Bibliotheksfunktionen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, Seite an Seite in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliotheksfunktionen platzieren, die nicht von dieser Lizenz abgedeckt sind, und eine solche kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, die separate Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werks und der anderen Bibliotheksfunktionen ist anderweitig gestattet, und vorausgesetzt, du tust diese beiden Dinge:

a) Füge der kombinierten Bibliothek eine Kopie desselben auf der Bibliothek basierenden Werks bei, unkombiniert mit anderen Bibliotheksfunktionen. Dies muss gemäß den Bestimmungen der oben genannten Abschnitte verbreitet werden.

b) Gib bei der kombinierten Bibliothek einen deutlichen Hinweis darauf, dass ein Teil davon ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, und erkläre, wo die begleitende unkombinierte Form desselben Werks zu finden ist.

8. Du darfst die Bibliothek nicht kopieren, ändern, unterlizenzieren, verknüpfen oder verbreiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen. Jeder anderweitige Versuch, die Bibliothek zu kopieren, zu ändern, zu unterlizenzieren, zu verknüpfen oder zu verbreiten, ist ungültig und beendet automatisch deine Rechte unter dieser Lizenz. Parteien jedoch, die von dir Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, werden ihre Lizenzen nicht beendet sehen, solange diese Parteien die Bestimmungen vollständig einhalten.

9. Du bist nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da du sie nicht unterschrieben hast. Nichts anderes gewährt dir jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder ihre abgeleiteten Werke zu ändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn du diese Lizenz nicht akzeptierst. Daher zeigst du durch die Änderung oder Verbreitung der Bibliothek (oder eines auf der Bibliothek basierenden Werks) deine Zustimmung zu dieser Lizenz an und akzeptierst alle ihre Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Ändern der Bibliothek oder darauf basierender Werke.

10. Jedes Mal, wenn du die Bibliothek (oder ein Werk, das auf der Bibliothek basiert) weitergibst, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz vom ursprünglichen Lizenzgeber, die Bibliothek gemäß diesen Bedingungen zu kopieren, zu verbreiten, zu verknüpfen oder zu modifizieren. Du darfst den Empfängern keine weiteren Einschränkungen bei der Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Du bist nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

11. Wenn dir infolge eines Gerichtsurteils oder einer Behauptung der Patentverletzung oder aus einem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie dich nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn du nicht so verbreiten kannst, dass du gleichzeitig deinen Verpflichtungen unter dieser Lizenz und allen anderen relevanten Verpflichtungen nachkommst, dann darfst du die Bibliothek überhaupt nicht verbreiten. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz die gebührenfreie Weiterverbreitung der Bibliothek durch alle, die Kopien direkt oder indirekt über dich erhalten, nicht zulassen würde, dann wäre der einzige Weg, wie du sowohl diese als auch diese Lizenz erfüllen könntest, die vollständige Unterlassung der Verbreitung der Bibliothek.

Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so soll der Rest des Abschnitts weiterhin gelten, und der Abschnitt als Ganzes soll unter anderen Umständen Anwendung finden.

Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, dich dazu zu verleiten, Patente oder andere Eigentumsrechtsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt hat den alleinigen Zweck, die Integrität des Systems zur Verbreitung freier Software zu schützen, das durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird, im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems; es liegt am Autor/Spender zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Wahl nicht aufzwingen.

Dieser Abschnitt soll gründlich klarstellen, was als eine Konsequenz des Rests dieser Lizenz angesehen wird.

12. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, darf der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine explizite geografische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, sodass die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern gestattet ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall nimmt diese Lizenz die Beschränkung auf, als wäre sie im Text dieser Lizenz geschrieben.

13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der vorliegenden Version ähneln, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Bedenken zu berücksichtigen.

Jeder Version wird eine eindeutige Versionsnummer zugewiesen. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie und „jede spätere Version“ gilt, hast du die Wahl, die Bedingungen entweder dieser Version oder einer späteren Version zu befolgen, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn die Bibliothek keine Lizenzversionsnummer angibt, darfst du jede jemals von der Free Software Foundation veröffentlichte Version wählen.

14. Wenn du Teile der Bibliothek in andere freie Programme integrieren möchtest, deren Vertriebsbedingungen mit diesen inkompatibel sind, schreibe dem Autor, um um Erlaubnis zu bitten. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreibe an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen dafür. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu fördern.

KEINE GEWÄHRLEISTUNG

15. DA DIE BIBLIOTHEK KOSTENLOS LIZENZIERT IST, GIBT ES KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS FESTGELEGT, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK „WIE BESEHEN“ OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI DIR. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS DEFEKT ERWEISEN, ÜBERNIMMST DU DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

16. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST DURCH ANWENDBARES RECHT VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT ÄNDERN UND/ODER WEITERVERBREITEN DARF, DIR GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, BESONDERER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DATENVERLUST ODER UNGENAU WERDENDE DATEN ODER VERLUSTE, DIE DIR ODER DRITTEN ENTSTEHEN ODER EIN AUSFALL DER BIBLIOTHEK, MIT ANDERER SOFTWARE ZUSAMMENZULEBEN), SELBST WENN EIN SOLCHER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wie du diese Bedingungen auf deine neuen Bibliotheken anwendest

Wenn du eine neue Bibliothek entwickelst und möchtest, dass sie der Öffentlichkeit den größtmöglichen Nutzen bringt, empfehlen wir, sie zu freier Software zu machen, die jeder weiterverbreiten und ändern kann. Du kannst dies tun, indem du die Weiterverbreitung unter diesen Bedingungen (oder, alternativ, unter den Bedingungen der gewöhnlichen General Public License) erlaubst.

Um diese Bedingungen anzuwenden, füge die folgenden Hinweise der Bibliothek bei. Es ist am sichersten, sie an den Anfang jeder Quelldatei anzuhängen, um den Gewährleistungsausschluss am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte mindestens die „Copyright“-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.

eine Zeile, um den Namen der Bibliothek und eine Vorstellung davon zu geben, was sie tut.

Copyright (C) Jahr Name des Autors

Diese Bibliothek ist freie Software; Sie können sie weiterverbreiten und/oder

änder es unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License.

Lizenz, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht; entweder

Version 2.1 der Lizenz oder (nach deiner Wahl) jede spätere Version.

Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verbreitet, dass sie nützlich sein wird,

aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne sogar die stillschweigende Gewährleistung der

MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU

Mehr Infos findest du in der Lesser General Public License.

Sie sollten eine Kopie der GNU Lesser General Public

Lizenz zusammen mit dieser Bibliothek erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die Free Software

Stiftung, Inc., 51 Franklin Street, Fünfte Etage, Boston, MA 02110-1301 USA

Fügen Sie auch Informationen hinzu, wie Sie per E-Mail und Post kontaktiert werden können.

Du solltest auch deinen Arbeitgeber (falls du als Programmierer arbeitest) oder deine Schule, falls zutreffend, dazu bringen, falls nötig eine „Urheberrechtsverzichtserklärung“ für die Bibliothek zu unterzeichnen. Hier ist ein Beispiel; ändere die Namen:

Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit jegliches Urheberrechtsinteresse an

die Bibliothek `Frob` (eine Bibliothek zum Anpassen von Reglern), geschrieben

von James Random Hacker.

Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1990

Ty Coon, Vizepräsident

Das ist alles!

 

GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE Version 3 (LGPLv3)

GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE

Version 3, 29. Juni 2007

Copyright © 2007 Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/>

Es ist jedem gestattet, wörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu kopieren und zu verbreiten, Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.

Diese Version der GNU Lesser General Public License enthält die Bedingungen der Version 3 der GNU General Public License, ergänzt durch die unten aufgeführten zusätzlichen Berechtigungen.

0. Weitere Definitionen.

Wie hierin verwendet, bezieht sich „diese Lizenz“ auf Version 3 der GNU Lesser General Public License, und die „GNU GPL“ bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.

„Die Bibliothek“ bezieht sich auf ein von dieser Lizenz erfasstes Werk, das keine Anwendung oder ein kombiniertes Werk im Sinne der nachstehenden Definition ist.

Eine „Anwendung“ ist jedes Werk, das eine von der Bibliothek bereitgestellte Schnittstelle nutzt, aber ansonsten nicht auf der Bibliothek basiert. Die Definition einer Unterklasse einer von der Bibliothek definierten Klasse gilt als eine Art der Nutzung einer von der Bibliothek bereitgestellten Schnittstelle.

Ein „Kombiniertes Werk“ ist ein Werk, das durch die Kombination oder Verknüpfung einer Anwendung mit der Bibliothek entsteht. Die jeweilige Version der Bibliothek, mit der das Kombinierte Werk erstellt wurde, wird auch als „Verknüpfte Version“ bezeichnet.

Die „Minimale Korrespondierende Quelle“ für ein Kombiniertes Werk bedeutet die Korrespondierende Quelle für das Kombinierte Werk, ausgenommen jeglicher Quellcode für Teile des Kombinierten Werks, die, isoliert betrachtet, auf der Anwendung und nicht auf der Verknüpften Version basieren.

Der „Korrespondierende Anwendungscode“ für ein Kombiniertes Werk bedeutet den Objektcode und/oder Quellcode für die Anwendung, einschließlich aller Daten und Dienstprogramme, die zur Reproduktion des Kombinierten Werks aus der Anwendung benötigt werden, aber ausschließlich der Systembibliotheken des Kombinierten Werks.

1. Ausnahme zu Abschnitt 3 der GNU GPL.

Du darfst ein abgedecktes Werk unter den Abschnitten 3 und 4 dieser Lizenz weitergeben, ohne an Abschnitt 3 der GNU GPL gebunden zu sein.

2. Weitergabe modifizierter Versionen.

Wenn du eine Kopie der Bibliothek modifizierst und in deinen Modifikationen eine Einrichtung auf eine Funktion oder Daten verweist, die von einer Anwendung bereitgestellt werden sollen, die die Einrichtung nutzt (außer als Argument, das beim Aufruf der Einrichtung übergeben wird), dann darfst du eine Kopie der modifizierten Version weitergeben:

* a) unter dieser Lizenz, vorausgesetzt, du unternimmst nach Treu und Glauben Anstrengungen, um sicherzustellen, dass, falls eine Anwendung die Funktion oder Daten nicht bereitstellt, die Einrichtung weiterhin funktioniert und den Teil ihres Zwecks erfüllt, der noch sinnvoll ist, oder

* b) unter der GNU GPL, wobei keine der zusätzlichen Berechtigungen dieser Lizenz auf diese Kopie anwendbar ist.

3. Objektcode, der Material aus Bibliotheks-Header-Dateien enthält.

Die Objektcode-Form einer Anwendung kann Material aus einer Header-Datei enthalten, die Teil der Bibliothek ist. Du darfst solchen Objektcode unter Bedingungen deiner Wahl weitergeben, vorausgesetzt, dass, wenn das enthaltene Material nicht auf numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und -Zugriffsmethoden oder kleine Makros, Inline-Funktionen und Templates (zehn oder weniger Zeilen lang) beschränkt ist, du beides tust:

* a) Gib bei jeder Kopie des Objektcodes einen deutlichen Hinweis, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Nutzung von dieser Lizenz abgedeckt sind.

* b) Füge dem Objektcode eine Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.

4. Zusammengesetzte Werke.

Du darfst ein kombiniertes Werk unter Bedingungen deiner Wahl weitergeben, die, zusammengenommen, die Modifikation der in dem kombinierten Werk enthaltenen Teile der Bibliothek und das Reverse Engineering zum Debuggen solcher Modifikationen nicht wirksam einschränken, wenn du auch jedes der folgenden Dinge tust:

* a) Gib mit jeder Kopie des Zusammengesetzten Werks einen deutlichen Hinweis darauf, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Nutzung durch diese Lizenz abgedeckt sind.

* b) Lege dem Zusammengesetzten Werk eine Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.

* c) Für ein Zusammengesetztes Werk, das während der Ausführung Urheberrechtshinweise anzeigt, füge den Urheberrechtshinweis für die Bibliothek unter diesen Hinweisen ein, sowie einen Verweis, der dich zu den Kopien der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments leitet.

* d) Mach eins von den folgenden Sachen:

o 0) Die minimale entsprechende Quelle gemäß den Bedingungen dieser Lizenz und den entsprechenden Anwendungscode in einer Form weitergeben, die es dem Benutzer ermöglicht, die Anwendung mit einer modifizierten Version der verknüpften Version zu rekombinieren oder neu zu verknüpfen, um ein modifiziertes kombiniertes Werk zu erstellen, und zwar in der Weise, die in Abschnitt 6 der GNU GPL für die Weitergabe der entsprechenden Quelle festgelegt ist.

o 1) Einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der Bibliothek verwenden. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (a) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, und (b) ordnungsgemäß mit einer modifizierten Version der Bibliothek funktioniert, die schnittstellenkompatibel mit der verknüpften Version ist.

* e) Installationsinformationen bereitstellen, jedoch nur, wenn du diese Informationen ansonsten gemäß Abschnitt 6 der GNU GPL bereitstellen müsstest, und nur in dem Umfang, in dem solche Informationen notwendig sind, um eine modifizierte Version des kombinierten Werks zu installieren und auszuführen, die durch Rekombination oder Neuverknüpfung der Anwendung mit einer modifizierten Version der verknüpften Version erstellt wurde. (Wenn du Option 4d0 verwendest, müssen die Installationsinformationen die minimale entsprechende Quelle und den entsprechenden Anwendungscode begleiten. Wenn du Option 4d1 verwendest, musst du die Installationsinformationen in der in Abschnitt 6 der GNU GPL für die Weitergabe der entsprechenden Quelle festgelegten Weise bereitstellen.)

5. Zusammengesetzte Bibliotheken.

Du darfst Bibliotheksfunktionen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, nebeneinander in einer einzigen Bibliothek platzieren, zusammen mit anderen Bibliotheksfunktionen, die keine Anwendungen sind und nicht von dieser Lizenz abgedeckt werden, und eine solche kombinierte Bibliothek unter Bedingungen deiner Wahl verbreiten, wenn du beides tust:

* a) Lege der kombinierten Bibliothek eine Kopie desselben auf der Bibliothek basierenden Werks bei, unverbunden mit anderen Bibliotheksfunktionen, verbreitet unter den Bedingungen dieser Lizenz.

* b) Gib mit der kombinierten Bibliothek einen deutlichen Hinweis, dass ein Teil davon ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, und erkläre, wo die begleitende unkombinierte Form desselben Werks zu finden ist.

6. Überarbeitete Versionen der GNU Lesser General Public License.

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der vorliegenden Version ähneln, können sich jedoch im Detail unterscheiden, um neuen Problemen oder Bedenken Rechnung zu tragen.

Jeder Version wird eine eindeutige Versionsnummer zugewiesen. Wenn die Bibliothek, wie du sie erhalten hast, angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU Lesser General Public License „oder eine spätere Version“ auf sie zutrifft, hast du die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser veröffentlichten Version oder einer späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, zu befolgen. Wenn die Bibliothek, wie du sie erhalten hast, keine Versionsnummer der GNU Lesser General Public License angibt, kannst du jede Version der GNU Lesser General Public License wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

Wenn die Bibliothek, wie du sie erhalten hast, angibt, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, ob zukünftige Versionen der GNU Lesser General Public License gelten sollen, ist die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten zur Annahme einer beliebigen Version eine dauerhafte Genehmigung für dich, diese Version für die Bibliothek zu wählen.

 

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE Version 2 (GPLv2)

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE

Version 2, Juni 1991

Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.

Franklin Street 51, fünfte Etage, Boston, MA 02110-1301, USA

Es ist jedem gestattet, wortgetreue Kopien zu kopieren und zu verbreiten

dieses Lizenzdokuments, aber Änderungen sind nicht gestattet.

Vorwort

Die Lizenzen für die meisten Software sind darauf ausgelegt, dir die Freiheit zu nehmen, sie zu teilen und zu ändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License deine Freiheit garantieren, freie Software zu teilen und zu ändern – um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Nutzer frei ist. Diese General Public License gilt für die meisten Software der Free Software Foundation und für jedes andere Programm, dessen Autoren sich zu ihrer Nutzung verpflichten. (Einige andere Software der Free Software Foundation ist stattdessen durch die GNU Lesser General Public License abgedeckt.) Du kannst sie auch auf deine Programme anwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir Freiheit, nicht den Preis. Unsere General Public Licenses sind darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass du die Freiheit hast, Kopien freier Software zu verbreiten (und bei Bedarf dafür eine Gebühr zu verlangen), dass du den Quellcode erhältst oder bekommen kannst, wenn du ihn möchtest, dass du die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden kannst; und dass du weißt, dass du diese Dinge tun kannst.

Um deine Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen vornehmen, die es jedem verbieten, dir diese Rechte zu verweigern oder dich aufzufordern, die Rechte aufzugeben. Diese Einschränkungen bedeuten bestimmte Verantwortlichkeiten für dich, wenn du Kopien der Software verbreitest oder sie modifizierst.

Wenn du zum Beispiel Kopien eines solchen Programms verbreitest, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, musst du den Empfängern alle Rechte einräumen, die du hast. Du musst sicherstellen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder bekommen können. Und du musst ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schützen deine Rechte mit zwei Schritten: (1) Wir urheberrechtlich schützen die Software und (2) bieten wir dir diese Lizenz an, die dir die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren.

Auch zum Schutz jedes Autors und unserem eigenen wollen wir sicherstellen, dass jeder versteht, dass es keine Garantie für diese freie Software gibt. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass das, was sie haben, nicht das Original ist, damit etwaige von anderen eingeführte Probleme nicht auf den Ruf der ursprünglichen Autoren zurückfallen.

Schließlich ist jedes freie Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir möchten die Gefahr vermeiden, dass Weiterverbreiter eines freien Programms einzeln Patentlizenzen erwerben und das Programm dadurch proprietär machen. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für die freie Nutzung durch jedermann lizenziert werden muss oder überhaupt nicht lizenziert wird.

Die genauen Bedingungen für das Kopieren, die Verbreitung und die Modifikation folgen.

BEDINGUNGEN FÜR DAS KOPIEREN, DIE VERBREITUNG UND DIE MODIFIKATION

0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder andere Werk, das einen vom Urheberrechtsinhaber angebrachten Hinweis enthält, der besagt, dass es unter den Bedingungen dieser Allgemeinen Öffentlichen Lizenz verbreitet werden darf. Das unten genannte „Programm“ bezieht sich auf jedes solche Programm oder Werk, und ein „auf dem Programm basierendes Werk“ bedeutet entweder das Programm oder ein abgeleitetes Werk nach Urheberrecht: das heißt, ein Werk, das das Programm oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Änderungen und/oder in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff „Änderung“ enthalten.) Jeder Lizenznehmer wird als „du“ angesprochen.

Aktivitäten, die nicht das Kopieren, die Verbreitung und die Modifikation betreffen, sind von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Geltungsbereichs. Das Ausführen des Programms ist nicht eingeschränkt, und die Ausgabe des Programms ist nur dann abgedeckt, wenn ihr Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob es durch Ausführen des Programms erstellt wurde). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was das Programm tut.

1. Du darfst wörtliche Kopien des Quellcodes des Programms, wie du ihn erhältst, in jedem Medium kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, du veröffentlichst auf jeder Kopie auffällig und angemessen einen entsprechenden Urheberrechtshinweis und Haftungsausschluss; du hältst alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, intakt; und du gibst allen anderen Empfängern des Programms eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm.

Du darfst eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie verlangen, und du darfst optional Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

2. Du darfst deine Kopie oder Kopien des Programms oder Teile davon modifizieren, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht, und solche Modifikationen oder Werke unter den Bedingungen von Abschnitt 1 oben kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, du erfüllst auch alle folgenden Bedingungen:

a) Du musst dafür sorgen, dass die modifizierten Dateien deutliche Hinweise tragen, die besagen, dass du die Dateien geändert hast und das Datum jeder Änderung angeben.

b) Du musst veranlassen, dass jedes Werk, das du verbreitest oder veröffentlichst und das ganz oder teilweise das Programm oder einen Teil davon enthält oder davon abgeleitet ist, als Ganzes kostenlos an alle Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenz lizenziert wird.

c) Wenn das modifizierte Programm normalerweise beim Ausführen Befehle interaktiv liest, musst du dafür sorgen, dass es, wenn es für eine solche interaktive Nutzung auf die gewöhnlichste Weise gestartet wird, eine Ankündigung druckt oder anzeigt, die einen entsprechenden Urheberrechtshinweis und einen Hinweis darauf enthält, dass keine Garantie besteht (oder, dass du eine Garantie gibst) und dass Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiterverbreiten dürfen, und dem Benutzer mitteilt, wie er eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv ist, aber normalerweise keine solche Ankündigung druckt, ist dein auf dem Programm basierendes Werk nicht verpflichtet, eine Ankündigung zu drucken.)

Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht vom Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und separate Werke an sich betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn du sie als separate Werke verbreitest. Wenn du jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreitest, das ein auf dem Programm basierendes Werk ist, muss die Verbreitung des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Genehmigungen für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze und somit auf jeden einzelnen Teil erstrecken, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.

Es ist somit nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte an Werken zu beanspruchen oder deine Rechte an Werken, die vollständig von dir verfasst wurden, anzufechten; vielmehr ist die Absicht, das Recht zur Kontrolle der Verbreitung abgeleiteter oder kollektiver Werke, die auf dem Programm basieren, auszuüben.

Darüber hinaus führt die bloße Aggregation eines anderen Werkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm (oder mit einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem Speicher- oder Verteilungsmedium nicht dazu, dass das andere Werk in den Geltungsbereich dieser Lizenz fällt.

3. Du darfst das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Abschnitt 2) in Objektcode- oder ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, du tust auch eines der folgenden Dinge:

a) den kompletten maschinenlesbaren Quellcode dazugeben, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem üblichen Medium für den Softwareaustausch verteilt werden muss; oder

b) Es mit einem schriftlichen Angebot zu versehen, das mindestens drei Jahre gültig ist, um jeder dritten Partei, gegen eine Gebühr, die deine Kosten für die physische Durchführung der Quellcode-Verbreitung nicht übersteigt, eine vollständige maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes zur Verfügung zu stellen, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem üblicherweise für den Softwareaustausch verwendeten Medium verbreitet werden soll; oder,

c) Füge die Informationen bei, die du bezüglich des Angebots zur Verbreitung des entsprechenden Quellcodes erhalten hast. (Diese Alternative ist nur für die nicht-kommerzielle Verbreitung und nur dann zulässig, wenn du das Programm in Objektcode- oder ausführbarer Form mit einem solchen Angebot erhalten hast, gemäß Unterabschnitt b oben.)

Der Quellcode für ein Werk bezeichnet die bevorzugte Form des Werkes zur Vornahme von Änderungen daran. Für ein ausführbares Werk bedeutet vollständiger Quellcode den gesamten Quellcode für alle enthaltenen Module, zuzüglich aller zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien, zuzüglich der Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der ausführbaren Datei verwendet werden. Als besondere Ausnahme muss der verbreitete Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (entweder in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei läuft, verbreitet wird, es sei denn, diese Komponente begleitet die ausführbare Datei selbst.

Erfolgt die Verbreitung von ausführbarem Code oder Objektcode durch das Anbieten des Zugangs zum Kopieren von einem bestimmten Ort, so gilt das Anbieten eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes vom selben Ort als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

4. Du darfst das Programm nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren oder verbreiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen. Jeder anderweitige Versuch, das Programm zu kopieren, zu modifizieren, unterzulizenzieren oder zu verbreiten, ist ungültig und beendet automatisch deine Rechte unter dieser Lizenz. Parteien jedoch, die Kopien oder Rechte von dir unter dieser Lizenz erhalten haben, werden ihre Lizenzen nicht beendet, solange diese Parteien die Bedingungen vollständig einhalten.

5. Du bist nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da du sie nicht unterzeichnet hast. Nichts anderes jedoch gewährt dir die Erlaubnis, das Programm oder seine abgeleiteten Werke zu modifizieren oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn du diese Lizenz nicht akzeptierst. Daher erklärst du durch die Modifizierung oder Verbreitung des Programms (oder eines auf dem Programm basierenden Werkes) deine Zustimmung zu dieser Lizenz und all ihren Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren des Programms oder darauf basierender Werke.

6. Jedes Mal, wenn du das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergibst, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz vom ursprünglichen Lizenzgeber, das Programm gemäß diesen Bedingungen zu kopieren, zu verbreiten oder zu modifizieren. Du darfst den Empfängern keine weiteren Einschränkungen bei der Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Du bist nicht verantwortlich für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte.

7. Wenn dir infolge eines Gerichtsurteils oder einer Patentverletzungsklage oder aus einem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie dich nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn du nicht in der Lage bist, das Programm so zu verbreiten, dass du gleichzeitig deinen Verpflichtungen aus dieser Lizenz und allen anderen relevanten Verpflichtungen nachkommst, dann darfst du das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz die lizenzfreie Weitergabe des Programms durch alle, die Kopien direkt oder indirekt über dich erhalten, nicht zulassen würde, dann wäre der einzige Weg, sowohl dieser als auch dieser Lizenz nachzukommen, die vollständige Unterlassung der Verbreitung des Programms.

Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen als ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so soll der Rest des Abschnitts Anwendung finden und der Abschnitt als Ganzes soll in anderen Umständen Anwendung finden.

Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, dich zur Verletzung von Patenten oder anderen Eigentumsrechten zu verleiten oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt hat den alleinigen Zweck, die Integrität des freien Software-Verteilungssystems zu schützen, das durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird, im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems; es liegt am Autor/Spender zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Wahl nicht auferlegen.

Dieser Abschnitt soll gründlich klarstellen, was als eine Konsequenz des Rests dieser Lizenz angesehen wird.

8. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt, eine explizite geografische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, sodass die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern zulässig ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie im Text dieser Lizenz geschrieben.

9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der vorliegenden Version ähneln, können sich aber im Detail unterscheiden, um neuen Problemen oder Bedenken Rechnung zu tragen.

Jeder Version wird eine eindeutige Versionsnummer zugewiesen. Wenn das Programm eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für es und „jede spätere Version“ gilt, hast du die Wahl, die Bedingungen entweder dieser Version oder einer späteren Version zu befolgen, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, kannst du jede jemals von der Free Software Foundation veröffentlichte Version wählen.

10. Wenn du Teile des Programms in andere freie Programme integrieren möchtest, deren Verbreitungsbedingungen unterschiedlich sind, schreibe dem Autor, um um Erlaubnis zu bitten. Für Software, die urheberrechtlich von der Free Software Foundation geschützt ist, schreibe an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen dafür. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu erhalten und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu fördern.

KEINE GEWÄHRLEISTUNG

11. DA DAS PROGRAMM KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD, GIBT ES KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT ANDERS SCHRIFTLICH FESTGELEGT, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI DIR. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS DEFEKT ERWEISEN, ÜBERNIMMST DU DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

12. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, ES IST DURCH ANWENDBARES RECHT VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT ÄNDERN UND/ODER WEITERVERBREITEN DARF, DIR GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, BESONDERER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST ODER UNGENAU WERDENDE DATEN ODER VERLUSTE, DIE DIR ODER DRITTEN ENTSTEHEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUFUNKTIONIEREN), SELBST WENN EIN SOLCHER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wie du diese Bedingungen auf deine neuen Programme anwendest

Wenn du ein neues Programm entwickelst und möchtest, dass es der Öffentlichkeit den größtmöglichen Nutzen bringt, ist der beste Weg, dies zu erreichen, es als freie Software zu gestalten, die jeder unter diesen Bedingungen weiterverbreiten und ändern kann.

Dazu füge die folgenden Hinweise dem Programm bei. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei anzuhängen, um den Haftungsausschluss am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte mindestens die Zeile „Copyright“ und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.

Eine Zeile, um den Namen des Programms und eine kurze Beschreibung seiner Funktion anzugeben.

Copyright (C) JJJJ Name des Autors

Dieses Programm ist freie Software; du kannst es weiterverbreiten und/oder

änder es unter den Bedingungen der GNU General Public License

wie von der Free Software Foundation veröffentlicht; entweder Version 2

der Lizenz, oder (nach deiner Wahl) jede spätere Version.

Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich sein wird,

aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne sogar die stillschweigende Gewährleistung der

MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die

GNU General Public License für mehr Details.

Du solltest eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben

zusammen mit diesem Programm; andernfalls schreibe an die Free Software

Stiftung, Inc., Franklin Street 51, fünfte Etage, Boston, MA 02110-1301, USA.

Fügen Sie auch Informationen hinzu, wie Sie per E-Mail und Post kontaktiert werden können.

Wenn das Programm interaktiv ist, soll es eine kurze Mitteilung wie diese ausgeben, wenn es im interaktiven Modus startet:

Gnomovision Version 69, Copyright (C) Jahr Name des Autors

Gnomovision wird mit ABSOLUT KEINER GARANTIE geliefert; für Details

Gib „show w“ ein. Das ist kostenlose Software, und du bist herzlich willkommen.

unter bestimmten Bedingungen weitergeben; gib „show c“ ein

Für mehr Infos.

Die hypothetischen Befehle `show w` und `show c` sollten die entsprechenden Teile der General Public License anzeigen. Natürlich können die von dir verwendeten Befehle anders heißen als `show w` und `show c`; es könnten sogar Mausklicks oder Menüpunkte sein – was auch immer zu deinem Programm passt.

Du solltest auch deinen Arbeitgeber (falls du als Programmierer arbeitest) oder deine Schule, falls vorhanden, dazu bringen, bei Bedarf einen „Copyright-Verzicht“ für das Programm zu unterzeichnen. Hier ist ein Beispiel; ändere die Namen:

Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit alle Urheberrechte ab

Interesse am Programm „Gnomovision“

(das Compiler-Durchläufe macht) geschrieben

von James Hacker.

Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1989

Ty Coon, Vizepräsident

Diese Allgemeine Öffentliche Lizenz erlaubt es nicht, dein Programm in proprietäre Programme zu integrieren. Wenn dein Programm eine Unterprogrammbibliothek ist, könntest du es nützlicher finden, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Wenn du dies tun möchtest, verwende stattdessen die GNU Lesser General Public License anstelle dieser Lizenz.

 

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE Version 3 (GPLv3)

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE

Version 3, 29. Juni 2007

Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/>

Es ist jedem gestattet, wortgetreue Kopien zu kopieren und zu verbreiten

dieses Lizenzdokuments, aber Änderungen sind nicht gestattet.

Vorwort

Die GNU General Public License ist eine freie Copyleft-Lizenz für

Software und andere Arten von Werken.

Die Lizenzen für die meisten Software und andere praktische Werke sind so konzipiert

dir deine Freiheit zu nehmen, die Werke zu teilen und zu ändern. Im Gegensatz dazu,

die GNU General Public License soll dir die Freiheit garantieren,

alle Versionen eines Programms zu teilen und zu ändern – um sicherzustellen, dass es frei bleibt

Software für alle ihre Nutzer. Wir, die Free Software Foundation, verwenden die

GNU General Public License für die meisten unserer Software; sie gilt auch für

jedes andere Werk, das auf diese Weise von seinen Autoren veröffentlicht wurde. Du kannst es anwenden auf

auch deine Programme.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf Freiheit, nicht

Preis. Unsere General Public Licenses sind so konzipiert, dass du sicherstellen kannst,

die Freiheit hast, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür Gebühren zu verlangen,

wenn du möchtest), dass du den Quellcode erhältst oder ihn bekommen kannst, wenn du

ihn möchtest, dass du die Software ändern oder Teile davon in neuen

freie Programme, und dass du weißt, dass du diese Dinge tun kannst.

Um deine Rechte zu schützen, müssen wir verhindern, dass andere dir verwehren,

diese Rechte oder dich aufzufordern, die Rechte aufzugeben. Daher hast du

bestimmte Verantwortlichkeiten, wenn du Kopien der Software verbreitest, oder wenn

du es modifizierst: Verantwortlichkeiten, die Freiheit anderer zu respektieren.

Wenn du zum Beispiel Kopien eines solchen Programms verbreitest, ob

kostenlos oder gegen Gebühr, musst du den Empfängern die gleichen

Freiheiten, die du erhalten hast. Du musst sicherstellen, dass auch sie

oder den Quellcode erhalten können. Und du musst ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie

Ihre Rechte kennen.

Entwickler, die die GNU GPL verwenden, schützen deine Rechte mit zwei Schritten:

(1) das Urheberrecht an der Software beanspruchen, und (2) dir diese Lizenz anbieten

die dir die rechtliche Erlaubnis gibt, sie zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren.

Zum Schutz der Entwickler und Autoren erklärt die GPL klar

dass es keine Garantie für diese freie Software gibt. Sowohl zum Wohle der Nutzer als auch der

Autoren verlangt die GPL, dass modifizierte Versionen als

geändert, damit ihre Probleme nicht fälschlicherweise

Autoren früherer Versionen.

Einige Geräte sind so konzipiert, dass sie Nutzern den Zugang zum Installieren oder Ausführen

modifizierte Versionen der Software in ihnen, obwohl der Hersteller

dies tun kannst. Dies ist grundlegend unvereinbar mit dem Ziel von

den Nutzern die Freiheit zu schützen, die Software zu ändern. Das systematische

Muster eines solchen Missbrauchs tritt im Bereich von Produkten für Einzelpersonen auf, um

Verwendung, was genau dort am wenigsten akzeptabel ist. Deshalb

diese Version der GPL entworfen haben, um diese Praxis für diejenigen zu verbieten,

Produkte. Wenn solche Probleme auch in anderen Bereichen auftreten, werden wir

bereit sind, diese Bestimmung in zukünftigen Versionen auf diese Bereiche auszudehnen

der GPL, wie es zum Schutz der Freiheit der Nutzer erforderlich ist.

Letztendlich ist jedes Programm ständig durch Softwarepatente gefährdet.

Staaten sollten nicht zulassen, dass Patente die Entwicklung und Nutzung von

Software auf Allzweckcomputern, aber in denen, die dies tun, möchten wir

die besondere Gefahr zu vermeiden, dass Patente, die auf ein freies Programm angewendet werden, könnten

es effektiv proprietär machen. Um dies zu verhindern, gewährleistet die GPL, dass

Patente dürfen nicht dazu benutzt werden, das Programm unfrei zu machen.

Die genauen Bedingungen und Konditionen für das Kopieren, die Verbreitung und

Änderung folgt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

0. Definitionen.

„Diese Lizenz“ bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.

„Urheberrecht“ bedeutet auch urheberrechtsähnliche Gesetze, die für andere Arten von

Werke, wie Halbleitermasken.

„Das Programm“ bezieht sich auf jedes urheberrechtlich geschützte Werk, das unter dieser Lizenz lizenziert ist.

Lizenz. Jeder Lizenznehmer wird als „du“ angesprochen. „Lizenznehmer“ und

„Empfänger“ können Einzelpersonen oder Organisationen sein.

Ein Werk zu „modifizieren“ bedeutet, das Werk ganz oder teilweise zu kopieren oder anzupassen

auf eine Weise, die eine urheberrechtliche Genehmigung erfordert, außer der Erstellung einer

exakten Kopie. Das daraus resultierende Werk wird als „modifizierte Version“ des

früheres Werk oder ein Werk, das auf dem früheren Werk „basiert“.

Ein „abgedecktes Werk“ bedeutet entweder das unveränderte Programm oder ein darauf basierendes Werk

im Programm.

Ein Werk zu „verbreiten” heißt, alles damit zu machen, was man will, ohne

Erlaubnis, würde dich direkt oder indirekt haftbar machen für

Verletzung des geltenden Urheberrechts, außer wenn es auf einem

Computer oder das Ändern einer privaten Kopie. Die Verbreitung umfasst das Kopieren,

Verbreitung (mit oder ohne Änderung), die Bereitstellung für die

Öffentlichkeit und in einigen Ländern auch andere Aktivitäten.

Ein Werk zu „übermitteln“ bedeutet jede Art der Verbreitung, die andere ermöglicht

Parteien, Kopien zu erstellen oder zu empfangen. Bloße Interaktion mit einem Benutzer durch

einem Computernetzwerk, ohne Übertragung einer Kopie, ist keine Übermittlung.

Eine interaktive Benutzeroberfläche zeigt „Relevante rechtliche Hinweise“ an.

insoweit es eine bequeme und gut sichtbare

Funktion, die (1) einen entsprechenden Urheberrechtshinweis anzeigt und (2)

dem Benutzer mitteilt, dass es keine Gewährleistung für das Werk gibt (außer in dem

Umfang, in dem Gewährleistungen gewährt werden), dass Lizenznehmer das

Werk unter dieser Lizenz und wie eine Kopie dieser Lizenz einzusehen ist. Wenn

die Benutzeroberfläche eine Liste von Benutzerbefehlen oder Optionen anzeigt, wie z.B. ein

Im Menü gibt's einen Punkt, der genau das tut.

1. Quellcode.

Der „Quellcode“ für ein Werk bedeutet die bevorzugte Form des Werkes

für Änderungen daran. „Objektcode” ist alles, was kein Quellcode ist.

Form eines Werks.

Eine „Standardschnittstelle“ bedeutet eine Schnittstelle, die entweder eine offizielle ist

Standard, der von einer anerkannten Normungsorganisation festgelegt wurde, oder im Fall von

Schnittstellen, die für eine bestimmte Programmiersprache spezifiziert sind, eine, die

unter Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten, weit verbreitet ist.

Die „Systembibliotheken“ eines ausführbaren Werks umfassen alles, außer

als das Werk als Ganzes, dass (a) in der normalen Form von

eine Hauptkomponente verpackt, die aber nicht Teil dieser Hauptkomponente ist

Komponente, und (b) dient nur dazu, die Nutzung des Werks mit dieser zu ermöglichen

Hauptkomponente, oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die eine

Implementierung der Öffentlichkeit in Quellcodeform zur Verfügung steht. Eine

„Hauptkomponente“ bedeutet in diesem Kontext eine wesentliche Hauptkomponente

(Kernel, Fenstersystem und so weiter) des spezifischen Betriebssystems

(falls vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder ein Compiler, der verwendet wird, um

das Werk zu erstellen, oder einen Objektcode-Interpreter, der zum Ausführen verwendet wird.

Die „Korrespondierende Quelle“ für ein Werk in Objektcodeform bedeutet alle

den Quellcode, der benötigt wird, um zu generieren, zu installieren und (für eine ausführbare Datei

Werk) den Objektcode ausführen und das Werk modifizieren, einschließlich Skripte, um

diese Aktivitäten kontrollieren. Es umfasst jedoch nicht die des Werks

Systembibliotheken oder allgemeine Werkzeuge oder allgemein verfügbare freie

Programme, die unverändert verwendet werden bei der Durchführung dieser Aktivitäten, aber

die nicht Teil des Werks sind. Zum Beispiel, Korrespondierender Quellcode

umfasst Schnittstellendefinitionsdateien, die mit Quelldateien für

das Werk und den Quellcode für gemeinsam genutzte Bibliotheken und dynamisch

verknüpfte Unterprogramme, die das Werk speziell erfordert,

wie zum Beispiel durch enge Datenkommunikation oder Kontrollfluss zwischen diesen

Unterprogramme und andere Teile der Arbeit.

Der entsprechende Quellcode muss nichts enthalten, was Benutzer

kann sich automatisch aus anderen Teilen des entsprechenden

Quelle.

Der korrespondierende Quellcode für ein Werk in Quellcodeform ist derjenige,

gleiche Arbeit.

2. Grundlegende Berechtigungen.

Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer von

Urheberrecht am Programm, und sind unwiderruflich, vorausgesetzt die genannten

Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bestätigt ausdrücklich dein unbegrenztes

Erlaubnis, das unveränderte Programm auszuführen. Die Ausgabe beim Ausführen eines

abgedecktes Werk ist von dieser Lizenz nur dann abgedeckt, wenn die Ausgabe, angesichts ihres

Inhalt ein abgedecktes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt deine an

Rechte der fairen Nutzung oder andere Äquivalente, wie durch das Urheberrecht vorgesehen.

Du darfst abgedeckte Werke erstellen, ausführen und verbreiten, die du nicht

Weitergeben, ohne Bedingungen, solange deine Lizenz ansonsten gültig bleibt.

in Kraft sind. Du darfst abgedeckte Werke an andere weitergeben zum alleinigen Zweck

sie Änderungen ausschließlich für dich vornehmen zu lassen oder dir zur Verfügung zu stellen

mit Einrichtungen zum Ausführen dieser Werke, vorausgesetzt, du hältst dich an

die Bedingungen dieser Lizenz bei der Übermittlung aller Materialien, für die du tust

das Urheberrecht nicht kontrollieren. Diejenigen, die die abgedeckten Werke somit erstellen oder ausführen,

denn du musst das nur in deinem Namen und auf deine Anweisung machen.

und Kontrolle, zu Bedingungen, die ihnen verbieten, Kopien von

dein urheberrechtlich geschütztes Material außerhalb ihrer Beziehung zu dir.

Der Transport unter anderen Bedingungen ist nur erlaubt, wenn

den unten genannten Bedingungen. Unterlizenzierung ist nicht gestattet; Abschnitt 10

macht es unnötig.

3. Schutz der gesetzlichen Rechte von Nutzern vor Anti-Umgehungsgesetzen.

Kein abgedecktes Werk gilt als Teil einer wirksamen technologischen

Maßnahme nach geltendem Recht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Artikel

11 des WIPO-Urheberrechtsvertrags vom 20. Dezember 1996, oder

ähnliche Gesetze, die die Umgehung solcher verbieten oder einschränken

Maßnahmen.

Wenn du ein abgedecktes Werk übermittelst, verzichtest du auf jegliche rechtliche Befugnis, zu verbieten

Umgehung technologischer Maßnahmen, in dem Maße, in dem eine solche Umgehung

durch die Ausübung von Rechten unter dieser Lizenz in Bezug auf

das abgedeckte Werk, und du lehnst jede Absicht ab, den Betrieb einzuschränken oder

Änderung des Werks als Mittel zur Durchsetzung gegenüber dem Werk

Nutzer, Ihre oder die gesetzlichen Rechte Dritter, die Umgehung von zu verbieten

technische Maßnahmen.

4. Weitergabe wortgetreuer Kopien.

Du darfst wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms weitergeben, wenn du

erhalten, egal auf welchem Medium, solange du deutlich und

auf jedem Exemplar einen entsprechenden Copyright-Vermerk anbringen;

alle Hinweise intakt lässt, die besagen, dass diese Lizenz und alle

nicht-freizügigen Bedingungen, die gemäß Abschnitt 7 hinzugefügt wurden, für den Code gelten;

alle Hinweise auf den Ausschluss jeglicher Gewährleistung intakt lässt; und allen

Empfängern eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm gibst.

Du darfst für jede Kopie, die du weitergibst, einen beliebigen Preis oder keinen Preis verlangen,

und du darfst Support oder Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

5. Weitergabe modifizierter Quellversionen.

Du darfst ein auf dem Programm basierendes Werk oder die Modifikationen an

im Programm als Quellcode unter der

gemäß Abschnitt 4, vorausgesetzt, dass du auch alle folgenden Bedingungen erfüllst:

a) Das Werk muss auffällige Hinweise tragen, die besagen, dass du es modifiziert hast

es und gib ein passendes Datum an.

b) Das Werk muss auffällige Hinweise tragen, die besagen, dass es

unter dieser Lizenz veröffentlicht wurde und alle Bedingungen, die gemäß Abschnitt

7 hinzugefügt wurden. Diese Anforderung modifiziert die Anforderung in Abschnitt 4, nämlich

„alle Hinweise intakt zu lassen“.

c) Du musst das gesamte Werk als Ganzes unter dieser

Lizenz an jeden lizenzieren, der in den Besitz einer Kopie gelangt. Dies

Die Lizenz gilt daher zusammen mit jedem anwendbaren Abschnitt 7

zusätzliche Bedingungen, für das ganze Werk und alle seine Teile,

unabhängig davon, wie sie verpackt sind. Diese Lizenz gibt keine

Erlaubnis,

das Werk auf andere Weise zu lizenzieren, aber sie tut es nicht

eine solche Erlaubnis ungültig machen, wenn du sie separat erhalten hast.

d) Wenn das Werk interaktive Benutzeroberflächen hat, muss jede davon Folgendes anzeigen:

Angemessene rechtliche Hinweise; wenn das Programm aber interaktiv ist

Schnittstellen, die keine angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen, dein

Werk muss sie nicht dazu zwingen.

Eine Zusammenstellung eines abgedeckten Werks mit anderen separaten und unabhängigen

Werke, die ihrer Natur nach keine Erweiterungen des abgedeckten Werks sind,

und die nicht so damit kombiniert sind, dass sie ein größeres Programm bilden,

in oder auf einem Speicher- oder Verteilungsmedium wird als

„aggregieren“, wenn die Kompilierung und ihr resultierendes Urheberrecht nicht

verwendet, um den Zugang oder die gesetzlichen Rechte der Nutzer der Zusammenstellung einzuschränken

über das hinaus, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines abgedeckten Werks

in einem Aggregat führt nicht dazu, dass diese Lizenz auf das andere

Teile des Aggregats.

6. Nicht-Quellformen übermitteln.

Du kannst ein geschütztes Werk in Objektcodeform unter den Bedingungen weitergeben.

der Abschnitte 4 und 5, vorausgesetzt, du übermittelst auch die

maschinenlesbare entsprechende Quellcode gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz,

auf eine dieser Weisen:

a) Übermittle den Objektcode in einem physischen Produkt oder als Bestandteil davon

(einschließlich eines physischen Verbreitungsmediums), begleitet von der

Entsprechende Quelle auf einem haltbaren physischen Medium

Normalerweise benutzt für den Austausch von Software.

b) Übermittle den Objektcode in einem physischen Produkt oder als Bestandteil davon

(einschließlich eines physischen Verbreitungsmediums), begleitet von einem

schriftliches Angebot, das mindestens drei Jahre gültig ist und so lange gültig ist,

solange du Ersatzteile oder Kundensupport für dieses Produkt anbietest

Modell, um jedem, der den Objektcode besitzt, entweder (1) eine

Kopie des entsprechenden Quellcodes für die gesamte Software in der

Produkt, das von dieser Lizenz abgedeckt ist, auf einem dauerhaften physischen

Medium, das man normalerweise für den Softwareaustausch benutzt, zu einem Preis von nicht

mehr als deine angemessenen Kosten für die physische Durchführung dieser

Übermittlung des Quellcodes, oder (2) Zugang zum Kopieren des

Entsprechende Quelle von einem Netzwerkserver kostenlos.

c) Einzelne Kopien des Objektcodes mit einer Kopie der

schriftliches Angebot zur Bereitstellung der entsprechenden Quelle. Das

Alternative ist nur gelegentlich und nicht-kommerziell erlaubt, und

Nur wenn du den Objektcode mit so einem Angebot bekommen hast, in Übereinstimmung mit

mit Unterabschnitt 6b.

d) Den Objektcode weitergeben, indem du den Zugriff von einem bestimmten Ort aus ermöglichst.

Ort (kostenlos oder gegen Gebühr) und gleichwertigen Zugang zum

entsprechenden Quellcode auf die gleiche Weise über denselben Ort ohne

weitere Gebühr. Sie müssen die Empfänger nicht dazu verpflichten, die

Entsprechende Quelle zusammen mit dem Objektcode. Wenn der Ort, an dem

den Objektcode zu kopieren, ist ein Netzwerkserver, der entsprechende Quellcode

kann sich auf einem anderen Server befinden (betrieben von Ihnen oder einem Dritten)

die gleichwertige Kopierfunktionen unterstützt, vorausgesetzt, du behältst bei

klare Anweisungen neben dem Objektcode, die angeben, wo der

entsprechenden Quellcode. Unabhängig davon, welcher Server den

Entsprechend der Quelle bist du immer noch dafür verantwortlich, dass es

so lange verfügbar, wie es zur Erfüllung dieser Anforderungen erforderlich ist.

e) Den Objektcode über Peer-to-Peer-Übertragung weitergeben, vorausgesetzt,

du andere Peers darüber informierst, wo der Objektcode und der entsprechende

Quellcode des Werks der Öffentlichkeit kostenlos angeboten wird.

Anklage nach Unterabschnitt 6d.

Ein Teil vom Objektcode, den man trennen kann und dessen Quellcode nicht dabei ist.

aus der entsprechenden Quelle als Systembibliothek, muss nicht

im Rahmen der Übermittlung des Objektcodes enthalten.

Ein „Benutzerprodukt“ ist entweder (1) ein „Verbraucherprodukt“, also alles, was

materielles persönliches Eigentum, das normalerweise für persönliche, familiäre,

oder für Haushaltszwecke, oder (2) alles, was für den Einbau in

in eine Wohnung. Bei der Entscheidung, ob ein Produkt ein Verbraucherprodukt ist,

Zweifelhafte Fälle sind zugunsten der Abdeckung zu lösen. Für einen bestimmten

Produkt, das ein bestimmter Benutzer erhalten hat, bezieht sich „normalerweise verwendet“ auf ein

typische oder allgemeine Verwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status

des jeweiligen Benutzers oder der Art und Weise, wie der jeweilige Benutzer

das Produkt tatsächlich nutzt oder nutzen will oder voraussichtlich nutzen wird. Ein Produkt

ist ein Konsumprodukt, egal ob das Produkt wesentliche

kommerzielle, industrielle oder nicht-konsumentenbezogene Nutzungen, es sei denn, solche Nutzungen stellen dar

die einzige wesentliche Nutzungsart des Produkts.

„Installationsinfos“ für ein Nutzerprodukt sind alle Methoden,

Verfahren, Autorisierungsschlüssel oder andere Informationen, die zur Installation erforderlich sind

und geänderte Versionen eines abgedeckten Werks in diesem Nutzerprodukt von

einer geänderten Version ihrer entsprechenden Quelle. Die Informationen müssen

ausreichen, um das fortgesetzte Funktionieren des modifizierten Objekts sicherzustellen

Der Code wird auf keinen Fall allein deshalb verhindert oder gestört, weil

Es wurde eine Änderung vorgenommen.

Wenn du ein Objektcode-Werk unter diesem Abschnitt in, oder mit, oder

speziell zur Verwendung in einem Nutzerprodukt, und die Übermittlung erfolgt als

Teil einer Transaktion, bei der das Recht auf Besitz und Nutzung des

Das Nutzerprodukt wird dem Empfänger auf Dauer oder für einen

festen Zeitraum übertragen (unabhängig davon, wie die Transaktion charakterisiert wird), die

Die entsprechende Quelle, die unter diesem Abschnitt übermittelt wird, muss begleitet werden

durch die Installationsinformationen. Aber diese Anforderung gilt nicht

wenn weder du noch ein Dritter die Möglichkeit behältst, zu installieren

modifizierten Objektcode auf dem Nutzerprodukt (zum Beispiel, das Werk wurde

in ROM installiert).

Die Anforderung, Installationsinformationen bereitzustellen, beinhaltet keine

Anforderung, weiterhin Support-Dienste, Garantie oder Updates bereitzustellen

für ein Werk, das vom Empfänger modifiziert oder installiert wurde, oder für

das Nutzerprodukt, in dem es modifiziert oder installiert wurde. Der Zugang zu einem

Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Modifikation selbst wesentlich und

den Betrieb des Netzwerks beeinträchtigt oder die Regeln und verletzt

Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk.

Entsprechender Quellcode übermittelt und Installationsinformationen bereitgestellt,

gemäß diesem Abschnitt muss in einem Format vorliegen, das öffentlich

dokumentiert (und mit einer öffentlich zugänglichen Implementierung in

Quellcode-Form), und darf kein spezielles Passwort oder keinen Schlüssel erfordern für

Entpacken, Lesen oder Kopieren.

7. Weitere Bedingungen.

„Zusätzliche Berechtigungen“ sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser

Lizenz, indem man Ausnahmen von einer oder mehreren Bedingungen macht.

Zusätzliche Berechtigungen, die für das gesamte Programm gelten, müssen

so behandelt werden, als wären sie in dieser Lizenz enthalten, soweit

sie nach geltendem Recht gültig sind. Wenn zusätzliche Berechtigungen

nur für einen Teil des Programms gelten, darf dieser Teil separat verwendet werden

unter diesen Berechtigungen, aber das gesamte Programm bleibt geregelt durch

diese Lizenz ohne Rücksicht auf die zusätzlichen Berechtigungen.

Wenn du eine Kopie eines abgedeckten Werks weitergibst, kannst du nach eigenem Ermessen

zusätzliche Berechtigungen von dieser Kopie oder von einem Teil davon entfernen

es. (Zusätzliche Berechtigungen können so formuliert sein, dass sie ihre eigenen erfordern

Entfernung in bestimmten Fällen, wenn du das Werk modifizierst.) Du darfst platzieren

zusätzliche Rechte an Material, das du zu einem geschützten Werk hinzugefügt hast,

für die du die entsprechende Urheberrechtsgenehmigung hast oder geben kannst.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz, für Material, das du

zu einem abgedeckten Werk hinzufügen, darfst du (falls von den Urheberrechtsinhabern von

dieses Material) die Bedingungen dieser Lizenz durch folgende Bedingungen ergänzen:

a) Gewährleistungsausschluss oder Haftungsbeschränkung, die von den

Bedingungen der Abschnitte 15 und 16 dieser Lizenz abweichen; oder

b) Erfordernis der Beibehaltung bestimmter angemessener rechtlicher Hinweise oder

Autorenzuschreibungen in diesem Material oder in den entsprechenden rechtlichen

Hinweise, die von Werken, die es enthalten, angezeigt werden; oder

c) Irreführende Darstellung des Ursprungs dieses Materials verbieten, oder

die erfordern, dass modifizierte Versionen solchen Materials gekennzeichnet werden in

angemessener Weise als von der Originalversion abweichend; oder

d) Die Beschränkung der Nutzung der Namen von Lizenzgebern oder

Autoren des Materials; oder

e) Verweigerung der Gewährung von Rechten nach Markenrecht für die Nutzung einiger

Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken; oder

f) Die Forderung nach Entschädigung von Lizenzgebern und Autoren dieses

Material von jedem, der das Material (oder modifizierte Versionen davon) weitergibt

es) mit vertraglichen Haftungsübernahmen gegenüber dem Empfänger, für

jede Haftung, die diese vertraglichen Annahmen direkt auferlegen

diesen Lizenzgebern und Autoren.

Alle anderen nicht zulässigen zusätzlichen Bedingungen gelten als „weitergehende Bedingungen“.

Beschränkungen" im Sinne von Abschnitt 10. Wenn das Programm, wie du

Wenn du das Dokument oder einen Teil davon bekommen hast, steht da drin, dass es

unterliegen dieser Lizenz zusammen mit einer Bedingung, die eine weitere

Einschränkung darstellt, darfst du diese Bedingung entfernen. Wenn ein Lizenzdokument

eine weitere Einschränkung, aber eine Neulizenzierung oder Übertragung unter dieser

Lizenz erlaubt, darfst du einem abgedeckten Werk Material hinzufügen, das den Bedingungen

dieses Lizenzdokuments, vorausgesetzt, die weitere Einschränkung

solche Neulizenzierung oder Weitergabe nicht überleben.

Wenn du einem abgedeckten Werk gemäß diesem Abschnitt Bedingungen hinzufügst, musst du

musst du in den relevanten Quelldateien eine Erklärung der

zusätzlichen Bedingungen, die für diese Dateien gelten, oder einen Hinweis, der

angibt, wo die anwendbaren Bedingungen zu finden sind.

Weitere Bedingungen, egal ob freizügig oder nicht, können in der

Form einer separat schriftlich festgelegten Lizenz oder als Ausnahmen angegeben;

die oben genannten Anforderungen gelten in jedem Fall.

8. Kündigung.

Du darfst ein geschütztes Werk nicht verbreiten oder verändern, außer wenn das ausdrücklich erlaubt ist.

unter dieser Lizenz bereitgestellt. Jeder anderweitige Versuch, zu verbreiten oder zu

es zu modifizieren, ist ungültig und beendet automatisch deine Rechte unter

diese Lizenz (einschließlich aller Patenlizenzen, die unter dem dritten

Absatz von Abschnitt 11).

Wenn du jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz einstellst, dann deine

Lizenz eines bestimmten Urheberrechtsinhabers wiederhergestellt wird (a)

vorläufig, es sei denn, der Urheberrechtsinhaber sagt ausdrücklich und

deine Lizenz endgültig kündigt und (b) dauerhaft, wenn das Urheberrecht

Inhaber es versäumt, dich auf angemessene Weise über den Verstoß zu informieren

vor Ablauf von 60 Tagen nach der Beendigung.

Außerdem ist deine Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber

dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber dich über die

Verstoß auf angemessene Weise, dies ist das erste Mal, dass du

eine Mitteilung über die Verletzung dieser Lizenz (für jedes Werk) von diesem erhalten hast

Urheberrechtsinhaber, und du den Verstoß vor Ablauf von 30 Tagen nach

deinem Erhalt der Mitteilung.

Die Beendigung deiner Rechte unter diesem Abschnitt beendet nicht die

Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von dir unter

dieser Lizenz. Wenn deine Rechte gekündigt und nicht dauerhaft

wiederhergestellt wurden, bist du nicht berechtigt, neue Lizenzen für dieselben

Material gemäß Abschnitt 10.

9. Annahme nicht erforderlich für den Besitz von Kopien.

Du bist nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, um zu erhalten oder

eine Kopie des Programms auszuführen. Die ergänzende Verbreitung eines abgedeckten Werks,

die ausschließlich als Folge der Nutzung von Peer-to-Peer-Übertragung erfolgt,

eine Kopie zu erhalten, erfordert ebenfalls keine Annahme. Jedoch

nichts außer dieser Lizenz gewährt dir die Erlaubnis, ein Werk zu verbreiten oder

ein abgedecktes Werk zu ändern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn du

diese Lizenz nicht akzeptierst. Daher, indem du ein Werk änderst oder verbreitest,

abgedeckten Werks, erklärst du damit deine Zustimmung zu dieser Lizenz.

10. Automatische Lizenzierung von nachfolgenden Empfängern.

Jedes Mal, wenn du ein abgedecktes Werk weitergibst, erhält der Empfänger automatisch

erhält eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, um auszuführen, zu modifizieren und

dieses Werk zu verbreiten, vorbehaltlich dieser Lizenz. Du bist nicht verantwortlich

für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte.

Eine „Entitätstransaktion“ ist eine Transaktion, die die Kontrolle über eine

Organisation oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte einer solchen, oder die Aufteilung einer

Organisation oder die Zusammenführung von Organisationen. Wenn die Verbreitung eines abgedeckten

Arbeitsergebnisse aus einer Unternehmenstransaktion, jede Partei dieser

Transaktion, die eine Kopie des Werks erhält, erhält auch alles, was

Lizenzen für das Werk, die der Rechtsvorgänger der Partei hatte oder haben könnte

gemäß dem vorhergehenden Absatz gewähren, zuzüglich eines Rechts auf Besitz des

Entsprechende Quelle der Arbeit vom Vorgänger, falls vorhanden

Der Vorgänger hat es oder kann es mit vertretbarem Aufwand bekommen.

Du darfst keine weiteren Einschränkungen auf die Ausübung der

Rechte, die unter dieser Lizenz gewährt oder bestätigt werden. Zum Beispiel darfst du

keine Lizenzgebühr, Lizenzgebühren oder andere Kosten für die Ausübung von

Rechte, die unter dieser Lizenz gewährt werden, und du darfst keine Klage einleiten

(einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung, dass

ein Patentanspruch durch Herstellung, Nutzung, Verkauf, Anbieten verletzt wird

Verkauf oder Import des Programms oder eines Teils davon.

11. Patente.

Ein „Mitwirkender“ ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung unter dieser

Lizenz des Programms oder eines Werks, auf dem das Programm basiert. Die

ein so lizenziertes Werk wird als „Mitwirkenden-Version“ des Mitwirkenden bezeichnet.

Die „wesentlichen Patentansprüche“ eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche,

im Besitz oder unter der Kontrolle des Beitragenden, egal ob schon erworben oder

später erworben, das in irgendeiner Weise verletzt würde, erlaubt

durch diese Lizenz, zur Herstellung, Nutzung oder zum Verkauf ihrer Mitwirkenden-Version,

aber keine Ansprüche einschließen, die nur als

Folge einer weiteren Modifikation der Mitwirkenden-Version. Für

Zwecke dieser Definition umfasst „Kontrolle“ das Recht, zu gewähren

Patent-Unterlizenzen in einer Weise, die mit den Anforderungen von

diese Lizenz.

Jeder Mitwirkende gewährt dir eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie

Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Mitwirkenden, um

herzustellen, zu nutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszuführen, zu modifizieren und

die Inhalte ihrer Mitwirkenden-Version zu verbreiten.

In den nächsten drei Absätzen ist eine „Patentlizenz“ jede ausdrückliche

Vereinbarung oder Zusage, wie auch immer bezeichnet, ein Patent nicht durchzusetzen

(wie eine ausdrückliche Erlaubnis, ein Patent auszuüben, oder eine Zusage, nicht zu

wegen Patentverletzung verklagen). Eine solche Patentlizenz an einen

Partei heißt, so eine Vereinbarung oder Verpflichtung zu machen, dass man nicht durchsetzen will, dass

Patent gegen die Partei.

Wenn du ein geschütztes Werk weitergibst und dabei bewusst auf eine Patentlizenz vertraust,

und der entsprechende Quellcode des Werks ist für niemanden verfügbar

kostenlos und unter den Bedingungen dieser Lizenz zu kopieren, durch eine

öffentlich zugänglicher Netzwerkserver oder andere leicht zugängliche Mittel,

dann musst du entweder (1) veranlassen, dass der entsprechende Quellcode so

verfügbar sind, oder (2) dafür sorgen, dass Sie sich des Vorteils der

Patentlizenz für dieses spezielle Werk, oder (3) in einer Weise zu arrangieren,

die den Anforderungen dieser Lizenz entspricht, die Patentlizenz zu erweitern

Lizenz an nachgelagerte Empfänger. „Wissentliches Vertrauen“ bedeutet, dass du

tatsächlichem Wissen, dass, gäbe es die Patentlizenz nicht, deine Übermittlung des

abgedeckten Werks in einem Land, oder die Nutzung des abgedeckten Werks durch deinen Empfänger

in einem Land, ein oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Land verletzen würde

Land, von dem du Grund zu der Annahme hast, dass sie gültig sind.

Wenn, gemäß oder in Verbindung mit einer einzelnen Transaktion oder

Vereinbarung, übermittelst du oder verbreitest durch Beschaffung der Übermittlung, eine

abgedecktes Werk und erteilst einigen der Parteien eine Patentlizenz

die das abgedeckte Werk erhalten und sie ermächtigt, es zu nutzen, zu verbreiten, zu modifizieren

oder eine bestimmte Kopie des abgedeckten Werks weitergibst, dann wird die Patentlizenz

die du erteilst, wird automatisch auf alle Empfänger des abgedeckten

Werks und darauf basierender Werke.

Eine Patentlizenz ist „diskriminierend“, wenn sie nicht einschließt

den Umfang ihrer Abdeckung, die Ausübung von verbietet oder ist

an die Nichtausübung eines oder mehrerer der Rechte gebunden, die

speziell unter dieser Lizenz gewährt werden. Du darfst ein abgedecktes

Werk nicht weitergeben, wenn du Partei einer Vereinbarung mit einer dritten Partei bist, die

im Geschäft der Softwareverteilung, unter dem du Zahlungen leistest

an den Dritten, basierend auf dem Umfang deiner Übermittlungsaktivität

das Werk, und unter dem der Dritte jedem der

Parteien, die das abgedeckte Werk von dir erhalten würden, eine diskriminierende

Patentlizenz (a) in Verbindung mit Kopien des abgedeckten Werks

von dir übermittelt (oder Kopien, die aus diesen Kopien erstellt wurden), oder (b) hauptsächlich

für und in Verbindung mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die

das abgedeckte Werk enthalten, es sei denn, du bist diese Vereinbarung eingegangen,

oder diese Patentlizenz wurde vor dem 28. März 2007 gewährt.

Nichts in dieser Lizenz darf so ausgelegt werden, dass es ausschließt oder einschränkt

jede stillschweigende Lizenz oder andere Verteidigung gegen Verletzungen, die möglicherweise

sonst nach dem geltenden Patentrecht für dich verfügbar sein.

12. Keine Aufgabe der Freiheit anderer.

Wenn dir Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder

anderweitig) die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, tun sie dies nicht

dich von den Bedingungen dieser Lizenz befreien. Wenn du ein Werk nicht übermitteln kannst,

abgedecktes Werk, um gleichzeitig deine Verpflichtungen unter dieser zu erfüllen

Lizenz und alle anderen relevanten Verpflichtungen, dann kannst du als Folge davon

es überhaupt nicht übermitteln. Wenn du zum Beispiel Bedingungen zustimmst, die dich verpflichten,

eine Lizenzgebühr für die weitere Übermittlung von denen zu erheben, denen du übermittelst

das Programm, der einzige Weg, wie du sowohl diese Bedingungen als auch diese erfüllen könntest

Die Lizenz würde bedeuten, vollständig darauf zu verzichten, das Programm zu verbreiten.

13. Verwendung mit der GNU Affero General Public License.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz hast du

die Erlaubnis, jedes abgedeckte Werk mit einem lizenzierten Werk zu verknüpfen oder zu kombinieren

unter Version 3 der GNU Affero General Public License in ein einziges

kombiniertes Werk und das daraus resultierende Werk zu verbreiten. Die Bedingungen dieser

Lizenz wird weiterhin für den Teil gelten, der das abgedeckte Werk ist,

aber die besonderen Anforderungen der GNU Affero General Public License,

Abschnitt 13, bezüglich der Interaktion über ein Netzwerk, wird für die

Kombination als solche.

14. Überarbeitete Versionen dieser Lizenz.

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen von

der GNU General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden

im Geiste der vorliegenden Version ähneln, sich aber im Detail unterscheiden können,

neue Probleme oder Bedenken ansprechen.

Jeder Version wird eine eindeutige Versionsnummer zugewiesen. Wenn das

Programm festlegt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU General

Public License „oder jede spätere Version“ darauf anwendbar ist, hast du die

die Möglichkeit, die Bedingungen entweder der genannten Nummer zu befolgen

Version oder jeder späteren Version, die von der Free Software

Foundation. Wenn das Programm keine Versionsnummer der

GNU General Public License angibt, darfst du jede jemals veröffentlichte Version wählen,

von der Free Software Foundation.

Wenn das Programm festlegt, dass ein Proxy entscheiden kann, welche zukünftigen

Versionen der GNU General Public License verwendet werden können, die des Proxys

öffentliche Erklärung der Annahme einer Version ermächtigt dich dauerhaft

diese Version für das Programm zu wählen.

Spätere Lizenzversionen können dir zusätzliche oder andere

Berechtigungen. Es werden aber keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegt.

Autor oder Urheberrechtsinhaber als Ergebnis deiner Entscheidung, einer

spätere Version.

15. Haftungsausschluss.

ES GIBT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG

ANWENDBAREM RECHT. SOFERN NICHT ANDERS SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, DIE URHEBERRECHTS-

INHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN STELLEN DAS PROGRAMM "WIE BESEHEN" OHNE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG

JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF,

DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN

ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS

LIEGT BEI DIR. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRÄGST DU DIE KOSTEN FÜR

ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

16. Haftungsbeschränkung.

IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST DURCH ANWENDBARES RECHT VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART

WIRD EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM MODIFIZIERT UND/ODER WEITERGIBT,

DAS PROGRAMM, WIE OBEN ERLAUBT, DIR GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN HAFTEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER

ALLGEMEINE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DEM ERGEBEN

NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN VERLUST VON

DATEN ODER UNGENAU WERDENDE DATEN ODER VON DIR ODER DRITTEN ERHALTENE VERLUSTE

PARTEIEN ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZU ARBEITEN),

AUCH WENN EIN SOLCHER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT HINGEWIESEN WURDE

Solche Schäden.

17. Auslegung der Abschnitte 15 und 16.

Wenn der bereitgestellte Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung

oben kann gemäß ihren Bedingungen keine lokale Rechtswirkung verliehen werden,

überprüfende Gerichte sollen lokales Recht anwenden, das am ehesten annähert

Ein absoluter Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung in Verbindung mit dem

Programm, es sei denn, eine Garantie oder Haftungsübernahme begleitet ein

Kopie des Programms gegen eine Gebühr.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wie du diese Bedingungen auf deine neuen Programme anwendest

Wenn du ein neues Programm entwickelst und möchtest, dass es das Beste ist,

mögliche Nutzung für die Öffentlichkeit, der beste Weg, dies zu erreichen, ist, es zu machen

freie Software, die jeder unter diesen Bedingungen weiterverbreiten und ändern kann.

Dazu füge dem Programm die folgenden Hinweise bei. Am sichersten ist es,

sie an den Anfang jeder Quelldatei anzuhängen, um am effektivsten

den Ausschluss der Gewährleistung angeben; und jede Datei sollte mindestens

die „Copyright“-Zeile und einen Verweis darauf, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.

<one line to give the program's name and a brief idea of what it does.>

Copyright (C) <year> <name of author>

Dieses Programm ist freie Software: du kannst es weiterverbreiten und/oder ändern

es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie veröffentlicht von

der Free Software Foundation, entweder Version 3 der Lizenz, oder

(nach deiner Wahl) jede spätere Version.

Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich sein wird,

aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne sogar die stillschweigende Gewährleistung der

MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die

GNU General Public License für mehr Details.

Du solltest eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben

along with this program. If not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.

Fügen Sie auch Informationen hinzu, wie Sie per E-Mail und Post kontaktiert werden können.

Wenn das Programm mit dem Terminal interagiert, soll es eine kurze Ausgabe machen

So ein Hinweis, wenn es im interaktiven Modus losgeht:

<program> Copyright (C) <year> <name of author>

Dieses Programm wird ABSOLUT OHNE GEWÄHRLEISTUNG geliefert; für Details gib `show w' ein.

Dies ist freie Software, und du darfst sie gerne weiterverbreiten

unter bestimmten Bedingungen; tipp einfach „show c” für mehr Infos.

Die hypothetischen Befehle `show w' und `show c' sollten die entsprechenden

Teile der General Public License. Natürlich könnten die Befehle deines Programms

unterschiedlich sein; für eine GUI-Oberfläche würdest du ein „Info-Feld“ verwenden.

Du solltest auch deinen Arbeitgeber (falls du als Programmierer arbeitest) oder deine Schule,

falls vorhanden, einen „Urheberrechtsausschluss“ für das Programm zu unterzeichnen, falls erforderlich.

Für weitere Informationen dazu und wie du die GNU GPL anwendest und befolgst, siehe

<http://www.gnu.org/licenses/>.

Die GNU General Public License erlaubt es nicht, dein Programm zu integrieren

in proprietäre Programme. Wenn dein Programm eine Unterprogrammbibliothek ist, kannst du

es als nützlicher erachten, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit

der Bibliothek. Wenn du dies tun möchtest, verwende die GNU Lesser General

Public License anstelle dieser Lizenz. Aber lies bitte zuerst

<http://www.gnu.org/philosophy/why-not-lgpl.html>.

 

MOZILLA PUBLIC LICENSE Version 2 (MPLv2)

Mozilla Public License Version 2.0

==================================

1. Definitionen

--------------

1.1. „Mitwirkender“

bedeutet jede natürliche oder juristische Person, die erstellt, dazu beiträgt

der Erstellung von oder Eigentümer von Covered Software ist.

1.2. „Mitwirkenden-Version“

bedeutet die Kombination der Beiträge anderer (falls vorhanden), die verwendet wurden

durch einen Mitwirkenden und den Beitrag dieses bestimmten Mitwirkenden.

1.3. „Beitrag“

bedeutet die abgedeckte Software eines bestimmten Mitwirkenden.

1.4. „Abgedeckte Software“

bedeutet Quellcode-Form, an die der ursprüngliche Mitwirkende angehängt hat

dem Hinweis in Anhang A, der ausführbaren Form eines solchen Quellcodes

Form und Modifikationen einer solchen Quellcodeform, in jedem Fall

einschließlich Teilen davon.

1.5. „Nicht kompatibel mit sekundären Lizenzen“

bedeutet

(a) dass der ursprüngliche Mitwirkende den beschriebenen Hinweis angehängt hat

in Anhang B zur abgedeckten Software; oder

(b) dass die Covered Software unter den Bedingungen von zur Verfügung gestellt wurde

Version 1.1 oder früher der Lizenz, aber nicht auch unter der

Bedingungen einer Sekundärlizenz.

1.6. „Ausführbare Form“

bedeutet jede Form des Werks außer der Quellcodeform.

1.7. „Größeres Werk“

bedeutet ein Werk, das Covered Software mit anderem Material kombiniert, in

einer oder mehreren separaten Dateien, die keine Covered Software sind.

1.8. „Lizenz“

bedeutet dieses Dokument.

1.9. „Lizenzierbar“

bedeutet, das Recht zu haben, im größtmöglichen Umfang zu gewähren,

ob zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später, jegliche und

alle durch diese Lizenz übertragenen Rechte.

1.10. „Änderungen“

bedeutet eins von den folgenden Sachen:

(a) jede Datei in Quellcodeform, die aus einer Ergänzung zu,

Löschung oder Änderung der Inhalte von Covered

Software; oder

(b) jede neue Datei in Quellcodeform, die Covered

Software.

1.11. „Patentansprüche“ eines Mitwirkenden

bedeutet jegliche(n) Patentanspruch(sansprüche), einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verfahren,

Verfahrens- und Vorrichtungsansprüche in jedem Patent, das von einem solchen lizenziert werden kann

Mitwirkenden, das verletzt würde, gäbe es die Gewährung der nicht

Lizenz, durch das Herstellen, Verwenden, Verkaufen, zum Verkauf Anbieten, Haben

hergestellt, Import oder Übertragung entweder seiner Beiträge oder seiner

Mitwirkenden-Version.

1.12. „Sekundäre Lizenz“

bedeutet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, die GNU

Lesser General Public License, Version 2.1, die GNU Affero General

Public License, Version 3.0, oder spätere Versionen davon

Lizenzen.

1.13. „Quellcodeformular“

bedeutet die Form des Werkes, die für Änderungen bevorzugt wird.

1.14. „Du“ (oder „dein“)

bedeutet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser

Lizenz ausübt. Für juristische Personen umfasst „Du“ jede Entität, die

kontrolliert, wird kontrolliert von oder steht unter gemeinsamer Kontrolle mit dir. Für

Zwecke dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ (a) die direkte Macht,

oder indirekte, die Richtung oder Leitung einer solchen Einheit zu bestimmen,

sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) das Eigentum an mehr als

fünfzig Prozent (50 %) der ausstehenden Aktien oder der wirtschaftlichen

Eigentum an einer solchen Entität.

2. Lizenzgewährung und Bedingungen

--------------------------------

2.1. Zuschüsse

Jeder Mitwirkende gewährt dir hiermit eine weltweite, gebührenfreie,

Nicht-exklusive Lizenz:

(a) im Rahmen von Rechten an geistigem Eigentum (außer Patenten oder Marken)

von einem solchen Mitwirkenden lizenzierbar zur Nutzung, Reproduktion, Bereitstellung,

ändern, zeigen, aufführen, verbreiten und anderweitig nutzen

Beiträge, entweder unverändert, mit Modifikationen oder

als Teil eines größeren Werks; und

(b) unter Patentansprüchen eines solchen Mitwirkenden, um herzustellen, zu nutzen, zu verkaufen, anzubieten

zum Verkauf anzubieten, herstellen zu lassen, zu importieren und anderweitig entweder seine

Beiträge oder seine Mitwirkenden-Version.

2.2. Gültigkeitsdatum

Die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen in Bezug auf jeden Beitrag

treten für jeden Beitrag an dem Tag in Kraft, an dem der Beitragende zum ersten Mal

verteilt solche Beiträge.

2.3. Einschränkungen beim Umfang der Förderung

Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen sind die einzigen Rechte, die unter

dieser Lizenz. Es werden keine zusätzlichen Rechte oder Lizenzen aus der

Verbreitung oder Lizenzierung der abgedeckten Software unter dieser Lizenz abgeleitet.

Trotz dem, was in Abschnitt 2.1(b) oben steht, wird keine Patentlizenz von einem

Beitragender:

(a) für jeden Code, den ein Mitwirkender aus der betroffenen Software rausgenommen hat;

oder

(b) für Verletzungen, die verursacht wurden durch: (i) dich und jede andere dritte Partei

Modifikationen der Covered Software, oder (ii) die Kombination ihrer

Beiträge mit anderer Software (außer als Teil des Beitragsprogramms)

Version); oder

(c) unter Patentansprüchen, die von der Covered Software verletzt werden, in Ermangelung von

seine Beiträge.

Diese Lizenz gewährt keine Rechte an den Marken, Dienstleistungsmarken,

oder Logos von Mitwirkenden (außer wenn es nötig ist, um

die Mitteilungsanforderungen in Abschnitt 3.4).

2.4. Nachfolgende Lizenzen

Kein Mitwirkender gewährt zusätzliche Rechte aufgrund deiner Entscheidung,

die Covered Software unter einer späteren Version dieser

Lizenz (siehe Abschnitt 10.2) oder unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz (falls

gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 3.3 erlaubt).

2.5. Vertretung

Jeder Mitwirkende versichert, dass der Mitwirkende glaubt, seine

Beiträge sind seine ursprüngliche(n) Schöpfung(en) oder er hat ausreichende Rechte

die Rechte an seinen Beiträgen zu gewähren, die durch diese Lizenz übertragen werden.

2.6. Faire Nutzung

Diese Lizenz ist nicht dazu gedacht, Rechte einzuschränken, die du unter

anwendbaren Urheberrechtslehren des Fair Use, Fair Dealing oder anderer

Äquivalente.

2.7. Bedingungen

Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 sind Bedingungen der gewährten Lizenzen

in Abschnitt 2.1.

3. Verantwortlichkeiten

-------------------

3.1. Verbreitung der Quellform

Alle Verbreitung von abgedeckter Software in Quellcodeform, einschließlich jeglicher

Modifikationen, die du erstellst oder zu denen du beiträgst, müssen unter

den Bedingungen dieser Lizenz. Du musst die Empfänger darüber informieren, dass die Quelle

Codeform der abgedeckten Software den Bedingungen dieser

Lizenz unterliegt und wie sie eine Kopie dieser Lizenz erhalten können. Du darfst nicht

Versuch, die Rechte der Empfänger am Quellcode zu ändern oder einzuschränken

Formular.

3.2. Verbreitung der ausführbaren Form

Wenn du abgedeckte Software in ausführbarer Form verbreitest, dann:

(a) solche abgedeckte Software muss auch in Quellcodeform zur Verfügung gestellt werden

Form, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, und du musst die Empfänger darüber informieren,

die ausführbare Form, wie sie eine Kopie dieses Quellcodes erhalten können

Form auf zumutbare Weise und fristgerecht, zu einem Preis, der nicht höher ist

als die Kosten der Verbreitung an den Empfänger; und

(b) Du darfst eine solche ausführbare Form unter den Bedingungen dieser

Lizenz verbreiten oder unter anderen Bedingungen unterlizenzieren, vorausgesetzt, dass die

Die Lizenz für die ausführbare Form versucht nicht, einzuschränken oder zu ändern.

die Rechte der Empfänger an der Quellcode-Form unter dieser Lizenz.

3.3. Verbreitung eines größeren Werks

Du darfst ein größeres Werk unter Bedingungen deiner Wahl erstellen und verbreiten,

vorausgesetzt, dass du auch die Anforderungen dieser Lizenz für

die abgedeckte Software. Wenn das größere Werk eine Kombination aus abgedeckter

Software mit einem Werk ist, das einer oder mehreren Sekundärlizenzen unterliegt, und die

abgedeckte Software nicht inkompatibel mit Sekundärlizenzen ist, erlaubt diese

Lizenz dir, solche abgedeckte Software zusätzlich zu verbreiten

unter den Bedingungen solcher Sekundärlizenz(en), so dass der Empfänger des

größeren Werkes nach eigenem Ermessen die abgedeckte

Software entweder unter den Bedingungen dieser Lizenz oder einer solchen Sekundärlizenz

Lizenz(en).

3.4. Mitteilungen

Du darfst den Inhalt von Lizenzhinweisen nicht entfernen oder ändern.

(einschließlich Copyright-Hinweisen, Patenthinweisen, Haftungsausschlüssen,

oder Haftungsbeschränkungen) enthalten sind, die in der Quellcode-Form von

die Abgedeckte Software, außer dass du Lizenzhinweise ändern darfst, um

soweit erforderlich, um bekannte sachliche Ungenauigkeiten zu beheben.

3.5. Anwendung von zusätzlichen Bedingungen

Du darfst anbieten und eine Gebühr verlangen für Garantie, Support,

Schadensersatz- oder Haftungsverpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Empfängern der Abgedeckten

Software. Du darfst das aber nur in deinem eigenen Namen machen, nicht im Namen von

im Namen eines Mitwirkenden. Du musst ganz klar machen, dass

eine solche Garantie-, Support-, Schadensersatz- oder Haftungsverpflichtung wird angeboten von

dir allein, und du erklärst dich hiermit einverstanden, jeden Mitwirkenden für jegliche

Haftung, die einem solchen Mitwirkenden infolge von Garantie, Support,

Schadensersatz- oder Haftungsbedingungen, die du anbietest. Du darfst zusätzliche

Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen, die spezifisch für jede

Gerichtsbarkeit.

4. Unfähigkeit zur Einhaltung aufgrund von Gesetz oder Verordnung

---------------------------------------------------

Wenn es dir unmöglich ist, die Bedingungen dieser

Lizenz in Bezug auf einen Teil oder die gesamte Abgedeckte Software aufgrund von

Gesetz, gerichtlicher Anordnung oder Verordnung, dann ist Folgendes zu tun: (a) die Einhaltung von

die Bedingungen dieser Lizenz im größtmöglichen Umfang; und (b)

die Einschränkungen und den Code, den sie betreffen, zu beschreiben. Eine solche Beschreibung muss

in einer Textdatei platziert werden, die allen Distributionen der Abgedeckten

Software unter dieser Lizenz. Außer in dem Maße, in dem es gesetzlich verboten ist

oder Verordnung, muss eine solche Beschreibung ausreichend detailliert sein, damit ein

Empfänger mit durchschnittlichen Kenntnissen sie verstehen kann.

5. Kündigung

--------------

5.1. Die unter dieser Lizenz gewährten Rechte enden automatisch

wenn eine ihrer Bedingungen nicht erfüllt wird. Wenn jedoch

konform ist, dann werden die unter dieser Lizenz von einem bestimmten

Mitwirkenden gewährten Rechte (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn und bis

Der Mitwirkende beendet deine Rechte ausdrücklich und endgültig, und (b) auf einer

laufend, wenn ein solcher Mitwirkender es versäumt, über die

Nichteinhaltung auf zumutbare Weise innerhalb von 60 Tagen, nachdem du

wieder konform bist. Darüber hinaus werden deine Gewährungen von einem bestimmten

Mitwirkenden fortlaufend wiederhergestellt, wenn dieser Mitwirkende

dich auf zumutbare Weise über die Nichteinhaltung informiert, ist dies der

zum ersten Mal eine Mitteilung über die Nichteinhaltung dieser Lizenz erhalten haben

von einem solchen Mitwirkenden, und Sie die Lizenz innerhalb von 30 Tagen danach einhalten

Dein Erhalt der Mitteilung.

5.2. Wenn du gegen ein Unternehmen wegen eines Patents klagst

Verletzungsklage (außer Feststellungsklagen,

Gegenansprüche und Widerklagen), in denen behauptet wird, dass eine Mitwirkenden-Version

direkt oder indirekt ein Patent verletzt, dann werden die Rechte, die

Ihnen von allen Mitwirkenden für die abgedeckte Software gemäß Abschnitt

2.1 dieser Lizenz erlischt.

5.3. Wenn der Vertrag nach den Abschnitten 5.1 oder 5.2 oben gekündigt wird,

Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (ausgenommen Distributoren und Wiederverkäufer), die

von dir oder deinen Distributoren gültig unter dieser Lizenz gewährt wurden

vor der Kündigung gelten auch nach der Kündigung weiter.

********************************************************

* *

* 6. Haftungsausschluss *

* ------------------------- *

* *

* Die abgedeckte Software wird unter dieser Lizenz „wie besehen“ zur Verfügung gestellt *

* Basis, ohne jegliche Garantie, weder ausdrücklich, stillschweigend noch *

* gesetzlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Garantien, dass die *

* Die abgedeckte Software ist fehlerfrei, marktgängig, für einen *

* bestimmten Zweck geeignet oder nicht verletzend. Das gesamte Risiko hinsichtlich der *

* Qualität und Leistung der abgedeckten Software liegt bei dir. *

Sollte eine der abgedeckten Softwares in irgendeiner Weise fehlerhaft sein, dann *

* (nicht ein Mitwirkender) die Kosten für jegliche notwendige Wartung, *

* Reparatur oder Korrektur. Dieser Haftungsausschluss stellt einen *

* wesentlichen Bestandteil dieser Lizenz dar. Keine Nutzung der abgedeckten Software ist *

* unter dieser Lizenz autorisiert, außer unter diesem Haftungsausschluss. *

* *

********************************************************

********************************************************

* *

* 7. Haftungsbeschränkung *

* -------------------------- *

* *

* Unter keinen Umständen und nach keiner Rechtsauffassung, sei es nach dem Deliktsrecht *

* (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, soll kein *

* Mitwirkender oder jemand, der abgedeckte Software als *

* oben erlaubt, haften dir gegenüber für direkte, indirekte, *

* besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art *

* einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schäden für entgangenen Gewinn, Verlust von *

* Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder jegliche *

* und alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste, selbst wenn eine solche Partei *

* über die Möglichkeit solcher Schäden informiert worden sein. Diese *

* Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei Tod oder *

* Personenschäden, die aus der Fahrlässigkeit dieser Partei gegenüber dem *

* Umfang, in dem anwendbares Recht eine solche Beschränkung verbietet. Einige *

* Gerichtsbarkeiten erlauben den Ausschluss oder die Beschränkung von *

* zufälligen oder Folgeschäden, daher dieser Ausschluss und *

* Beschränkung gilt möglicherweise nicht für dich. *

* *

********************************************************

8. Rechtsstreitigkeiten

-------------

Jede Klage im Zusammenhang mit dieser Lizenz darf nur in der

Gerichte eines Gerichtsstands, wo der Beklagte seinen Hauptsitz hat

Geschäftssitz und solche Klagen unterliegen den Gesetzen dieses

Gerichtsbarkeit, ohne Bezugnahme auf dessen Kollisionsnormen.

Nichts in diesem Abschnitt hindert eine Partei daran,

Gegenforderungen oder Gegenklagen.

9. Sonstiges

----------------

Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung bezüglich des Gegenstands

dieser Vereinbarung. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz als

nicht durchsetzbar befunden werden, so wird diese Bestimmung nur insoweit geändert,

notwendig, um sie durchsetzbar zu machen. Jedes Gesetz oder jede Vorschrift, die vorsieht

dass die Sprache eines Vertrags gegen den Verfasser auszulegen ist

darf nicht dazu verwendet werden, diese Lizenz gegen einen Mitwirkenden auszulegen.

10. Versionen der Lizenz

---------------------------

10.1. Neue Versionen

Mozilla Foundation ist der Lizenzverwalter. Außer wie in Abschnitt

10.3, nur der Lizenzverwalter darf Änderungen vornehmen oder

neue Versionen dieser Lizenz veröffentlichen. Jede Version erhält eine

Unterscheidungs-Versionsnummer.

10.2. Wirkung neuer Versionen

Du darfst die Covered Software unter den Bedingungen der Version

der Lizenz, unter der du die Covered Software ursprünglich erhalten hast,

oder unter den Bedingungen jeder nachfolgenden Version, die von der Lizenz veröffentlicht wurde

Steward.

10.3. Geänderte Versionen

Wenn du Software erstellst, die nicht dieser Lizenz unterliegt, und du möchtest

eine neue Lizenz für solche Software erstellen, darfst du eine

geänderte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn du die Lizenz umbenennst und entfernst

alle Verweise auf den Namen des Lizenzverwalters (außer um zu vermerken, dass

eine solche geänderte Lizenz von dieser Lizenz abweicht).

10.4. Verbreitung von Quellcode, der nicht mit Sekundärprodukten kompatibel ist

Lizenzen

Wenn du dich entscheidest, Quellcode-Form zu verbreiten, die inkompatibel ist mit

Sekundärlizenzen unter den Bedingungen dieser Version der Lizenz, der

der in Anhang B dieser Lizenz beschriebene Hinweis muss beigefügt werden.

Anlage A – Lizenzhinweis für Quellcodeformulare

-------------------------------------------

Diese Quellcode-Form unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public

Lizenz, v. 2.0. Wenn eine Kopie der MPL nicht mit dieser verteilt wurde

Datei, kannst du eine unter http://mozilla.org/MPL/2.0/ erhalten.

Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten

Datei, dann kannst du den Hinweis an einer Stelle einfügen (z. B. in einer LICENSE-Datei).

Datei in einem relevanten Verzeichnis), wo ein Empfänger wahrscheinlich suchen würde

für so eine Mitteilung.

Du darfst zusätzliche genaue Hinweise auf das Urheberrecht hinzufügen.

Anhang B – Hinweis „Nicht kompatibel mit sekundären Lizenzen“

---------------------------------------------------------

 

Diese Quellcode-Form ist „Inkompatibel mit Sekundärlizenzen“, wie

definiert durch die Mozilla Public License, v. 2.0.

MOZILLA PUBLIC LICENSE Version 1.1 (MPLv1.1)

Mozilla Public License Version 1.1

1. Definitionen.

1.0.1. „Kommerzielle Nutzung“

bedeutet, den abgedeckten Code an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zugänglich zu machen.

1.1. „Mitwirkender“

bedeutet jede Entität, die Modifikationen erstellt oder zu deren Erstellung beiträgt.

1.2. „Mitwirkenden-Version“

bedeutet die Kombination aus dem Originalcode, früheren Modifikationen, die von einem Mitwirkenden verwendet wurden, und den Modifikationen, die von diesem bestimmten Mitwirkenden vorgenommen wurden.

1.3. „Abgedeckter Code“

bedeutet den Originalcode oder Modifikationen oder die Kombination aus Originalcode und Modifikationen, jeweils einschließlich Teilen davon.

1.4. „Elektronischer Vertriebsmechanismus“

bedeutet einen in der Softwareentwicklungsgemeinschaft allgemein anerkannten Mechanismus für die elektronische Datenübertragung.

1.5. „Ausführbare Datei“

bedeutet „abgedeckter Code” in jeder Form außer Quellcode.

1.6. „Ursprünglicher Entwickler“

bedeutet die Einzelperson oder Entität, die in der gemäß Anhang A erforderlichen Quellcode-Mitteilung als ursprünglicher Entwickler identifiziert wird.

1.7. „Größeres Werk“

bedeutet ein Werk, das Covered Code oder Teile davon mit Code kombiniert, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt.

1.8. „Lizenz“

bedeutet dieses Dokument.

1.8.1. „Lizenzierbar“

bedeutet, das Recht zu haben, im größtmöglichen Umfang, sei es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später erworben, alle hierin übertragenen Rechte zu gewähren.

1.9. „Änderungen“

bedeutet jede Hinzufügung oder Löschung am Inhalt oder der Struktur des Originalcodes oder früherer Modifikationen. Wenn Covered Code als eine Reihe von Dateien veröffentlicht wird, ist eine Modifikation:

Jede Hinzufügung oder Löschung am Inhalt einer Datei, die Originalcode oder frühere Modifikationen enthält.

Jede neue Datei, die einen Teil des Originalcodes oder früherer Modifikationen enthält.

1.10. „Originalcode“

bedeutet Quellcode von Computersoftwarecode, der in der gemäß Anhang A erforderlichen Quellcode-Mitteilung als Originalcode beschrieben ist und der zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung unter dieser Lizenz noch kein von dieser Lizenz erfasster Code ist.

1.10.1. „Patentansprüche“

bedeutet jegliche(n) Patentanspruch (Patentansprüche), die jetzt im Besitz sind oder später erworben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verfahrens-, Prozess- und Vorrichtungsansprüche, in jedem Patent, das vom Grantor lizenziert werden kann.

1.11. „Quellcode“

bedeutet die bevorzugte Form des Abgedeckten Codes, um Änderungen daran vorzunehmen, einschließlich aller enthaltenen Module, plus aller zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien, Skripte zur Steuerung der Kompilierung und Installation einer ausführbaren Datei oder Quellcode-Differenzvergleiche mit dem Originalcode oder einem anderen bekannten, verfügbaren Abgedeckten Code nach Wahl des Mitwirkenden. Der Quellcode kann in komprimierter oder archivierter Form vorliegen, vorausgesetzt, die entsprechende Dekomprimierungs- oder De-Archivierungssoftware ist kostenlos und weit verbreitet verfügbar.

1.12. „Du“ (oder „dein“)

bedeutet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte gemäß dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz, die unter Abschnitt 6.1 herausgegeben wird, ausübt und alle Bedingungen dieser Lizenz erfüllt. Bei juristischen Personen umfasst „du“ jede juristische Person, die dich kontrolliert, von dir kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dir steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ (a) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Verwaltung einer solchen juristischen Person zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) das Eigentum an mehr als fünfzig Prozent (50 %) der ausstehenden Anteile oder des wirtschaftlichen Eigentums an einer solchen juristischen Person.

2. Lizenz für den Quellcode.

2.1. Die Erteilung durch den Erstentwickler.

Der ursprüngliche Entwickler gewährt dir hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz, vorbehaltlich der Ansprüche Dritter an geistigem Eigentum:

unter geistigen Eigentumsrechten (außer Patent- oder Markenrechten), die vom ursprünglichen Entwickler lizenziert werden können, um den Originalcode (oder Teile davon) mit oder ohne Modifikationen und/oder als Teil eines größeren Werks zu nutzen, zu reproduzieren, zu modifizieren, anzuzeigen, auszuführen, unterzulizenzieren und zu verbreiten; und

unter Patentansprüchen, die durch die Herstellung, Nutzung oder den Verkauf des Originalcodes verletzt werden, den Originalcode (oder Teile davon) herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, anzuwenden, zu verkaufen und zum Verkauf anzubieten und/oder anderweitig zu veräußern.

die in diesem Abschnitt 2.1 (a) und (b) gewährten Lizenzen treten an dem Datum in Kraft, an dem der ursprüngliche Entwickler den Originalcode erstmals gemäß den Bedingungen dieser Lizenz verbreitet.

Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1 (b) wird keine Patentlizenz gewährt: 1) für Code, den du aus dem Originalcode löschst; 2) getrennt vom Originalcode; oder 3) für Verletzungen, die verursacht werden durch: i) die Modifikation des Originalcodes oder ii) die Kombination des Originalcodes mit anderer Software oder Geräten.

2.2. Zuschuss für Mitwirkende.

Vorbehaltlich der Ansprüche Dritter aus geistigem Eigentum gewährt dir jeder Mitwirkende hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz

unter geistigen Eigentumsrechten (außer Patent oder Marke), die vom Mitwirkenden lizenziert werden können, die von diesem Mitwirkenden erstellten Modifikationen (oder Teile davon) zu nutzen, zu reproduzieren, zu modifizieren, anzuzeigen, auszuführen, unterzulizenzieren und zu verbreiten, entweder unverändert, mit anderen Modifikationen, als Covered Code und/oder als Teil eines größeren Werks; und

unter Patentansprüchen, die durch die Herstellung, Nutzung oder den Verkauf von Modifikationen dieses Mitwirkenden allein und/oder in Kombination mit seiner Mitwirkenden-Version (oder Teilen einer solchen Kombination) verletzt werden, um Folgendes herzustellen, zu nutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, herstellen zu lassen und/oder anderweitig zu veräußern: 1) Modifikationen dieses Mitwirkenden (oder Teile davon); und 2) die Kombination von Modifikationen dieses Mitwirkenden mit seiner Mitwirkenden-Version (oder Teilen einer solchen Kombination).

die in den Abschnitten 2.2 (a) und 2.2 (b) gewährten Lizenzen treten an dem Datum in Kraft, an dem der Mitwirkende den abgedeckten Code erstmals kommerziell nutzt.

Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.2 (b) wird keine Patentlizenz gewährt: 1) für Code, den der Mitwirkende aus der Mitwirkenden-Version gelöscht hat; 2) getrennt von der Mitwirkenden-Version; 3) für Verletzungen, die verursacht werden durch: i) Modifikationen der Mitwirkenden-Version durch Dritte oder ii) die Kombination von Modifikationen dieses Mitwirkenden mit anderer Software (außer als Teil der Mitwirkenden-Version) oder anderen Geräten; oder 4) unter Patentansprüchen, die durch abgedeckten Code in Abwesenheit von Modifikationen dieses Mitwirkenden verletzt werden.

3. Verbreitungspflichten.

3.1. Anwendung der Lizenz.

Die Modifikationen, die du erstellst oder zu denen du beiträgst, unterliegen den Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschnitt 2.2. Die Quellcode-Version des abgedeckten Codes darf nur gemäß den Bedingungen dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz, die unter Abschnitt 6.1 veröffentlicht wird, verbreitet werden, und du musst jeder Kopie des von dir verbreiteten Quellcodes eine Kopie dieser Lizenz beifügen. Du darfst keine Bedingungen für eine Quellcode-Version anbieten oder auferlegen, die die anwendbare Version dieser Lizenz oder die Rechte der Empfänger hierunter ändert oder einschränkt. Du darfst jedoch ein zusätzliches Dokument beifügen, das die in Abschnitt 3.5 beschriebenen zusätzlichen Rechte anbietet.

3.2. Verfügbarkeit des Quellcodes.

Jede Modifikation, die du erstellst oder zu der du beiträgst, muss in Quellcodeform unter den Bedingungen dieser Lizenz entweder auf demselben Medium wie eine ausführbare Version oder über einen akzeptierten elektronischen Vertriebsmechanismus jedem zur Verfügung gestellt werden, dem du eine ausführbare Version zur Verfügung gestellt hast; und wenn sie über einen elektronischen Vertriebsmechanismus zur Verfügung gestellt wird, muss sie für mindestens zwölf (12) Monate nach dem Datum ihrer erstmaligen Verfügbarkeit oder mindestens sechs (6) Monate nach der Verfügbarkeit einer nachfolgenden Version dieser speziellen Modifikation für solche Empfänger verfügbar bleiben. Du bist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Quellcodeversion verfügbar bleibt, auch wenn der elektronische Vertriebsmechanismus von einem Dritten betrieben wird.

3.3. Beschreibung der Modifikationen.

Du musst sicherstellen, dass jeder von dir beigesteuerte Covered Code eine Datei enthält, die die von dir vorgenommenen Änderungen zur Erstellung dieses Covered Code und das Datum jeder Änderung dokumentiert. Du musst eine deutlich sichtbare Erklärung einfügen, dass die Modifikation direkt oder indirekt von Original Code stammt, der vom Initial Developer bereitgestellt wurde, und den Namen des Initial Developer in (a) dem Quellcode und (b) in jedem Hinweis in einer ausführbaren Version oder zugehöriger Dokumentation, in der du den Ursprung oder die Eigentumsverhältnisse des Covered Code beschreibst, angeben.

3.4. Angelegenheiten des geistigen Eigentums

(a) Ansprüche von Dritten

Wenn der Mitwirkende Kenntnis davon hat, dass eine Lizenz unter den geistigen Eigentumsrechten eines Dritten erforderlich ist, um die vom Mitwirkenden unter den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährten Rechte auszuüben, muss der Mitwirkende eine Textdatei mit der Quellcode-Verbreitung mit dem Titel „LEGAL“ beifügen, die den Anspruch und die anspruchstellende Partei so detailliert beschreibt, dass ein Empfänger weiß, wen er kontaktieren muss. Wenn der Mitwirkende solche Kenntnisse erlangt, nachdem die Modifikation wie in Abschnitt 3.2 beschrieben verfügbar gemacht wurde, muss der Mitwirkende die LEGAL-Datei in allen Kopien, die er danach zur Verfügung stellt, unverzüglich ändern und andere Schritte unternehmen (wie die Benachrichtigung geeigneter Mailinglisten oder Newsgroups), die vernünftigerweise darauf abzielen, diejenigen zu informieren, die den Covered Code erhalten haben, dass neue Kenntnisse erlangt wurden.

(b) Mitwirkende APIs

Wenn die Modifikationen des Mitwirkenden eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) enthalten und der Mitwirkende Kenntnis von Patentlizenzen hat, die zur Implementierung dieser API vernünftigerweise erforderlich sind, muss der Mitwirkende diese Informationen auch in der LEGAL-Datei angeben.

(c) Zusicherungen.

Der Mitwirkende versichert, dass, außer wie gemäß Abschnitt 3.4 (a) oben offengelegt, der Mitwirkende glaubt, dass seine Modifikationen seine ursprüngliche(n) Schöpfung(en) sind und/oder der Mitwirkende über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte zu gewähren.

3.5. Erforderliche Hinweise.

Du musst den Hinweis in Anhang A in jeder Datei des Quellcodes duplizieren. Wenn es aufgrund der Struktur einer bestimmten Quellcodedatei nicht möglich ist, einen solchen Hinweis dort anzubringen, musst du diesen Hinweis an einem Ort (z. B. einem relevanten Verzeichnis) einfügen, an dem ein Benutzer einen solchen Hinweis wahrscheinlich suchen würde. Wenn du eine oder mehrere Modifikationen erstellt hast, kannst du deinen Namen als Mitwirkenden zu dem in Anhang A beschriebenen Hinweis hinzufügen. Du musst diese Lizenz auch in jeder Dokumentation für den Quellcode duplizieren, in der du die Rechte der Empfänger oder Eigentumsrechte in Bezug auf Covered Code beschreibst. Du kannst wählen, ob du Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Empfängern von Covered Code anbieten und dafür eine Gebühr verlangen möchtest. Dies darfst du jedoch nur in deinem eigenen Namen tun und nicht im Namen des Initial Developer oder eines Mitwirkenden. Du musst absolut klarstellen, dass jede solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung ausschließlich von dir angeboten wird, und du erklärst dich hiermit bereit, den Initial Developer und jeden Mitwirkenden für jede Haftung zu entschädigen, die dem Initial Developer oder einem solchen Mitwirkenden infolge der von dir angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsbedingungen entsteht.

3.6. Verbreitung ausführbarer Versionen.

Du darfst Covered Code in ausführbarer Form nur verbreiten, wenn die Anforderungen der Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 und 3.5 für diesen Covered Code erfüllt wurden und wenn du einen Hinweis beifügst, der besagt, dass die Quellcodeversion des Covered Code unter den Bedingungen dieser Lizenz verfügbar ist, einschließlich einer Beschreibung, wie und wo du die Verpflichtungen von Abschnitt 3.2 erfüllt hast. Der Hinweis muss auffällig in jedem Hinweis in einer ausführbaren Version, zugehöriger Dokumentation oder Begleitmaterial enthalten sein, in dem du die Rechte der Empfänger in Bezug auf den Covered Code beschreibst. Du darfst die ausführbare Version von Covered Code oder Eigentumsrechte unter einer Lizenz deiner Wahl verbreiten, die Bedingungen enthalten kann, die von dieser Lizenz abweichen, vorausgesetzt, du hältst dich an die Bedingungen dieser Lizenz und die Lizenz für die ausführbare Version versucht nicht, die Rechte des Empfängers an der Quellcodeversion von den in dieser Lizenz festgelegten Rechten einzuschränken oder zu ändern. Wenn du die ausführbare Version unter einer anderen Lizenz verbreitest, musst du absolut klarstellen, dass alle Bedingungen, die von dieser Lizenz abweichen, ausschließlich von dir angeboten werden, nicht vom Initial Developer oder einem Mitwirkenden. Du erklärst dich hiermit bereit, den Initial Developer und jeden Mitwirkenden für jede Haftung zu entschädigen, die dem Initial Developer oder einem solchen Mitwirkenden infolge solcher von dir angebotenen Bedingungen entsteht.

3.7. Größere Arbeiten.

Du darfst ein größeres Werk erstellen, indem du Covered Code mit anderem Code kombinierst, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt, und das größere Werk als einzelnes Produkt verbreiten. In einem solchen Fall musst du sicherstellen, dass die Anforderungen dieser Lizenz für den Covered Code erfüllt sind.

4. Unmöglichkeit der Einhaltung aufgrund von Gesetz oder Verordnung.

Wenn es dir aufgrund von Gesetz, gerichtlicher Anordnung oder Verordnung unmöglich ist, eine der Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf einen Teil oder den gesamten Covered Code einzuhalten, dann musst du: (a) die Bedingungen dieser Lizenz im größtmöglichen Umfang einhalten; und (b) die Einschränkungen und den Code, den sie betreffen, beschreiben. Eine solche Beschreibung muss in der in Abschnitt 3.4 beschriebenen LEGAL-Datei enthalten sein und allen Distributionen des Quellcodes beiliegen. Sofern nicht durch Gesetz oder Verordnung verboten, muss eine solche Beschreibung ausreichend detailliert sein, damit ein Empfänger mit durchschnittlichen Kenntnissen sie verstehen kann.

5. Anwendung dieser Lizenz.

Diese Lizenz gilt für Code, an den der ursprüngliche Entwickler den Hinweis in Anhang A angebracht hat, und für zugehörigen Covered Code.

6. Versionen der Lizenz.

6.1. Neue Versionen

Die Netscape Communications Corporation („Netscape“) kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lizenz veröffentlichen. Jeder Version wird eine eindeutige Versionsnummer zugewiesen.

6.2. Wirkung neuer Versionen

Sobald Covered Code unter einer bestimmten Version der Lizenz veröffentlicht wurde, darfst du ihn immer unter den Bedingungen dieser Version weiterverwenden. Du darfst auch wählen, solchen Covered Code unter den Bedingungen jeder nachfolgenden Version der von Netscape veröffentlichten Lizenz zu verwenden. Niemand außer Netscape hat das Recht, die Bedingungen zu ändern, die für unter dieser Lizenz erstellten Covered Code gelten.

6.3. Abgeleitete Werke

Wenn du eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellst oder verwendest (was du nur tun darfst, um sie auf Code anzuwenden, der nicht bereits Covered Code ist, der dieser Lizenz unterliegt), musst du (a) deine Lizenz umbenennen, sodass die Phrasen „Mozilla“, „MOZILLAPL“, „MOZPL“, „Netscape“, „MPL“, „NPL“ oder eine verwirrend ähnliche Phrase nicht in deiner Lizenz erscheinen (außer um zu vermerken, dass deine Lizenz von dieser Lizenz abweicht) und (b) anderweitig klarstellen, dass deine Version der Lizenz Bedingungen enthält, die von der Mozilla Public License und der Netscape Public License abweichen. (Das Eintragen des Namens des ursprünglichen Entwicklers, des Originalcodes oder des Mitwirkenden in dem in Anhang A beschriebenen Hinweis gilt nicht als Modifikation dieser Lizenz.)

7. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

COVERED CODE WIRD UNTER DIESER LIZENZ AUF EINER „WIE BESEHEN“-BASIS BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, GEWÄHRLEISTUNGEN, DASS DER COVERED CODE FREI VON MÄNGELN, MARKTGÄNGIG, FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET ODER NICHT RECHTSVERLETZEND IST. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES COVERED CODE LIEGT BEI DIR. SOLLTE SICH EIN COVERED CODE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS MANGELHAFT ERWEISEN, ÜBERNIMMST DU (NICHT DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER ODER EIN ANDERER MITWIRKENDER) DIE KOSTEN FÜR JEGLICHE NOTWENDIGE WARTUNG, REPARATUR ODER KORREKTUR. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS BILDET EINEN WESENTLICHEN BESTANDTEIL DIESER LIZENZ. KEINE NUTZUNG VON COVERED CODE IST HIERUNTER AUTORISIERT, AUSSER UNTER DIESEM GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS.

8. Kündigung

8.1. Diese Lizenz und die hierunter gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn du die hierin enthaltenen Bedingungen nicht erfüllst und einen solchen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme des Verstoßes beheben kannst. Alle ordnungsgemäß erteilten Unterlizenzen für den Covered Code bleiben auch nach Beendigung dieser Lizenz bestehen. Bestimmungen, die ihrer Natur nach über die Beendigung dieser Lizenz hinaus in Kraft bleiben müssen, bleiben bestehen.

8.2. Wenn du ein Gerichtsverfahren einleitest, indem du eine Patentverletzungsklage (ausgenommen Feststellungsklagen) gegen den ursprünglichen Entwickler oder einen Mitwirkenden (der ursprüngliche Entwickler oder Mitwirkende, gegen den du eine solche Klage einreichst, wird als „Teilnehmer“ bezeichnet) erhebst und behauptest, dass:

die Contributor Version eines solchen Teilnehmers direkt oder indirekt ein Patent verletzt, dann erlöschen alle Rechte, die dir von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 dieser Lizenz gewährt wurden, nach einer 60-tägigen Mitteilung des Teilnehmers prospektiv, es sei denn, du stimmst innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung entweder schriftlich zu, dem Teilnehmer eine einvernehmlich angemessene Lizenzgebühr für deine vergangene und zukünftige Nutzung von Änderungen zu zahlen, die von diesem Teilnehmer vorgenommen wurden, oder du ziehst deine Klage bezüglich der Contributor Version gegen diesen Teilnehmer zurück. Wenn innerhalb von 60 Tagen nach der Mitteilung keine angemessene Lizenzgebühr und Zahlungsvereinbarung schriftlich von den Parteien einvernehmlich vereinbart wird oder die Klage nicht zurückgezogen wird, erlöschen die Rechte, die dir vom Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 und

d/oder 2.2 automatisch mit Ablauf der oben genannten 60-tägigen Kündigungsfrist enden.

eine Software, Hardware oder ein Gerät, die/das nicht die Contributor Version eines solchen Teilnehmers ist, direkt oder indirekt ein Patent verletzt, dann werden alle Rechte, die dir von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1(b) und 2.2(b) gewährt wurden, mit Wirkung ab dem Datum widerrufen, an dem du zum ersten Mal Änderungen, die von diesem Teilnehmer vorgenommen wurden, erstellt, verwendet, verkauft, verbreitet oder erstellen lassen hast.

8.3. Wenn du eine Patentverletzungsklage gegen einen Teilnehmer erhebst, in der behauptet wird, dass die Contributor Version dieses Teilnehmers direkt oder indirekt ein Patent verletzt, und diese Klage (z. B. durch Lizenz oder Vergleich) vor der Einleitung eines Patentverletzungsverfahrens beigelegt wird, dann ist der angemessene Wert der von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährten Lizenzen bei der Bestimmung des Betrags oder Werts einer Zahlung oder Lizenz zu berücksichtigen.

8.4. Im Falle einer Beendigung gemäß den Abschnitten 8.1 oder 8.2 oben bleiben alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (ausgenommen Distributoren und Wiederverkäufer), die von dir oder einem Distributor hierunter vor der Beendigung gültig gewährt wurden, auch nach der Beendigung bestehen.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER RECHTSTHEORIE, SEI ES AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERTRAG ODER ANDERWEITIG, SIND DU, DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER, JEDER ANDERE MITWIRKENDE ODER JEDER VERTREIBER VON COVERED CODE ODER JEDER LIEFERANT EINER SOLCHEN PARTEI EINER PERSON GEGENÜBER HAFTBAR FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, SCHÄDEN FÜR DEN VERLUST VON FIRMENWERT, ARBEITSUNTERBRECHUNG, COMPUTERAUSFALL ODER -FEHLFUNKTION ODER JEGLICHE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN EINE SOLCHE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG, DIE AUS DER FAHRLÄSSIGKEIT EINER SOLCHEN PARTEI RESULTIERT, SOWEIT ANWENDBARES RECHT EINE SOLCHE BESCHRÄNKUNG UNTERSAGT. EINIGE GERICHTSBARKEITEN ERLAUBEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT, SO DASS DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DICH GELTEN.

10. Endnutzer der US-Regierung

Der Covered Code ist ein „kommerzieller Artikel“, wie dieser Begriff in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) definiert ist, bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ und „kommerzieller Computersoftware-Dokumentation“, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endnutzer der US-Regierung den Covered Code nur mit den hierin festgelegten Rechten.

11. Sonstiges

Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung bezüglich des hierin enthaltenen Gegenstands dar. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz als nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung nur in dem Maße zu reformieren, wie es für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich ist. Diese Lizenz unterliegt den Bestimmungen des kalifornischen Rechts (außer soweit anwendbares Recht, falls vorhanden, etwas anderes vorsieht), unter Ausschluss seiner Kollisionsrechtsbestimmungen. In Bezug auf Streitigkeiten, bei denen mindestens eine Partei Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika ist oder eine dort eingetragene oder zur Geschäftstätigkeit berechtigte juristische Person, unterliegt jede Klage im Zusammenhang mit dieser Lizenz der Gerichtsbarkeit der Bundesgerichte des Northern District of California, mit Gerichtsstand in Santa Clara County, Kalifornien, wobei die unterlegene Partei für die Kosten verantwortlich ist, einschließlich, ohne Einschränkung, Gerichtskosten und angemessene Anwaltsgebühren und -auslagen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. Jedes Gesetz oder jede Vorschrift, die vorsieht, dass die Sprache eines Vertrags gegen den Verfasser auszulegen ist, gilt nicht für diese Lizenz.

12. Haftung für Ansprüche

Zwischen dem ursprünglichen Entwickler und den Mitwirkenden ist jede Partei für Ansprüche und Schäden verantwortlich, die direkt oder indirekt aus ihrer Nutzung der Rechte unter dieser Lizenz entstehen, und du erklärst dich bereit, mit dem ursprünglichen Entwickler und den Mitwirkenden zusammenzuarbeiten, um diese Verantwortung auf einer gerechten Grundlage zu verteilen. Nichts hierin ist beabsichtigt oder soll als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden.

13. Code mit Mehrfachlizenzierung

Der ursprüngliche Entwickler kann Teile des abgedeckten Codes als „Mehrfach lizenziert“ kennzeichnen. „Mehrfach lizenziert“ bedeutet, dass der ursprüngliche Entwickler dir erlaubt, Teile des abgedeckten Codes nach deiner Wahl unter der MPL oder den alternativen Lizenzen, falls vorhanden, zu nutzen, die vom ursprünglichen Entwickler in der in Anhang A beschriebenen Datei angegeben sind.

Anhang A – Mozilla Public License.

„Der Inhalt dieser Datei unterliegt der Mozilla Public License

Version 1.1 (die „Lizenz“); du darfst diese Datei nicht verwenden, außer in

Einhaltung der Lizenz. Du kannst eine Kopie der Lizenz unter

http://www.mozilla.org/MPL/

Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, wird „WIE BESEHEN“ vertrieben,

ohne jegliche Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die

Lizenz für die spezifische Sprache, die Rechte und Beschränkungen regelt

gemäß der Lizenz.

Der Originalcode ist ______________________________________.

Der ursprüngliche Entwickler des Originalcodes ist ________________________.

Teile, erstellt von ______________________, sind Copyright (C) ______

_______________________. Alle Rechte vorbehalten.

Beitragende(r): ______________________________________.

Alternativ können die Inhalte dieser Datei unter den Bedingungen

der _____ Lizenz (die „[___] Lizenz“), in welchem Fall die

Bestimmungen der [______] Lizenz gelten anstelle derer

oben. Wenn du die Nutzung deiner Version dieser Datei nur

unter den Bedingungen der [____] Lizenz erlauben möchtest und anderen nicht erlauben möchtest, sie zu nutzen

deine Version dieser Datei unter der MPL, zeige deine Entscheidung an, indem du

die obigen Bestimmungen zu löschen und sie durch den Hinweis und

andere Bestimmungen, die von der [___] Lizenz gefordert werden. Wenn du nicht löschst

die obigen Bestimmungen, darf ein Empfänger deine Version dieser Datei verwenden

entweder unter der MPL oder der [___]-Lizenz.

HINWEIS: Der Text dieses Anhangs A kann leicht von dem Text der Hinweise in den Quellcodedateien des Originalcodes abweichen. Du solltest den Text dieses Anhangs A verwenden und nicht den Text, der im Quellcode des Originalcodes für deine Modifikationen gefunden wurde.

 

GNU FREE DOCUMENTATION LICENSE Version 1.2 (GFDLv1.2)

GNU Freie Dokumentationslizenz

Version 1.2, November 2002

Copyright (C) 2000, 2001, 2002 Free Software Foundation, Inc.

Franklin Street 51, fünfte Etage, Boston, MA 02110-1301, USA

Es ist jedem gestattet, wortgetreue Kopien zu kopieren und zu verbreiten

dieses Lizenzdokuments, aber Änderungen sind nicht gestattet.

0. VORWORT

Der Zweck dieser Lizenz ist es, ein Handbuch, Lehrbuch oder ein anderes

Ein funktionales und nützliches Dokument, das im Sinne von Freiheit „kostenlos“ ist:

jedem die effektive Freiheit zu sichern, es zu kopieren und weiterzuverbreiten,

mit oder ohne Modifikation, entweder kommerziell oder nicht-kommerziell.

Zweitens bewahrt diese Lizenz für den Autor und Verleger eine Möglichkeit,

Anerkennung für ihre Arbeit bekommen, ohne dafür verantwortlich gemacht zu werden

für Änderungen, die von anderen vorgenommen wurden.

Diese Lizenz ist eine Art „Copyleft“, was bedeutet, dass abgeleitete

Werke des Dokuments müssen selbst im gleichen Sinne frei sein. Es

ergänzt die GNU General Public License, die eine Copyleft-

Lizenz, die für freie Software entwickelt wurde.

Wir haben diese Lizenz entworfen, um sie kostenlos für Handbücher zu verwenden

Software, denn freie Software braucht freie Dokumentation: eine freie

Programm sollte mit Handbüchern kommen, die die gleichen Freiheiten bieten wie die

Software es tut. Aber diese Lizenz ist nicht auf Software-Handbücher beschränkt;

Es kann für jede Art von Textarbeit verwendet werden, egal um welches Thema es geht.

ob es als gedrucktes Buch veröffentlicht wird. Wir empfehlen diese Lizenz

hauptsächlich für Werke, deren Zweck Anleitung oder Referenz ist.

1. ANWENDBARKEIT UND DEFINITIONEN

Diese Lizenz gilt für jedes Handbuch oder andere Werk, in jedem Medium, das

enthält einen Hinweis vom Urheberrechtsinhaber, dass es

unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreitet werden. Eine solche Mitteilung gewährt eine

weltweite, gebührenfreie Lizenz, unbegrenzt in der Dauer, diese zu nutzen

Werk unter den hierin genannten Bedingungen. Das „Dokument“, nachstehend,

bezieht sich auf jedes solche Handbuch oder Werk. Jedes Mitglied der Öffentlichkeit ist ein

Lizenznehmer, und wird als „Sie“ angesprochen. Sie akzeptieren die Lizenz, wenn Sie

das Werk zu kopieren, zu modifizieren oder zu verbreiten, auf eine Weise, die eine Genehmigung erfordert

nach dem Urheberrechtsgesetz.

Eine „Modifizierte Version“ des Dokuments bedeutet jedes Werk, das die

Dokument oder einen Teil davon, entweder wörtlich kopiert oder mit

Modifikationen und/oder in eine andere Sprache übersetzt.

Ein „Nebenabschnitt“ ist ein benannter Anhang oder ein Abschnitt am Anfang eines Dokuments.

das Dokument, das sich ausschließlich mit der Beziehung des

Verleger oder Autoren des Dokuments zum Gesamtthema des Dokuments

(oder zu verwandten Themen) und enthält nichts, was direkt fallen könnte

innerhalb dieses Gesamtbetreffs. (Wenn das Dokument also teilweise ein

Mathematikbuch darf ein Sekundarbereich nichts erklären.

Mathematik.) Die Beziehung könnte eine Frage historischer

Zusammenhang mit dem Thema oder mit verwandten Angelegenheiten, oder von rechtlicher,

kommerzielle, philosophische, ethische oder politische Haltung bezüglich

ihnen.

Die „Invariant Sections“ sind bestimmte sekundäre Abschnitte, deren Titel

werden in der Bekanntmachung als unveränderliche Abschnitte bezeichnet.

die besagt, dass das Dokument unter dieser Lizenz veröffentlicht wird. Wenn ein

Wenn der Abschnitt nicht der obigen Definition von „Sekundär“ entspricht, dann ist er es nicht.

kann als unveränderlich gekennzeichnet werden. Das Dokument kann null enthalten.

Unveränderliche Abschnitte. Wenn das Dokument keine unveränderlichen Abschnitte angibt,

Abschnitte gibt's dann keine mehr.

Die „Cover Texts“ sind bestimmte kurze Textpassagen, die aufgeführt sind,

als Vorderseitentexte oder Rückseitentexte, in dem Hinweis, der besagt, dass

Das Dokument wird unter dieser Lizenz veröffentlicht. Ein Vorderseitentext kann

höchstens 5 Wörter umfassen, und ein Rückseitentext darf höchstens 25 Wörter umfassen.

Eine „transparente“ Kopie des Dokuments bedeutet eine maschinenlesbare Kopie,

dargestellt in einem Format, dessen Spezifikation der

allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich ist und zur Überarbeitung des Dokuments geeignet ist

unkompliziert mit generischen Texteditoren oder (für Bilder, die aus

Pixel) normale Malprogramme oder (für Zeichnungen) ein paar weit verbreitete

Zeicheneditors, und das für die Eingabe in Textformatierer oder

für die automatische Übersetzung in eine Vielzahl von Formaten, die für die Eingabe geeignet sind

in Textformatierer. Eine Kopie, die in einer ansonsten Transparenten Datei erstellt wurde

Format, dessen Markup oder das Fehlen von Markup so angeordnet wurde, dass es vereitelt

oder die spätere Modifikation durch Leser zu verhindern, ist nicht Transparent.

Ein Bildformat ist nicht transparent, wenn es für einen wesentlichen Teil verwendet wird.

von Text. Eine Kopie, die nicht „Transparent“ ist, wird „Opaque“ genannt.

Beispiele für geeignete Formate für transparente Kopien sind einfache

ASCII ohne Markup, Texinfo-Eingabeformat, LaTeX-Eingabeformat, SGML

oder XML mit einer öffentlich zugänglichen DTD und standardkonformen einfachen

HTML, PostScript oder PDF, die für menschliche Modifikationen konzipiert sind. Beispiele für

Zu den transparenten Bildformaten gehören PNG, XCF und JPG. Undurchsichtige Formate

proprietäre Formate einschließen, die nur von

proprietäre Textverarbeitungsprogramme, SGML oder XML, für die die DTD und/oder

Verarbeitungswerkzeuge nicht allgemein verfügbar sind und die

maschinell erzeugtes HTML, PostScript oder PDF, das von einigen Textverarbeitungsprogrammen erzeugt wurde

Verarbeitungsprogramme nur für Ausgabezwecke.

Die „Titelseite“ bedeutet für ein gedrucktes Buch die Titelseite selbst,

zuzüglich solcher nachfolgenden Seiten, die benötigt werden, um das Material leserlich aufzunehmen

diese Lizenz vorschreibt, auf der Titelseite zu erscheinen. Für Werke in

Formaten, die keine Titelseite als solche haben, bedeutet „Titelseite“

den Text in der Nähe des auffälligsten Erscheinungsbildes des Werktitels,

vor dem eigentlichen Text.

Ein Abschnitt mit dem Titel „XYZ” ist ein bestimmter Teil des Dokuments, der

Der Titel muss entweder genau XYZ lauten oder XYZ in Klammern dahinter haben.

Text, der XYZ in eine andere Sprache übersetzt. (Hier steht XYZ für eine

spezifischer Abschnittsname, der unten erwähnt wird, wie zum Beispiel „Danksagungen“

„Dedications“, „Endorsements“ oder „History“.) Den „Titel zu erhalten“

eines solchen Abschnitts, wenn du das Dokument änderst, bedeutet, dass es ein

Abschnitt „Betitelt XYZ“ gemäß dieser Definition.

Das Dokument kann Garantieausschlüsse neben dem Hinweis enthalten, der

besagt, dass diese Lizenz für das Dokument gilt. Diese Garantie

Ausschlüsse gelten als durch Verweis in diesem Dokument enthalten.

Lizenz, aber nur in Bezug auf den Ausschluss von Garantien: jede andere

Implikation, die diese Garantieausschlüsse haben könnten, ist nichtig und hat

keine Auswirkung auf die Bedeutung dieser Lizenz.

2. WÖRTLICHE KOPIERUNG

Du darfst das Dokument in jedem Medium kopieren und verbreiten, entweder

kommerziell oder nicht-kommerziell, vorausgesetzt, dass diese Lizenz, die

Urheberrechtshinweise und der Lizenzhinweis, der besagt, dass diese Lizenz gilt,

zum Dokument in allen Kopien reproduziert werden und dass du keine weiteren hinzufügst

Bedingungen, die von denen dieser Lizenz abweichen. Du darfst nicht verwenden

technische Maßnahmen, um das Lesen oder die weitere

Kopieren der Kopien, die du erstellst oder verbreitest. Du darfst jedoch annehmen

Vergütung im Austausch für Kopien. Wenn du eine ausreichend große

Anzahl von Kopien, musst du auch die Bedingungen in Abschnitt 3 befolgen.

Du darfst auch Kopien verleihen, unter den gleichen oben genannten Bedingungen, und

du darfst Kopien öffentlich ausstellen.

3. KOPIEREN IN GROSSEN MENGEN

Wenn du gedruckte Kopien veröffentlichst (oder Kopien in Medien, die üblicherweise haben

gedruckten Umschläge) des Dokuments, die mehr als 100 betragen, und die

Wenn der Lizenzhinweis des Dokuments Decktexte erfordert, musst du die

Kopien in Umschlägen, die klar und leserlich alle diese Deckblatt-

Texte tragen: Vorderseiten-Texte auf dem Vorderdeckel und Rückseiten-Texte auf

dem Rückdeckel. Beide Umschläge müssen auch klar und leserlich identifizieren

dich als Herausgeber dieser Kopien. Das Titelblatt muss präsentieren

der ganze Titel, wobei alle Wörter im Titel gleich wichtig sind und

sichtbar. Du darfst zusätzlich anderes Material auf den Umschlägen hinzufügen.

Das Kopieren mit auf die Umschläge beschränkten Änderungen, solange sie erhalten bleiben

den Titel des Dokuments und diese Bedingungen erfüllen, kann behandelt werden

als wortgetreues Kopieren in anderer Hinsicht.

Wenn die erforderlichen Texte für eines der Umschläge zu umfangreich sind, um zu passen

leserlich, solltest du die zuerst genannten (so viele wie passen)

vernünftigerweise) auf dem eigentlichen Cover und mach den Rest auf den angrenzenden Seiten weiter.

Seiten.

Wenn du undurchsichtige Kopien des Dokuments veröffentlichst oder verbreitest, deren Anzahl

Bei mehr als 100 musst du entweder einen maschinenlesbaren Transparent

Kopie zusammen mit jeder undurchsichtigen Kopie, oder in oder mit jeder undurchsichtigen Kopie angeben

einen Computernetzwerk-Standort, von dem aus die allgemeine netzwerknutzende

Öffentlichkeit Zugang zum Herunterladen hat, unter Verwendung von öffentlichen Standard-Netzwerkprotokollen

eine vollständige transparente Kopie des Dokuments, frei von zusätzlichem Material.

Wenn du die letztere Option verwendest, musst du angemessen umsichtige Schritte unternehmen,

wenn du mit der Verteilung undurchsichtiger Kopien in größerer Menge beginnst, um sicherzustellen,

dass diese transparente Kopie so zugänglich bleiben wird an der angegebenen

Standort bis mindestens ein Jahr nach dem letzten Mal, wenn du eine

undurchsichtige Kopie (direkt oder über deine Vertreter oder Händler) davon

Ausgabe an die Öffentlichkeit.

Es wird darum gebeten, ist aber nicht erforderlich, dass du die Autoren des

Dokument gut, bevor du eine große Anzahl von Kopien weiterverbreitest, um zu geben

ihnen die Möglichkeit gibst, dir eine aktualisierte Version des Dokuments zur Verfügung zu stellen.

4. ÄNDERUNGEN

Du darfst eine modifizierte Version des Dokuments kopieren und verbreiten unter

die Bedingungen der Abschnitte 2 und 3 oben, vorausgesetzt, du veröffentlichst

die modifizierte Version genau unter dieser Lizenz, wobei die modifizierte

Version die Rolle des Dokuments einnimmt und somit die Verbreitung

und Modifikation der modifizierten Version an jeden lizenziert, der eine Kopie besitzt

davon. Zusätzlich musst du diese Dinge in der modifizierten Version tun:

A. Verwende auf der Titelseite (und auf den Umschlägen, falls vorhanden) einen Titel, der sich unterscheidet

von dem des Dokuments und von denen früherer Versionen

(die, falls vorhanden, im Abschnitt Verlauf aufgeführt sein sollten

des Dokuments). Du darfst denselben Titel wie eine frühere Version verwenden,

wenn der ursprüngliche Herausgeber dieser Version die Erlaubnis erteilt.

B. Liste auf der Titelseite als Autoren eine oder mehrere Personen oder Entitäten

verantwortlich für die Urheberschaft der Änderungen in der Modifizierten

Version, zusammen mit mindestens fünf der Hauptautoren des

Dokuments (alle seiner Hauptautoren, wenn es weniger als fünf hat),

es sei denn, sie entbinden dich von dieser Anforderung.

C. Gib auf der Titelseite den Namen des Herausgebers der

Modifizierten Version als Herausgeber an.

D. Behalte alle Urheberrechtshinweise des Dokuments.

E. Füge einen passenden Copyright-Hinweis für deine Änderungen hinzu.

neben den anderen Copyright-Hinweisen.

F. Füge direkt nach den Copyright-Hinweisen einen Lizenzhinweis ein.

der Öffentlichkeit die Erlaubnis zur Nutzung der Modifizierten Version unter der

Bedingungen dieser Lizenz, in der Form, wie sie im untenstehenden Anhang aufgeführt ist.

G. Bewahre in diesem Lizenzhinweis die vollständigen Listen der unveränderlichen Abschnitte

und die erforderlichen Decktexte, die im Lizenzhinweis des Dokuments angegeben sind.

H. Füge eine unveränderte Kopie dieser Lizenz bei.

I. Behalte den Abschnitt mit dem Titel „Geschichte“ und seinen Titel bei und füge Folgendes hinzu:

dazu einen Eintrag, der mindestens den Titel, das Jahr, neue Autoren und

Herausgeber der Modifizierten Version, wie auf der Titelseite angegeben. Wenn

Es gibt keinen Abschnitt mit dem Titel „Geschichte“ im Dokument, also mach einen.

mit Angabe des Titels, Jahres, der Autoren und des Herausgebers des Dokuments als

auf der Titelseite angegeben, dann füge einen Punkt hinzu, der die Modifizierte

Version, wie im vorherigen Satz angegeben.

J. Behalte den Netzwerkpfad, falls vorhanden, der im Dokument angegeben ist, bei.

öffentlichen Zugang zu einer transparenten Kopie des Dokuments, und ebenso

die im Dokument angegebenen Netzwerkadressen für frühere Versionen

auf der sie basierte. Diese können im Abschnitt „History“ platziert werden.

Du kannst den Netzwerkpfad für ein Werk weglassen, das veröffentlicht wurde unter

mindestens vier Jahre vor dem Dokument selbst, oder wenn das Original

Herausgeber der Version, auf die es sich bezieht, die Erlaubnis erteilt.

K. Für jeden Abschnitt mit dem Titel „Danksagungen“ oder „Widmungen“,

Behalte den Titel des Abschnitts und behalte in dem Abschnitt alles

den Inhalt und Ton jeder der Danksagungen der Mitwirkenden

und/oder Widmungen darin.

L. Behalte alle unveränderlichen Teile des Dokuments bei,

unverändert in ihrem Text und in ihren Titeln. Abschnittsnummern

oder das Äquivalent werden nicht als Teil der Abschnittstitel betrachtet.

M. Lösche jeden Abschnitt mit dem Titel „Endorsements“. Ein solcher Abschnitt

dürfen nicht in der Modifizierten Version enthalten sein.

N. Benenne keinen bestehenden Abschnitt in „Endorsements“ um.

oder mit irgendeinem unveränderlichen Abschnitt in Konflikt geraten.

O. Bewahre jegliche Haftungsausschlüsse.

Wenn die Modifizierte Version neue Einleitungsabschnitte oder

Anhänge, die als Sekundärabschnitte gelten und kein Material enthalten

aus dem Dokument kopiert, kannst du optional einige oder alle

dieser Abschnitte als unveränderlich festlegen. Um dies zu tun, füge ihre Titel zu den

Liste der Invarianten Abschnitte im Lizenzhinweis der Modifizierten Version.

Diese Titel müssen sich von allen anderen Abschnittstiteln unterscheiden.

Du darfst einen Abschnitt mit dem Titel „Endorsements“ hinzufügen, vorausgesetzt, er enthält

nichts als Befürwortungen deiner modifizierten Version durch verschiedene

Parteien – zum Beispiel Erklärungen zur Peer-Review oder dass der Text

von einer Organisation als die maßgebliche Definition eines genehmigt wurde

Standard.

Du darfst einen Textabschnitt von bis zu fünf Wörtern als Vorderseiten-Text hinzufügen, und einen

Passage von bis zu 25 Wörtern als Rückseitentext, an das Ende der Liste

von Decktexten in der modifizierten Version. Nur ein Abschnitt von

Vorderseiten-Text und ein Rückseiten-Text dürfen hinzugefügt werden von (oder

durch Vereinbarungen einer einzigen Stelle. Wenn das Dokument bereits

enthält einen Covertext für dasselbe Cover, den du schon mal hinzugefügt hast, oder

durch eine Vereinbarung, die von derselben Entität getroffen wurde, in deren Namen du handelst,

darfst du keinen weiteren hinzufügen; aber du darfst den alten ersetzen, auf ausdrückliche

Erlaubnis vom vorherigen Herausgeber, der den alten hinzugefügt hat.

Der/die Autor(en) und Herausgeber des Dokuments gewähren durch diese Lizenz nicht

die Erlaubnis geben, ihre Namen für Werbezwecke zu verwenden oder um zu behaupten oder

eine Befürwortung einer modifizierten Version implizieren.

5. DOKUMENTE ZUSAMMENFASSEN

Du darfst das Dokument mit anderen Dokumenten kombinieren, die unter dieser freigegeben wurden

Lizenz, unter den in Abschnitt 4 oben definierten Bedingungen für modifizierte

Versionen, vorausgesetzt, dass du in der Kombination alle

Invariante Abschnitte aller Originaldokumente, unverändert, und

liste sie alle als Invariante Abschnitte deines kombinierten Werkes in seiner

Lizenzhinweis, und dass du alle ihre Haftungsausschlüsse bewahrst.

Das kombinierte Werk muss nur eine Kopie dieser Lizenz enthalten, und

mehrere identische Invariante Abschnitte können durch einen einzigen ersetzt werden

Kopie. Wenn es mehrere Invariante Abschnitte mit demselben Namen gibt, aber

unterschiedliche Inhalte, mache den Titel jedes solchen Abschnitts einzigartig, indem du

und am Ende in Klammern den Namen des Originals hinzufügen

Autor oder Herausgeber dieses Abschnitts, falls bekannt, oder andernfalls eine eindeutige Nummer.

Nimm die gleiche Anpassung an den Abschnittstiteln in der Liste von

Invariante Abschnitte im Lizenzhinweis des kombinierten Werkes.

In der Kombination musst du alle Abschnitte mit dem Titel „Geschichte“ zusammenfassen.

in den verschiedenen Originaldokumenten, die einen Abschnitt mit dem Titel bilden

„Geschichte“; auch alle Abschnitte mit dem Titel „Danksagungen“ zusammenfassen,

und alle Abschnitte mit dem Titel „Widmungen”. Du musst alle Abschnitte löschen.

Mit dem Titel „Empfehlungen“.

6. DOKUMENTENSAMMLUNGEN

Du kannst eine Sammlung aus dem Dokument und anderen Unterlagen zusammenstellen.

unter dieser Lizenz veröffentlicht und ersetze die einzelnen Kopien dieser

Lizenz in den verschiedenen Dokumenten durch eine einzige Kopie, die in

der Sammlung enthalten ist, vorausgesetzt, du befolgst die Regeln dieser Lizenz für

die wortgetreue Kopie jedes der Dokumente in allen anderen Belangen.

Du darfst ein einzelnes Dokument aus einer solchen Sammlung extrahieren und verbreiten

es einzeln unter dieser Lizenz, vorausgesetzt, du fügst eine Kopie dieser

Lizenz in das extrahierte Dokument ein und befolgst diese Lizenz in allen

anderen Belangen bezüglich der wortgetreuen Kopie dieses Dokuments.

7. ZUSAMMENFASSUNG MIT UNABHÄNGIGEN WERKEN

Eine Zusammenstellung des Dokuments oder seiner Ableitungen mit anderen separaten

und eigenständige Dokumente oder Werke, in oder auf einem Speichermedium oder

Verbreitungsmedium, wird als „Aggregat“ bezeichnet, wenn das Urheberrecht

die aus der Kompilierung resultieren, nicht dazu verwendet werden, die gesetzlichen Rechte

der Nutzer der Kompilierung über das hinaus zu beschränken, was die einzelnen Werke erlauben.

Wenn das Dokument in einem Aggregat enthalten ist, gilt diese Lizenz nicht

für die anderen Werke im Aggregat, die selbst keine

Abgeleitete Werke des Dokuments.

Wenn die Anforderung des Decktextes aus Abschnitt 3 auf diese zutrifft

Kopien des Dokuments, dann, wenn das Dokument weniger als die Hälfte des

gesamten Aggregats ausmacht, können die Decktexte des Dokuments auf

Umschläge, die das Dokument innerhalb des Gesamtwerks umfassen, oder das

elektronische Entsprechung von Umschlägen, wenn das Dokument in elektronischer Form vorliegt.

Andernfalls müssen sie auf gedruckten Umschlägen erscheinen, die das Ganze umfassen

Gesamtwerk.

8. ÜBERSETZUNG

Übersetzung gilt als eine Art von Modifikation, daher darfst du

Übersetzungen des Dokuments gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 4 verbreiten.

Das Ersetzen von unveränderlichen Abschnitten durch Übersetzungen erfordert eine besondere

Erlaubnis ihrer Urheberrechtsinhaber, aber du darfst

Übersetzungen einiger oder aller unveränderlichen Abschnitte zusätzlich zu den

Originalversionen dieser unveränderlichen Abschnitte. Du darfst eine

Übersetzung dieser Lizenz und aller Lizenzhinweise im

Dokument und alle Gewährleistungsausschlüsse, vorausgesetzt, du schließt auch

die englische Originalversion dieser Lizenz und die Originalversionen

dieser Hinweise und Ausschlüsse. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen

der Übersetzung und der Originalversion dieser Lizenz oder eines Hinweises

oder eines Haftungsausschlusses, hat die Originalversion Vorrang.

Wenn ein Abschnitt im Dokument den Titel „Danksagungen“ hat,

„Widmungen“ oder „Historie“, die Anforderung (Abschnitt 4), zu bewahren

Der Titel (Abschnitt 1) muss normalerweise geändert werden.

Titel.

9. KÜNDIGUNG

Du darfst das Dokument nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren oder verbreiten, außer

als ausdrücklich unter dieser Lizenz vorgesehen. Jeder andere Versuch, die

das Kopieren, Modifizieren, Unterlizenzieren oder Verbreiten des Dokuments ist ungültig und wird

deine Rechte unter dieser Lizenz automatisch beenden. Jedoch,

Parteien, die Kopien oder Rechte von dir unter dieser

Lizenz erhalten haben, ihre Lizenzen nicht beendet werden, solange diese

Parteien die Bestimmungen vollständig einhalten.

10. ZUKÜNFTIGE ÜBERARBEITUNGEN DIESER LIZENZ

Die Free Software Foundation kann neue, überarbeitete Versionen veröffentlichen

der GNU Free Documentation License von Zeit zu Zeit. Solche neuen

Versionen werden dem Geist der vorliegenden Version ähneln, können aber

im Detail abweichen, um neue Probleme oder Bedenken zu berücksichtigen. Siehe

http://www.gnu.org/copyleft/.

Jede Version der Lizenz erhält eine eindeutige Versionsnummer.

Wenn das Dokument angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version dieser

Lizenz „oder jede spätere Version“ darauf zutrifft, hast du die Möglichkeit,

die Bedingungen entweder dieser angegebenen Version oder

jeder späteren Version zu befolgen, die (nicht als Entwurf) von der

Free Software Foundation. Wenn das Dokument keine Version

Nummer dieser Lizenz angibt, kannst du jede jemals veröffentlichte Version wählen (nicht

als Entwurf) von der Free Software Foundation.

ANHANG: Wie du diese Lizenz für deine Dokumente verwendest

Um diese Lizenz in einem von dir verfassten Dokument zu verwenden, füge eine Kopie

die Lizenz im Dokument und füge den folgenden Copyright-Hinweis und

Lizenzhinweise direkt nach der Titelseite:

Copyright (c) JAHR DEIN NAME.

Es ist gestattet, dieses Dokument zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren

unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License, Version 1.2

oder jede spätere Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde;

ohne unveränderliche Abschnitte, ohne Vorderseitentexte und ohne Rückseitentexte.

Eine Kopie der Lizenz ist im Abschnitt mit dem Titel "GNU

Free Documentation License".

Wenn unveränderliche Abschnitte, Vorderseitentexte und Rückseitentexte vorliegen,

ersetze die Zeile „with...Texts.“ durch diese:

wobei die unveränderlichen Abschnitte IHRE TITEL AUFZUFÜHREN sind, mit dem

Vorderseitentexte als LISTE und Rückseitentexte als LISTE.

Wenn du unveränderliche Abschnitte ohne Cover-Texte oder andere

Kombination der drei, füge diese beiden Alternativen zusammen, um sie an die

Situation.

Wenn dein Dokument nicht-triviale Beispiele von Programmcode enthält, empfehlen wir,

diese Beispiele parallel unter der von dir gewählten

freie Softwarelizenz, wie die GNU General Public License,

um ihre Verwendung in freier Software zu ermöglichen.

 

GNU FREE DOCUMENTATION LICENSE Version 1.3 (GFDLv1.3)

GNU Freie Dokumentationslizenz

Version 1.3, 3. November 2008

Copyright (C) 2000, 2001, 2002, 2007, 2008 Free Software Foundation, Inc.

<http://fsf.org/>

Es ist jedem gestattet, wortgetreue Kopien zu kopieren und zu verbreiten

dieses Lizenzdokuments, aber Änderungen sind nicht gestattet.

0. VORWORT

Der Zweck dieser Lizenz ist es, ein Handbuch, Lehrbuch oder ein anderes

Ein funktionales und nützliches Dokument, das im Sinne von Freiheit „kostenlos“ ist:

jedem die effektive Freiheit zu sichern, es zu kopieren und weiterzuverbreiten,

mit oder ohne Modifikation, entweder kommerziell oder nicht-kommerziell.

Zweitens bewahrt diese Lizenz für den Autor und Verleger eine Möglichkeit,

Anerkennung für ihre Arbeit bekommen, ohne dafür verantwortlich gemacht zu werden

für Änderungen, die von anderen vorgenommen wurden.

Diese Lizenz ist eine Art „Copyleft“, was bedeutet, dass abgeleitete

Werke des Dokuments müssen selbst im gleichen Sinne frei sein. Es

ergänzt die GNU General Public License, die eine Copyleft-

Lizenz, die für freie Software entwickelt wurde.

Wir haben diese Lizenz entworfen, um sie kostenlos für Handbücher zu verwenden

Software, denn freie Software braucht freie Dokumentation: eine freie

Programm sollte mit Handbüchern kommen, die die gleichen Freiheiten bieten wie die

Software es tut. Aber diese Lizenz ist nicht auf Software-Handbücher beschränkt;

Es kann für jede Art von Textarbeit verwendet werden, egal um welches Thema es geht.

ob es als gedrucktes Buch veröffentlicht wird. Wir empfehlen diese Lizenz

hauptsächlich für Werke, deren Zweck Anleitung oder Referenz ist.

1. ANWENDBARKEIT UND DEFINITIONEN

Diese Lizenz gilt für jedes Handbuch oder andere Werk, in jedem Medium, das

enthält einen Hinweis vom Urheberrechtsinhaber, dass es

unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreitet werden. Eine solche Mitteilung gewährt eine

weltweite, gebührenfreie Lizenz, unbegrenzt in der Dauer, diese zu nutzen

Werk unter den hierin genannten Bedingungen. Das „Dokument“, nachstehend,

bezieht sich auf jedes solche Handbuch oder Werk. Jedes Mitglied der Öffentlichkeit ist ein

Lizenznehmer, und wird als „Sie“ angesprochen. Sie akzeptieren die Lizenz, wenn Sie

das Werk zu kopieren, zu modifizieren oder zu verbreiten, auf eine Weise, die eine Genehmigung erfordert

nach dem Urheberrechtsgesetz.

Eine „Modifizierte Version“ des Dokuments bedeutet jedes Werk, das die

Dokument oder einen Teil davon, entweder wörtlich kopiert oder mit

Modifikationen und/oder in eine andere Sprache übersetzt.

Ein „Nebenabschnitt“ ist ein benannter Anhang oder ein Abschnitt am Anfang eines Dokuments.

das Dokument, das sich ausschließlich mit der Beziehung des

Herausgeber oder Autoren des Dokuments zum Gesamt-

Gegenstand (oder verwandte Angelegenheiten) und enthält nichts, was fallen könnte

direkt innerhalb dieses Gesamtbetreffs. (Wenn das Dokument also in

Teil eines Mathematikbuchs darf ein Sekundarbereich nicht erklären

jegliche Mathematik.) Die Beziehung könnte eine Frage historischer

Zusammenhang mit dem Thema oder mit verwandten Angelegenheiten, oder von rechtlicher,

kommerzielle, philosophische, ethische oder politische Haltung bezüglich

ihnen.

Die „Invariant Sections“ sind bestimmte sekundäre Abschnitte, deren Titel

werden in der Bekanntmachung als unveränderliche Abschnitte bezeichnet.

die besagt, dass das Dokument unter dieser Lizenz veröffentlicht wird. Wenn ein

Wenn der Abschnitt nicht der obigen Definition von „Sekundär“ entspricht, dann ist er es nicht.

kann als unveränderlich gekennzeichnet werden. Das Dokument kann null enthalten.

Unveränderliche Abschnitte. Wenn das Dokument keine unveränderlichen Abschnitte angibt,

Abschnitte gibt's dann keine mehr.

Die „Cover Texts“ sind bestimmte kurze Textpassagen, die aufgeführt sind,

als Vorderseitentexte oder Rückseitentexte, in dem Hinweis, der besagt, dass

Das Dokument wird unter dieser Lizenz veröffentlicht. Ein Vorderseitentext kann

höchstens 5 Wörter umfassen, und ein Rückseitentext darf höchstens 25 Wörter umfassen.

Eine „transparente“ Kopie des Dokuments bedeutet eine maschinenlesbare Kopie,

dargestellt in einem Format, dessen Spezifikation der

allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich ist und zur Überarbeitung des Dokuments geeignet ist

unkompliziert mit generischen Texteditoren oder (für Bilder, die aus

Pixel) normale Malprogramme oder (für Zeichnungen) ein paar weit verbreitete

Zeicheneditors, und das für die Eingabe in Textformatierer oder

für die automatische Übersetzung in eine Vielzahl von Formaten, die für die Eingabe geeignet sind

in Textformatierer. Eine Kopie, die in einer ansonsten Transparenten Datei erstellt wurde

Format, dessen Markup oder das Fehlen von Markup so angeordnet wurde, dass es vereitelt

oder die spätere Modifikation durch Leser zu verhindern, ist nicht Transparent.

Ein Bildformat ist nicht transparent, wenn es für einen wesentlichen Teil verwendet wird.

von Text. Eine Kopie, die nicht „Transparent“ ist, wird „Opaque“ genannt.

Beispiele für geeignete Formate für transparente Kopien sind einfache

ASCII ohne Markup, Texinfo-Eingabeformat, LaTeX-Eingabeformat, SGML

oder XML mit einer öffentlich zugänglichen DTD und standardkonformen einfachen

HTML, PostScript oder PDF, die für menschliche Modifikationen konzipiert sind. Beispiele für

Zu den transparenten Bildformaten gehören PNG, XCF und JPG. Undurchsichtige Formate

proprietäre Formate einschließen, die nur von

proprietäre Textverarbeitungsprogramme, SGML oder XML, für die die DTD und/oder

Verarbeitungswerkzeuge nicht allgemein verfügbar sind und die

maschinell erzeugtes HTML, PostScript oder PDF, das von einigen Textverarbeitungsprogrammen erzeugt wurde

Verarbeitungsprogramme nur für Ausgabezwecke.

Die „Titelseite“ bedeutet für ein gedrucktes Buch die Titelseite selbst,

zuzüglich solcher nachfolgenden Seiten, die benötigt werden, um das Material leserlich aufzunehmen

diese Lizenz vorschreibt, auf der Titelseite zu erscheinen. Für Werke in

Formaten, die keine Titelseite als solche haben, bedeutet „Titelseite“

den Text in der Nähe des auffälligsten Erscheinungsbildes des Werktitels,

vor dem eigentlichen Text.

Der „Herausgeber“ ist jede Person oder Entität, die Kopien von

das Dokument für alle zugänglich machen.

Ein Abschnitt mit dem Titel „XYZ” ist ein bestimmter Teil des Dokuments, der

Der Titel muss entweder genau XYZ lauten oder XYZ in Klammern dahinter haben.

Text, der XYZ in eine andere Sprache übersetzt. (Hier steht XYZ für eine

spezifischer Abschnittsname, der unten erwähnt wird, wie zum Beispiel „Danksagungen“

„Dedications“, „Endorsements“ oder „History“.) Den „Titel zu erhalten“

eines solchen Abschnitts, wenn du das Dokument änderst, bedeutet, dass es ein

Abschnitt „Betitelt XYZ“ gemäß dieser Definition.

Das Dokument kann Garantieausschlüsse neben dem Hinweis enthalten, der

besagt, dass diese Lizenz für das Dokument gilt. Diese Garantie

Ausschlüsse gelten als durch Verweis in diesem Dokument enthalten.

Lizenz, aber nur in Bezug auf den Ausschluss von Garantien: jede andere

Implikation, die diese Garantieausschlüsse haben könnten, ist nichtig und hat

keine Auswirkung auf die Bedeutung dieser Lizenz.

2. WÖRTLICHE KOPIERUNG

Du darfst das Dokument in jedem Medium kopieren und verbreiten, entweder

kommerziell oder nicht-kommerziell, vorausgesetzt, dass diese Lizenz, die

Urheberrechtshinweise und der Lizenzhinweis, der besagt, dass diese Lizenz gilt,

zum Dokument in allen Kopien wiedergegeben werden und dass du keine

anderen Bedingungen zu denen dieser Lizenz hinzufügst. Du darfst nicht verwenden

technische Maßnahmen, um das Lesen oder die weitere

Kopieren der Kopien, die du erstellst oder verbreitest. Du darfst jedoch annehmen

Vergütung im Austausch für Kopien. Wenn du eine ausreichend große

Anzahl von Kopien, musst du auch die Bedingungen in Abschnitt 3 befolgen.

Du darfst auch Kopien verleihen, unter den gleichen oben genannten Bedingungen, und

du darfst Kopien öffentlich ausstellen.

3. KOPIEREN IN GROSSEN MENGEN

Wenn du gedruckte Kopien veröffentlichst (oder Kopien in Medien, die üblicherweise haben

gedruckten Umschläge) des Dokuments, die mehr als 100 betragen, und die

Wenn der Lizenzhinweis des Dokuments Decktexte erfordert, musst du die

Kopien in Umschlägen, die klar und leserlich alle diese Deckblatt-

Texte tragen: Vorderseiten-Texte auf dem Vorderdeckel und Rückseiten-Texte auf

dem Rückdeckel. Beide Umschläge müssen auch klar und leserlich identifizieren

dich als Herausgeber dieser Kopien. Das Titelblatt muss präsentieren

der ganze Titel, wobei alle Wörter im Titel gleich wichtig sind und

sichtbar. Du darfst zusätzlich anderes Material auf den Umschlägen hinzufügen.

Das Kopieren mit auf die Umschläge beschränkten Änderungen, solange sie erhalten bleiben

den Titel des Dokuments und diese Bedingungen erfüllen, kann behandelt werden

als wortgetreues Kopieren in anderer Hinsicht.

Wenn die erforderlichen Texte für eines der Umschläge zu umfangreich sind, um zu passen

leserlich, solltest du die zuerst genannten (so viele wie passen)

vernünftigerweise) auf dem eigentlichen Cover und mach den Rest auf den angrenzenden Seiten weiter.

Seiten.

Wenn du undurchsichtige Kopien des Dokuments veröffentlichst oder verbreitest, deren Anzahl

Bei mehr als 100 musst du entweder einen maschinenlesbaren Transparent

Kopie zusammen mit jeder undurchsichtigen Kopie, oder in oder mit jeder undurchsichtigen Kopie angeben

einen Computernetzwerk-Standort, von dem aus die allgemeine netzwerknutzende

Öffentlichkeit Zugang zum Herunterladen hat, unter Verwendung von öffentlichen Standard-Netzwerkprotokollen

eine vollständige transparente Kopie des Dokuments, frei von zusätzlichem Material.

Wenn du die letztere Option verwendest, musst du angemessen umsichtige Schritte unternehmen,

wenn du mit der Verteilung undurchsichtiger Kopien in größerer Menge beginnst, um sicherzustellen,

dass diese transparente Kopie so zugänglich bleiben wird an der angegebenen

Standort bis mindestens ein Jahr nach dem letzten Mal, wenn du eine

undurchsichtige Kopie (direkt oder über deine Vertreter oder Händler) davon

Ausgabe an die Öffentlichkeit.

Es wird darum gebeten, ist aber nicht erforderlich, dass du die Autoren des

Dokument gut, bevor du eine große Anzahl von Kopien weitergibst, um

ihnen die Möglichkeit geben, Ihnen eine aktualisierte Version der

Dokument.

4. ÄNDERUNGEN

Du darfst eine modifizierte Version des Dokuments kopieren und verbreiten unter

die Bedingungen der Abschnitte 2 und 3 oben, vorausgesetzt, du veröffentlichst

die modifizierte Version genau unter dieser Lizenz, wobei die modifizierte

Version die Rolle des Dokuments einnimmt und somit die Verbreitung

und Modifikation der modifizierten Version an jeden lizenziert, der eine Kopie besitzt

davon. Zusätzlich musst du diese Dinge in der modifizierten Version tun:

A. Verwende auf der Titelseite (und auf den Umschlägen, falls vorhanden) einen Titel, der sich unterscheidet

von dem des Dokuments und von denen früherer Versionen

(die, falls vorhanden, im Abschnitt Verlauf aufgeführt sein sollten

des Dokuments). Du darfst denselben Titel wie eine frühere Version verwenden,

wenn der ursprüngliche Herausgeber dieser Version die Erlaubnis erteilt.

B. Liste auf der Titelseite als Autoren eine oder mehrere Personen oder Entitäten

verantwortlich für die Urheberschaft der Änderungen in der Modifizierten

Version, zusammen mit mindestens fünf der Hauptautoren des

Dokuments (alle seiner Hauptautoren, wenn es weniger als fünf hat),

es sei denn, sie entbinden dich von dieser Anforderung.

C. Gib auf der Titelseite den Namen des Herausgebers der

Modifizierten Version als Herausgeber an.

D. Behalte alle Urheberrechtshinweise des Dokuments.

E. Füge einen passenden Copyright-Hinweis für deine Änderungen hinzu.

neben den anderen Copyright-Hinweisen.

F. Füge direkt nach den Copyright-Hinweisen einen Lizenzhinweis ein.

der Öffentlichkeit die Erlaubnis zur Nutzung der Modifizierten Version unter der

Bedingungen dieser Lizenz, in der Form, wie sie im untenstehenden Anhang aufgeführt ist.

G. Bewahre in diesem Lizenzhinweis die vollständigen Listen der unveränderlichen Abschnitte

und die erforderlichen Decktexte, die im Lizenzhinweis des Dokuments angegeben sind.

H. Füge eine unveränderte Kopie dieser Lizenz bei.

I. Behalte den Abschnitt mit dem Titel „Geschichte“ und seinen Titel bei und füge Folgendes hinzu:

dazu einen Eintrag, der mindestens den Titel, das Jahr, neue Autoren und

Herausgeber der Modifizierten Version, wie auf der Titelseite angegeben. Wenn

Es gibt keinen Abschnitt mit dem Titel „Geschichte“ im Dokument, also mach einen.

mit Angabe des Titels, Jahres, der Autoren und des Herausgebers des Dokuments als

auf der Titelseite angegeben, dann füge einen Punkt hinzu, der die Modifizierte

Version, wie im vorherigen Satz angegeben.

J. Behalte den Netzwerkpfad, falls vorhanden, der im Dokument angegeben ist, bei.

öffentlichen Zugang zu einer transparenten Kopie des Dokuments, und ebenso

die im Dokument angegebenen Netzwerkadressen für frühere Versionen

auf der sie basierte. Diese können im Abschnitt „History“ platziert werden.

Du kannst den Netzwerkpfad für ein Werk weglassen, das veröffentlicht wurde unter

mindestens vier Jahre vor dem Dokument selbst, oder wenn das Original

Herausgeber der Version, auf die es sich bezieht, die Erlaubnis erteilt.

K. Für jeden Abschnitt mit dem Titel „Danksagungen“ oder „Widmungen“,

Behalte den Titel des Abschnitts und behalte in dem Abschnitt alles

den Inhalt und Ton jeder der Danksagungen der Mitwirkenden

und/oder Widmungen darin.

L. Behalte alle unveränderlichen Teile des Dokuments bei,

unverändert in ihrem Text und in ihren Titeln. Abschnittsnummern

oder das Äquivalent werden nicht als Teil der Abschnittstitel betrachtet.

M. Lösche jeden Abschnitt mit dem Titel „Endorsements“. Ein solcher Abschnitt

dürfen nicht in der Modifizierten Version enthalten sein.

N. Benenne keinen bestehenden Abschnitt in „Endorsements“ um.

oder mit irgendeinem unveränderlichen Abschnitt in Konflikt geraten.

O. Bewahre jegliche Haftungsausschlüsse.

Wenn die Modifizierte Version neue Einleitungsabschnitte oder

Anhänge, die als Sekundärabschnitte gelten und kein Material enthalten

aus dem Dokument kopiert, kannst du optional einige oder alle

dieser Abschnitte als unveränderlich festlegen. Um dies zu tun, füge ihre Titel zu den

Liste der Invarianten Abschnitte im Lizenzhinweis der Modifizierten Version.

Diese Titel müssen sich von allen anderen Abschnittstiteln unterscheiden.

Du darfst einen Abschnitt mit dem Titel „Endorsements“ hinzufügen, vorausgesetzt, er enthält

nichts als Befürwortungen deiner modifizierten Version durch verschiedene

Parteien – zum Beispiel Erklärungen zur Peer-Review oder dass der Text

von einer Organisation als die maßgebliche Definition eines genehmigt wurde

Standard.

Du darfst einen Textabschnitt von bis zu fünf Wörtern als Vorderseiten-Text hinzufügen, und einen

Passage von bis zu 25 Wörtern als Rückseitentext, an das Ende der Liste

von Decktexten in der modifizierten Version. Nur ein Abschnitt von

Vorderseiten-Text und ein Rückseiten-Text dürfen hinzugefügt werden von (oder

durch Vereinbarungen einer einzigen Stelle. Wenn das Dokument bereits

enthält einen Covertext für dasselbe Cover, den du schon mal hinzugefügt hast, oder

durch eine Vereinbarung, die von derselben Entität getroffen wurde, in deren Namen du handelst,

darfst du keinen weiteren hinzufügen; aber du darfst den alten ersetzen, auf ausdrückliche

Erlaubnis vom vorherigen Herausgeber, der den alten hinzugefügt hat.

Der/die Autor(en) und Herausgeber des Dokuments gewähren durch diese Lizenz nicht

die Erlaubnis geben, ihre Namen für Werbezwecke zu verwenden oder um zu behaupten oder

eine Befürwortung einer modifizierten Version implizieren.

5. DOKUMENTE ZUSAMMENFASSEN

Du darfst das Dokument mit anderen Dokumenten kombinieren, die unter dieser freigegeben wurden

Lizenz, unter den in Abschnitt 4 oben definierten Bedingungen für modifizierte

Versionen, vorausgesetzt, dass du in der Kombination alle

Invariante Abschnitte aller Originaldokumente, unverändert, und

liste sie alle als Invariante Abschnitte deines kombinierten Werkes in seiner

Lizenzhinweis, und dass du alle ihre Haftungsausschlüsse bewahrst.

Das kombinierte Werk muss nur eine Kopie dieser Lizenz enthalten, und

mehrere identische Invariante Abschnitte können durch einen einzigen ersetzt werden

Kopie. Wenn es mehrere Invariante Abschnitte mit demselben Namen gibt, aber

unterschiedliche Inhalte, mache den Titel jedes solchen Abschnitts einzigartig, indem du

und am Ende in Klammern den Namen des Originals hinzufügen

Autor oder Herausgeber dieses Abschnitts, falls bekannt, oder andernfalls eine eindeutige Nummer.

Nimm die gleiche Anpassung an den Abschnittstiteln in der Liste von

Invariante Abschnitte im Lizenzhinweis des kombinierten Werkes.

In der Kombination musst du alle Abschnitte mit dem Titel „Geschichte“ zusammenfassen.

in den verschiedenen Originaldokumenten, die einen Abschnitt mit dem Titel bilden

„Geschichte“; auch alle Abschnitte mit dem Titel „Danksagungen“ zusammenfassen,

und alle Abschnitte mit dem Titel „Widmungen”. Du musst alle Abschnitte löschen.

Mit dem Titel „Empfehlungen“.

6. DOKUMENTENSAMMLUNGEN

Du kannst eine Sammlung aus dem Dokument und anderen Sachen zusammenstellen.

Dokumente, die unter dieser Lizenz veröffentlicht wurden, und ersetze die einzelnen

Kopien dieser Lizenz in den verschiedenen Dokumenten mit einer einzigen Kopie

das in der Sammlung enthalten ist, vorausgesetzt, du befolgst die Regeln

dieser Lizenz für die wortgetreue Vervielfältigung jedes der Dokumente in allen

in anderer Hinsicht.

Du darfst ein einzelnes Dokument aus einer solchen Sammlung entnehmen und

es einzeln unter dieser Lizenz verbreiten, vorausgesetzt, du fügst eine

Kopie dieser Lizenz in das entnommene Dokument ein und befolgst diese

Lizenz in jeder anderen Hinsicht bezüglich der wortgetreuen Kopie davon

Dokument.

7. ZUSAMMENFASSUNG MIT UNABHÄNGIGEN WERKEN

Eine Zusammenstellung des Dokuments oder seiner Ableitungen mit anderen separaten

und eigenständige Dokumente oder Werke, in oder auf einem Speichermedium oder

Verbreitungsmedium, wird als „Aggregat“ bezeichnet, wenn das Urheberrecht

die aus der Kompilierung resultieren, nicht dazu verwendet werden, die gesetzlichen Rechte

der Nutzer der Kompilierung über das hinaus zu beschränken, was die einzelnen Werke erlauben.

Wenn das Dokument in einem Aggregat enthalten ist, gilt diese Lizenz nicht

für die anderen Werke im Aggregat, die selbst keine

Abgeleitete Werke des Dokuments.

Wenn die Anforderung des Decktextes aus Abschnitt 3 auf diese zutrifft

Kopien des Dokuments, dann, wenn das Dokument weniger als die Hälfte des

gesamten Aggregats ausmacht, können die Decktexte des Dokuments auf

Umschläge, die das Dokument innerhalb des Gesamtwerks umfassen, oder das

elektronische Entsprechung von Umschlägen, wenn das Dokument in elektronischer Form vorliegt.

Andernfalls müssen sie auf gedruckten Umschlägen erscheinen, die das Ganze umfassen

Gesamtwerk.

8. ÜBERSETZUNG

Übersetzung gilt als eine Art von Modifikation, daher darfst du

Übersetzungen des Dokuments gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 4 verbreiten.

Das Ersetzen von unveränderlichen Abschnitten durch Übersetzungen erfordert eine besondere

Erlaubnis ihrer Urheberrechtsinhaber, aber du darfst

Übersetzungen einiger oder aller unveränderlichen Abschnitte zusätzlich zu den

Originalversionen dieser unveränderlichen Abschnitte. Du darfst eine

Übersetzung dieser Lizenz und aller Lizenzhinweise im

Dokument und alle Gewährleistungsausschlüsse, vorausgesetzt, du schließt auch

die englische Originalversion dieser Lizenz und die Originalversionen

dieser Hinweise und Ausschlüsse. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen

der Übersetzung und der Originalversion dieser Lizenz oder eines Hinweises

oder eines Haftungsausschlusses, hat die Originalversion Vorrang.

Wenn ein Abschnitt im Dokument den Titel „Danksagungen“ hat,

„Widmungen“ oder „Historie“, die Anforderung (Abschnitt 4), zu bewahren

Der Titel (Abschnitt 1) muss normalerweise geändert werden.

Titel.

9. KÜNDIGUNG

Du darfst das Dokument nicht kopieren, ändern, unterlizenzieren oder verbreiten

außer wie ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen. Jeder Versuch

andernfalls ist das Kopieren, Ändern, Unterlizenzieren oder Verbreiten ungültig, und

wird deine Rechte unter dieser Lizenz automatisch beenden.

Wenn Sie jedoch jede Verletzung dieser Lizenz einstellen, dann wird Ihre Lizenz

von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber wird (a) vorläufig wiederhergestellt,

es sei denn und bis der Urheberrechtsinhaber ausdrücklich und endgültig

deine Lizenz kündigt und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber

es versäumt, Sie auf angemessene Weise vor der Verletzung zu benachrichtigen

60 Tage nach der Beendigung.

Außerdem ist deine Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber

dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber dich über die

Verstoß auf angemessene Weise, dies ist das erste Mal, dass du

eine Mitteilung über die Verletzung dieser Lizenz (für jedes Werk) von diesem erhalten hast

Urheberrechtsinhaber, und du den Verstoß vor Ablauf von 30 Tagen nach

deinem Erhalt der Mitteilung.

Die Beendigung deiner Rechte unter diesem Abschnitt beendet nicht die

Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von dir unter

dieser Lizenz. Wenn deine Rechte gekündigt und nicht dauerhaft

wiederhergestellt, der Erhalt einer Kopie des gesamten oder eines Teils desselben Materials tut

gibt dir kein Recht, es zu nutzen.

10. ZUKÜNFTIGE ÜBERARBEITUNGEN DIESER LIZENZ

Die Free Software Foundation kann neue, überarbeitete Versionen der

GNU Free Documentation Lizenz von Zeit zu Zeit veröffentlichen. Solche neuen Versionen

werden im Geiste der aktuellen Version ähneln, können sich aber in

Details, um neue Probleme oder Bedenken anzugehen. Siehe

http://www.gnu.org/copyleft/.

Jede Version der Lizenz erhält eine eindeutige Versionsnummer.

Wenn das Dokument angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version dieser

Lizenz „oder jede spätere Version“ darauf zutrifft, hast du die Möglichkeit,

die Bedingungen entweder dieser angegebenen Version oder

jeder späteren Version zu befolgen, die (nicht als Entwurf) von der

Free Software Foundation. Wenn das Dokument keine Version

Nummer dieser Lizenz angibt, kannst du jede jemals veröffentlichte Version wählen (nicht

als Entwurf) von der Free Software Foundation. Wenn das Dokument

festlegt, dass ein Proxy entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen dieser

Lizenz kann verwendet werden, die öffentliche Erklärung der Akzeptanz eines Proxys

Version ermächtigt Sie dauerhaft, diese Version für die

Dokument.

11. NEUVERLIZENZIERUNG

„Massive Multiauthor Collaboration Site“ (oder „MMC-Site“) ist jede

Ein Webserver, der urheberrechtlich geschützte Werke veröffentlicht und auch

bietet herausragende Möglichkeiten für jedermann, diese Werke zu bearbeiten. Ein

öffentliches Wiki, das jeder bearbeiten kann, ist ein Beispiel für einen solchen Server. Ein

„Massive Multiauthor Collaboration“ (oder „MMC“) auf der Website

bedeutet jede Menge urheberrechtlich geschützter Werke, die so auf der MMC-Website veröffentlicht wurden.

„CC-BY-SA” steht für Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0.

Lizenz von Creative Commons Corporation, einer gemeinnützigen Organisation

Unternehmen mit Hauptsitz in San Francisco,

Kalifornien, sowie zukünftige Copyleft-Versionen dieser Lizenz

die von derselben Organisation veröffentlicht werden.

„Inkorporieren“ bedeutet, ein Dokument ganz oder teilweise zu veröffentlichen oder neu zu veröffentlichen,

Teil, als Teil eines anderen Dokuments.

Eine MMC ist „für eine Neuverlizenzierung berechtigt“, wenn sie unter dieser lizenziert ist

Lizenz, und wenn alle Werke, die zuerst unter dieser Lizenz veröffentlicht wurden

anderswo als in diesem MMC, und anschließend ganz oder

teilweise in die MMC, (1) keine Decktexte oder unveränderlichen Abschnitte hatte, und

(2) wurden also vor dem 1. November 2008 gegründet.

Der Betreiber einer MMC-Website kann eine auf der Website enthaltene MMC erneut veröffentlichen.

unter CC-BY-SA auf derselben Website jederzeit vor dem 1. August 2009,

vorausgesetzt, die MMC ist für eine Neulizenzierung berechtigt.

ANHANG: Wie du diese Lizenz für deine Dokumente verwendest

Um diese Lizenz in einem von dir verfassten Dokument zu verwenden, füge eine Kopie

die Lizenz im Dokument und füge den folgenden Copyright-Hinweis und

Lizenzhinweise direkt nach der Titelseite:

Copyright (c) JAHR DEIN NAME.

Es ist gestattet, dieses Dokument zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren

unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License, Version 1.3

oder jede spätere Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde;

ohne unveränderliche Abschnitte, ohne Vorderseitentexte und ohne Rückseitentexte.

Eine Kopie der Lizenz ist im Abschnitt mit dem Titel "GNU

Free Documentation License".

Wenn unveränderliche Abschnitte, Vorderseitentexte und Rückseitentexte vorliegen,

ersetze die Zeile „with...Texts.“ durch diese:

wobei die unveränderlichen Abschnitte IHRE TITEL AUFZUFÜHREN sind, mit dem

Vorderseitentexte als LISTE und Rückseitentexte als LISTE.

Wenn du unveränderliche Abschnitte ohne Cover-Texte oder andere

Kombination der drei, füge diese beiden Alternativen zusammen, um sie an die

Situation.

Wenn dein Dokument nicht-triviale Beispiele von Programmcode enthält, empfehlen wir,

diese Beispiele parallel unter der von dir gewählten

freie Softwarelizenz, wie die GNU General Public License,

um ihre Verwendung in freier Software zu ermöglichen.

 

Paketliste und Lizenzdetails

alsa-Lib

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 und LGPLv2 lizenziert.

Socket-Hilfsroutinen

Copyright (c) 2003 by Abramo Bagnara <abramo@alsa-project.org>

Diese Bibliothek ist freie Software; Sie dürfen sie weiterverbreiten und/oder modifizieren

es unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License als

veröffentlicht von der Free Software Foundation; entweder Version 2.1 von

der Lizenz, oder (nach deiner Wahl) jede spätere Version.

Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich sein wird,

aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne sogar die stillschweigende Gewährleistung der

MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die

GNU Lesser General Public License für mehr Details.

Sie sollten eine Kopie der GNU Lesser General Public

Lizenz zusammen mit dieser Bibliothek erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die Free Software

Stiftung, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA

Alsa-Staat

Copyright Matthias Hentges <devel@hentges.net> (c) 2007

Hiermit wird kostenlos die Erlaubnis an jede Person erteilt, die eine Kopie erhält

dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“), um damit umzugehen

in der Software ohne Einschränkung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte

zu nutzen, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen

Kopien der Software und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten

dazu berechtigt, unter folgenden Bedingungen:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen enthalten sein in

allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software.

DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH

STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,

GEEIGNETHEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL WIRD

AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTEN FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE

HAFTUNG, WEDER AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, ENTSTEHEND AUS,

AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN GESCHÄFTEN IN

DER SOFTWARE.

Alsa-Utils

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 lizenziert.

Advanced Linux Sound Architecture Control Program – Support-Routinen

Copyright (c) by Jaroslav Kysela <perex@perex.cz>

Dieses Programm ist freie Software; du kannst es weiterverbreiten und/oder modifizieren

es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie veröffentlicht von

die Free Software Foundation; entweder Version 2 der Lizenz, oder

(nach deiner Wahl) jede spätere Version.

Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich sein wird,

aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne sogar die stillschweigende Gewährleistung der

MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die

GNU General Public License für mehr Details.

Du solltest eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben

zusammen mit diesem Programm; andernfalls schreibe an die Free Software

Stiftung, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA

attr

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 und LGPLv2.1 lizenziert.

Copyright (c) 2000-2002, 2004 Silicon Graphics, Inc.

Alle Rechte vorbehalten.

Dieses Programm ist freie Software: Du kannst es weiterverbreiten und/oder modifizieren

unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie veröffentlicht von

der Free Software Foundation, entweder Version 2 der Lizenz, oder

(nach deiner Wahl) jede spätere Version.

Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich sein wird,

aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne sogar die stillschweigende Gewährleistung der

MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die

GNU General Public License für mehr Details.

Du solltest eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben

along with this program. If not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.

Avahi

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 und LGPLv2.1 lizenziert.

avahi ist freie Software; du kannst es weiterverbreiten und/oder modifizieren

gemäß den Bedingungen der GNU Lesser General Public License als

veröffentlicht von der Free Software Foundation; entweder Version 2.1 der

Lizenz, oder (nach deiner Wahl) eine spätere Version.

avahi wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich ist, aber OHNE

JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne auch nur die stillschweigende Gewährleistung der MARKTGÄNGIGKEIT

oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU Lesser General

Öffentliche Lizenz für mehr Details.

Sie sollten eine Kopie der GNU Lesser General Public

Lizenz zusammen mit avahi; wenn nicht, schreibe an die Free Software

Stiftung, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA.

base-files

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 lizenziert.

Basis-Passwort

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 lizenziert.

bluez5

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 und LGPLv2.1 lizenziert.

BlueZ – Bluetooth-Protokollstack für Linux

Copyright (C) 2000-2001 Qualcomm Incorporated

Copyright (C) 2002-2003 Maxim Krasnyansky <maxk@qualcomm.com>

Copyright (C) 2002-2010 Marcel Holtmann <marcel@holtmann.org>

Dieses Programm ist freie Software; du kannst es weiterverbreiten und/oder modifizieren

es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie veröffentlicht von

die Free Software Foundation; entweder Version 2 der Lizenz, oder

(nach deiner Wahl) jede spätere Version.

Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich sein wird,

aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne sogar die stillschweigende Gewährleistung der

MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die

GNU General Public License für mehr Details.

Du solltest eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben

zusammen mit diesem Programm; andernfalls schreibe an die Free Software

Stiftung, Inc., 51 Franklin St, Fünfte Etage, Boston, MA 02110-1301 USA

Busybox

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 lizenziert.

--- Ein Hinweis zu GPL-Versionen

BusyBox wird unter Version 2 der General Public License (enthalten

unten, in ihrer Gesamtheit). Version 2 ist die einzige Version dieser Lizenz, die

diese Version von BusyBox (oder davon abgeleitete modifizierte Versionen) darf

unter der es verbreitet wird.

Teile dieser Software sind unter der untenstehenden bzip2-Lizenz lizenziert.

bzip2

Dieses Programm, „bzip2“, die zugehörige Bibliothek „libbzip2“ und alle

Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt (C) 1996-2010 Julian R Seward. Alle

Alle Rechte vorbehalten.

Weitergabe und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne

Modifikationen sind gestattet, vorausgesetzt, die folgenden Bedingungen

erfüllt sind:

1. Bei der Weitergabe des Quellcodes muss das oben genannte Copyright beibehalten werden.

Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss.

2. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; du darfst

nicht behaupten, dass du die Originalsoftware geschrieben hast. Wenn du diese

Software in einem Produkt, eine Bestätigung im Produkt

Eine Dokumentation wäre super, ist aber nicht unbedingt nötig.

3. Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und müssen

nicht als Originalsoftware falsch dargestellt werden.

4. Der Name des Autors darf nicht zur Billigung oder Förderung verwendet werden

Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, ohne spezifische vorherige schriftliche

Erlaubnis.

DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE

ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE STILLSCHWEIGENDEN

GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK

WERDEN ABGELEHNT. IN KEINEM FALL IST DER AUTOR FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR.

Direkte, indirekte, zufällige, besondere, exemplarische oder Folgeschäden

SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZ-

WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER GEWINNVERLUST; ODER GESCHÄFTS-

UNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF JEDER HAFTUNGSTHEORIE,

OB AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH

FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) ENTSTEHEND AUS DER NUTZUNG DIESER

SOFTWARE, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Julian Seward, jseward@bzip.org

bzip2/libbzip2 Version 1.0.6 vom 6. September 2010

ca-Zertifikate

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 und MPLv2 lizenziert.

Dateien: debian\/*

Beispiele\/*

Makefile

mozilla/*

sbin/*

Copyright: 2003 Fumitoshi UKAI <ukai@debian.or.jp>

2009 Philipp Kern <pkern@debian.org>

2011 Michael Shuler <michael@pbandjelly.org>

Verschiedene Debian-Mitwirkende

Lizenz: GPL-2+

Dateien: mozilla/certdata.txt

mozilla/nssckbi.h

Copyright: Mozilla-Mitwirkende

Kommentar: Ursprüngliches Copyright: 1994-2000 Netscape Communications Corporation

(certdata.txt <= CVS Revision: 1.82)

NSS hat jetzt kein explizites Copyright mehr. Upstream zeigt an, dass

dass „Mozilla-Mitwirkende“ eine angemessene Namensnennung für die

erforderliches Copyright:-Feld im maschinenlesbaren Format von Debian.

https://bugzilla.mozilla.org/show_bug.cgi?id=850003

Lizenz: MPL-2.0

c-ares

Copyright 1998 beim Massachusetts Institute of Technology.

Copyright (C) 2007-2013 von Daniel Stenberg

Erlaubnis zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Verbreitung dieser

Software und ihre Dokumentation für jeden Zweck und ohne

Gebühr wird hiermit gewährt, vorausgesetzt, dass das obige Urheberrecht

Hinweis in allen Kopien erscheint und dass sowohl dieser Urheberrechts-

Hinweis und dieser Genehmigungshinweis in unterstützenden

Dokumentation, und dass der Name M.I.T. nicht in

Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der Verbreitung des

Software ohne spezifische, schriftliche vorherige Genehmigung.

M.I.T. gibt keine Zusicherungen bezüglich der Eignung von

dieser Software für jeden Zweck. Sie wird „wie besehen“ bereitgestellt

ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantie.

crda

Copyright (c) 2008, Luis R. Rodriguez <mcgrof@gmail.com>

Copyright (c) 2008, Johannes Berg <johannes@sipsolutions.net>

Copyright (c) 2008, Michael Green <Michael.Green@Atheros.com>

Die Erlaubnis, diese Software für jeden

Zweck, mit oder ohne Gebühr, wird hiermit gewährt, vorausgesetzt, dass die obige

Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis in allen Kopien erscheinen.

DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT UND DER AUTOR LEHNT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AB

IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER

MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. DER AUTOR IST IN KEINEM FALL VERANTWORTLICH FÜR

Irgendwelche besonderen, direkten, indirekten oder Folgeschäden oder sonstige Schäden

WAS AUCH IMMER AUS NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER GEWINNVERLUST RESULTIERT, OB IN EINER

VERTRAGSVERLETZUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERER UNERLAUBTER HANDLUNG, ENTSTEHEND AUS

ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE.

Locken

Copyright (c) 1996 - 2016, Daniel Stenberg, <daniel@haxx.se>, and many

Mitwirkende, siehe die THANKS-Datei.

 

Alle Rechte vorbehalten.

 

Die Erlaubnis, diese Software für jeden Zweck zu nutzen, zu kopieren, zu modifizieren und zu verbreiten

entgeltlich oder unentgeltlich wird hiermit gewährt, vorausgesetzt, dass das obige Urheberrecht

Mitteilung und dieser Genehmigungshinweis in allen Kopien erscheinen.

DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH

STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,

EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND KEINE VERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN

IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR ANSPRÜCHE,

SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNG, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER

ANDERWEITIG, ENTSTEHEND AUS, AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG

ODER ANDERE GESCHÄFTE MIT DER SOFTWARE.

 

Außer wie in diesem Hinweis enthalten, darf der Name eines Urheberrechtsinhabers nicht

in der Werbung oder anderweitig zur Förderung des Verkaufs, der Nutzung oder anderer Geschäfte verwendet werden

in dieser Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers.

dbus

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 lizenziert.

D-Bus wird dir unter der von dir gewählten Academic Free-Lizenz zur Verfügung gestellt.

Lizenz Version 2.1 oder die GNU General Public License Version 2

(oder, nach deiner Wahl, jede spätere Version).

Beide Lizenzen sind hier enthalten. Einige der eigenständigen Binärdateien sind

nur unter der GPL; insbesondere, aber nicht beschränkt auf:

tools/dbus-cleanup-sockets.c und test/decode-gcov.c. Jeder Quellcode

Datei mit den richtigen Urheberrechtsinformationen versehen ist – wenn du eine findest,

Datei, die nicht gekennzeichnet ist, bitte mache uns darauf aufmerksam.

devmem2

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 lizenziert.

devmem2.c: Einfaches Programm zum Lesen/Schreiben von/auf jeden Speicherplatz im Speicher.

Copyright (C) 2000, Jan-Derk Bakker (jdb@lartmaker.nl)

Diese Software wurde für die LART-Computerplatine entwickelt

(http://www.lart.tudelft.nl/). Die Entwicklung wurde gesponsert von

Mobile Multimedia Communications (http://www.mmc.tudelft.nl/)

und allgegenwärtige Kommunikation (http://www.ubicom.tudelft.nl/)

Projekte.

Dieses Programm ist freie Software; du kannst es weiterverbreiten und/oder modifizieren

es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie veröffentlicht von

die Free Software Foundation; entweder Version 2 der Lizenz, oder

(nach deiner Wahl) jede spätere Version.

Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich sein wird,

aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne sogar die stillschweigende Gewährleistung der

MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die

GNU General Public License für mehr Details.

Du solltest eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben

zusammen mit diesem Programm; andernfalls schreibe an die Free Software

Stiftung, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA

dleyna-connector-dbus

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter LGPLv2.1 lizenziert.

dleyna-core

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter LGPLv2.1 lizenziert.

dleyna-Server

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter LGPLv2.1 lizenziert.

eudev

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 lizenziert.

Auswanderer

Copyright (c) 1998, 1999, 2000 Thai Open Source Software Center Ltd

und Clark Cooper

Copyright (c) 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 Expat-Betreuer.

Hiermit wird jeder Person, die

eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die

„Software“), die Software uneingeschränkt zu behandeln, einschließlich

uneingeschränkt die Rechte zur Nutzung, zum Kopieren, Modifizieren, Zusammenführen, Veröffentlichen,

zu verbreiten, Unterlizenzen zu vergeben und/oder Kopien der Software zu verkaufen, und zu

Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich

die folgenden Bedingungen:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen enthalten sein

in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software.

DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG,

AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNGEN DER

GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.

IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR JEGLICHE

Ansprüche, Schäden oder sonstige Haftung, egal ob aus einem Vertrag,

Ob es um eine unerlaubte Handlung geht oder nicht, egal ob es aus, durch oder in Verbindung mit dem

SOFTWARE ODER DIE NUTZUNG ODER ANDERE HANDHABUNG DER SOFTWARE.

Flac

Dieses Paket ist ganz oder teilweise unter GFDLv1.2, GPLv2 und LGPLv2.1 lizenziert.

FLAC – Freier verlustfreier Audio-Codec

Copyright (C) 2001-2009 Josh Coalson

Copyright (C) 2011–2014 Xiph.Org Foundation

Diese Datei ist Teil des FLAC-Projekts. FLAC besteht aus mehreren

Komponenten, die unter verschiedenen Lizenzen vertrieben werden. Die Codec-Bibliotheken

unter der BSD-ähnlichen Lizenz von Xiph.Org vertrieben werden (siehe die Datei

COPYING.Xiph in dieser Distribution). Alle anderen Programme, Bibliotheken und

Plugins werden unter der GPL vertrieben (siehe GPLv2-Lizenz). Die Dokumentation

wird unter der Gnu FDL vertrieben (siehe FDLv1.2-Lizenz). Jede Datei in der

Die FLAC-Distribution enthält oben die Bedingungen, unter denen sie verbreitet werden darf

verteilt.

Da diese spezielle Datei für alle Komponenten von FLAC relevant ist,

darf sie unter der Xiph.Org-Lizenz verbreitet werden, die am wenigsten

restriktiv von den oben genannten ist. Siehe die Datei Xiph.org license in diesem

Verteilung.

Xiph.Org-Lizenz:

Copyright (C) 2000-2009 Josh Coalson

Copyright (C) 2011–2014 Xiph.Org Foundation

Weitergabe und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne

Modifikationen sind gestattet, vorausgesetzt, die folgenden Bedingungen

erfüllt sind:

- Bei der Weitergabe des Quellcodes muss das Copyright oben stehen bleiben.

Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss.

- Weiterverbreitungen in binärer Form müssen den obigen Copyright-Hinweis reproduzieren

Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der

Dokumentation und/oder andere Materialien, die mit der Distribution bereitgestellt werden.

- Weder der Name der Xiph.org Foundation noch die Namen ihrer

Mitwirkende dürfen nicht verwendet werden, um Produkte zu bewerben oder zu fördern, die aus

diese Software ohne spezifische vorherige schriftliche Genehmigung.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT

„WIE BESEHEN“ UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT

BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR

EINEN BESTIMMTEN ZWECK WERDEN ABGELEHNT. IN KEINEM FALL SIND DIE STIFTUNG ODER

MITWIRKENDE HAFTEN FÜR KEINE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, BESONDEREN,

BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF,

BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER

GEWINNEN; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF JEDER THEORIE DER

HAFTUNG, OB AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH

FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) ENTSTEHEND AUS DER NUTZUNG DIESER

SOFTWARE, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Freertos

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 lizenziert.

Sicherung

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 und LGPLv2 lizenziert.

gcc-Laufzeitumgebung

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv3 lizenziert.

GCC-LAUFZEITBIBLIOTHEK-AUSNAHME

Version 3.1, 31. März 2009

Copyright (C) 2009 Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/>

Jedem ist es gestattet, wörtliche Kopien davon zu kopieren und zu verbreiten

Lizenzdokument, aber das darfst du nicht ändern.

Diese GCC-Laufzeitbibliotheksausnahme („Ausnahme“) ist eine zusätzliche

Erlaubnis gemäß Abschnitt 7 der GNU General Public License, Version

3 („GPLv3“). Sie gilt für eine bestimmte Datei (die „Laufzeitbibliothek“), die

einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers der Datei trägt, der besagt, dass

die Datei unterliegt GPLv3 zusammen mit dieser Ausnahme.

Wenn du GCC verwendest, um ein Programm zu kompilieren, kann GCC Teile von

bestimmten GCC-Header-Dateien und Laufzeitbibliotheken mit dem kompilierten

Programm. Der Zweck dieser Ausnahme ist es, die Kompilierung von

nicht-GPL (einschließlich proprietärer) Programme, um auf diese Weise die

Header-Dateien und Laufzeitbibliotheken, die von dieser Ausnahme abgedeckt sind.

0. Definitionen.

Eine Datei ist ein „Unabhängiges Modul“, wenn sie entweder die Laufzeit-

Bibliothek zur Ausführung nach einem Kompilierungsprozess oder eine

Schnittstelle, die von der Laufzeitbibliothek bereitgestellt wird, aber ansonsten nicht basiert

auf der Laufzeitbibliothek.

"GCC" bedeutet eine Version der GNU Compiler Collection, mit oder ohne

Modifikationen, die durch Version 3 (oder eine bestimmte spätere Version) von

die GNU General Public License (GPL) mit der Option, jede

nachfolgende Versionen, die von der FSF veröffentlicht wurden.

„GPL-kompatible Software“ ist Software, deren Weitergabe,

Modifikation und Nutzung die Kombination mit GCC in Übereinstimmung mit

der Lizenz von GCC.

"Zielcode" bezieht sich auf die Ausgabe eines beliebigen Compilers für einen realen oder virtuellen

Zielprozessorarchitektur, in ausführbarer Form oder geeignet für

Eingabe in einen Assembler, Loader, Linker und/oder zur Ausführung

Phase. Ungeachtet dessen enthält Zielcode keine Daten in irgendeiner

Format, das als Zwischenform für den Compiler oder

zur Erzeugung einer Compiler-Zwischendarstellung.

Der „Kompilierungsprozess“ wandelt Code um, der vollständig dargestellt ist in

nicht-intermediäre Sprachen, die für von Menschen geschriebenen Code konzipiert sind, und/oder in

Java Virtual Machine Bytecode in Zielcode. So zum Beispiel,

die Verwendung von Quellcode-Generatoren und Präprozessoren muss nicht berücksichtigt werden

Teil des Kompilierungsprozesses, da der Kompilierungsprozess sein kann

als beginnend mit der Ausgabe der Generatoren oder

Präprozessoren.

Ein Kompilierungsprozess ist „berechtigt“, wenn er allein oder mit GCC durchgeführt wird

mit anderer GPL-kompatibler Software oder wenn es ohne Verwendung von

auf GCC basierende Arbeit. Zum Beispiel, die Verwendung von nicht-GPL-kompatibler Software, um

GCC-Zwischendarstellungen zu optimieren, würde nicht als ein qualifizieren

Zulässiger Kompilierungsprozess.

1. Erteilung einer zusätzlichen Erlaubnis.

Du hast die Erlaubnis, ein Werk aus Zielcode zu verbreiten, das gebildet wird durch

die Kombination der Laufzeitbibliothek mit unabhängigen Modulen, selbst wenn solche

Verbreitung ansonsten gegen die Bedingungen der GPLv3 verstoßen würde, vorausgesetzt,

der gesamte Zielcode durch zulässige Kompilierungsprozesse generiert wurde. Du

kannst dann so eine Kombination zu Bedingungen deiner Wahl weitergeben,

im Einklang mit der Lizenzierung der unabhängigen Module.

2. Keine Abschwächung des GCC-Copyleft.

Die Verfügbarkeit dieser Ausnahme impliziert keine allgemeine

Annahme, dass Software Dritter vom Copyleft unberührt bleibt

Anforderungen der Lizenz von GCC.

glib-2.0

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter LGPLv2 lizenziert.

Dieses Werk darf ganz oder teilweise reproduziert und verbreitet werden, in

jedem Medium, physisch oder elektronisch, solange dieses Copyright

Hinweis auf allen Kopien intakt und unverändert bleibt. Kommerzielle

Weitergabe ist erlaubt und erwünscht, aber du darfst nicht

weiterverbreiten, ganz oder teilweise, unter restriktiveren Bedingungen als

die, unter denen du es erhalten hast. Wenn du eine modifizierte oder

übersetzten Version dieses Werks, musst du auch den Quellcode zu

die modifizierte oder übersetzte Version in elektronischer Form verfügbar machen

kostenlos. Aber nur das Zusammenfassen als Teil eines größeren Werks

zählt für diesen Zweck nicht als Modifikation.

Alle Codebeispiele in diesem Werk sind gemeinfrei,

und dürfen ohne Einschränkung verwendet, modifiziert und weiterverbreitet werden.

DA DIESES WERK KOSTENLOS LIZENZIERT IST, GIBT ES KEINE

GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST.

SOFERN NICHT ANDERS SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER

ANDERE PARTEIEN STELLEN DAS WERK „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG

ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE

STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN

ZWECK. SOLLTE SICH DAS WERK ALS MANGELHAFT ERWEISEN, ÜBERNIMMST DU

DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN REPARATUREN ODER KORREKTUREN.

Auf keinen Fall, außer wenn es das geltende Recht verlangt oder in

SCHRIFTLICH WIRD KEIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE ÄNDERN KANN

UND/ODER DAS WERK WIE OBEN ERLAUBT WEITERVERBREITEN, DIR GEGENÜBER HAFTEN

FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, BESONDERER, ZUFÄLLIGER ODER

FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES

WERKES ENTSTEHEN, SELBST WENN EIN SOLCHER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE

DAS RISIKO SOLCHER SCHÄDEN.

GMODULE – GLIB-Wrapper-Code zum Laden dynamischer Module

Copyright (C) 1998 Tim Janik

GLIB - Bibliothek nützlicher Routinen für die C-Programmierung

Copyright (C) 1995-1997 Peter Mattis, Spencer Kimball und Josh MacDonald

Diese Bibliothek ist freie Software; Sie können sie weiterverbreiten und/oder

änder es unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License.

Lizenz, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht; entweder

Version 2 der Lizenz oder (nach deiner Wahl) jede spätere Version.

Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verbreitet, dass sie nützlich sein wird,

aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne sogar die stillschweigende Gewährleistung der

MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU

Mehr Infos findest du in der Lesser General Public License.

Sie sollten eine Kopie der GNU Lesser General Public

License along with this library; if not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.

Modifiziert vom GLib Team und anderen 1997-2000. Siehe die AUTOREN

Datei für eine Liste der Personen im GLib-Team. Siehe das ChangeLog

Dateien für eine Liste der Änderungen. Diese Dateien werden mit

GLib unter ftp://ftp.gtk.org/pub/gtk/.

Perl-kompatible reguläre Ausdrücke

Dies ist die öffentliche Header-Datei für die PCRE-Bibliothek, die von

Anwendungen, die die PCRE-Funktionen aufrufen.

Copyright (c) 1997-2012 University of Cambridge

Weitergabe und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne

Modifikation sind erlaubt, vorausgesetzt, die folgenden Bedingungen sind erfüllt:

* Wenn du den Quellcode weitergibst, musst du den Copyright-Hinweis oben drin lassen.

dieser Liste von Bedingungen und dem folgenden Haftungsausschluss.

* Weiterverteilungen in binärer Form müssen den obigen Copyright-Hinweis wiedergeben

Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der

Dokumentation und/oder andere Materialien, die mit der Distribution bereitgestellt werden.

* Weder der Name der University of Cambridge noch die Namen ihrer

Mitwirkende dürfen nicht verwendet werden, um Produkte zu bewerben oder zu fördern, die aus

diese Software ohne spezifische vorherige schriftliche Genehmigung.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT

UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE

STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK

WERDEN ABGELEHNT. IN KEINEM FALL SIND DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN

Haftet für direkte, indirekte, zufällige, besondere, exemplarische oder

FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE BESCHAFFUNG VON

ERSATZGÜTER ODER DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE; ODER GESCHÄFTS-

UNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF JEDER HAFTUNGSTHEORIE, OB IN

VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG)

DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE

MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN.

glibc

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 und LGPLv2.1 lizenziert.

Copyright 1992, 1993, 1994, 1997 Henry Spencer. Alle Rechte vorbehalten.

Diese Software unterliegt keiner Lizenz der American Telephone

und Telegraph Company oder der Regents der University of California.

Es wird jedem die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck zu nutzen auf

jedes Computersystems, und es zu ändern und weiterzuverbreiten, vorbehaltlich

mit folgenden Einschränkungen:

1. Der Autor ist nicht verantwortlich für die Folgen der Nutzung dieser

Software, egal wie schrecklich, selbst wenn sie aus Fehlern darin entstehen.

2. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden, weder durch

explizite Behauptung oder durch Unterlassung. Da nur wenige Benutzer jemals Quellen lesen,

Credits müssen in der Dokumentation erscheinen.

3. Geänderte Versionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht

als die Originalsoftware falsch dargestellt werden. Da nur wenige Benutzer

jemals gelesenen Quellen, müssen Quellenangaben in der Dokumentation erscheinen.

4. Dieser Hinweis darf nicht entfernt oder geändert werden.

This file contains the copying permission notices for various files in the GNU C Library distribution that have copyright owners other than the Free Software Foundation. These notices all require that a copy of the notice be included in the accompanying documentation and be distributed with binary distributions of the code, so be sure to include this file along with any binary distributions derived from the GNU C Library. All code incorporated from 4.4 BSD is distributed under the following license: Copyright (C) 1991 Regents of the University of California. All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. [This condition was removed.] 4. Neither the name of the University nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE REGENTS AND CONTRIBUTORS ``AS IS'' AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. 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Permission to use, copy, modify and distribute this software and its documentation is hereby granted, provided that both the copyright notice and this permission notice appear in all copies of the software, derivative works or modified versions, and any portions thereof, and that both notices appear in supporting documentation. CARNEGIE MELLON ALLOWS FREE USE OF THIS SOFTWARE IN ITS ``AS IS'' CONDITION. CARNEGIE MELLON DISCLAIMS ANY LIABILITY OF ANY KIND FOR ANY DAMAGES WHATSOEVER RESULTING FROM THE USE OF THIS SOFTWARE. Carnegie Mellon requests users of this software to return to Software Distribution Coordinator School of Computer Science Carnegie Mellon University Pittsburgh PA 15213-3890 or Software.Distribution@CS.CMU.EDU any improvements or extensions that they make and grant Carnegie Mellon the rights to redistribute these changes. 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The posix/rxspencer tests are copyright Henry Spencer: Copyright 1992, 1993, 1994, 1997 Henry Spencer. All rights reserved. This software is not subject to any license of the American Telephone and Telegraph Company or of the Regents of the University of California. Permission is granted to anyone to use this software for any purpose on any computer system, and to alter it and redistribute it, subject to the following restrictions: 1. The author is not responsible for the consequences of use of this software, no matter how awful, even if they arise from flaws in it. 2. The origin of this software must not be misrepresented, either by explicit claim or by omission. Since few users ever read sources, credits must appear in the documentation. 3. Altered versions must be plainly marked as such, and must not be misrepresented as being the original software. Since few users ever read sources, credits must appear in the documentation. 4. This notice may not be removed or altered. 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glib-Netzwerk

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gnutls

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gstreamer1.0

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GStreamer

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gstreamer1.0-libav

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GStreamer Copyright (C) <1999> Erik Walthinsen <omega@cse.ogi.edu> This library is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Library General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version. This library is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Library General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Library General Public License along with this library; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA.

gstreamer1.0-Plugins-schlecht

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gstreamer1.0-Plugins-Basis

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GStreamer Copyright (C) 2008 Sebastian Dröge <slomo@circular-chaos.org> xingmux.c: Unit test for the xingmux element This library is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Lesser General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2.1 of the License, or (at your option) any later version. This library is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Lesser General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Lesser General Public License along with this library; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA

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Initskripte

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iperf

Copyright (c) 1999-2007, The Board of Trustees of the University of Illinois Alle Rechte vorbehalten. Iperf Leistungstest Mark Gates Ajay Tirumala Jim Ferguson Jon Dugan Feng Qin Kevin Gibbs John Estabrook National Laboratory for Applied Network Research National Center for Supercomputing Applications University of Illinois at Urbana-Champaign http:\/\/www.ncsa.uiuc.edu Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software (Iperf) und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, die Software uneingeschränkt zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Zusammenführung, Veröffentlichung, Verbreitung, Unterlizenzierung und\/oder zum Verkauf von Kopien der Software, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, unter den folgenden Bedingungen: Weiterverbreitungen des Quellcodes müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und die folgenden Haftungsausschlüsse beibehalten. Weiterverbreitungen in binärer Form müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und die folgenden Haftungsausschlüsse in der Dokumentation und\/oder anderen Materialien, die mit der Verbreitung geliefert werden, wiedergeben. Weder die Namen der University of Illinois, NCSA, noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen verwendet werden, um Produkte, die aus dieser Software abgeleitet wurden, ohne spezifische vorherige schriftliche Genehmigung zu bewerben oder zu fördern. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL SIND DIE MITWIRKENDEN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAGSRECHT, DELIKTSRECHT ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDHABUNG DER SOFTWARE ERGEBEN.

iw

Copyright (c) 2007, 2008 Johannes Berg Copyright (c) 2007 Andy Lutomirski Copyright (c) 2007 Mike Kershaw Copyright (c) 2008-2009 Luis R. Rodriguez Die Erlaubnis zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und\/oder Verbreitung dieser Software für jeden Zweck, mit oder ohne Gebühr, wird hiermit erteilt, vorausgesetzt, dass der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis in allen Kopien erscheinen. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT ALLE GARANTIEN BEZÜGLICH DIESER SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER JEGLICHE SCHÄDEN, DIE AUS NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER GEWINNVERLUST RESULTIEREN, SEI ES AUS VERTRAGSRECHT, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERER DELIKTISCHER HANDLUNG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN.

jq

jq ist Copyright (C) 2012 Stephen Dolan Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, die Software uneingeschränkt zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Zusammenführung, Veröffentlichung, Verbreitung, Unterlizenzierung und\/oder zum Verkauf von Kopien der Software, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, unter den folgenden Bedingungen: Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAGSRECHT, DELIKTSRECHT ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDHABUNG DER SOFTWARE ERGEBEN. Die Dokumentation von jq (alles, was sich im Unterverzeichnis docs\/ im Quellbaum befindet) ist unter der Creative Commons CC BY 3.0 Lizenz lizenziert, die unter: https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by\/3.0\/ zu finden ist. Die Dokumentations-Website enthält eine Kopie von Twitters Bootstrap und basiert auf Bonsai, Liquid-Templates und verschiedenen anderen Projekten; schau dir diese für detaillierte Lizenzbedingungen an. jq integriert David M. Gays dtoa.c und g_fmt.c, die die folgenden Hinweise tragen: dtoa.c: Der Autor dieser Software ist David M. Gay. Copyright (c) 1991, 2000, 2001 von Lucent Technologies. Die Erlaubnis zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Verbreitung dieser Software für jeden Zweck ohne Gebühr wird hiermit erteilt, vorausgesetzt, dass dieser gesamte Hinweis in allen Kopien jeder Software, die eine Kopie oder Modifikation dieser Software ist oder enthält, und in allen Kopien der unterstützenden Dokumentation für solche Software enthalten ist. DIESE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE. INSBESONDERE GIBT WEDER DER AUTOR NOCH LUCENT IRGENDEINE ZUSICHERUNG ODER GARANTIE JEGLICHER ART BEZÜGLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT DIESER SOFTWARE ODER IHRER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. g_fmt.c: Der Autor dieser Software ist David M. Gay. Copyright (c) 1991, 1996 von Lucent Technologies. Die Erlaubnis zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Verbreitung dieser Software für jeden Zweck ohne Gebühr wird hiermit erteilt, vorausgesetzt, dass dieser gesamte Hinweis in allen Kopien jeder Software, die eine Kopie oder Modifikation dieser Software ist oder enthält, und in allen Kopien der unterstützenden Dokumentation für solche Software enthalten ist. DIESE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE. INSBESONDERE GIBT WEDER DER AUTOR NOCH LUCENT IRGENDEINE ZUSICHERUNG ODER GARANTIE JEGLICHER ART BEZÜGLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT DIESER SOFTWARE ODER IHRER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

json-sax

libjson ist eine kleine C-Bibliothek und eine kleine Codebasis, die einen effizienten Parser und einen konfigurierbaren Drucker enthält. libjson ist durch die LGPLv2-Lizenz oder nach deiner Wahl durch die LGPLv3-Lizenz abgedeckt.

kmod

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 und LGPLv2.1 lizenziert.

libcap

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 lizenziert.

Sofern nicht anders *ausdrücklich* angegeben, beschreibt der folgende Text die lizenzierten Bedingungen, unter denen der Inhalt dieser libcap-Version verwendet und verbreitet werden darf: Die Weiterverbreitung und Nutzung von libcap in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, ist unter Einhaltung der folgenden Bedingungen gestattet: 1. Weiterverbreitungen des Quellcodes müssen alle bestehenden Copyright-Hinweise und diesen gesamten Genehmigungshinweis in seiner Gesamtheit, einschließlich des Haftungsausschlusses, beibehalten. 2. Weiterverbreitungen in binärer Form müssen alle früheren und aktuellen Copyright-Hinweise, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und\/oder anderen Materialien, die mit der Verbreitung geliefert werden, wiedergeben. 3. Der Name eines Autors darf nicht verwendet werden, um Produkte, die aus dieser Software abgeleitet wurden, ohne deren spezifische vorherige schriftliche Genehmigung zu bewerben oder zu fördern. ALTERNATIV kann dieses Produkt unter den Bedingungen der GNU General Public License (v2.0 – siehe unten) verbreitet werden, wobei in diesem Fall die Bestimmungen der GNU GPL ANSTELLE der oben genannten Einschränkungen erforderlich sind. (Diese Klausel ist aufgrund eines potenziellen Konflikts zwischen der GNU GPL und den in einem BSD-ähnlichen Copyright enthaltenen Einschränkungen notwendig.) DIESE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTET DER\/DIE AUTOR(EN) FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATEN- ODER GEWINNVERLUST; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND UNTER JEDER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAGSRECHT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER DELIKTSRECHT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

libconfig

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libdaemon

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This file is part of libdaemon. Copyright 2003-2008 Lennart Poettering libdaemon is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Lesser General Public License as published by the Free Software Foundation, either version 2.1 of the License, or (at your option) any later version. libdaemon is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Lesser General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Lesser General Public License along with libdaemon. If not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.

libdbus-c++

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libevent

Libevent is available for use under the following license, commonly known as the 3-clause (or "modified") BSD license: ============================== Copyright (c) 2000-2007 Niels Provos <provos@citi.umich.edu> Copyright (c) 2007-2012 Niels Provos and Nick Mathewson Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. The name of the author may not be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE AUTHOR ``AS IS'' AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE AUTHOR BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. ============================== Portions of Libevent are based on works by others, also made available by them under the three-clause BSD license above. The copyright notices are available in the corresponding source files; the license is as above. Here's a list: log.c: Copyright (c) 2000 Dug Song <dugsong@monkey.org> Copyright (c) 1993 The Regents of the University of California. strlcpy.c: Copyright (c) 1998 Todd C. Miller <Todd.Miller@courtesan.com> win32select.c: Copyright (c) 2003 Michael A. Davis <mike@datanerds.net> evport.c: Copyright (c) 2007 Sun Microsystems ht-internal.h: Copyright (c) 2002 Christopher Clark minheap-internal.h: Copyright (c) 2006 Maxim Yegorushkin <maxim.yegorushkin@gmail.com> ============================== The arc4module is available under the following, sometimes called the "OpenBSD" license: Copyright (c) 1996, David Mazieres <dm@uun.org> Copyright (c) 2008, Damien Miller <djm@openbsd.org> Permission to use, copy, modify, and distribute this software for any purpose with or without fee is hereby granted, provided that the above copyright notice and this permission notice appear in all copies. THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS" AND THE AUTHOR DISCLAIMS ALL WARRANTIES WITH REGARD TO THIS SOFTWARE INCLUDING ALL IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS. IN NO EVENT SHALL THE AUTHOR BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, DIRECT, INDIRECT, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES OR ANY DAMAGES WHATSOEVER RESULTING FROM LOSS OF USE, DATA OR PROFITS, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, NEGLIGENCE OR OTHER TORTIOUS ACTION, ARISING OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE USE OR PERFORMANCE OF THIS SOFTWARE.

libgcc

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv3 lizenziert.

GCC RUNTIME LIBRARY EXCEPTION Version 3.1, 31 March 2009 Copyright (C) 2009 Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/> Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies of this license document, but changing it is not allowed. This GCC Runtime Library Exception ("Exception") is an additional permission under section 7 of the GNU General Public License, version 3 ("GPLv3"). It applies to a given file (the "Runtime Library") that bears a notice placed by the copyright holder of the file stating that the file is governed by GPLv3 along with this Exception. When you use GCC to compile a program, GCC may combine portions of certain GCC header files and runtime libraries with the compiled program. The purpose of this Exception is to allow compilation of non-GPL (including proprietary) programs to use, in this way, the header files and runtime libraries covered by this Exception. 0. Definitions. A file is an "Independent Module" if it either requires the Runtime Library for execution after a Compilation Process, or makes use of an interface provided by the Runtime Library, but is not otherwise based on the Runtime Library. "GCC" means a version of the GNU Compiler Collection, with or without modifications, governed by version 3 (or a specified later version) of the GNU General Public License (GPL) with the option of using any subsequent versions published by the FSF. "GPL-compatible Software" is software whose conditions of propagation, modification and use would permit combination with GCC in accord with the license of GCC. "Target Code" refers to output from any compiler for a real or virtual target processor architecture, in executable form or suitable for input to an assembler, loader, linker and/or execution phase. Notwithstanding that, Target Code does not include data in any format that is used as a compiler intermediate representation, or used for producing a compiler intermediate representation. The "Compilation Process" transforms code entirely represented in non-intermediate languages designed for human-written code, and/or in Java Virtual Machine byte code, into Target Code. Thus, for example, use of source code generators and preprocessors need not be considered part of the Compilation Process, since the Compilation Process can be understood as starting with the output of the generators or preprocessors. A Compilation Process is "Eligible" if it is done using GCC, alone or with other GPL-compatible software, or if it is done without using any work based on GCC. For example, using non-GPL-compatible Software to optimize any GCC intermediate representations would not qualify as an Eligible Compilation Process. 1. Grant of Additional Permission. You have permission to propagate a work of Target Code formed by combining the Runtime Library with Independent Modules, even if such propagation would otherwise violate the terms of GPLv3, provided that all Target Code was generated by Eligible Compilation Processes. You may then convey such a combination under terms of your choice, consistent with the licensing of the Independent Modules. 2. No Weakening of GCC Copyleft. The availability of this Exception does not imply any general presumption that third-party software is unaffected by the copyleft requirements of the license of GCC.

libgcrypt

Dieses Paket ist ganz oder teilweise unter GPLv2, GPLv3 und LGPLv2.1 lizenziert.

libgee

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter LGPLv2.1 lizenziert.

libgpg-Fehler

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 und LGPLv2.1 lizenziert.

init.c - Initialisiere die GnuPG Fehlerbibliothek. Copyright (C) 2005, 2010 g10 Code GmbH

gpg-error.h – Öffentliche Schnittstelle zu libgpg-error. -*- c -*- Copyright (C) 2003, 2004, 2010, 2013, 2014, 2015 g10 Code GmbH

This file is part of libgpg-error. libgpg-error is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Lesser General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2.1 of the License, or (at your option) any later version. libgpg-error is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Lesser General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Lesser General Public License along with this program; if not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.

libmms

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Libnl

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libogg

Der Quellcode von OggVorbis ist (C) Copyright 1994-2007.

von der Xiph.Org Foundation http://www.xiph.org/

Copyright (c) 2002, Xiph.org Foundation Weiterverbreitung und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, sind unter der Bedingung gestattet, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind: - Weiterverbreitungen des Quellcodes müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss beibehalten. - Weiterverbreitungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Distribution gelieferten Materialien reproduzieren. - Weder der Name der Xiph.org Foundation noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen verwendet werden, um Produkte, die aus dieser Software abgeleitet sind, ohne spezifische vorherige schriftliche Genehmigung zu bewerben oder zu fördern. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN COPYRIGHT-INHABERN UND MITWIRKENDEN ``WIE BESEHEN'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTET DIE STIFTUNG ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINNEN; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF JEDER THEORIE DER HAFTUNG, OB AUS VERTRAG, STRENGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) ENTSTEHEND AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

libopus

Copyright 2001-2011 Xiph.Org, Skype Limited, Octasic, Jean-Marc Valin, Timothy B. Terriberry, CSIRO, Gregory Maxwell, Mark Borgerding, Erik de Castro Lopo Weiterverbreitung und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, sind unter der Bedingung gestattet, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind: - Weiterverbreitungen des Quellcodes müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss beibehalten. - Weiterverbreitungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Distribution gelieferten Materialien reproduzieren. - Weder der Name der Internet Society, IETF oder IETF Trust, noch die Namen spezifischer Mitwirkender dürfen verwendet werden, um Produkte, die aus dieser Software abgeleitet sind, ohne spezifische vorherige schriftliche Genehmigung zu bewerben oder zu fördern. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN COPYRIGHT-INHABERN UND MITWIRKENDEN ``WIE BESEHEN'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTET DER COPYRIGHT-INHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINNEN; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF JEDER THEORIE DER HAFTUNG, OB AUS VERTRAG, STRENGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) ENTSTEHEND AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. Opus unterliegt den gebührenfreien Patentlizenzen, die unter folgenden Adressen spezifiziert sind: Xiph.Org Foundation: https://datatracker.ietf.org/ipr/1524/ Microsoft Corporation: https://datatracker.ietf.org/ipr/1914/ Broadcom Corporation: https://datatracker.ietf.org/ipr/1526/

libpcre

PCRE LIZENZ ------------ PCRE ist eine Bibliothek von Funktionen zur Unterstützung regulärer Ausdrücke, deren Syntax und Semantik so nah wie möglich an die der Perl 5 Sprache heranreichen. Release 8 von PCRE wird unter den Bedingungen der „BSD“-Lizenz vertrieben, wie unten angegeben. Die Dokumentation für PCRE, die im Verzeichnis „doc“ bereitgestellt wird, wird unter denselben Bedingungen wie die Software selbst vertrieben. Die Daten im Verzeichnis testdata sind nicht urheberrechtlich geschützt und gemeinfrei. Die grundlegenden Bibliotheksfunktionen sind in C geschrieben und eigenständig. Ebenfalls in der Distribution enthalten ist ein Satz von C++-Wrapper-Funktionen und ein Just-in-Time-Compiler, der zur Optimierung des Musterabgleichs verwendet werden kann. Dies sind beides optionale Funktionen, die beim Erstellen der Bibliothek weggelassen werden können. DIE GRUNDLEGENDEN BIBLIOTHEKSFUNKTIONEN --------------------------- Geschrieben von: Philip Hazel E-Mail lokaler Teil: ph10 E-Mail-Domain: cam.ac.uk University of Cambridge Computing Service, Cambridge, England. Copyright (c) 1997-2015 University of Cambridge Alle Rechte vorbehalten. PCRE JUST-IN-TIME KOMPILIERUNGSUNTERSTÜTZUNG ------------------------------------- Geschrieben von: Zoltan Herczeg E-Mail lokaler Teil: hzmester E-Mail-Domain: freemail.hu Copyright(c) 2010-2015 Zoltan Herczeg Alle Rechte vorbehalten. STACK-LOSE JUST-IN-TIME COMPILER -------------------------------- Geschrieben von: Zoltan Herczeg E-Mail lokaler Teil: hzmester E-Mail-Domain: freemail.hu Copyright(c) 2009-2015 Zoltan Herczeg Alle Rechte vorbehalten. DIE C++ WRAPPER-FUNKTIONEN ------------------------- Beigetragen von: Google Inc. Copyright (c) 2007-2012, Google Inc. Alle Rechte vorbehalten. DIE „BSD“-LIZENZ ----------------- Weiterverbreitung und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, sind unter der Bedingung gestattet, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind: * Weiterverbreitungen des Quellcodes müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss beibehalten. * Weiterverbreitungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Distribution gelieferten Materialien reproduzieren. * Weder der Name der University of Cambridge noch der Name von Google Inc. noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen verwendet werden, um Produkte, die aus dieser Software abgeleitet sind, ohne spezifische vorherige schriftliche Genehmigung zu bewerben oder zu fördern. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN COPYRIGHT-INHABERN UND MITWIRKENDEN „AS IS“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTET DER COPYRIGHT-INHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINNEN; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF JEDER THEORIE DER HAFTUNG, OB AUS VERTRAG, STRENGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) ENTSTEHEND AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. Ende

libpng

libpng Version 1.6.21, 15. Januar 2016 Copyright (c) 1998-2002,2004,2006-2016 Glenn Randers-Pehrson (Version 0.96 Copyright (c) 1996, 1997 Andreas Dilger) (Version 0.88 Copyright (c) 1995, 1996 Guy Eric Schalnat, Group 42, Inc.) Dieser Code wird unter der libpng-Lizenz veröffentlicht (siehe LICENSE, unten). Autoren und Betreuer: libpng Versionen 0.71, Mai 1995, bis 0.88, Januar 1996: Guy Schalnat libpng Versionen 0.89, Juni 1996, bis 0.96, Mai 1997: Andreas Dilger libpng Versionen 0.97, Januar 1998, bis 1.6.21, 15. Januar 2016: Glenn Randers-Pehrson. Siehe auch „Mitwirkende Autoren“, unten. COPYRIGHT-HINWEIS, HAFTUNGSAUSSCHLUSS und LIZENZ: Wenn du libpng modifizierst, kannst du zusätzliche Hinweise unmittelbar nach diesem Satz einfügen. Dieser Code wird unter der libpng-Lizenz veröffentlicht. libpng Versionen 1.0.7, 1. Juli 2000, bis 1.6.21, 15. Januar 2016, sind Copyright (c) 2000-2002, 2004, 2006-2016 Glenn Randers-Pehrson, stammen von libpng-1.0.6 ab und werden gemäß demselben Haftungsausschluss und derselben Lizenz wie libpng-1.0.6 vertrieben, wobei die folgenden Personen zur Liste der Mitwirkenden Autoren hinzugefügt wurden: Simon-Pierre Cadieux Eric S. Raymond Mans Rullgard Cosmin Truta Gilles Vollant James Yu und mit den folgenden Ergänzungen zum Haftungsausschluss: Es gibt keine Garantie gegen Beeinträchtigungen deiner Nutzung der Bibliothek oder gegen Verletzungen. Es gibt keine Garantie, dass unsere Bemühungen oder die Bibliothek deine besonderen Zwecke oder Bedürfnisse erfüllen werden. Diese Bibliothek wird mit allen Fehlern bereitgestellt, und das gesamte Risiko hinsichtlich zufriedenstellender Qualität, Leistung, Genauigkeit und Aufwand liegt beim Benutzer. libpng Versionen 0.97, Januar 1998, bis 1.0.6, 20. 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Für die Zwecke dieses Copyrights und dieser Lizenz ist „Mitwirkende Autoren“ als die folgende Gruppe von Personen definiert: Andreas Dilger Dave Martindale Guy Eric Schalnat Paul Schmidt Tim Wegner Die PNG-Referenzbibliothek wird „WIE BESEHEN“ bereitgestellt. Die Mitwirkenden Autoren und Group 42, Inc. lehnen alle Garantien, ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Garantien der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, ab. Die Mitwirkenden Autoren und Group 42, Inc. übernehmen keine Haftung für direkte, indirekte, zufällige, besondere, exemplarische oder Folgeschäden, die aus der Nutzung der PNG-Referenzbibliothek entstehen können, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Die Erlaubnis wird hiermit erteilt, diesen Quellcode oder Teile davon für jeden Zweck, gebührenfrei, zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und zu verbreiten, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen: 1. Der Ursprung dieses Quellcodes darf nicht falsch dargestellt werden. 2. Geänderte Versionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht als Originalquelle falsch dargestellt werden. 3. Dieser Copyright-Hinweis darf aus keiner Quelle oder geänderten Quellcode-Distribution entfernt oder geändert werden. Die Mitwirkenden Autoren und Group 42, Inc. erlauben ausdrücklich, gebührenfrei, und ermutigen die Verwendung dieses Quellcodes als Komponente zur Unterstützung des PNG-Dateiformats in kommerziellen Produkten. Wenn du diesen Quellcode in einem Produkt verwendest, ist eine Bestätigung nicht erforderlich, würde aber geschätzt werden. ENDE DES COPYRIGHT-HINWEISES, HAFTUNGSAUSSCHLUSS und LIZENZ. Eine Funktion „png_get_copyright“ ist verfügbar, zur bequemen Verwendung in „Über“-Boxen und ähnlichem: printf("%s", png_get_copyright(NULL)); Außerdem wird das PNG-Logo (natürlich im PNG-Format) in den Dateien „pngbar.png“ und „pngbar.jpg (88x31) und „pngnow.png“ (98x31) bereitgestellt. Libpng ist OSI-zertifizierte Open Source Software. OSI Certified Open Source ist ein Zertifizierungszeichen der Open Source Initiative. OSI hat die zusätzlichen Haftungsausschlüsse, die in Version 1.0.7 eingefügt wurden, nicht behandelt. Die mitwirkenden Autoren möchten sich bei all jenen bedanken, die bei Tests, Fehlerbehebungen und Geduld geholfen haben. Dies wäre ohne euch alle nicht möglich gewesen. Vielen Dank an Frank J. T. Wojcik für die Hilfe bei der Dokumentation.

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libvorbis

Der Quellcode von OggVorbis ist (C) Copyright 1994-2001.

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Copyright (c) 2002-2015, Xiph.org Foundation Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, ist unter Einhaltung der folgenden Bedingungen gestattet: - Weiterverbreitungen des Quellcodes müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss beibehalten. - Weiterverbreitungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit der Distribution bereitgestellt werden, reproduzieren. - Weder der Name der Xiph.org Foundation noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen verwendet werden, um Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, ohne spezifische vorherige schriftliche Genehmigung zu bewerben oder zu fördern. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN COPYRIGHT-INHABERN UND MITWIRKENDEN „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTET DIE FOUNDATION ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINNEN; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF JEDER THEORIE DER HAFTUNG, OB AUS VERTRAG, STRENGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) ENTSTEHEND AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

libxml2

Sofern im Quellcode nicht anders vermerkt (z.B. die Dateien hash.c, list.c und die Trio-Dateien, die unter einer ähnlichen Lizenz, aber mit anderen Copyright-Hinweisen stehen), sind alle Dateien: Copyright (C) 1998-2012 Daniel Veillard. Alle Rechte vorbehalten. Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, mit der Software uneingeschränkt umzugehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte zur Nutzung, zum Kopieren, Ändern, Zusammenführen, Veröffentlichen, Verteilen, Unterlizenzieren und/oder Verkaufen von Kopien der Software, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, unter den folgenden Bedingungen: Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER COPYRIGHT-INHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNG, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDHABUNG DER SOFTWARE ERGEBEN.

hash.c: verkettete Hash-Tabellen Referenz: Dein bevorzugtes Einführungsbuch über Algorithmen Copyright (C) 2000,2012 Bjorn Reese und Daniel Veillard. Die Erlaubnis, diese Software für jeden Zweck mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und zu verbreiten, wird hiermit erteilt, vorausgesetzt, dass der obige Copyright-Hinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen. DIESE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE AUTOREN UND MITWIRKENDEN ÜBERNEHMEN IN KEINER WEISE VERANTWORTUNG. Autor: breese@users.sourceforge.net

list.c: Implementierung der Listenverwaltung Copyright (C) 2000 Gary Pennington und Daniel Veillard. Die Erlaubnis, diese Software für jeden Zweck mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und zu verbreiten, wird hiermit erteilt, vorausgesetzt, dass der obige Copyright-Hinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen. DIESE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE AUTOREN UND MITWIRKENDEN ÜBERNEHMEN IN KEINER WEISE VERANTWORTUNG.

trio.c:

Autor: Gary.Pennington@uk.sun.com

Copyright (C) 1998 Bjorn Reese und Daniel Stenberg. Die Erlaubnis, diese Software für jeden Zweck mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und zu verbreiten, wird hiermit erteilt, vorausgesetzt, dass der obige Copyright-Hinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen. DIESE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE AUTOREN UND MITWIRKENDEN ÜBERNEHMEN IN KEINER WEISE VERANTWORTUNG.

linux-stream810

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HINWEIS! Dieses Copyright deckt *nicht* Benutzerprogramme ab, die Kernel-Dienste durch normale Systemaufrufe nutzen – dies wird lediglich als normale Nutzung des Kernels betrachtet und fällt *nicht* unter die Überschrift „abgeleitetes Werk“. Beachte auch, dass die unten stehende GPL von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, aber die Instanz des Codes, auf die sie sich bezieht (der Linux-Kernel), von mir und anderen, die ihn tatsächlich geschrieben haben, urheberrechtlich geschützt ist. Beachte auch, dass die einzige gültige Version der GPL, was den Kernel betrifft, _diese_ spezielle Version der Lizenz ist (d.h. v2, nicht v2.2 oder v3.x oder was auch immer), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Linus Torvalds

log4cplus

Log4cplus license ================= Each file of log4cplus source is licensed using either two clause BSD license or Apache license 2.0. Log4cplus is derived work from log4j. Two clause BSD license ---------------------- Copyright © 1999--2009 Contributors to log4cplus project. All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modifica tion, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. THIS SOFTWARE IS PROVIDED ``AS IS'' AND ANY EXPRESSED OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE APACHE SOFTWARE FOUNDATION OR ITS CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. Apache 2.0 license ------------------ Apache License; Version 2.0, January 2004; http://www.apache.org/licenses/ TERMS AND CONDITIONS FOR USE, REPRODUCTION, AND DISTRIBUTION 1. Definitions. "License" shall mean the terms and conditions for use, reproduction, and distribution as defined by Sections 1 through 9 of this document. "Licensor" shall mean the copyright owner or entity authorized by the copyright owner that is granting the License. "Legal Entity" shall mean the union of the acting entity and all other entities that control, are controlled by, or are under common control with that entity. For the purposes of this definition, "control" means (i) the power, direct or indirect, to cause the direction or management of such entity, whether by contract or otherwise, or (ii) ownership of fifty percent (50%) or more of the outstanding shares, or (iii) beneficial ownership of such entity. "You" (or "Your") shall mean an individual or Legal Entity exercising permissions granted by this License. "Source" form shall mean the preferred form for making modifications, including but not limited to software source code, documentation source, and configuration files. "Object" form shall mean any form resulting from mechanical transformation or translation of a Source form, including but not limited to compiled object code, generated documentation, and conversions to other media types. "Work" shall mean the work of authorship, whether in Source or Object form, made available under the License, as indicated by a copyright notice that is included in or attached to the work (an example is provided in the Appendix below). "Derivative Works" shall mean any work, whether in Source or Object form, that is based on (or derived from) the Work and for which the editorial revisions, annotations, elaborations, or other modifications represent, as a whole, an original work of authorship. For the purposes of this License, Derivative Works shall not include works that remain separable from, or merely link (or bind by name) to the interfaces of, the Work and Derivative Works thereof. "Contribution" shall mean any work of authorship, including the original version of the Work and any modifications or additions to that Work or Derivative Works thereof, that is intentionally submitted to Licensor for inclusion in the Work by the copyright owner or by an individual or Legal Entity authorized to submit on behalf of the copyright owner. For the purposes of this definition, "submitted" means any form of electronic, verbal, or written communication sent to the Licensor or its representatives, including but not limited to communication on electronic mailing lists, source code control systems, and issue tracking systems that are managed by, or on behalf of, the Licensor for the purpose of discussing and improving the Work, but excluding communication that is conspicuously marked or otherwise designated in writing by the copyright owner as "Not a Contribution." "Contributor" shall mean Licensor and any individual or Legal Entity on behalf of whom a Contribution has been received by Licensor and subsequently incorporated within the Work. 2. Grant of Copyright License. Subject to the terms and conditions of this License, each Contributor hereby grants to You a perpetual, worldwide, non-exclusive, no-charge, royalty-free, irrevocable copyright license to reproduce, prepare Derivative Works of, publicly display, publicly perform, sublicense, and distribute the Work and such Derivative Works in Source or Object form. 3. Grant of Patent License. Subject to the terms and conditions of this License, each Contributor hereby grants to You a perpetual, worldwide, non-exclusive, no-charge, royalty-free, irrevocable (except as stated in this section) patent license to make, have made, use, offer to sell, sell, import, and otherwise transfer the Work, where such license applies only to those patent claims licensable by such Contributor that are necessarily infringed by their Contribution(s) alone or by combination of their Contribution(s) with the Work to which such Contribution(s) was submitted. If You institute patent litigation against any entity (including a cross-claim or counterclaim in a lawsuit) alleging that the Work or a Contribution incorporated within the Work constitutes direct or contributory patent infringement, then any patent licenses granted to You under this License for that Work shall terminate as of the date such litigation is filed. 4. Redistribution. You may reproduce and distribute copies of the Work or Derivative Works thereof in any medium, with or without modifications, and in Source or Object form, provided that You meet the following conditions: (a) You must give any other recipients of the Work or Derivative Works a copy of this License; and (b) You must cause any modified files to carry prominent notices stating that You changed the files; and (c) You must retain, in the Source form of any Derivative Works that You distribute, all copyright, patent, trademark, and attribution notices from the Source form of the Work, excluding those notices that do not pertain to any part of the Derivative Works; and (d) If the Work includes a "NOTICE" text file as part of its distribution, then any Derivative Works that You distribute must include a readable copy of the attribution notices contained within such NOTICE file, excluding those notices that do not pertain to any part of the Derivative Works, in at least one of the following places: within a NOTICE text file distributed as part of the Derivative Works; within the Source form or documentation, if provided along with the Derivative Works; or, within a display generated by the Derivative Works, if and wherever such third-party notices normally appear. The contents of the NOTICE file are for informational purposes only and do not modify the License. You may add Your own attribution notices within Derivative Works that You distribute, alongside or as an addendum to the NOTICE text from the Work, provided that such additional attribution notices cannot be construed as modifying the License. You may add Your own copyright statement to Your modifications and may provide additional or different license terms and conditions for use, reproduction, or distribution of Your modifications, or for any such Derivative Works as a whole, provided Your use, reproduction, and distribution of the Work otherwise complies with the conditions stated in this License. 5. Submission of Contributions. Unless You explicitly state otherwise, any Contribution intentionally submitted for inclusion in the Work by You to the Licensor shall be under the terms and conditions of this License, without any additional terms or conditions. Notwithstanding the above, nothing herein shall supersede or modify the terms of any separate license agreement you may have executed with Licensor regarding such Contributions. 6. Trademarks. This License does not grant permission to use the trade names, trademarks, service marks, or product names of the Licensor, except as required for reasonable and customary use in describing the origin of the Work and reproducing the content of the NOTICE file. 7. Disclaimer of Warranty. Unless required by applicable law or agreed to in writing, Licensor provides the Work (and each Contributor provides its Contributions) on an "AS IS" BASIS, WITHOUT WARRANTIES OR CONDITIONS OF ANY KIND, either express or implied, including, without limitation, any warranties or conditions of TITLE, NON-INFRINGEMENT, MERCHANTABILITY, or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. You are solely responsible for determining the appropriateness of using or redistributing the Work and assume any risks associated with Your exercise of permissions under this License. 8. Limitation of Liability. In no event and under no legal theory, whether in tort (including negligence), contract, or otherwise, unless required by applicable law (such as deliberate and grossly negligent acts) or agreed to in writing, shall any Contributor be liable to You for damages, including any direct, indirect, special, incidental, or consequential damages of any character arising as a result of this License or out of the use or inability to use the Work (including but not limited to damages for loss of goodwill, work stoppage, computer failure or malfunction, or any and all other commercial damages or losses), even if such Contributor has been advised of the possibility of such damages. 9. Accepting Warranty or Additional Liability. While redistributing the Work or Derivative Works thereof, You may choose to offer, and charge a fee for, acceptance of support, warranty, indemnity, or other liability obligations and/or rights consistent with this License. However, in accepting such obligations, You may act only on Your own behalf and on Your sole responsibility, not on behalf of any other Contributor, and only if You agree to indemnify, defend, and hold each Contributor harmless for any liability incurred by, or claims asserted against, such Contributor by reason of your accepting any such warranty or additional liability. END OF TERMS AND CONDITIONS Log4j license ============= Apache License; Version 2.0, January 2004; http://www.apache.org/licenses/ TERMS AND CONDITIONS FOR USE, REPRODUCTION, AND DISTRIBUTION 1. Definitions. "License" shall mean the terms and conditions for use, reproduction, and distribution as defined by Sections 1 through 9 of this document. "Licensor" shall mean the copyright owner or entity authorized by the copyright owner that is granting the License. "Legal Entity" shall mean the union of the acting entity and all other entities that control, are controlled by, or are under common control with that entity. For the purposes of this definition, "control" means (i) the power, direct or indirect, to cause the direction or management of such entity, whether by contract or otherwise, or (ii) ownership of fifty percent (50%) or more of the outstanding shares, or (iii) beneficial ownership of such entity. "You" (or "Your") shall mean an individual or Legal Entity exercising permissions granted by this License. "Source" form shall mean the preferred form for making modifications, including but not limited to software source code, documentation source, and configuration files. "Object" form shall mean any form resulting from mechanical transformation or translation of a Source form, including but not limited to compiled object code, generated documentation, and conversions to other media types. "Work" shall mean the work of authorship, whether in Source or Object form, made available under the License, as indicated by a copyright notice that is included in or attached to the work (an example is provided in the Appendix below). "Derivative Works" shall mean any work, whether in Source or Object form, that is based on (or derived from) the Work and for which the editorial revisions, annotations, elaborations, or other modifications represent, as a whole, an original work of authorship. For the purposes of this License, Derivative Works shall not include works that remain separable from, or merely link (or bind by name) to the interfaces of, the Work and Derivative Works thereof. "Contribution" shall mean any work of authorship, including the original version of the Work and any modifications or additions to that Work or Derivative Works thereof, that is intentionally submitted to Licensor for inclusion in the Work by the copyright owner or by an individual or Legal Entity authorized to submit on behalf of the copyright owner. For the purposes of this definition, "submitted" means any form of electronic, verbal, or written communication sent to the Licensor or its representatives, including but not limited to communication on electronic mailing lists, source code control systems, and issue tracking systems that are managed by, or on behalf of, the Licensor for the purpose of discussing and improving the Work, but excluding communication that is conspicuously marked or otherwise designated in writing by the copyright owner as "Not a Contribution." "Contributor" shall mean Licensor and any individual or Legal Entity on behalf of whom a Contribution has been received by Licensor and subsequently incorporated within the Work. 2. Grant of Copyright License. Subject to the terms and conditions of this License, each Contributor hereby grants to You a perpetual, worldwide, non-exclusive, no-charge, royalty-free, irrevocable copyright license to reproduce, prepare Derivative Works of, publicly display, publicly perform, sublicense, and distribute the Work and such Derivative Works in Source or Object form. 3. Grant of Patent License. Subject to the terms and conditions of this License, each Contributor hereby grants to You a perpetual, worldwide, non-exclusive, no-charge, royalty-free, irrevocable (except as stated in this section) patent license to make, have made, use, offer to sell, sell, import, and otherwise transfer the Work, where such license applies only to those patent claims licensable by such Contributor that are necessarily infringed by their Contribution(s) alone or by combination of their Contribution(s) with the Work to which such Contribution(s) was submitted. If You institute patent litigation against any entity (including a cross-claim or counterclaim in a lawsuit) alleging that the Work or a Contribution incorporated within the Work constitutes direct or contributory patent infringement, then any patent licenses granted to You under this License for that Work shall terminate as of the date such litigation is filed. 4. Redistribution. You may reproduce and distribute copies of the Work or Derivative Works thereof in any medium, with or without modifications, and in Source or Object form, provided that You meet the following conditions: (a) You must give any other recipients of the Work or Derivative Works a copy of this License; and (b) You must cause any modified files to carry prominent notices stating that You changed the files; and (c) You must retain, in the Source form of any Derivative Works that You distribute, all copyright, patent, trademark, and attribution notices from the Source form of the Work, excluding those notices that do not pertain to any part of the Derivative Works; and (d) If the Work includes a "NOTICE" text file as part of its distribution, then any Derivative Works that You distribute must include a readable copy of the attribution notices contained within such NOTICE file, excluding those notices that do not pertain to any part of the Derivative Works, in at least one of the following places: within a NOTICE text file distributed as part of the Derivative Works; within the Source form or documentation, if provided along with the Derivative Works; or, within a display generated by the Derivative Works, if and wherever such third-party notices normally appear. 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Notwithstanding the above, nothing herein shall supersede or modify the terms of any separate license agreement you may have executed with Licensor regarding such Contributions. 6. Trademarks. This License does not grant permission to use the trade names, trademarks, service marks, or product names of the Licensor, except as required for reasonable and customary use in describing the origin of the Work and reproducing the content of the NOTICE file. 7. Disclaimer of Warranty. Unless required by applicable law or agreed to in writing, Licensor provides the Work (and each Contributor provides its Contributions) on an "AS IS" BASIS, WITHOUT WARRANTIES OR CONDITIONS OF ANY KIND, either express or implied, including, without limitation, any warranties or conditions of TITLE, NON-INFRINGEMENT, MERCHANTABILITY, or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. 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While redistributing the Work or Derivative Works thereof, You may choose to offer, and charge a fee for, acceptance of support, warranty, indemnity, or other liability obligations and/or rights consistent with this License. However, in accepting such obligations, You may act only on Your own behalf and on Your sole responsibility, not on behalf of any other Contributor, and only if You agree to indemnify, defend, and hold each Contributor harmless for any liability incurred by, or claims asserted against, such Contributor by reason of your accepting any such warranty or additional liability. END OF TERMS AND CONDITIONS APPENDIX: How to apply the Apache License to your work ====================================================== To apply the Apache License to your work, attach the following boilerplate notice, with the fields enclosed by brackets "[]" replaced with your own identifying information. (Don't include the brackets!) The text should be enclosed in the appropriate comment syntax for the file format. We also recommend that a file or class name and description of purpose be included on the same "printed page" as the copyright notice for easier identification within third-party archives. Copyright 1999-2009 [Contributors to log4cplus project] Licensed under the Apache License, Version 2.0 (the "License"); you may not use this file except in compliance with the License. You may obtain a copy of the License at http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0 Unless required by applicable law or agreed to in writing, software distributed under the License is distributed on an "AS IS" BASIS, WITHOUT WARRANTIES OR CONDITIONS OF ANY KIND, either express or implied. See the License for the specific language governing permissions and limitations under the License.

lzo

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lzo_init.c -- initialization of the LZO library This file is part of the LZO real-time data compression library. Copyright (C) 1996-2015 Markus Franz Xaver Johannes Oberhumer All Rights Reserved. The LZO library is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version. The LZO library is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU General Public License along with the LZO library; see the file COPYING. If not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA. Markus F.X.J. Oberhumer <markus@oberhumer.com> http://www.oberhumer.com/opensource/lzo/

marvell-8897-pcie

Verschiedene Komponenten von OpenEmbedded stehen unter verschiedenen Lizenzen (eine Mischung aus MIT und GPLv2). Bitte siehe: meta/COPYING.GPLv2 (GPLv2) meta/COPYING.MIT (MIT) meta-selftest/COPYING.MIT (MIT) meta-skeleton/COPYING.MIT (MIT) Alle Metadaten sind MIT-lizenziert, sofern nicht anders angegeben. Quellcode, der im Baum für einzelne Rezepte enthalten ist, unterliegt der in der zugehörigen Rezeptdatei (.bb-Datei) angegebenen LIZENZ, sofern nicht anders angegeben. Lizenzinformationen für alle anderen Dateien sind entweder explizit angegeben oder standardmäßig GPL Version 2.

marvell-8897-pcie-fw

Copyright (c) Marvell International Ltd.

Alle Rechte vorbehalten.

Weiterverbreitung. Die Weiterverbreitung und Verwendung in Binärform, ohne Modifikation, ist unter Einhaltung der folgenden Bedingungen gestattet:

* Weiterverbreitungen müssen den obigen Copyright-Hinweis und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit der Distribution bereitgestellt werden, reproduzieren.

* Weder der Name von Marvell International Ltd. noch die Namen ihrer Lieferanten dürfen verwendet werden, um Produkte, die aus dieser Software abgeleitet wurden, ohne spezifische vorherige schriftliche Genehmigung zu unterstützen oder zu bewerben.

* Kein Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung dieser Software ist gestattet.

Eingeschränkte Patentlizenz. Marvell International Ltd. gewährt eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz unter Patenten, die sie jetzt oder zukünftig besitzt oder kontrolliert, um diese Software herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zu importieren, zum Verkauf anzubieten und zu verkaufen („Nutzen“), jedoch ausschließlich in dem Maße, in dem ein solches Patent notwendig ist, um die Software allein oder in Kombination mit einem Betriebssystem zu nutzen, das unter einer genehmigten Open-Source-Lizenz lizenziert ist, wie sie von der Open Source Initiative unter http://opensource.org/licenses aufgeführt ist. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen, die diese Software enthalten. Keine Hardware an sich wird hiermit lizenziert.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN ABGELEHNT. IN KEINEM FALL SIND DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATEN- ODER GEWINNVERLUST; ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF JEDER HAFTUNGSTHEORIE, OB VERTRAGLICH, AUS VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

marvell-bridge-linux

Copyright (c) Marvell International Ltd.

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* Kein Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung dieser Software ist gestattet.

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mlanconfig

 

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mpg123

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter LGPLv2.1 lizenziert.

Hauptbotschaft: Der Code ist urheberrechtlich geschützt von Michael Hipp, der ihn unter den Bedingungen der LGPL 2.1 als freie Software zur Verfügung gestellt hat. Aber das ist noch nicht alles. mpg123 ist unter der GNU General Lesser Public License, Version 2.1, und teilweise unter der GNU General Public License, Version 2, lizenziert. Das bedeutet, dass _der gesamte_ mpg123-Code unter der GPL und der größte Teil auch unter der LGPL lizenziert ist. Tatsächlich ist der „größte Teil“ derzeit das gesamte verteilte Paket von mpg123. Es gibt einige Dateien (alte Alsa-Ausgabe, Libao-Ausgabe), die du aus unserem SVN-Repository erhältst und die nicht unter die LGPL fallen. Wenn der Copyright-Vermerk in einer Quelldatei „the mpg123 project“ besagt, bedeutet dies, dass die Datei Code enthält, der von Mitwirkenden am mpg123-Projekt urheberrechtlich geschützt ist, wobei „initially written by“ die Person(en) nennt, die die Datei erstellt haben und somit den größten Teil der Urheberrechte daran besitzen könnten. Ich erkläre dies hier, um zu betonen, dass das Urheberrecht tatsächlich immer bei dem einzelnen Mitglied (d.h. Mitwirkenden) des mpg123-Projekts liegt, der einen bestimmten Codeabschnitt geschrieben hat. Die Verwendung eines Quellcode-Verwaltungssystems wie Subversion sollte es ermöglichen, individuelle Urheberrechtsspuren zu verfolgen... Bitte beachte, dass jeder Code, der zum mpg123-Projekt beigetragen wird, unter der LGPL 2.1 lizenziert sein soll. Wenn du beitragen möchtest, aber damit nicht einverstanden bist (d.h. du möchtest deinen Code nur unter GPL haben), sag uns bitte Bescheid – dann überzeugen wir dich entweder, deinen Code unter GPL aufzunehmen, wir überzeugen dich, ihn stattdessen unter LGPL zu stellen, oder, als letztes Mittel, musst du deinen eigenen GPL-Fork erstellen. Aber wir sollten versuchen, die letzte Option zu vermeiden... Alle Dateien in der Distribution, die keinen eigenen Lizenzhinweis tragen, sind unter den Bedingungen der LGPL 2.1 lizenziert; alle Dateien, die einen LGPL- oder GPL-Hinweis tragen, sind entsprechend unter der LGPL oder GPL wie folgt lizenziert:

mtd-utils

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 lizenziert.

Copyright (c) Artem Bityutskiy, 2007, 2008 Dieses Programm ist freie Software; du kannst es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weiterverbreiten und/oder modifizieren; entweder Version 2 der Lizenz oder (nach deiner Wahl) jede spätere Version. Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich sein wird, jedoch OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne sogar die stillschweigende Gewährleistung der MARKTGÄNGIGKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU General Public License für weitere Details. Du solltest eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben; falls nicht, schreibe an die Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.

nanomsg

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, die Software uneingeschränkt zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte zur Nutzung, zum Kopieren, Modifizieren, Zusammenführen, Veröffentlichen, Verbreiten, Unterlizenzieren und/oder Verkaufen von Kopien der Software, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, unter den folgenden Bedingungen: Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNG, WEDER AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDHABUNG DER SOFTWARE ERGEBEN. „nanomsg“ ist eine Marke von Martin Sustrik.

ncurses

Copyright (c) 1999-2004,2005 Free Software Foundation, Inc.

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, die Software uneingeschränkt zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte zur Nutzung, zum Kopieren, Modifizieren, Zusammenführen, Veröffentlichen, Verbreiten, mit Modifikationen zu verbreiten, Unterlizenzieren und/oder Verkaufen von Kopien der Software, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, unter den folgenden Bedingungen:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL SIND DIE OBEN GENANNTEN URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNG, WEDER AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDHABUNG DER SOFTWARE ERGEBEN.

Außer wie in diesem Hinweis enthalten, dürfen die Namen der oben genannten Urheberrechtsinhaber nicht in der Werbung oder anderweitig zur Förderung des Verkaufs, der Nutzung oder anderer Geschäfte mit dieser Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden.

Author: Thomas E. Dickey <dickey@clark.net> 1999

netbase

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 lizenziert.

This package was created by Peter Tobias tobias@et-inf.fho-emden.de on Wed, 24 Aug 1994 21:33:28 +0200 and maintained by Anthony Towns <ajt@debian.org> until 2001. It is currently maintained by Marco d'Itri <md@linux.it>. Copyright 1994-2010 Peter Tobias, Anthony Towns and Marco d'Itri The programs in this package are distributed under the terms of the GNU General Public License, version 2 as distributed by the Free Software Foundation. On Debian systems, a copy of this license may be found in /usr/share/common-licenses/GPL-2.

nghttp2

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, die Software uneingeschränkt zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte zur Nutzung, zum Kopieren, Modifizieren, Zusammenführen, Veröffentlichen, Verbreiten, Unterlizenzieren und/oder Verkaufen von Kopien der Software, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, unter den folgenden Bedingungen: Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNG, WEDER AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDHABUNG DER SOFTWARE ERGEBEN.

ntp

This file is automatically generated from html/copyright.html Copyright Notice jpg "Clone me," says Dolly sheepishly. Last update: 17-Jan-2015 00:16 UTC _________________________________________________________________ The following copyright notice applies to all files collectively called the Network Time Protocol Version 4 Distribution. Unless specifically declared otherwise in an individual file, this entire notice applies as if the text was explicitly included in the file. *********************************************************************** * * * Copyright (c) University of Delaware 1992-2015 * * * * Permission to use, copy, modify, and distribute this software and * * its documentation for any purpose with or without fee is hereby * * granted, provided that the above copyright notice appears in all * * copies and that both the copyright notice and this permission * * notice appear in supporting documentation, and that the name * * University of Delaware not be used in advertising or publicity * * pertaining to distribution of the software without specific, * * written prior permission. The University of Delaware makes no * * representations about the suitability this software for any * * purpose. It is provided "as is" without express or implied * * warranty. * * * *********************************************************************** Content starting in 2011 from Harlan Stenn, Danny Mayer, and Martin Burnicki is: *********************************************************************** * * * Copyright (c) Network Time Foundation 2011-2015 * * * * All Rights Reserved * * * * Redistribution and use in source and binary forms, with or without * * modification, are permitted provided that the following conditions * * are met: * * 1. Redistributions of source code must retain the above copyright * * notice, this list of conditions and the following disclaimer. * * 2. Redistributions in binary form must reproduce the above * * copyright notice, this list of conditions and the following * * disclaimer in the documentation and/or other materials provided * * with the distribution. * * * * THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE AUTHORS ``AS IS'' AND ANY EXPRESS * * OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED * * WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE * * ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE AUTHORS OR CONTRIBUTORS BE * * LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR * * CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT * * OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR * * BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF * * LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT * * (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE * * USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH * * DAMAGE. * *********************************************************************** The following individuals contributed in part to the Network Time Protocol Distribution Version 4 and are acknowledged as authors of this work. 1. [1]Takao Abe <takao_abe@xurb.jp> Clock driver for JJY receivers 2. [2]Mark Andrews <mark_andrews@isc.org> Leitch atomic clock controller 3. [3]Bernd Altmeier <altmeier@atlsoft.de> hopf Elektronik serial line and PCI-bus devices 4. [4]Viraj Bais <vbais@mailman1.intel.com> and [5]Clayton Kirkwood <kirkwood@striderfm.intel.com> port to WindowsNT 3.5 5. [6]Michael Barone <michael,barone@lmco.com> GPSVME fixes 6. [7]Karl Berry <karl@owl.HQ.ileaf.com> syslog to file option 7. [8]Greg Brackley <greg.brackley@bigfoot.com> Major rework of WINNT port. Clean up recvbuf and iosignal code into separate modules. 8. [9]Marc Brett <Marc.Brett@westgeo.com> Magnavox GPS clock driver 9. [10]Piete Brooks <Piete.Brooks@cl.cam.ac.uk> MSF clock driver, Trimble PARSE support 10. [11]Nelson B Bolyard <nelson@bolyard.me> update and complete broadcast and crypto features in sntp 11. [12]Jean-Francois Boudreault <Jean-Francois.Boudreault@viagenie.qc.ca> IPv6 support 12. [13]Reg Clemens <reg@dwf.com> Oncore driver (Current maintainer) 13. [14]Steve Clift <clift@ml.csiro.au> OMEGA clock driver 14. [15]Casey Crellin <casey@csc.co.za> vxWorks (Tornado) port and help with target configuration 15. [16]Sven Dietrich <sven_dietrich@trimble.com> Palisade reference clock driver, NT adj. residuals, integrated Greg's Winnt port. 16. [17]John A. Dundas III <dundas@salt.jpl.nasa.gov> Apple A/UX port 17. [18]Torsten Duwe <duwe@immd4.informatik.uni-erlangen.de> Linux port 18. [19]Dennis Ferguson <dennis@mrbill.canet.ca> foundation code for NTP Version 2 as specified in RFC-1119 19. [20]John Hay <jhay@icomtek.csir.co.za> IPv6 support and testing 20. [21]Dave Hart <davehart@davehart.com> General maintenance, Windows port interpolation rewrite 21. [22]Claas Hilbrecht <neoclock4x@linum.com> NeoClock4X clock driver 22. [23]Glenn Hollinger <glenn@herald.usask.ca> GOES clock driver 23. [24]Mike Iglesias <iglesias@uci.edu> DEC Alpha port 24. [25]Jim Jagielski <jim@jagubox.gsfc.nasa.gov> A/UX port 25. [26]Jeff Johnson <jbj@chatham.usdesign.com> massive prototyping overhaul 26. [27]Hans Lambermont <Hans.Lambermont@nl.origin-it.com> or [28]<H.Lambermont@chello.nl> ntpsweep 27. [29]Poul-Henning Kamp <phk@FreeBSD.ORG> Oncore driver (Original author) 28. [30]Frank Kardel [31]<kardel (at) ntp (dot) org> PARSE <GENERIC> (driver 14 reference clocks), STREAMS modules for PARSE, support scripts, syslog cleanup, dynamic interface handling 29. [32]Johannes Maximilian Kuehn <kuehn@ntp.org> Rewrote sntp to comply with NTPv4 specification, ntpq saveconfig 30. [33]William L. Jones <jones@hermes.chpc.utexas.edu> RS/6000 AIX modifications, HPUX modifications 31. [34]Dave Katz <dkatz@cisco.com> RS/6000 AIX port 32. [35]Craig Leres <leres@ee.lbl.gov> 4.4BSD port, ppsclock, Magnavox GPS clock driver 33. [36]George Lindholm <lindholm@ucs.ubc.ca> SunOS 5.1 port 34. [37]Louis A. Mamakos <louie@ni.umd.edu> MD5-based authentication 35. [38]Lars H. Mathiesen <thorinn@diku.dk> adaptation of foundation code for Version 3 as specified in RFC-1305 36. [39]Danny Mayer <mayer@ntp.org>Network I/O, Windows Port, Code Maintenance 37. [40]David L. Mills <mills@udel.edu> Version 4 foundation, precision kernel; clock drivers: 1, 3, 4, 6, 7, 11, 13, 18, 19, 22, 36 38. [41]Wolfgang Moeller <moeller@gwdgv1.dnet.gwdg.de> VMS port 39. [42]Jeffrey Mogul <mogul@pa.dec.com> ntptrace utility 40. [43]Tom Moore <tmoore@fievel.daytonoh.ncr.com> i386 svr4 port 41. [44]Kamal A Mostafa <kamal@whence.com> SCO OpenServer port 42. [45]Derek Mulcahy <derek@toybox.demon.co.uk> and [46]Damon Hart-Davis <d@hd.org> ARCRON MSF clock driver 43. [47]Rob Neal <neal@ntp.org> Bancomm refclock and config/parse code maintenance 44. [48]Rainer Pruy <Rainer.Pruy@informatik.uni-erlangen.de> monitoring/trap scripts, statistics file handling 45. [49]Dirce Richards <dirce@zk3.dec.com> Digital UNIX V4.0 port 46. [50]Wilfredo Sánchez <wsanchez@apple.com> added support for NetInfo 47. [51]Nick Sayer <mrapple@quack.kfu.com> SunOS streams modules 48. [52]Jack Sasportas <jack@innovativeinternet.com> Saved a Lot of space on the stuff in the html/pic/ subdirectory 49. [53]Ray Schnitzler <schnitz@unipress.com> Unixware1 port 50. [54]Michael Shields <shields@tembel.org> USNO clock driver 51. [55]Jeff Steinman <jss@pebbles.jpl.nasa.gov> Datum PTS clock driver 52. [56]Harlan Stenn <harlan@pfcs.com> GNU automake/autoconfigure makeover, various other bits (see the ChangeLog) 53. [57]Kenneth Stone <ken@sdd.hp.com> HP-UX port 54. [58]Ajit Thyagarajan <ajit@ee.udel.edu>IP multicast/anycast support 55. [59]Tomoaki TSURUOKA <tsuruoka@nc.fukuoka-u.ac.jp>TRAK clock driver 56. [60]Brian Utterback <brian.utterback@oracle.com> General codebase, Solaris issues 57. [61]Loganaden Velvindron <loganaden@gmail.com> Sandboxing (libseccomp) support 58. [62]Paul A Vixie <vixie@vix.com> TrueTime GPS driver, generic TrueTime clock driver 59. [63]Ulrich Windl <Ulrich.Windl@rz.uni-regensburg.de> corrected and validated HTML documents according to the HTML DTD _________________________________________________________________ References 1. mailto:%20takao_abe@xurb.jp 2. mailto:%20mark_andrews@isc.org 3. mailto:%20altmeier@atlsoft.de 4. mailto:%20vbais@mailman1.intel.co 5. mailto:%20kirkwood@striderfm.intel.com 6. mailto:%20michael.barone@lmco.com 7. mailto:%20karl@owl.HQ.ileaf.com 8. mailto:%20greg.brackley@bigfoot.com 9. mailto:%20Marc.Brett@westgeo.com 10. mailto:%20Piete.Brooks@cl.cam.ac.uk 11. mailto:%20nelson@bolyard.me 12. mailto:%20Jean-Francois.Boudreault@viagenie.qc.ca 13. mailto:%20reg@dwf.com 14. mailto:%20clift@ml.csiro.au 15. mailto:%20casey@csc.co.za 16. mailto:%20Sven_Dietrich@trimble.COM 17. mailto:%20dundas@salt.jpl.nasa.gov 18. mailto:%20duwe@immd4.informatik.uni-erlangen.de 19. mailto:%20dennis@mrbill.canet.ca 20. mailto:%20jhay@icomtek.csir.co.za 21. mailto:%20davehart@davehart.com 22. mailto:%20neoclock4x@linum.com 23. mailto:%20glenn@herald.usask.ca 24. mailto:%20iglesias@uci.edu 25. mailto:%20jagubox.gsfc.nasa.gov 26. mailto:%20jbj@chatham.usdesign.com 27. mailto:%20Hans.Lambermont@nl.origin-it.com 28. mailto:H.Lambermont@chello.nl 29. mailto:%20phk@FreeBSD.ORG 30. http://www4.informatik.uni-erlangen.de/%7ekardel 31. mailto:%20kardel%20%28at%29%20ntp%20%28dot%29%20org 32. mailto:kuehn@ntp.org 33. mailto:%20jones@hermes.chpc.utexas.edu 34. mailto:%20dkatz@cisco.com 35. mailto:%20leres@ee.lbl.gov 36. mailto:%20lindholm@ucs.ubc.ca 37. mailto:%20louie@ni.umd.edu 38. mailto:%20thorinn@diku.dk 39. mailto:%20mayer@ntp.org 40. mailto:%20mills@udel.edu 41. mailto:%20moeller@gwdgv1.dnet.gwdg.de 42. mailto:%20mogul@pa.dec.com 43. mailto:%20tmoore@fievel.daytonoh.ncr.com 44. mailto:%20kamal@whence.com 45. mailto:%20derek@toybox.demon.co.uk 46. mailto:%20d@hd.org 47. mailto:%20neal@ntp.org 48. mailto:%20Rainer.Pruy@informatik.uni-erlangen.de 49. mailto:%20dirce@zk3.dec.com 50. mailto:%20wsanchez@apple.com 51. mailto:%20mrapple@quack.kfu.com 52. mailto:%20jack@innovativeinternet.com 53. mailto:%20schnitz@unipress.com 54. mailto:%20shields@tembel.org 55. mailto:%20pebbles.jpl.nasa.gov 56. mailto:%20harlan@pfcs.com 57. mailto:%20ken@sdd.hp.com 58. mailto:%20ajit@ee.udel.edu 59. mailto:%20tsuruoka@nc.fukuoka-u.ac.jp 60. mailto:%20brian.utterback@oracle.com 61. mailto:%20loganaden@gmail.com 62. mailto:%20vixie@vix.com 63. mailto:%20Ulrich.Windl@rz.uni-regensburg.de

openssl

OpenSSL License ==================================================================== Copyright (c) 1998-2008 The OpenSSL Project. All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. All advertising materials mentioning features or use of this software must display the following acknowledgment: "This product includes software developed by the OpenSSL Project for use in the OpenSSL Toolkit. (http://www.openssl.org/)" 4. The names "OpenSSL Toolkit" and "OpenSSL Project" must not be used to endorse or promote products derived from this software without prior written permission. For written permission, please contact openssl-core@openssl.org. 5. Products derived from this software may not be called "OpenSSL" nor may "OpenSSL" appear in their names without prior written permission of the OpenSSL Project. 6. Redistributions of any form whatsoever must retain the following acknowledgment: "This product includes software developed by the OpenSSL Project for use in the OpenSSL Toolkit (http://www.openssl.org/)" THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE OpenSSL PROJECT ``AS IS`` AND ANY EXPRESSED OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE OpenSSL PROJECT OR ITS CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. ==================================================================== This product includes cryptographic software written by Eric Young (eay@cryptsoft.com). This product includes software written by Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com). Original SSLeay License ----------------------- Copyright (C) 1995-1998 Eric Young (eay@cryptsoft.com) All rights reserved. This package is an SSL implementation written by Eric Young (eay@cryptsoft.com). The implementation was written so as to conform with Netscapes SSL. This library is free for commercial and non-commercial use as long as the following conditions are aheared to. The following conditions apply to all code found in this distribution, be it the RC4, RSA, lhash, DES, etc., code; not just the SSL code. The SSL documentation included with this distribution is covered by the same copyright terms except that the holder is Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com). Copyright remains Eric Young`s, and as such any Copyright notices in the code are not to be removed. If this package is used in a product, Eric Young should be given attribution as the author of the parts of the library used. This can be in the form of a textual message at program startup or in documentation (online or textual) provided with the package. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. All advertising materials mentioning features or use of this software must display the following acknowledgement: "This product includes cryptographic software written by Eric Young (eay@cryptsoft.com)" The word `cryptographic` can be left out if the rouines from the library being used are not cryptographic related :-). 4. If you include any Windows specific code (or a derivative thereof) from the apps directory (application code) you must include an acknowledgement: "This product includes software written by Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com)" THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY ERIC YOUNG ``AS IS`` AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE AUTHOR OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. The licence and distribution terms for any publically available version or derivative of this code cannot be changed. i.e. this code cannot simply be copied and put under another distribution licence [including the GNU Public Licence.]

opkg

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opkg.c - das opkg Paketverwaltungssystem Florian Boor Copyright (C) 2003 kernel concepts Carl D. Worth Copyright 2001 University of Southern California Dieses Programm ist freie Software; du kannst es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weiterverbreiten und/oder modifizieren; entweder Version 2 oder (nach deiner Wahl) jede spätere Version. Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich sein wird, jedoch OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne sogar die stillschweigende Gewährleistung der MARKTGÄNGIGKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU General Public License für weitere Details. opkg Kommandozeilen-Frontend, das libopkg verwendet.

opkg-arch-config

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opkg-utils

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Copyright (C) 2001 Alexander S. Guy <a7r@andern.org> Andern Research Labs This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2, or (at your option) any later version. This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place - Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA. */ Copyright 2001, Russell Nelson <opkg.py@russnelson.com> Added reading in of packages. Added missing package information fields. Changed render_control() to __repr__().

optee-client

Sofern nicht ein eigener Copyright-/Lizenzhinweis in seinem Inhalt eingebettet ist, unterliegt jede Quelldatei den folgenden Lizenzbedingungen: Copyright (c) 2015, Linaro Limited Alle Rechte vorbehalten. Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, ist unter der Bedingung gestattet, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1. Weiterverbreitungen des Quellcodes müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss beibehalten. 2. Weiterverbreitungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Distribution gelieferten Materialien reproduzieren. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL SIND DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINNEN; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF JEGLICHER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, STRENGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. === SQLite ist gemeinfrei. Siehe libsqlite3/COPYING. === Libsqlfs wird unter der GNU Lesser General Public License, Version 2 oder später, verbreitet. Siehe libsqlfs/COPYING.

Ork

The majority of the source code and the collective work is subject to the following license: Copyright 2002 - 2009 David A. Schleef <ds@schleef.org> All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE AUTHOR ``AS IS'' AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE AUTHOR BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. The source code implementing the Mersenne Twister algorithm is subject to the following license: Copyright (C) 1997 - 2002, Makoto Matsumoto and Takuji Nishimura, All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. The names of its contributors may not be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE COPYRIGHT OWNER OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.

popt

Copyright (c) 1998 Red Hat Software. Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, die Software uneingeschränkt zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Zusammenführung, Veröffentlichung, Verbreitung, Unterlizenzierung und/oder zum Verkauf von Kopien der Software, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten: Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTET DAS X CONSORTIUM FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN GESCHÄFTEN MIT DER SOFTWARE ERGEBEN. Außer wie in diesem Hinweis enthalten, darf der Name des X Consortiums nicht in der Werbung oder auf andere Weise zur Förderung des Verkaufs, der Nutzung oder anderer Geschäfte mit dieser Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung des X Consortiums verwendet werden.

procps

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psplash

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pslash - a lightweight framebuffer splashscreen for embedded devices. Copyright (c) 2006 Matthew Allum <mallum@o-hand.com> This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2, or (at your option) any later version. This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.

qtbase

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise lizenziert unter GFDLv1.3, LGPLv2.1 und LGPLv3.

Die Qt Company Qt LGPL Ausnahme Version 1.1 Als zusätzliche Genehmigung zur GNU Lesser General Public License Version 2.1 darf die Objektcode-Form eines „Werks, das die Bibliothek verwendet“, Material aus einer Header-Datei, die Teil der Bibliothek ist, enthalten. Solcher Objektcode darf unter Bedingungen eigener Wahl verbreitet werden, vorausgesetzt, dass: (i) die Header-Dateien der Bibliothek nicht geändert wurden; und (ii) das integrierte Material auf numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts, Accessoren, Makros, Inline-Funktionen und Templates beschränkt ist; und (iii) die Bedingungen von Abschnitt 6 der GNU Lesser General Public License Version 2.1 eingehalten werden. Darüber hinaus darf diese Ausnahme auf eine modifizierte Version der Bibliothek angewendet werden, vorausgesetzt, dass eine solche Modifikation kein Kopieren von Material aus der Bibliothek in die Header-Dateien der modifizierten Bibliothek beinhaltet, es sei denn, solches Material ist beschränkt auf (i) numerische Parameter; (ii) Datenstruktur-Layouts; (iii) Accessoren; und (iv) kleine Makros, Templates und Inline-Funktionen von fünf Zeilen oder weniger Länge. Ferner ist es nicht erforderlich, diese zusätzliche Genehmigung auf eine modifizierte Version der Bibliothek anzuwenden.

Das Qt Toolkit ist Copyright (C) 2015 The Qt Company Ltd. Kontakt: http://www.qt.io/licensing/ Das Qt Toolkit darf unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License Version 3 verwendet, verbreitet und kopiert werden. Diese Lizenz verweist auf die General Public License Version 3, die unten angezeigt wird. Andere Teile des Qt Toolkits können direkt unter dieser Lizenz lizenziert werden.

qtserialport

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise lizenziert unter GFDLv1.3, LGPLv2.1 und LGPLv3.

Die Qt Company Qt LGPL Ausnahme Version 1.1 Als zusätzliche Genehmigung zur GNU Lesser General Public License Version 2.1 darf die Objektcode-Form eines „Werks, das die Bibliothek verwendet“, Material aus einer Header-Datei, die Teil der Bibliothek ist, enthalten. Solcher Objektcode darf unter Bedingungen eigener Wahl verbreitet werden, vorausgesetzt, dass: (i) die Header-Dateien der Bibliothek nicht geändert wurden; und (ii) das integrierte Material auf numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts, Accessoren, Makros, Inline-Funktionen und Templates beschränkt ist; und (iii) die Bedingungen von Abschnitt 6 der GNU Lesser General Public License Version 2.1 eingehalten werden. Darüber hinaus darf diese Ausnahme auf eine modifizierte Version der Bibliothek angewendet werden, vorausgesetzt, dass eine solche Modifikation kein Kopieren von Material aus der Bibliothek in die Header-Dateien der modifizierten Bibliothek beinhaltet, es sei denn, solches Material ist beschränkt auf (i) numerische Parameter; (ii) Datenstruktur-Layouts; (iii) Accessoren; und (iv) kleine Makros, Templates und Inline-Funktionen von fünf Zeilen oder weniger Länge. Ferner ist es nicht erforderlich, diese zusätzliche Genehmigung auf eine modifizierte Version der Bibliothek anzuwenden.

Das Qt Toolkit ist Copyright (C) 2015 The Qt Company Ltd. Kontakt: http://www.qt.io/licensing/ Das Qt Toolkit darf unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License Version 3 verwendet, verbreitet und kopiert werden. Diese Lizenz verweist auf die General Public License Version 3, die unten angezeigt wird. Andere Teile des Qt Toolkits können direkt unter dieser Lizenz lizenziert werden.

readline

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 lizenziert.

rsync

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 lizenziert.

run-postinsts

Verschiedene Komponenten von OpenEmbedded stehen unter verschiedenen Lizenzen (eine Mischung aus MIT und GPLv2). Bitte siehe: meta/COPYING.GPLv2 (GPLv2) meta/COPYING.MIT (MIT) meta-selftest/COPYING.MIT (MIT) meta-skeleton/COPYING.MIT (MIT) Alle Metadaten sind MIT-lizenziert, sofern nicht anders angegeben. Quellcode, der im Baum für einzelne Rezepte enthalten ist, unterliegt der in der zugehörigen Rezeptdatei (.bb-Datei) angegebenen LIZENZ, sofern nicht anders angegeben. Lizenzinformationen für alle anderen Dateien sind entweder explizit angegeben oder standardmäßig GPL Version 2.

Rygel

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter LGPLv2 lizenziert.

sbc

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 und LGPLv2.1 lizenziert.

 

Bluetooth low-complexity, subband codec (SBC) library Copyright (C) 2008-2010 Nokia Corporation Copyright (C) 2012-2014 Intel Corporation Copyright (C) 2004-2010 Marcel Holtmann <marcel@holtmann.org> Copyright (C) 2004-2005 Henryk Ploetz <henryk@ploetzli.ch> Copyright (C) 2005-2006 Brad Midgley <bmidgley@xmission.com> This library is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Lesser General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2.1 of the License, or (at your option) any later version. This library is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Lesser General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Lesser General Public License along with this library; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA

Bluetooth low-complexity, subband codec (SBC) encoder Copyright (C) 2008-2010 Nokia Corporation Copyright (C) 2004-2010 Marcel Holtmann <marcel@holtmann.org> Copyright (C) 2012-2013 Intel Corporation This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version. This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA

Schatten-Sicherheit

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, die Software uneingeschränkt zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte zur Nutzung, zum Kopieren, Modifizieren, Zusammenführen, Veröffentlichen, Verbreiten, Unterlizenzieren und/oder Verkaufen von Kopien der Software, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, unter den folgenden Bedingungen: Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNG, WEDER AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDHABUNG DER SOFTWARE ERGEBEN.

gemeinsam genutzte MIME-Informationen

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sudo

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sudo is distributed under the following license: Copyright (c) 1994-1996, 1998-2015 Todd C. Miller <Todd.Miller@courtesan.com> Permission to use, copy, modify, and distribute this software for any purpose with or without fee is hereby granted, provided that the above copyright notice and this permission notice appear in all copies. THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS" AND THE AUTHOR DISCLAIMS ALL WARRANTIES WITH REGARD TO THIS SOFTWARE INCLUDING ALL IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS. IN NO EVENT SHALL THE AUTHOR BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, DIRECT, INDIRECT, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES OR ANY DAMAGES WHATSOEVER RESULTING FROM LOSS OF USE, DATA OR PROFITS, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, NEGLIGENCE OR OTHER TORTIOUS ACTION, ARISING OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE USE OR PERFORMANCE OF THIS SOFTWARE. Sponsored in part by the Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) and Air Force Research Laboratory, Air Force Materiel Command, USAF, under agreement number F39502-99-1-0512. The file redblack.c bears the following license: Copyright (c) 2001 Emin Martinian Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that neither the name of Emin Martinian nor the names of any contributors are be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE COPYRIGHT OWNER OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. The file reallocarray.c bears the following license: Copyright (c) 2008 Otto Moerbeek <otto@drijf.net> Permission to use, copy, modify, and distribute this software for any purpose with or without fee is hereby granted, provided that the above copyright notice and this permission notice appear in all copies. THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS" AND THE AUTHOR DISCLAIMS ALL WARRANTIES WITH REGARD TO THIS SOFTWARE INCLUDING ALL IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS. 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Neither the name of the University nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE REGENTS AND CONTRIBUTORS ``AS IS'' AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE REGENTS OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. The file fnmatch.c bears the following license: Copyright (c) 2011, VMware, Inc. All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: * Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. * Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. * Neither the name of the VMware, Inc. nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL VMWARE, INC. OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. The file getopt_long.c bears the following license: /*- * Copyright (c) 2000 The NetBSD Foundation, Inc. * All rights reserved. * * This code is derived from software contributed to The NetBSD Foundation * by Dieter Baron and Thomas Klausner. * * Redistribution and use in source and binary forms, with or without * modification, are permitted provided that the following conditions * are met: * 1. Redistributions of source code must retain the above copyright * notice, this list of conditions and the following disclaimer. * 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright * notice, this list of conditions and the following disclaimer in the * documentation and/or other materials provided with the distribution. * * THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE NETBSD FOUNDATION, INC. AND CONTRIBUTORS * ``AS IS'' AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED * TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR * PURPOSE ARE DISCLAIMED. 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swupdate

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 lizenziert.

sysfsutils

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 und LGPLv2.1 lizenziert.

Die Befehle und Dienstprogramme im Verzeichnis „test“ sind unter der GNU General Public License (GPL) Version 2, Juni 1991, lizenziert. Der vollständige Text der GPL befindet sich unter: sysfsutils/cmd/GPL Die sysfs-Bibliothek ist unter der GNU Lesser Public License (LGPL) Version 2.1, Februar 1999, lizenziert. Der vollständige Text der LGPL befindet sich unter: sysfsutils/lib/LGPL

sysvinit

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 lizenziert.

Sysvinit is Copyright (C) 1991-2004 Miquel van Smoorenburg This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version. This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA On Debian GNU/Linux systems, the complete text of the GNU General Public License can be found in `/usr/share/common-licenses/GPL-2'. Send patches to sysvinit-devel@nongnu.org The of the start-stop-daemon * A rewrite of the original Debian's start-stop-daemon Perl script * in C (faster - it is executed many times during system startup). * * Written by Marek Michalkiewicz <marekm@i17linuxb.ists.pwr.wroc.pl>, * public domain.

sysvinit-inittab

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tzdata

Copyright (c) The Regents of the University of California. Alle Rechte vorbehalten. Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, ist unter Einhaltung der folgenden Bedingungen gestattet: 1. Weiterverbreitungen des Quellcodes müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss beibehalten. 2. Weiterverbreitungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verbreitung gelieferten Materialien wiedergeben. 3. Weder der Name der Universität noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen verwendet werden, um Produkte, die aus dieser Software abgeleitet wurden, ohne spezifische vorherige schriftliche Genehmigung zu bewerben oder zu fördern. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN REGENTS UND MITWIRKENDEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE REGENTS ODER MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINNEN; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF JEDER THEORIE DER HAFTUNG, OB AUS VERTRAG, STRENGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

udev-extraconf

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, die Software uneingeschränkt zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte zur Nutzung, zum Kopieren, Modifizieren, Zusammenführen, Veröffentlichen, Verbreiten, Unterlizenzieren und/oder Verkaufen von Kopien der Software, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, unter den folgenden Bedingungen: Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNG, WEDER AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDHABUNG DER SOFTWARE ERGEBEN.

udev-marvell-init

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update-rc.d

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update-rc.d Update the links in /etc/rc[0-9S].d/ (c) 2003, 2004 Phil Blundell <pb@handhelds.org> This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2, or (at your option) any later version. This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.

usbutils

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter GPLv2 lizenziert.

util-linux

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise unter LGPLv2.1 lizenziert.

 

Das Projekt util-linux verwendet nicht für den gesamten Code dieselbe Lizenz. Es gibt Code unter: * GPLv2+ (GNU General Public License Version 2 oder jede spätere Version) * GPLv2 (GNU General Public License Version 2) * LGPLv2+ (GNU Lesser General Public License v2 (oder 2.1) oder jede spätere Version) * BSD mit Werbung * Public Domain Für weitere Details überprüfe bitte den Quellcode. Eine Lizenz befindet sich normalerweise am Anfang jeder Quelldatei. Die Datei ./COPYING (GPLv2+) ist die Standardlizenz für Code ohne explizit definierte Lizenz.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, ist unter Einhaltung der folgenden Bedingungen gestattet: 1. Weiterverbreitungen des Quellcodes müssen den obigen Copyright-Hinweis und den gesamten Genehmigungshinweis in seiner Gesamtheit, einschließlich des Haftungsausschlusses, beibehalten. 2. Weiterverbreitungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verbreitung gelieferten Materialien wiedergeben. 3. Der Name des Autors darf nicht verwendet werden, um Produkte, die aus dieser Software abgeleitet wurden, ohne spezifische vorherige schriftliche Genehmigung zu bewerben oder zu fördern. DIESE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN HIERMIT AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINNEN; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF JEDER THEORIE DER HAFTUNG, OB AUS VERTRAG, STRENGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN NICHT AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Copyright (c) 1989 The Regents of the University of California. Alle Rechte vorbehalten. Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, ist unter Einhaltung der folgenden Bedingungen gestattet: 1. Weiterverbreitungen des Quellcodes müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss beibehalten. 2. Weiterverbreitungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verbreitung gelieferten Materialien wiedergeben. 3. Alle Werbematerialien, die Merkmale oder die Verwendung dieser Software erwähnen, müssen die folgende Bestätigung anzeigen: Dieses Produkt enthält Software, die von der University of California, Berkeley und ihren Mitwirkenden entwickelt wurde. 4. Weder der Name der Universität noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen verwendet werden, um Produkte, die aus dieser Software abgeleitet wurden, ohne spezifische vorherige schriftliche Genehmigung zu bewerben oder zu fördern. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN REGENTS UND MITWIRKENDEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE REGENTS ODER MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINNEN; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND AUF JEDER THEORIE DER HAFTUNG, OB AUS VERTRAG, STRENGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

wireless-tools

Dieses Paket ist vollständig oder teilweise lizenziert unter MPLv1.1, GPLv2 und LGPLv2.1.

Wireless Tools Jean II - HPLB 97->99 - HPL 99->07 Main code for "iwconfig". This is the generic tool for most manipulations... You need to link this code against "iwlib.c" and "-lm". This file is released under the GPL license. Copyright (c) 1997-2007 Jean Tourrilhes <jt@hpl.hp.com> Jean II - HPL 99->04 Main code for "iwevent". This listent for wireless events on rtnetlink. You need to link this code against "iwcommon.c" and "-lm". Part of this code is from Alexey Kuznetsov, part is from Casey Carter, I've just put the pieces together... By the way, if you know a way to remove the root restrictions, tell me about it... This file is released under the GPL license. Copyright (c) 1997-2004 Jean Tourrilhes <jt@hpl.hp.com>

WPA-Supplicant

wpa_supplicant and hostapd -------------------------- Copyright (c) 2002-2015, Jouni Malinen <j@w1.fi> and contributors All Rights Reserved. These programs are licensed under the BSD license (the one with advertisement clause removed). If you are submitting changes to the project, please see CONTRIBUTIONS file for more instructions. This package may include either wpa_supplicant, hostapd, or both. See README file respective subdirectories (wpa_supplicant/README or hostapd/README) for more details. Source code files were moved around in v0.6.x releases and compared to earlier releases, the programs are now built by first going to a subdirectory (wpa_supplicant or hostapd) and creating build configuration (.config) and running 'make' there (for Linux/BSD/cygwin builds). License ------- This software may be distributed, used, and modified under the terms of BSD license: Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. Neither the name(s) of the above-listed copyright holder(s) nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE COPYRIGHT OWNER OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.

xz

Dieses Paket ist ganz oder teilweise unter GPLv2, GPLv3 und LGPLv2.1 lizenziert.

XZ Utils Licensing ================== Different licenses apply to different files in this package. Here is a rough summary of which licenses apply to which parts of this package (but check the individual files to be sure!): - liblzma is in the public domain. - xz, xzdec, and lzmadec command line tools are in the public domain unless GNU getopt_long had to be compiled and linked in from the lib directory. The getopt_long code is under GNU LGPLv2.1+. - The scripts to grep, diff, and view compressed files have been adapted from gzip. These scripts and their documentation are under GNU GPLv2+. - All the documentation in the doc directory and most of the XZ Utils specific documentation files in other directories are in the public domain. - Translated messages are in the public domain. - The build system contains public domain files, and files that are under GNU GPLv2+ or GNU GPLv3+. None of these files end up in the binaries being built. - Test files and test code in the tests directory, and debugging utilities in the debug directory are in the public domain. - The extra directory may contain public domain files, and files that are under various free software licenses. You can do whatever you want with the files that have been put into the public domain. If you find public domain legally problematic, take the previous sentence as a license grant. If you still find the lack of copyright legally problematic, you have too many lawyers. As usual, this software is provided "as is", without any warranty. If you copy significant amounts of public domain code from XZ Utils into your project, acknowledging this somewhere in your software is polite (especially if it is proprietary, non-free software), but naturally it is not legally required. Here is an example of a good notice to put into "about box" or into documentation: This software includes code from XZ Utils <http://tukaani.org/xz/>. The following license texts are included in the following files: - COPYING.LGPLv2.1: GNU Lesser General Public License version 2.1 - COPYING.GPLv2: GNU General Public License version 2 - COPYING.GPLv3: GNU General Public License version 3 Note that the toolchain (compiler, linker etc.) may add some code pieces that are copyrighted. Thus, it is possible that e.g. liblzma binary wouldn't actually be in the public domain in its entirety even though it contains no copyrighted code from the XZ Utils source package. If you have questions, don't hesitate to ask the author(s) for more information.

zlib

zlib Lizenz Diese Software wird „wie besehen“ zur Verfügung gestellt, ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung. In keinem Fall haften die Autoren für Schäden, die aus der Nutzung dieser Software entstehen. Es ist jedem gestattet, diese Software für beliebige Zwecke, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu nutzen und sie frei zu ändern und weiterzuverteilen, unter Beachtung der folgenden Einschränkungen: 1. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem Produkt verwenden, wäre eine Danksagung in der Produktdokumentation erwünscht, aber nicht erforderlich. 2. Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als Originalsoftware dargestellt werden. 3. Dieser Hinweis darf aus keiner Quellcode-Verteilung entfernt oder geändert werden.

Nur globale Variante:

Open-Source-Lizenzen Google Chromecast Built-in

Dieses Firmware-Paket enthält die Google Chromecast Built-In Bibliothek

Verwendete Open-Source-Lizenz findest du unter https://support.google.com/chromecastbuiltin/answer/6121012

Ja, ich stimme dir zu.

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AMBEO Soundbar
Version 1.0.287 für AMBEO Soundbar | Max SB01 (globale Version – nicht für Soundbar SB01 China)

HINWEIS: Voraussetzung nach diesem Firmware-Update: Ihre AMBEO Soundbar muss mit einem Netzwerk verbunden sein, um über die Smart Control App steuerbar zu sein.

Für ein manuelles Update: Laden Sie dieses Firmware-Update-Paket herunter und kopieren Sie es auf einen USB-Stick. Verbinden Sie den Stick mit der Soundbar, schalten Sie sie EIN und halten Sie die Setup-Taste 5 Sekunden lang gedrückt. Das Update wird gestartet.