Bitte lies diese Lizenzvereinbarung und alle eventuellen Zusatzbedingungen (zusammenfassend „Vereinbarung“) sorgfältig durch. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Lizenzvereinbarung und den Zusatzbedingungen haben die Zusatzbedingungen Vorrang. Die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellte Software ist durch das Urheberrecht und andere nationale und internationale Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Durch die Installation, Nutzung oder das Anfertigen einer Kopie dieser Software akzeptierst du diese Lizenzvereinbarung.
1. Nutzungsrecht
Die Sonova Consumer Hearing GmbH (im Folgenden „Sonova CHB“) gewährt dir ein nicht exklusives und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung bereitgestellten Software und der dazugehörigen Dokumentation, um Produkte von Sonova CHB zu verwalten und zu steuern, die ausschließlich für diesen Zweck bestimmt sind. Ohne eine separate schriftliche Lizenzvereinbarung ist es nicht gestattet, die Software zur Verwaltung oder Steuerung von anderer Hardware als der von Sonova CHB zu nutzen.
2. Einschränkungen
Die Software ist durch Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Das Eigentumsrecht an der Software und allem damit verbundenen geistigen Eigentum, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Änderungen, Verbesserungen und Überarbeitungen der Software, verbleibt bei Sonova CHB und/oder ihren Lizenzgebern. Änderungen, Reverse Engineering oder Dekompilierung der Software sind nur zulässig, wenn ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch darauf besteht. Abgesehen von den im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung gewährten Rechten, insbesondere in Bezug auf Marken oder Handelsnamen von Sonova CHB, werden im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung keine weiteren Rechte übertragen oder gewährt.
3. Garantie
Es ist bekannt, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, völlig fehlerfreie Software zu entwickeln. Hinsichtlich ihrer Eigenschaften entspricht die Software der von Sonova CHB herausgegebenen Produktspezifikation und den Produktinformationen. Sonova CHB übernimmt keine Gewähr für Eigenschaften, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen.
Wenn du die Software als Unternehmer nutzt, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
4. Haftungsbeschränkung
Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sonova CHB bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
Darüber hinaus haftet Sonova CHB für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sofern der Schaden das Leben, den Körper oder die Gesundheit einer Person betrifft oder Sonova CHB eine Garantie für die Erfüllung von Pflichten übernommen hat oder die Haftung durch das Produkthaftungsgesetz bestimmt wird.
Darüber hinaus haftet Sonova CHB, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; als wesentliche Vertragspflichten gelten dabei solche, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags ermöglichen und auf deren Erfüllung du entsprechend vertrauen darfst.
Um mögliche Schäden zu begrenzen, wird dem Nutzer empfohlen, seine von der Software verarbeiteten Daten selbstständig vor Verlust zu schützen, und diese Empfehlung hat keinen Einfluss auf die Haftung gemäß den oben genannten Absätzen dieses Abschnitts 4.
5. Kündigung dieser Vereinbarung
Diese Vereinbarung gilt bis zu ihrer Kündigung. Die Kündigung erfolgt durch die vollständige und bedingungslose Deinstallation und Löschung der Software oder durch die Vernichtung deiner Datenträger bzw. durch die Außerbetriebnahme des Geräts. Sonova CHB wird diese Vereinbarung unverzüglich und ohne Vorankündigung kündigen, sobald du gegen eine deiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt. Bei jeder Kündigung der Vereinbarung musst du die Software deinstallieren und alle Kopien der Software dauerhaft löschen oder vernichten bzw. das Gerät außer Betrieb nehmen.
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
Sofern du Unternehmer bist, gilt für die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Rechtsbeziehungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. In diesem Fall ist das zuständige Gericht am Sitz von Sonova CHB Gerichtsstand.
Sonova Consumer Hearing GmbH, Am Labor 1, 30900 Wedemark, Deutschland, Telefon: +49 5130 9490-0, www.sennheiser-hearing.com
Gültig ab März 2022
Lizenzhinweis / Quellcode-Hinweis
Dieses Produkt bzw. die hier zum Download angebotene Software enthält von Dritten entwickelten Softwarecode, darunter Softwarecode, der der GNU General Public License Version 2 („GPL“), der GNU Lesser General Public License („LGPL“), der Mozilla Public License („MPL“) und der GNU Free Documentation License („GFDL“) unterliegt.
Alle in dieser Firmware verwendeten Quellcode-Pakete, die unter der LGPL lizenziert sind, kannst du hier herunterladen:
https://cdn.sennheiser-cloud.com/opensource/index/soundbar/index.html
Außerdem kannst du über die integrierte Benutzeroberfläche der AMBEO Soundbar | Max auf das Quellcode-Paket und die ergänzenden Lizenzbedingungen der verwendeten Open-Source-Software zugreifen. Du kannst diese Benutzeroberfläche auf einem Computer oder einem Mobilgerät über einen Internetbrowser öffnen. Voraussetzung dafür ist, dass der Computer bzw. das Mobilgerät mit dem WLAN der Soundbar („AMBEO Soundbar Max [Seriennummer]“) verbunden ist.
Öffne einen Internetbrowser auf deinem Computer oder Mobilgerät und gib http://ambeo in die Adressleiste ein. Die Benutzeroberfläche wird geladen und du kannst die Lizenzbedingungen aufrufen.
Außerdem kannst du über die kostenlose App „Sennheiser Smart Control“ das Quellcode-Paket sowie die ergänzenden Lizenzbedingungen der verwendeten Open-Source-Software einsehen (dazu gehst du zu „Einstellungen > Info > Lizenzen“).
Schriftliches Angebot für unter einer Open-Source-Lizenz stehenden Quellcode
Wir stellen jedem auf Anfrage die entsprechenden GPL/LGPL/MPL/GFDL-Quellcode-Dateien auf CD-ROM oder einem ähnlichen Speichermedium gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung, um die Versand- und Medienkosten zu decken, wie es die GPL/LGPL/MPL/GFDL zulässt. Dieses Angebot gilt für 3 Jahre.
Anfragen zu GPL/LGPL/MPL/GFDL:
Bitte richte alle Anfragen zu GPL, LGPL, MPL und GFDL an folgende Adresse: Sonova Consumer Hearing GmbH, Am Labor 1, 30900 Wedemark, Deutschland, Telefon: +49 5130 9490-000,
E-Mail: chb-opensource@sonova.com
Keine Gewährleistung
Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich ist, jedoch OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; auch ohne die stillschweigende Gewährleistung der MARKTGÄNGIGKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Einzelheiten findest du in der GNU General Public License. IN KEINEM FALL, SOFERN DIES NICHT DURCH GELTENDES RECHT VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART IST, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM GEMÄSS DEN OBEN GENANNTEN BESTIMMUNGEN ÄNDERN UND/ODER WEITERVERBREITEN DARF, DIR GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SONDER-, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST ODER DIE UNGENAUIGKEIT VON DATEN ODER VERLUSTE, DIE DIR ODER DRITTEN ENTSTEHEN, ODER EINEN FEHLER DES PROGRAMMS BEIM ZUSAMMENARBEITEN MIT ANDEREN PROGRAMMEN), SELBST WENN DIESER INHABER ODER DIESE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Lizenzvereinbarung für Nutzer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
Bitte lies diese Lizenzvereinbarung und alle eventuell zusätzlich bereitgestellten Bedingungen (zusammenfassend „Vereinbarung“) sorgfältig durch. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Lizenzvereinbarung und den zusätzlich bereitgestellten Bedingungen haben die zusätzlich bereitgestellten Bedingungen Vorrang. Die im Rahmen dieser Vereinbarung überlassene Software ist urheberrechtlich und durch weitere nationale und internationale gesetzliche Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Mit der Installation, Nutzung oder dem Erstellen einer Kopie dieser Software akzeptierst du diese Lizenzvereinbarung.
1. Nutzungsrecht
Die Sonova Consumer Hearing GmbH (im Folgenden „Sonova CHB“) gewährt dir ein nicht-exklusives und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung überlassenen Software und der dazugehörigen Dokumentation zur Verwaltung und Steuerung ausschließlich der dafür vorgesehenen Produkte von Sonova CHB. Ohne eine gesonderte schriftliche Lizenzvereinbarung ist es nicht gestattet, die Software zur Verwaltung oder Steuerung anderer Hardware als der von Sonova CHB zu nutzen.
2. Einschränkungen
Die Software ist durch Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Das damit verbundene Eigentumsrecht an der Software und jeglichem damit verbundenen geistigen Eigentum, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf – Modifikationen, Verbesserungen und Überarbeitungen der Software, verbleibt bei Sonova CHB und/oder deren Lizenzgebern. Modifikationen, Reverse Engineering oder Dekompilieren der Software sind nur zulässig, soweit ein gesetzlicher oder vertraglich eingeräumter Anspruch dazu berechtigt. Über die nach dieser Lizenzvereinbarung eingeräumten Rechte hinaus, insbesondere in Bezug auf Marken oder Handelsbezeichnungen von Sonova CHB, werden mit dieser Lizenzvereinbarung keine weiteren Rechte übertragen oder eingeräumt.
3. Gewährleistung
Es ist bekannt, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Software völlig fehlerfrei zu erstellen. Die Software entspricht in ihren Eigenschaften der von Sonova CHB herausgegebenen Produktspezifikation und Produktinformation. Eine Gewährleistung für Eigenschaften, die über die insoweit vertragsgemäße Nutzbarkeit hinausgehen, übernimmt Sonova CHB nicht.
Wenn du die Software als Unternehmer nutzt, beträgt die Gewährleistungsfrist nur 1 Jahr.
4. Haftungsbeschränkung
Bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet Sonova CHB bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Sonova CHB haftet darüber hinaus für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, sofern diese Schäden das Leben, den Körper oder die Gesundheit einer Person betreffen oder sofern Sonova CHB für die Erfüllung der Pflichten eine Garantie übernommen hat oder das Produkthaftungsgesetz eine Haftung vorsieht.
Darüber hinaus haftet Sonova CHB, sofern vertragswesentliche Pflichten verletzt werden, wobei vertragswesentliche Pflichten solche sind, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung du entsprechend vertrauen darfst.
Um mögliche Schäden zu begrenzen, wird dem Nutzer empfohlen, die mit Hilfe der Software verarbeiteten eigenen Daten auch selbst und unabhängig von der Software vor Verlust zu sichern, wobei diese Empfehlung die Haftung gemäß den vorgenannten Absätzen dieser Ziffer 4 unberührt lässt.
5. Beendigung dieser Vereinbarung
Diese Vereinbarung gilt bis zu ihrer Kündigung. Die Kündigung erfolgt durch die vollständige und vorbehaltlose Deinstallation und Löschung der Software bzw. durch die Vernichtung der betreffenden Datenträger oder die Außerbetriebnahme des Geräts. Seitens Sonova CHB wird diese Vereinbarung sofort und ohne entsprechende Mitteilung an dich beendet, sobald du gegen eine der dir gemäß dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten verstößt. In jedem Fall der Beendigung dieser Vereinbarung musst du die Software deinstallieren und alle Kopien davon dauerhaft löschen bzw. vernichten oder das Gerät außer Betrieb nehmen.
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
Sofern du Unternehmer bist, gilt für die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehenden Rechtsbeziehungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist in diesem Fall das für den Sitz von Sonova CHB sachlich zuständige Gericht.
Sonova Consumer Hearing GmbH, Am Labor 1, 30900 Wedemark, Deutschland, Tel.: +49 5130 9490-0, www.sennheiser-hearing.com
Stand: März 2022
Lizenzerklärung / Quelltext-Erklärung
Dieses Produkt bzw. die hier zum Download angebotene Software enthält von Dritten entwickelten Softwaretext, einschließlich Softwaretext, der der GNU General Public License Version 2 („GPL“), der GNU Lesser General Public License („LGPL“), der Mozilla Public License („MPL“) und der GNU Free Documentation License („GFDL“) unterliegt.
Alle Quelltextpakete, die unter der LGPL lizenziert sind und in dieser Firmware verwendet werden, kannst du hier herunterladen:
https://cdn.sennheiser-cloud.com/opensource/index/soundbar/index.html
Außerdem kannst du über die integrierte Schnittstelle der AMBEO Soundbar | Max auf das Quelltextpaket und die ergänzenden Lizenzbedingungen der verwendeten Open-Source-Software zugreifen. Du kannst diese Benutzeroberfläche auf einem Computer oder einem mobilen Gerät über einen Internetbrowser öffnen. Voraussetzung dafür ist, dass der Computer/das mobile Gerät mit dem WLAN der Soundbar verbunden ist („AMBEO Soundbar Max [Seriennummer]“).
Öffne einen Internetbrowser auf deinem Computer oder Mobilgerät und gib http://ambeo in die Adressleiste ein. Die Benutzeroberfläche wird geladen und du kannst die Lizenzbedingungen aufrufen.
Außerdem kannst du mit der kostenlosen App „Sennheiser Smart Control“ das Quelltextpaket und die ergänzenden Lizenzbedingungen der verwendeten Open-Source-Software einsehen (um zu diesen Informationen zu gelangen, öffne „Einstellungen > Informationen > Lizenzen“).
Schriftliches Angebot für Open-Source-lizenzierten Quellcode
Auf Anfrage stellen wir die entsprechenden GPL/LGPL/MPL/GFDL-Quelltextdateien auf CD-ROM oder einem ähnlichen Speichermedium gegen eine Schutzgebühr zur Verfügung. Die Schutzgebühr wird erhoben, um die Versand- und Medienkosten zu decken, die gemäß der GPL/LGPL/MPL/GFDL zulässig sind. Dieses Angebot gilt für 3 Jahre.
Anfragen zu GPL/LGPL/MPL/GFDL:
Bitte richte alle Anfragen zu GPL/LGPL/MPL/GFDL an folgende Adresse: Sonova Consumer Hearing GmbH, Am Labor 1, 30900 Wedemark, Deutschland, Telefon: +49 5130 9490-000, E-Mail: chb-opensource@sonova.com
Keine Gewährleistung
Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich sein wird, jedoch OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; auch ohne die stillschweigende Gewährleistung der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Informationen findest du in der GNU General Public License. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST DURCH GELTENDES RECHT VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIEREN UND/ODER WEITERVERBREITEN KANN, DIR GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Programms ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust oder Daten, die ungenau wiedergegeben werden, oder Verluste, DIE DIR ODER DRITTEN ENTSTEHEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZU ARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE Version 2 (LGPLv2)
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE FÜR BIBLIOTHEKEN
Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin St, 5. Stock, Boston, MA 02110-1301, USA
Jeder darf wörtliche Kopien anfertigen und verbreiten
dieses Lizenzdokuments, aber es darf nicht verändert werden.
[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Bibliothek unter der GPL. Sie ist
[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Bibliothek unter der GPL. Sie ist
Präambel
Die Lizenzen der meisten Software sind so gestaltet, dass sie dir die Freiheit nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses deine Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern – um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Nutzer frei ist.
Diese Lizenz, die „Library General Public License“, gilt für bestimmte, speziell ausgewiesene Software der Free Software Foundation sowie für alle anderen Bibliotheken, deren Autoren sich für ihre Verwendung entscheiden. Du kannst sie auch für deine Bibliotheken nutzen.
Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir damit Freiheit, nicht den Preis. Unsere General Public Licenses sollen sicherstellen, dass du die Freiheit hast, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür eine Gebühr zu verlangen, wenn du möchtest), dass du den Quellcode erhältst oder ihn bekommen kannst, wenn du ihn haben möchtest, dass du die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden kannst; und dass du weißt, dass du all das tun darfst.
Um deine Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen festlegen, die es niemandem gestatten, dir diese Rechte zu verweigern oder dich aufzufordern, auf sie zu verzichten. Diese Einschränkungen bedeuten für dich bestimmte Pflichten, wenn du Kopien der Bibliothek verbreitest oder sie veränderst.
Wenn du beispielsweise Kopien der Bibliothek verteilst – sei es kostenlos oder gegen Entgelt –, musst du den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir dir eingeräumt haben. Du musst sicherstellen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder beziehen können. Wenn du ein Programm mit der Bibliothek verknüpfst, musst du den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese nach Änderungen an der Bibliothek und deren Neukompilierung wieder mit der Bibliothek verknüpfen können. Und du musst ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Unser Ansatz zum Schutz deiner Rechte umfasst zwei Schritte: (1) Wir lassen die Bibliothek urheberrechtlich schützen und (2) bieten dir diese Lizenz an, die dir die rechtliche Erlaubnis zum Kopieren, Verbreiten und/oder Ändern der Bibliothek erteilt.
Außerdem möchten wir zum Schutz jedes einzelnen Vertreibers sicherstellen, dass allen klar ist, dass für diese kostenlose Bibliothek keine Gewährleistung besteht. Falls die Bibliothek von jemand anderem verändert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt, damit Probleme, die von anderen verursacht wurden, nicht auf den Ruf der ursprünglichen Autoren zurückfallen.
Schließlich sind alle freien Programme ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir wollen die Gefahr vermeiden, dass Unternehmen, die freie Software vertreiben, individuell Patentlizenzen erwerben und das Programm dadurch faktisch in proprietäre Software verwandeln. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für die freie Nutzung durch alle lizenziert sein muss oder gar nicht.
Die meiste GNU-Software, darunter auch einige Bibliotheken, unterliegt der regulären GNU General Public License, die für Dienstprogramme konzipiert wurde. Diese Lizenz, die GNU Library General Public License, gilt für bestimmte ausgewiesene Bibliotheken. Diese Lizenz unterscheidet sich erheblich von der regulären; lies sie unbedingt vollständig durch und geh nicht davon aus, dass irgendetwas darin genauso ist wie in der regulären Lizenz.
Der Grund, warum wir für manche Bibliotheken eine eigene öffentliche Lizenz haben, ist, dass sie die Unterscheidung verwischen, die wir normalerweise zwischen dem Ändern oder Erweitern eines Programms und dessen bloßer Nutzung treffen. Ein Programm mit einer Bibliothek zu verknüpfen, ohne die Bibliothek zu verändern, ist in gewisser Weise einfach nur die Nutzung der Bibliothek und entspricht dem Ausführen eines Dienstprogramms oder einer Anwendung. Im textlichen und rechtlichen Sinne ist die verknüpfte ausführbare Datei jedoch ein kombiniertes Werk, ein Derivat der ursprünglichen Bibliothek, und die gewöhnliche General Public License behandelt sie auch so.
Aufgrund dieser unklaren Abgrenzung hat die Verwendung der gewöhnlichen General Public License für Bibliotheken den Austausch von Software nicht wirksam gefördert, da die meisten Entwickler die Bibliotheken nicht nutzten. Wir kamen zu dem Schluss, dass weniger strenge Bedingungen den Austausch besser fördern könnten.
Eine uneingeschränkte Verknüpfung mit nicht-freien Programmen würde den Nutzern dieser Programme jedoch jeglichen Nutzen aus dem freien Status der Bibliotheken selbst nehmen. Diese „Library General Public License“ soll Entwicklern nicht-freier Programme die Nutzung freier Bibliotheken ermöglichen und gleichzeitig deine Freiheit als Nutzer solcher Programme wahren, die darin enthaltenen freien Bibliotheken zu verändern. (Wir haben noch keine Lösung gefunden, wie dies in Bezug auf Änderungen an Header-Dateien erreicht werden kann, aber wir haben es in Bezug auf Änderungen an den eigentlichen Funktionen der Bibliothek geschafft.) Die Hoffnung ist, dass dies zu einer schnelleren Entwicklung freier Bibliotheken führen wird.
Die genauen Bedingungen für das Kopieren, die Weitergabe und die Änderung findest du im Folgenden. Achte besonders auf den Unterschied zwischen einem „auf der Bibliothek basierenden Werk“ und einem „Werk, das die Bibliothek nutzt“. Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres lediglich in Verbindung mit der Bibliothek funktioniert.
Beachte, dass eine Bibliothek möglicherweise unter die reguläre General Public License fällt und nicht unter diese spezielle Lizenz.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DAS KOPIEREN, VERBREITEN UND ÄNDERN
0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Softwarebibliothek, die einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen berechtigten Partei enthält, wonach sie unter den Bedingungen dieser Library General Public License (auch „diese Lizenz“ genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als „du“ angesprochen.
Eine „Bibliothek“ bezeichnet eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so aufbereitet sind, dass sie sich bequem mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten nutzen) zu ausführbaren Dateien verknüpfen lassen.
Die „Bibliothek“ im Folgenden bezieht sich auf jede solche Softwarebibliothek oder jedes solche Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein „auf der Bibliothek basierendes Werk“ bezeichnet entweder die Bibliothek selbst oder jedes abgeleitete Werk im Sinne des Urheberrechts: Das heißt, ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, sei es wörtlich, mit Änderungen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist eine Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff „Änderung“ enthalten.)
Unter „Quellcode“ eines Werks versteht man die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Bei einer Bibliothek umfasst der vollständige Quellcode den gesamten Quellcode aller darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Ändern fallen nicht unter diese Lizenz; sie liegen außerhalb ihres Geltungsbereichs. Das Ausführen eines Programms unter Verwendung der Bibliothek ist nicht eingeschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms fällt nur dann unter diese Lizenz, wenn ihr Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob die Bibliothek in einem Tool zum Erstellen des Programms verwendet wurde). Ob das zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm tut, das die Bibliothek nutzt.
1. Du darfst wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek, so wie du ihn erhältst, auf jedem beliebigen Medium kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, dass du auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in geeigneter Weise einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk und einen Haftungsausschluss veröffentlichst; alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und den Ausschluss jeglicher Gewährleistung beziehen, unverändert beibehältst; und eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek verbreitest.
Du kannst für die physische Übergabe einer Kopie eine Gebühr erheben und nach eigenem Ermessen gegen eine Gebühr einen Garantieschutz anbieten.
2. Du darfst deine Kopie(n) der Bibliothek oder eines Teils davon verändern und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk erstellen sowie diese Änderungen oder dieses Werk gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 1 oben vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, du erfüllst zudem alle folgenden Bedingungen:
a) Das modifizierte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.
b) Du musst dafür sorgen, dass die geänderten Dateien einen gut sichtbaren Hinweis enthalten, aus dem hervorgeht, dass du die Dateien geändert hast, sowie das Datum der jeweiligen Änderung.
c) Du musst dafür sorgen, dass das gesamte Werk allen Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
d) Wenn eine Funktion in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einem Anwendungsprogramm bereitgestellt werden soll, das diese Funktion nutzt – und zwar nicht als Argument, das beim Aufruf der Funktion übergeben wird –, musst du dich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, sicherzustellen, dass die Funktion auch dann noch funktioniert und den Teil ihres Zwecks erfüllt, der weiterhin sinnvoll ist, falls eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt.
(Beispielsweise hat eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der völlig klar definiert ist und unabhängig von der Anwendung ist. Daher schreibt Unterabschnitt 2d vor, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem Quadratwurzeln berechnen.)
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn erkennbare Teile dieses Werks nicht aus der Bibliothek stammen und vernünftigerweise als eigenständige und separate Werke betrachtet werden können, gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Teile, wenn du sie als separate Werke verbreitest. Wenn du dieselben Abschnitte jedoch als Teil eines Ganzen verbreitest, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, muss die Verbreitung des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Genehmigungen für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Werk erstrecken und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn verfasst hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte geltend zu machen oder deine Rechte an Werken anzufechten, die vollständig von dir verfasst wurden; vielmehr geht es darum, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder Sammelwerken, die auf der Bibliothek basieren, zu kontrollieren.
Außerdem fällt ein anderes Werk, das nicht auf der Bibliothek basiert, nicht unter den Geltungsbereich dieser Lizenz, nur weil es zusammen mit der Bibliothek (oder einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Speicher- oder Verbreitungsmedium gespeichert ist.
3. Du kannst dich dafür entscheiden, für eine bestimmte Kopie der Bibliothek die Bestimmungen der regulären GNU General Public License anstelle dieser Lizenz anzuwenden. Dazu musst du alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die reguläre GNU General Public License, Version 2, statt auf diese Lizenz beziehen. (Falls eine neuere Version als Version 2 der regulären GNU General Public License erschienen ist, kannst du stattdessen diese Version angeben, wenn du möchtest.) Nimm keine weiteren Änderungen an diesen Hinweisen vor.
Sobald diese Änderung an einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie unwiderruflich, sodass die reguläre GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke gilt, die auf der Grundlage dieser Kopie erstellt werden.
Diese Option ist nützlich, wenn du einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchtest, das keine Bibliothek ist.
4. Du darfst die Bibliothek (oder einen Teil davon oder ein davon abgeleitetes Werk gemäß Abschnitt 2) in Objektcode- oder ausführbarer Form unter den Bedingungen der obenstehenden Abschnitte 1 und 2 kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, du fügst den vollständigen, entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode bei, der unter den Bedingungen der obenstehenden Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Softwareaustausch üblicherweise verwendeten Datenträger verbreitet werden muss.
Wenn die Verbreitung des Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Zugriff auf eine Kopie von einem bestimmten Ort aus angeboten wird, erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugriffs auf eine Kopie des Quellcodes von demselben Ort aus die Anforderung zur Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht dazu verpflichtet sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das kein Derivat eines Teils der Bibliothek enthält, aber dafür ausgelegt ist, mit der Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder verknüpft wird, wird als „Werk, das die Bibliothek nutzt“ bezeichnet. Ein solches Werk ist für sich genommen kein Derivat der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.
Wenn du jedoch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“ mit der Bibliothek verknüpfst, entsteht eine ausführbare Datei, die ein abgeleitetes Werk der Bibliothek ist (da sie Teile der Bibliothek enthält) und kein „Werk, das die Bibliothek nutzt“. Die ausführbare Datei fällt daher unter diese Lizenz. In Abschnitt 6 sind die Bedingungen für die Weitergabe solcher ausführbarer Dateien festgelegt.
Wenn ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“, Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode des Werks ein abgeleitetes Werk der Bibliothek sein, auch wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders relevant, wenn das Werk ohne die Bibliothek verknüpft werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle, ab der dies zutrifft, ist gesetzlich nicht genau definiert.
Wenn eine solche Objektdatei ausschließlich numerische Parameter, Datenstrukturlayouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (mit einer Länge von höchstens zehn Zeilen) verwendet, ist die Nutzung der Objektdatei uneingeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich gesehen um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode sowie Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6.)
Andernfalls, wenn es sich bei dem Werk um ein Derivat der Bibliothek handelt, darfst du den Objektcode für das Werk gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 6 verbreiten. Alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.
6. Als Ausnahme zu den vorstehenden Abschnitten darfst du auch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“ mit der Bibliothek kompilieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen deiner Wahl verbreiten, vorausgesetzt, diese Bedingungen erlauben die Änderung des Werks für den eigenen Gebrauch des Kunden sowie Reverse Engineering zur Fehlerbehebung bei solchen Änderungen.
Du musst bei jedem Exemplar des Werks deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Nutzung unter diese Lizenz fallen. Du musst eine Kopie dieser Lizenz beifügen. Wenn das Werk während der Ausführung Urheberrechtshinweise anzeigt, musst du den Urheberrechtshinweis für die Bibliothek darin aufnehmen sowie einen Verweis, der den Nutzer auf die Kopie dieser Lizenz verweist. Außerdem musst du eine der folgenden Maßnahmen ergreifen:
a) dem Werk den vollständigen, entsprechenden, maschinenlesbaren Quellcode der Bibliothek beizufügen, einschließlich aller Änderungen, die im Werk verwendet wurden (der gemäß den obigen Abschnitten 1 und 2 verbreitet werden muss); und, falls es sich bei dem Werk um eine mit der Bibliothek verknüpfte ausführbare Datei handelt, mit dem vollständigen maschinenlesbaren „Werk, das die Bibliothek nutzt“, als Objektcode und/oder Quellcode, damit der Nutzer die Bibliothek ändern und anschließend neu verknüpfen kann, um eine geänderte ausführbare Datei zu erstellen, die die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Nutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die geänderten Definitionen zu verwenden.)
b) Füge dem Werk ein schriftliches Angebot bei, das mindestens drei Jahre lang gültig ist und demselben Nutzer die in Absatz 6a oben genannten Materialien zu einem Preis zur Verfügung stellt, der die Kosten für diese Weitergabe nicht übersteigt.
c) Wenn die Verbreitung des Werks durch die Bereitstellung eines Kopierzugangs an einem bestimmten Ort erfolgt, musst du an derselben Stelle einen gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben genannten Materialien anbieten.
d) Überprüfe, ob der Nutzer bereits eine Kopie dieser Unterlagen erhalten hat oder ob du diesem Nutzer bereits eine Kopie geschickt hast.
Bei einer ausführbaren Datei muss die erforderliche Form des „Werks, das die Bibliothek nutzt“ alle Daten und Hilfsprogramme enthalten, die nötig sind, um die ausführbare Datei daraus zu reproduzieren. Als besondere Ausnahme muss der verteilte Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (entweder in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems verteilt wird, auf dem die ausführbare Datei läuft, es sei denn, diese Komponente selbst liegt der ausführbaren Datei bei.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im Widerspruch zu den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken steht, die normalerweise nicht zum Betriebssystem gehören. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass du diese Bibliotheken und die Bibliothek nicht gemeinsam in einer ausführbaren Datei verwenden darfst, die du verbreitest.
7. Du darfst Bibliotheksfunktionen, die auf der Bibliothek basieren, zusammen mit anderen Bibliotheksfunktionen, die nicht unter diese Lizenz fallen, in einer einzigen Bibliothek nebeneinander platzieren und eine solche kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, dass die getrennte Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werks und der anderen Bibliotheksfunktionen ansonsten zulässig ist und du die folgenden beiden Bedingungen erfüllst:
a) Füge der kombinierten Bibliothek eine Kopie desselben Werks bei, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist. Diese muss gemäß den Bedingungen der obigen Abschnitte verbreitet werden.
b) Weise bei der zusammengefassten Bibliothek deutlich darauf hin, dass es sich bei einem Teil davon um ein auf der Bibliothek basierendes Werk handelt, und erkläre, wo die dazugehörige, nicht zusammengefasste Form desselben Werks zu finden ist.
8. Du darfst die Bibliothek nicht kopieren, verändern, unterlizenzieren, mit anderen Programmen verknüpfen oder verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek auf andere Weise zu kopieren, zu verändern, unterzulizenzieren, mit anderen Programmen zu verknüpfen oder zu verbreiten, ist unwirksam und führt automatisch zum Erlöschen deiner Rechte aus dieser Lizenz. Die Lizenzen von Parteien, die von dir im Rahmen dieser Lizenz Kopien oder Rechte erhalten haben, erlöschen jedoch nicht, solange diese Parteien die Bestimmungen dieser Lizenz vollständig einhalten.
9. Du bist nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da du sie nicht unterzeichnet hast. Allerdings gewährt dir nichts anderes die Erlaubnis, die Bibliothek oder davon abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn du diese Lizenz nicht akzeptierst. Durch das Verändern oder Verbreiten der Bibliothek (oder eines auf der Bibliothek basierenden Werks) erklärst du daher dein Einverständnis mit dieser Lizenz sowie mit allen darin enthaltenen Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Verändern der Bibliothek oder darauf basierender Werke.
10. Jedes Mal, wenn du die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) weiterverbreitest, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber eine Lizenz, die Bibliothek gemäß diesen Bedingungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, mit ihr zu verknüpfen oder sie zu verändern. Du darfst der Ausübung der hierin gewährten Rechte durch die Empfänger keine weiteren Einschränkungen auferlegen. Du bist nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
11. Wenn dir infolge eines Gerichtsurteils, einer Behauptung einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch gerichtliche Anordnung, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden dich diese nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn du die Bibliothek nicht so verbreiten kannst, dass du gleichzeitig deinen Verpflichtungen aus dieser Lizenz und allen anderen relevanten Verpflichtungen nachkommst, darfst du die Bibliothek folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz die gebührenfreie Weitergabe der Bibliothek durch alle, die direkt oder indirekt über dich Kopien erhalten, nicht zulässt, wäre der einzige Weg, sowohl dieser Lizenz als auch dieser Lizenz nachzukommen, vollständig auf die Verbreitung der Bibliothek zu verzichten.
Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleibt der übrige Teil des Abschnitts weiterhin gültig, und der Abschnitt gilt in seiner Gesamtheit unter anderen Umständen.
Dieser Abschnitt soll dich nicht dazu verleiten, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient ausschließlich dem Schutz der Integrität des Vertriebssystems für freie Software, das durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu der breiten Palette an Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird, und dabei auf die konsequente Anwendung dieses Systems vertraut; es liegt im Ermessen des Autors/Spenders, zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.
Dieser Abschnitt soll genau klarstellen, was als Folge der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz angesehen wird.
12. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geografische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, sodass die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern zulässig ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In diesem Fall gilt diese Beschränkung als Bestandteil dieser Lizenz, als wäre sie im Text dieser Lizenz enthalten.
13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Library General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen entsprechen im Grundgedanken der vorliegenden Version, können sich jedoch im Detail unterscheiden, um neuen Problemen oder Bedenken Rechnung zu tragen.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie gilt, sowie den Zusatz „oder jede spätere Version“, hast du die Wahl, entweder die Bedingungen dieser Version oder die einer späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek keine Lizenzversionsnummer angibt, kannst du eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
14. Wenn du Teile der Bibliothek in andere freie Programme integrieren möchtest, deren Verbreitungsbedingungen mit diesen unvereinbar sind, wende dich bitte schriftlich an den Autor, um um Erlaubnis zu bitten. Bei Software, deren Urheberrecht bei der Free Software Foundation liegt, wende dich bitte an die Free Software Foundation; in solchen Fällen machen wir manchmal Ausnahmen. Unsere Entscheidung orientiert sich an den beiden Zielen, den freien Status aller Ableitungen unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
15. DA DIE BIBLIOTHEK KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD, GIBT ES KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT ANDERS SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI DIR. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGST DU DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
16. IN KEINEM FALL, SOFERN DIES NICHT DURCH GELTENDES RECHT VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART IST, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK GEMÄSS DEN OBEN GENANNTEN BESTIMMUNGEN ÄNDERN UND/ODER WEITERVERBREITEN DARF, DIR GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SONDER-, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST ODER DIE UNGENAUIGKEIT VON DATEN ODER VERLUSTE, DIE DIR ODER DRITTEN ENTSTEHEN, ODER EINEN FEHLER DER BIBLIOTHEK BEIM ZUSAMMENARBEITEN MIT ANDERER SOFTWARE), SELBST WENN DIESER INHABER ODER DIESE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
ENDE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
So wendest du diese Begriffe auf deine neuen Bibliotheken an
Wenn du eine neue Bibliothek entwickelst und möchtest, dass sie der Öffentlichkeit den größtmöglichen Nutzen bringt, empfehlen wir dir, sie als freie Software zu veröffentlichen, die jeder weitergeben und verändern darf. Das kannst du tun, indem du die Weitergabe unter diesen Bedingungen (oder alternativ unter den Bedingungen der üblichen General Public License) erlaubst.
Um diese Bedingungen anzuwenden, füge die folgenden Hinweise in die Bibliothek ein. Am sichersten ist es, sie am Anfang jeder Quelldatei einzufügen, um den Gewährleistungsausschluss möglichst deutlich zu machen; außerdem sollte jede Datei mindestens die „Copyright“-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.
Eine Zeile, in der der Name der Bibliothek genannt wird und kurz beschrieben wird, wozu sie dient.
Copyright (C) Jahr Name des Autors
Diese Bibliothek ist freie Software; du darfst sie weitergeben und/oder
es gemäß den Bedingungen der GNU Library General Public
Lizenz in der von der Free Software Foundation veröffentlichten Fassung; entweder
Version 2 der Lizenz oder (nach deiner Wahl) jede spätere Version.
Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verbreitet, dass sie nützlich sein wird,
aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; nicht einmal die stillschweigende Gewährleistung für
MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU
Weitere Informationen findest du in der „Library General Public License“.
Du solltest eine Kopie der GNU Library General Public
Lizenz zusammen mit dieser Bibliothek; falls nicht, schreib an die
Free Software Foundation, Inc., Franklin-Straße 51, 5. Stock,
Boston, MA 02110-1301, USA.
Gib außerdem an, wie man dich per E-Mail und per Post erreichen kann.
Du solltest außerdem deinen Arbeitgeber (falls du als Programmierer arbeitest) oder gegebenenfalls deine Schule bitten, bei Bedarf eine „Urheberrechtsverzichtserklärung“ für die Bibliothek zu unterzeichnen. Hier ist ein Muster; passe die Namen entsprechend an:
Yoyodyne, Inc. verzichtet hiermit auf alle Urheberrechte an
die Bibliothek „Frob“ (eine Bibliothek zum Drehen an Reglern) geschrieben
von James Random Hacker.
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1990
Ty Coon, Präsident von Vice
Das war’s auch schon!
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE Version 2.1 (LGPLv2.1)
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 2.1, Februar 1999
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, 5. Stock, Boston, MA 02110-1301, USA
Jeder darf wörtliche Kopien anfertigen und verbreiten
dieses Lizenzdokuments, aber es darf nicht verändert werden.
[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL. Sie gilt auch
als Nachfolger der GNU Library Public License, Version 2, also
die Versionsnummer 2.1.]
Präambel
Die Lizenzen der meisten Software sind so gestaltet, dass sie dir die Freiheit nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses deine Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern – um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Nutzer frei ist.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für bestimmte, speziell ausgewiesene Softwarepakete – in der Regel Bibliotheken – der Free Software Foundation und anderer Autoren, die sich für ihre Verwendung entscheiden. Du kannst sie ebenfalls nutzen, doch empfehlen wir dir, zunächst sorgfältig zu prüfen, ob diese Lizenz oder die gewöhnliche General Public License im jeweiligen Fall die bessere Wahl ist, und dich dabei an den nachstehenden Erläuterungen zu orientieren.
Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir damit die Freiheit der Nutzung, nicht den Preis. Unsere General Public Licenses sollen sicherstellen, dass du die Freiheit hast, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür eine Gebühr zu verlangen, wenn du möchtest); dass du den Quellcode erhältst oder ihn bekommen kannst, wenn du ihn haben möchtest; dass du die Software verändern und Teile davon in neuen freien Programmen verwenden kannst; und dass du darüber informiert wirst, dass du all dies tun darfst.
Um deine Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen festlegen, die es Weiterverbreitern verbieten, dir diese Rechte zu verweigern oder dich aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Diese Einschränkungen bedeuten für dich bestimmte Pflichten, wenn du Kopien der Bibliothek weiterverbreitest oder sie veränderst.
Wenn du beispielsweise Kopien der Bibliothek verteilst, sei es kostenlos oder gegen Entgelt, musst du den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir dir eingeräumt haben. Du musst sicherstellen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder beziehen können. Wenn du anderen Code mit der Bibliothek verknüpfst, musst du den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese nach Änderungen an der Bibliothek und deren Neukompilierung wieder mit der Bibliothek verknüpfen können. Und du musst ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen deine Rechte mit einem zweistufigen Verfahren: (1) Wir lassen die Bibliothek urheberrechtlich schützen, und (2) wir bieten dir diese Lizenz an, die dir die rechtliche Erlaubnis erteilt, die Bibliothek zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um jeden Weiterverbreiter zu schützen, möchten wir ganz klarstellen, dass für die kostenlose Bibliothek keine Gewährleistung besteht. Sollte die Bibliothek zudem von jemand anderem verändert und weitergegeben werden, sollten die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt, damit der Ruf des ursprünglichen Autors nicht durch Probleme beeinträchtigt wird, die möglicherweise von anderen verursacht wurden.
Schließlich stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung für die Existenz jedes freien Programms dar. Wir wollen sicherstellen, dass ein Unternehmen die Nutzer eines freien Programms nicht effektiv einschränken kann, indem es eine restriktive Lizenz von einem Patentinhaber erwirbt. Deshalb bestehen wir darauf, dass jede für eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der in dieser Lizenz festgelegten vollständigen Nutzungsfreiheit vereinbar sein muss.
Die meiste GNU-Software, darunter auch einige Bibliotheken, unterliegt der regulären GNU General Public License. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte ausgewiesene Bibliotheken und unterscheidet sich erheblich von der regulären General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um die Einbindung dieser Bibliotheken in nicht-freie Programme zu ermöglichen.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wird – sei es statisch oder über eine gemeinsam genutzte Bibliothek –, gilt diese Kombination rechtlich gesehen als kombiniertes Werk, also als Ableitung der ursprünglichen Bibliothek. Die normale General Public License erlaubt daher eine solche Verknüpfung nur, wenn die gesamte Kombination ihren Freiheitskriterien entspricht. Die Lesser General Public License lässt bei der Verknüpfung von anderem Code mit der Bibliothek weniger strenge Kriterien zu.
Wir nennen diese Lizenz die „Lesser“ General Public License, weil sie die Freiheiten der Nutzer weniger schützt als die gewöhnliche General Public License. Außerdem verschafft sie anderen Entwicklern freier Software weniger Vorteile gegenüber konkurrierenden nicht-freien Programmen. Diese Nachteile sind der Grund, warum wir für viele Bibliotheken die gewöhnliche General Public License verwenden. Unter bestimmten besonderen Umständen bietet die Lesser-Lizenz jedoch Vorteile.
Zum Beispiel kann es in seltenen Fällen besonders wichtig sein, die möglichst breite Nutzung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, damit sie sich als De-facto-Standard etabliert. Um das zu erreichen, muss es auch nicht-freien Programmen erlaubt sein, die Bibliothek zu nutzen. Häufiger kommt es vor, dass eine freie Bibliothek dieselbe Aufgabe erfüllt wie weit verbreitete nicht-freie Bibliotheken. In diesem Fall bringt es wenig, die freie Bibliothek nur auf freie Software zu beschränken, daher verwenden wir die Lesser General Public License.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis, eine bestimmte Bibliothek in nicht-freien Programmen zu nutzen, einer größeren Anzahl von Menschen, eine Vielzahl freier Software zu nutzen. So ermöglicht beispielsweise die Erlaubnis, die GNU C-Bibliothek in nicht-freien Programmen zu nutzen, viel mehr Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie dessen Variante, das GNU/Linux-Betriebssystem, zu nutzen.
Auch wenn die Lesser General Public License die Freiheiten der Nutzer weniger stark schützt, stellt sie doch sicher, dass der Nutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft ist, die Freiheit und die Möglichkeit hat, dieses Programm unter Verwendung einer modifizierten Version der Bibliothek auszuführen.
Die genauen Bedingungen für das Kopieren, die Weitergabe und die Änderung findest du im Folgenden. Achte besonders auf den Unterschied zwischen einem „auf der Bibliothek basierenden Werk“ und einem „Werk, das die Bibliothek nutzt“. Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während Letzteres mit der Bibliothek kombiniert werden muss, um ausgeführt zu werden.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DAS KOPIEREN, VERBREITEN UND ÄNDERN
0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Softwarebibliothek oder jedes andere Programm, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen berechtigten Partei enthält, wonach es unter den Bedingungen dieser Lesser General Public License (auch „diese Lizenz“ genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als „du“ angesprochen.
Eine „Bibliothek“ bezeichnet eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so aufbereitet sind, dass sie sich bequem mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten nutzen) zu ausführbaren Dateien verknüpfen lassen.
Die „Bibliothek“ im Folgenden bezieht sich auf jede solche Softwarebibliothek oder jedes solche Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein „auf der Bibliothek basierendes Werk“ bezeichnet entweder die Bibliothek selbst oder jedes abgeleitete Werk im Sinne des Urheberrechts: Das heißt, ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, sei es wörtlich, mit Änderungen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist eine Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff „Änderung“ enthalten.)
Unter „Quellcode“ eines Werks versteht man die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Bei einer Bibliothek umfasst der vollständige Quellcode den gesamten Quellcode aller darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Ändern fallen nicht unter diese Lizenz; sie liegen außerhalb ihres Geltungsbereichs. Das Ausführen eines Programms unter Verwendung der Bibliothek ist nicht eingeschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms fällt nur dann unter diese Lizenz, wenn ihr Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob die Bibliothek in einem Tool zum Erstellen des Programms verwendet wurde). Ob das zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm tut, das die Bibliothek nutzt.
1. Du darfst wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek, so wie du ihn erhältst, auf jedem beliebigen Medium kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, dass du auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in geeigneter Weise einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk und einen Haftungsausschluss veröffentlichst; alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und den Ausschluss jeglicher Gewährleistung beziehen, unverändert beibehältst; und eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek verbreitest.
Du kannst für die physische Übergabe einer Kopie eine Gebühr erheben und nach eigenem Ermessen gegen eine Gebühr einen Garantieschutz anbieten.
2. Du darfst deine Kopie(n) der Bibliothek oder eines Teils davon verändern und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk erstellen sowie diese Änderungen oder dieses Werk gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 1 oben vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, du erfüllst zudem alle folgenden Bedingungen:
a) Das modifizierte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.
b) Du musst dafür sorgen, dass die geänderten Dateien einen gut sichtbaren Hinweis enthalten, aus dem hervorgeht, dass du die Dateien geändert hast, sowie das Datum der jeweiligen Änderung.
c) Du musst dafür sorgen, dass das gesamte Werk allen Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
d) Wenn eine Funktion in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einem Anwendungsprogramm bereitgestellt werden soll, das diese Funktion nutzt – und zwar nicht als Argument, das beim Aufruf der Funktion übergeben wird –, musst du dich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, sicherzustellen, dass die Funktion auch dann noch funktioniert und den Teil ihres Zwecks erfüllt, der weiterhin sinnvoll ist, falls eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt.
(Beispielsweise hat eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der völlig klar definiert ist und unabhängig von der Anwendung ist. Daher schreibt Unterabschnitt 2d vor, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem Quadratwurzeln berechnen.)
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn erkennbare Teile dieses Werks nicht aus der Bibliothek stammen und vernünftigerweise als eigenständige und separate Werke betrachtet werden können, gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Teile, wenn du sie als separate Werke verbreitest. Wenn du dieselben Abschnitte jedoch als Teil eines Ganzen verbreitest, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, muss die Verbreitung des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Genehmigungen für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Werk erstrecken und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn verfasst hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte geltend zu machen oder deine Rechte an Werken anzufechten, die vollständig von dir verfasst wurden; vielmehr geht es darum, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder Sammelwerken, die auf der Bibliothek basieren, zu kontrollieren.
Außerdem fällt ein anderes Werk, das nicht auf der Bibliothek basiert, nicht unter den Geltungsbereich dieser Lizenz, nur weil es zusammen mit der Bibliothek (oder einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Speicher- oder Verbreitungsmedium gespeichert ist.
3. Du kannst dich dafür entscheiden, für eine bestimmte Kopie der Bibliothek die Bestimmungen der regulären GNU General Public License anstelle dieser Lizenz anzuwenden. Dazu musst du alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die reguläre GNU General Public License, Version 2, statt auf diese Lizenz beziehen. (Falls eine neuere Version als Version 2 der regulären GNU General Public License erschienen ist, kannst du stattdessen diese Version angeben, wenn du möchtest.) Nimm keine weiteren Änderungen an diesen Hinweisen vor.
Sobald diese Änderung an einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie unwiderruflich, sodass die reguläre GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke gilt, die auf der Grundlage dieser Kopie erstellt werden.
Diese Option ist nützlich, wenn du einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchtest, das keine Bibliothek ist.
4. Du darfst die Bibliothek (oder einen Teil davon oder ein davon abgeleitetes Werk gemäß Abschnitt 2) in Objektcode- oder ausführbarer Form unter den Bedingungen der obenstehenden Abschnitte 1 und 2 kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, du fügst den vollständigen, entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode bei, der unter den Bedingungen der obenstehenden Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Softwareaustausch üblicherweise verwendeten Datenträger verbreitet werden muss.
Wenn die Verbreitung des Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Zugriff auf eine Kopie von einem bestimmten Ort aus angeboten wird, erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugriffs auf eine Kopie des Quellcodes von demselben Ort aus die Anforderung zur Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht dazu verpflichtet sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das kein Derivat eines Teils der Bibliothek enthält, aber dafür ausgelegt ist, mit der Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder verknüpft wird, wird als „Werk, das die Bibliothek nutzt“ bezeichnet. Ein solches Werk ist für sich genommen kein Derivat der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.
Wenn du jedoch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“ mit der Bibliothek verknüpfst, entsteht eine ausführbare Datei, die ein abgeleitetes Werk der Bibliothek ist (da sie Teile der Bibliothek enthält) und kein „Werk, das die Bibliothek nutzt“. Die ausführbare Datei fällt daher unter diese Lizenz. In Abschnitt 6 sind die Bedingungen für die Weitergabe solcher ausführbarer Dateien festgelegt.
Wenn ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“, Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode des Werks ein abgeleitetes Werk der Bibliothek sein, auch wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders relevant, wenn das Werk ohne die Bibliothek verknüpft werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle, ab der dies zutrifft, ist gesetzlich nicht genau definiert.
Wenn eine solche Objektdatei ausschließlich numerische Parameter, Datenstrukturlayouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (mit einer Länge von höchstens zehn Zeilen) verwendet, ist die Nutzung der Objektdatei uneingeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich gesehen um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode sowie Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6.)
Andernfalls, wenn es sich bei dem Werk um ein Derivat der Bibliothek handelt, darfst du den Objektcode für das Werk gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 6 verbreiten. Alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.
6. Als Ausnahme zu den vorstehenden Abschnitten darfst du auch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“ mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen deiner Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass diese Bedingungen die Änderung des Werks für den eigenen Gebrauch des Kunden sowie das Reverse Engineering zur Fehlerbehebung bei solchen Änderungen zulassen.
Du musst bei jedem Exemplar des Werks deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Nutzung unter diese Lizenz fallen. Du musst eine Kopie dieser Lizenz beifügen. Wenn das Werk während der Ausführung Urheberrechtshinweise anzeigt, musst du den Urheberrechtshinweis für die Bibliothek darin aufnehmen sowie einen Verweis, der den Nutzer auf die Kopie dieser Lizenz verweist. Außerdem musst du eine der folgenden Maßnahmen ergreifen:
a) dem Werk den vollständigen, entsprechenden, maschinenlesbaren Quellcode der Bibliothek beizufügen, einschließlich aller Änderungen, die im Werk verwendet wurden (der gemäß den obigen Abschnitten 1 und 2 verbreitet werden muss); und, falls es sich bei dem Werk um eine mit der Bibliothek verknüpfte ausführbare Datei handelt, mit dem vollständigen maschinenlesbaren „Werk, das die Bibliothek nutzt“, als Objektcode und/oder Quellcode, damit der Nutzer die Bibliothek ändern und anschließend neu verknüpfen kann, um eine geänderte ausführbare Datei zu erstellen, die die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Nutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die geänderten Definitionen zu verwenden.)
b) Verwende einen geeigneten Mechanismus für gemeinsam genutzte Bibliotheken, um die Bibliothek einzubinden. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (1) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren, und (2) mit einer modifizierten Version der Bibliothek ordnungsgemäß funktioniert, falls der Benutzer eine solche installiert, sofern die modifizierte Version mit der Version, mit der das Werk erstellt wurde, schnittstellenkompatibel ist.
c) Füge dem Werk ein schriftliches Angebot bei, das mindestens drei Jahre lang gültig ist und demselben Nutzer die in Absatz 6a oben genannten Materialien zu einem Preis zur Verfügung stellt, der die Kosten für diese Weitergabe nicht übersteigt.
d) Wenn die Verbreitung des Werks durch die Bereitstellung eines Kopierzugangs an einem bestimmten Ort erfolgt, musst du an derselben Stelle einen gleichwertigen Kopierzugang für die oben genannten Materialien anbieten.
e) Überprüfe, ob der Nutzer bereits eine Kopie dieser Unterlagen erhalten hat oder ob du diesem Nutzer bereits eine Kopie geschickt hast.
Bei einer ausführbaren Datei muss die erforderliche Form des „Werks, das die Bibliothek nutzt“ alle Daten und Hilfsprogramme enthalten, die nötig sind, um die ausführbare Datei daraus zu reproduzieren. Als besondere Ausnahme müssen die zu verteilenden Materialien jedoch nichts enthalten, was normalerweise (entweder in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems verteilt wird, auf dem die ausführbare Datei läuft, es sei denn, diese Komponente liegt der ausführbaren Datei selbst bei.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im Widerspruch zu den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken steht, die normalerweise nicht zum Betriebssystem gehören. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass du diese Bibliotheken und die Bibliothek nicht gemeinsam in einer ausführbaren Datei verwenden darfst, die du verbreitest.
7. Du darfst Bibliotheksfunktionen, die auf der Bibliothek basieren, zusammen mit anderen Bibliotheksfunktionen, die nicht unter diese Lizenz fallen, in einer einzigen Bibliothek nebeneinander platzieren und eine solche kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, dass die getrennte Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werks und der anderen Bibliotheksfunktionen ansonsten zulässig ist und du die folgenden beiden Bedingungen erfüllst:
a) Füge der kombinierten Bibliothek eine Kopie desselben Werks bei, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist. Diese muss gemäß den Bedingungen der obigen Abschnitte verbreitet werden.
b) Weise bei der zusammengefassten Bibliothek deutlich darauf hin, dass es sich bei einem Teil davon um ein auf der Bibliothek basierendes Werk handelt, und erkläre, wo die dazugehörige, nicht zusammengefasste Form desselben Werks zu finden ist.
8. Du darfst die Bibliothek nicht kopieren, verändern, unterlizenzieren, mit anderen Programmen verknüpfen oder verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek auf andere Weise zu kopieren, zu verändern, unterzulizenzieren, mit anderen Programmen zu verknüpfen oder zu verbreiten, ist unwirksam und führt automatisch zum Erlöschen deiner Rechte aus dieser Lizenz. Die Lizenzen von Parteien, die von dir im Rahmen dieser Lizenz Kopien oder Rechte erhalten haben, erlöschen jedoch nicht, solange diese Parteien die Bestimmungen dieser Lizenz vollständig einhalten.
9. Du bist nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da du sie nicht unterzeichnet hast. Allerdings gewährt dir nichts anderes die Erlaubnis, die Bibliothek oder davon abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn du diese Lizenz nicht akzeptierst. Durch das Verändern oder Verbreiten der Bibliothek (oder eines auf der Bibliothek basierenden Werks) erklärst du daher dein Einverständnis mit dieser Lizenz sowie mit allen darin enthaltenen Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Verändern der Bibliothek oder darauf basierender Werke.
10. Jedes Mal, wenn du die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) weiterverbreitest, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber eine Lizenz, die Bibliothek gemäß diesen Bedingungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, mit ihr zu verknüpfen oder sie zu verändern. Du darfst der Ausübung der hierin gewährten Rechte durch die Empfänger keine weiteren Einschränkungen auferlegen. Du bist nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
11. Wenn dir infolge eines Gerichtsurteils, einer Behauptung einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch gerichtliche Anordnung, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden dich diese nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn du die Bibliothek nicht so verbreiten kannst, dass du gleichzeitig deinen Verpflichtungen aus dieser Lizenz und allen anderen relevanten Verpflichtungen nachkommst, darfst du die Bibliothek folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz die gebührenfreie Weitergabe der Bibliothek durch alle, die direkt oder indirekt über dich Kopien erhalten, nicht zulässt, wäre der einzige Weg, sowohl dieser Lizenz als auch dieser Lizenz nachzukommen, vollständig auf die Verbreitung der Bibliothek zu verzichten.
Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleibt der übrige Teil des Abschnitts weiterhin gültig, und der Abschnitt gilt in seiner Gesamtheit unter anderen Umständen.
Dieser Abschnitt soll dich nicht dazu verleiten, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient ausschließlich dem Schutz der Integrität des Vertriebssystems für freie Software, das durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu der breiten Palette an Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird, und dabei auf die konsequente Anwendung dieses Systems vertraut; es liegt im Ermessen des Autors/Spenders, zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.
Dieser Abschnitt soll genau klarstellen, was als Folge der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz angesehen wird.
12. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geografische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, sodass die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern zulässig ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In diesem Fall gilt diese Beschränkung als Bestandteil dieser Lizenz, als wäre sie im Text dieser Lizenz enthalten.
13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen entsprechen im Grundgedanken der vorliegenden Version, können sich jedoch im Detail unterscheiden, um neuen Problemen oder Anliegen Rechnung zu tragen.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie gilt, sowie den Zusatz „oder jede spätere Version“, hast du die Wahl, entweder die Bedingungen dieser Version oder die einer späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek keine Lizenzversionsnummer angibt, kannst du eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
14. Wenn du Teile der Bibliothek in andere freie Programme integrieren möchtest, deren Verbreitungsbedingungen mit diesen unvereinbar sind, wende dich bitte schriftlich an den Autor, um um Erlaubnis zu bitten. Bei Software, deren Urheberrecht bei der Free Software Foundation liegt, wende dich bitte an die Free Software Foundation; in solchen Fällen machen wir manchmal Ausnahmen. Unsere Entscheidung orientiert sich an den beiden Zielen, den freien Status aller Ableitungen unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
15. DA DIE BIBLIOTHEK KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD, GIBT ES KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT ANDERS SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI DIR. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGST DU DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
16. IN KEINEM FALL, SOFERN DIES NICHT DURCH GELTENDES RECHT VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART IST, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK GEMÄSS DEN OBEN GENANNTEN BESTIMMUNGEN ÄNDERN UND/ODER WEITERVERBREITEN DARF, DIR GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SONDER-, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST ODER DIE UNGENAUIGKEIT VON DATEN ODER VERLUSTE, DIE DIR ODER DRITTEN ENTSTEHEN, ODER EINEN FEHLER DER BIBLIOTHEK BEIM ZUSAMMENARBEITEN MIT ANDERER SOFTWARE), SELBST WENN DIESER INHABER ODER DIESE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
ENDE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
So wendest du diese Begriffe auf deine neuen Bibliotheken an
Wenn du eine neue Bibliothek entwickelst und möchtest, dass sie der Öffentlichkeit den größtmöglichen Nutzen bringt, empfehlen wir dir, sie als freie Software zu veröffentlichen, die jeder weitergeben und verändern darf. Das kannst du tun, indem du die Weitergabe unter diesen Bedingungen (oder alternativ unter den Bedingungen der üblichen General Public License) erlaubst.
Um diese Bedingungen anzuwenden, füge die folgenden Hinweise in die Bibliothek ein. Am sichersten ist es, sie am Anfang jeder Quelldatei einzufügen, um den Gewährleistungsausschluss möglichst deutlich zu machen; außerdem sollte jede Datei mindestens die „Copyright“-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.
Eine Zeile, in der der Name der Bibliothek genannt wird und kurz beschrieben wird, wozu sie dient.
Copyright (C) Jahr Name des Autors
Diese Bibliothek ist freie Software; du darfst sie weitergeben und/oder
es gemäß den Bedingungen der GNU Lesser General Public
Lizenz in der von der Free Software Foundation veröffentlichten Fassung; entweder
Version 2.1 der Lizenz oder (nach deiner Wahl) eine spätere Version.
Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verbreitet, dass sie nützlich sein wird,
aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; nicht einmal die stillschweigende Gewährleistung für
MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU
Weitere Informationen findest du in der Lesser General Public License.
Du solltest eine Kopie der GNU Lesser General Public
Lizenz zusammen mit dieser Bibliothek; falls nicht, wende dich bitte an die Free Software
Foundation, Inc., Franklin Street 51, 5. Stock, Boston, MA 02110-1301, USA
Gib außerdem an, wie man dich per E-Mail und per Post erreichen kann.
Du solltest außerdem deinen Arbeitgeber (falls du als Programmierer arbeitest) oder gegebenenfalls deine Schule bitten, bei Bedarf eine „Urheberrechtsverzichtserklärung“ für die Bibliothek zu unterzeichnen. Hier ist ein Muster; passe die Namen entsprechend an:
Yoyodyne, Inc. verzichtet hiermit auf alle Urheberrechte an
die Bibliothek „Frob“ (eine Bibliothek zum Drehen an Reglern) geschrieben
von James Random Hacker.
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1990
Ty Coon, Präsident von Vice
Das war’s auch schon!
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE Version 3 (LGPLv3)
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 3, 29. Juni 2007
Copyright © 2007 Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/>
Jeder darf wörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments kopieren und verbreiten, es darf jedoch nicht verändert werden.
Diese Version der GNU Lesser General Public License enthält die Bedingungen der Version 3 der GNU General Public License, ergänzt durch die unten aufgeführten zusätzlichen Erlaubnisse.
0. Weitere Begriffsbestimmungen.
Im Sinne dieser Vereinbarung bezieht sich „diese Lizenz“ auf Version 3 der GNU Lesser General Public License, und „GNU GPL“ bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.
„Die Bibliothek“ bezeichnet ein unter diese Lizenz fallendes Werk, bei dem es sich nicht um eine Anwendung oder ein kombiniertes Werk im Sinne der nachstehenden Definitionen handelt.
Eine „Anwendung“ ist jedes Werk, das eine von der Bibliothek bereitgestellte Schnittstelle nutzt, aber ansonsten nicht auf der Bibliothek basiert. Die Definition einer Unterklasse einer von der Bibliothek definierten Klasse gilt als eine Art der Nutzung einer von der Bibliothek bereitgestellten Schnittstelle.
Ein „kombiniertes Werk“ ist ein Werk, das durch die Kombination oder Verknüpfung einer Anwendung mit der Bibliothek entsteht. Die jeweilige Version der Bibliothek, mit der das kombinierte Werk erstellt wurde, wird auch als „verknüpfte Version“ bezeichnet.
Unter „minimaler Quellcode“ für ein kombiniertes Werk versteht man den Quellcode für das kombinierte Werk, wobei jeglicher Quellcode für Teile des kombinierten Werks ausgeschlossen ist, die für sich genommen auf der Anwendung basieren und nicht auf der verknüpften Version.
Der „entsprechende Anwendungscode“ für ein kombiniertes Werk bezeichnet den Objektcode und/oder den Quellcode der Anwendung, einschließlich aller Daten und Hilfsprogramme, die zur Reproduktion des kombinierten Werks aus der Anwendung erforderlich sind, jedoch unter Ausschluss der Systembibliotheken des kombinierten Werks.
1. Ausnahme zu Abschnitt 3 der GNU GPL.
Du darfst ein unter die Abschnitte 3 und 4 dieser Lizenz fallendes Werk weitergeben, ohne an Abschnitt 3 der GNU GPL gebunden zu sein.
2. Weitergabe modifizierter Versionen.
Wenn du eine Kopie der Bibliothek veränderst und in deinen Änderungen eine Funktion auf eine Funktion oder Daten verweist, die von einer Anwendung bereitgestellt werden müssen, die diese Funktion nutzt (und zwar nicht als Argument, das beim Aufruf der Funktion übergeben wird), dann darfst du eine Kopie der geänderten Version weitergeben:
* a) im Rahmen dieser Lizenz, vorausgesetzt, du unternimmst in gutem Glauben alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Einrichtung auch dann weiter funktioniert und den verbleibenden Teil ihres Zwecks erfüllt, wenn eine Anwendung die Funktion oder die Daten nicht bereitstellt, oder
* b) unter der GNU GPL, wobei keine der zusätzlichen Erlaubnisse dieser Lizenz für diese Kopie gilt.
3. Objektcode, der Material aus Bibliotheks-Header-Dateien enthält.
Die Objektcodeform einer Anwendung kann Material aus einer Header-Datei enthalten, die Teil der Bibliothek ist. Du darfst diesen Objektcode unter Bedingungen deiner Wahl weitergeben, vorausgesetzt, dass du, falls das eingebundene Material nicht auf numerische Parameter, Datenstrukturlayouts und Zugriffsfunktionen oder kleine Makros, Inline-Funktionen und Vorlagen (mit einer Länge von höchstens zehn Zeilen) beschränkt ist, beide der folgenden Bedingungen erfüllst:
* a) Weise bei jedem Exemplar des Objektcodes deutlich darauf hin, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Nutzung unter diese Lizenz fallen.
* b) Lege dem Objektcode eine Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.
4. Gesammelte Werke.
Du darfst ein kombiniertes Werk unter Bedingungen deiner Wahl weitergeben, die in ihrer Gesamtheit die Änderung der in dem kombinierten Werk enthaltenen Teile der Bibliothek und das Reverse Engineering zur Fehlerbehebung bei solchen Änderungen nicht effektiv einschränken, sofern du zudem alle folgenden Bedingungen erfüllst:
* a) Weise bei jedem Exemplar des kombinierten Werks deutlich darauf hin, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Nutzung unter diese Lizenz fallen.
* b) Füge dem kombinierten Werk eine Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.
* c) Bei einem kombinierten Werk, das während der Ausführung Urheberrechtshinweise anzeigt, musst du den Urheberrechtshinweis für die Bibliothek in diese Hinweise aufnehmen sowie einen Verweis, der den Nutzer zu den Kopien der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments weiterleitet.
* d) Mach eines der folgenden Dinge:
o 0) Übermittle den minimalen entsprechenden Quellcode gemäß den Bedingungen dieser Lizenz sowie den entsprechenden Anwendungscode in einer Form und unter Bedingungen, die es dem Nutzer ermöglichen, die Anwendung mit einer modifizierten Version der verknüpften Version neu zu kombinieren oder neu zu verknüpfen, um ein modifiziertes kombiniertes Werk zu erstellen, und zwar in der in Abschnitt 6 der GNU GPL für die Übermittlung des entsprechenden Quellcodes festgelegten Weise.
o 1) Verwende einen geeigneten Mechanismus für gemeinsam genutzte Bibliotheken, um die Verbindung mit der Bibliothek herzustellen. Ein geeigneter Mechanismus ist ein solcher, der (a) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek nutzt, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, und (b) mit einer modifizierten Version der Bibliothek ordnungsgemäß funktioniert, die hinsichtlich der Schnittstellen mit der verknüpften Version kompatibel ist.
* e) Stelle Installationsinformationen zur Verfügung, jedoch nur, wenn du ansonsten gemäß Abschnitt 6 der GNU GPL zur Bereitstellung solcher Informationen verpflichtet wärst, und nur in dem Umfang, in dem diese Informationen für die Installation und Ausführung einer modifizierten Version des kombinierten Werks erforderlich sind, das durch Neukombination oder Neulinkung der Anwendung mit einer modifizierten Version der verknüpften Version entstanden ist. (Wenn du Option 4d0 nutzt, müssen die Installationsinformationen dem minimalen entsprechenden Quellcode und dem entsprechenden Anwendungscode beigefügt werden. Wenn du Option 4d1 wählst, musst du die Installationsinformationen in der in Abschnitt 6 der GNU GPL für die Weitergabe des entsprechenden Quellcodes festgelegten Weise bereitstellen.)
5. Kombinierte Bibliotheken.
Du darfst Bibliothekseinheiten, die auf der Bibliothek basieren, zusammen mit anderen Bibliothekseinheiten, die keine Anwendungen sind und nicht unter diese Lizenz fallen, in einer einzigen Bibliothek nebeneinander platzieren und eine solche kombinierte Bibliothek unter Bedingungen deiner Wahl weitergeben, sofern du beide der folgenden Bedingungen erfüllst:
* a) Der kombinierten Bibliothek ist eine Kopie desselben Werks beizufügen, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist und gemäß den Bedingungen dieser Lizenz übertragen wird.
* b) Weisen in der zusammengefassten Bibliothek deutlich darauf hin, dass ein Teil davon ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, und erklären, wo die dazugehörige, nicht zusammengefasste Form desselben Werks zu finden ist.
6. Überarbeitete Fassungen der GNU Lesser General Public License.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen entsprechen im Grundgedanken der vorliegenden Version, können sich jedoch im Detail unterscheiden, um neuen Problemen oder Anliegen Rechnung zu tragen.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in der Bibliothek, die du erhalten hast, festgelegt ist, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU Lesser General Public License „oder eine spätere Version“ für sie gilt, hast du die Wahl, entweder die Bedingungen dieser veröffentlichten Version oder die einer späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek, wie du sie erhalten hast, keine Versionsnummer der GNU Lesser General Public License angibt, kannst du jede Version der GNU Lesser General Public License wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Wenn in der Bibliothek, die du erhalten hast, festgelegt ist, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, ob künftige Versionen der GNU Lesser General Public License gelten sollen, gilt die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, eine bestimmte Version zu akzeptieren, als dauerhafte Ermächtigung für dich, diese Version für die Bibliothek zu wählen.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE Version 2 (GPLv2)
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, 5. Stock, Boston, MA 02110-1301, USA
Jeder darf wörtliche Kopien anfertigen und verbreiten
dieses Lizenzdokuments, aber es darf nicht verändert werden.
Präambel
Die Lizenzen der meisten Software sind so gestaltet, dass sie dir die Freiheit nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License deine Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern – um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Nutzer frei ist. Diese General Public License gilt für den Großteil der Software der Free Software Foundation sowie für jedes andere Programm, dessen Autoren sich zur Anwendung dieser Lizenz verpflichten. (Einige andere Programme der Free Software Foundation unterliegen stattdessen der GNU Lesser General Public License.) Du kannst sie auch auf deine Programme anwenden.
Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir damit Freiheit, nicht den Preis. Unsere General Public Licenses sollen sicherstellen, dass du die Freiheit hast, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür eine Gebühr zu verlangen, wenn du möchtest), dass du den Quellcode erhältst oder ihn bekommen kannst, wenn du ihn haben möchtest, dass du die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden kannst; und dass du weißt, dass du all das tun darfst.
Um deine Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen festlegen, die es niemandem gestatten, dir diese Rechte zu verweigern oder dich aufzufordern, auf sie zu verzichten. Diese Einschränkungen bedeuten für dich bestimmte Pflichten, wenn du Kopien der Software verbreitest oder sie veränderst.
Wenn du zum Beispiel Kopien eines solchen Programms verteilst – sei es kostenlos oder gegen Bezahlung –, musst du den Empfängern alle Rechte übertragen, die du hast. Du musst sicherstellen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder bekommen können. Und du musst ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen deine Rechte in zwei Schritten: (1) Wir schützen die Software urheberrechtlich und (2) bieten dir diese Lizenz an, die dir die rechtliche Erlaubnis zum Kopieren, Verbreiten und/oder Ändern der Software gewährt.
Außerdem möchten wir zum Schutz der Autoren und zu unserem eigenen Schutz sicherstellen, dass allen klar ist, dass für diese kostenlose Software keine Gewährleistung besteht. Falls die Software von jemand anderem verändert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass es sich nicht um das Original handelt, damit Probleme, die von anderen verursacht wurden, nicht auf den Ruf der ursprünglichen Autoren zurückfallen.
Schließlich sind freie Programme ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir wollen vermeiden, dass Weiterverteiler eines freien Programms einzeln Patentlizenzen erwerben und das Programm dadurch faktisch zu proprietärer Software machen. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für die freie Nutzung durch alle lizenziert werden muss oder gar nicht.
Die genauen Bedingungen für das Kopieren, die Weitergabe und die Änderung findest du im Folgenden.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DAS KOPIEREN, VERBREITEN UND ÄNDERN
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder jedes andere Werk, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers enthält, wonach es unter den Bedingungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Das nachstehend genannte „Programm“ bezieht sich auf jedes solche Programm oder Werk, und ein „auf dem Programm basierendes Werk“ bezeichnet entweder das Programm selbst oder jedes abgeleitete Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes: das heißt, ein Werk, das das Programm oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Änderungen und/oder in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff „Änderung“ enthalten.) Jeder Lizenznehmer wird als „du“ angesprochen.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, die Weitergabe und die Änderung fallen nicht unter diese Lizenz; sie liegen außerhalb ihres Geltungsbereichs. Das Ausführen des Programms ist nicht eingeschränkt, und die Ausgabe des Programms fällt nur dann unter diese Lizenz, wenn ihr Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob sie durch das Ausführen des Programms entstanden ist). Ob das zutrifft, hängt davon ab, was das Programm tut.
1. Du darfst wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, so wie du ihn erhältst, auf jedem beliebigen Medium kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, dass du auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in geeigneter Weise einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk und einen Haftungsausschluss anbringst; alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und den Ausschluss jeglicher Gewährleistung beziehen, unverändert beibehältst; und allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zur Verfügung stellst.
Du kannst für die physische Übergabe einer Kopie eine Gebühr erheben und nach eigenem Ermessen gegen eine Gebühr einen Garantieschutz anbieten.
2. Du darfst deine Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern und so ein auf dem Programm basierendes Werk erstellen sowie diese Änderungen oder dieses Werk gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 1 oben vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, du erfüllst zudem alle folgenden Bedingungen:
a) Du musst dafür sorgen, dass die geänderten Dateien einen gut sichtbaren Hinweis enthalten, aus dem hervorgeht, dass du die Dateien geändert hast, sowie das Datum der jeweiligen Änderung.
b) Du musst dafür sorgen, dass jedes Werk, das du verbreitest oder veröffentlichst und das ganz oder teilweise das Programm oder einen Teil davon enthält oder davon abgeleitet ist, als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos an alle Dritten lizenziert wird.
c) Wenn das modifizierte Programm bei der Ausführung normalerweise interaktiv Befehle einliest, musst du dafür sorgen, dass es, wenn es auf die übliche Weise für eine solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder anzeigt, die einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk und einen Hinweis darauf enthält, dass keine Gewährleistung besteht (oder andernfalls, dass du eine Gewährleistung übernimmst), sowie darauf hinweist, dass Nutzer das Programm unter diesen Bedingungen weitergeben dürfen, und dem Nutzer mitteilt, wie er eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv ist, aber normalerweise keinen solchen Hinweis ausgibt, muss dein auf dem Programm basierendes Werk keinen solchen Hinweis ausgeben.)
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn erkennbare Teile dieses Werks nicht aus dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als eigenständige und separate Werke betrachtet werden können, gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Teile, wenn du sie als separate Werke verbreitest. Wenn du dieselben Abschnitte jedoch als Teil eines Ganzen verbreitest, das ein auf dem Programm basierendes Werk ist, muss die Verbreitung des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Rechte für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Werk erstrecken und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn verfasst hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte geltend zu machen oder deine Rechte an Werken anzufechten, die vollständig von dir verfasst wurden; vielmehr geht es darum, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder Sammelwerken, die auf dem Programm basieren, zu kontrollieren.
Außerdem fällt ein anderes Werk, das nicht auf dem Programm basiert, nicht unter den Geltungsbereich dieser Lizenz, nur weil es zusammen mit dem Programm (oder einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem Speicher- oder Verbreitungsmedium gespeichert ist.
3. Du darfst das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Abschnitt 2) in Objektcode- oder ausführbarer Form unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, du tust außerdem eines der folgenden Dinge:
a) den vollständigen, entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beizufügen, der gemäß den Bestimmungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem für den Softwareaustausch üblicherweise verwendeten Datenträger verbreitet werden muss; oder,
b) Füge ein schriftliches Angebot bei, das mindestens drei Jahre lang gültig ist und in dem du dich verpflichtest, jedem Dritten gegen eine Gebühr, die deine Kosten für die physische Bereitstellung des Quellcodes nicht übersteigt, eine vollständige maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes zur Verfügung zu stellen, die gemäß den Bestimmungen der obigen Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Softwareaustausch üblicherweise verwendeten Datenträger verbreitet werden soll; oder,
c) Füge die Informationen bei, die du bezüglich des Angebots zur Weitergabe des entsprechenden Quellcodes erhalten hast. (Diese Alternative ist nur für die nichtkommerzielle Weitergabe zulässig und nur dann, wenn du das Programm gemäß Absatz b oben in Objektcode- oder ausführbarer Form zusammen mit einem solchen Angebot erhalten hast.)
Der Quellcode eines Werks bezeichnet die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Bei einem ausführbaren Werk umfasst der vollständige Quellcode den gesamten Quellcode aller darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation des ausführbaren Werks verwendet werden. Als besondere Ausnahme muss der verteilte Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (entweder in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems verteilt wird, auf dem das ausführbare Programm läuft, es sei denn, diese Komponente selbst liegt dem ausführbaren Programm bei.
Wenn die Verbreitung von ausführbarem Code oder Objektcode dadurch erfolgt, dass der Zugriff zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus angeboten wird, gilt das Anbieten eines gleichwertigen Zugriffs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht dazu verpflichtet sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
4. Du darfst das Programm nicht kopieren, verändern, unterlizenzieren oder verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, das Programm anderweitig zu kopieren, zu verändern, unterzulizenzieren oder zu verbreiten, ist unwirksam und führt automatisch zum Erlöschen deiner Rechte aus dieser Lizenz. Die Lizenzen von Parteien, die von dir im Rahmen dieser Lizenz Kopien oder Rechte erhalten haben, erlöschen jedoch nicht, solange diese Parteien die Bestimmungen dieser Lizenz vollständig einhalten.
5. Du bist nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da du sie nicht unterzeichnet hast. Allerdings gewährt dir nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder davon abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn du diese Lizenz nicht akzeptierst. Durch die Veränderung oder Verbreitung des Programms (oder eines darauf basierenden Werks) erklärst du daher dein Einverständnis mit dieser Lizenz sowie mit allen darin enthaltenen Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Verändern des Programms oder darauf basierender Werke.
6. Jedes Mal, wenn du das Programm (oder ein darauf basierendes Werk) weiterverbreitest, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber eine Lizenz, das Programm gemäß diesen Bedingungen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zu verändern. Du darfst der Ausübung der hierin gewährten Rechte durch die Empfänger keine weiteren Einschränkungen auferlegen. Du bist nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
7. Wenn dir infolge eines Gerichtsurteils, einer Behauptung einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch gerichtliche Anordnung, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden dich diese nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn du das Programm nicht so verbreiten kannst, dass du gleichzeitig deinen Verpflichtungen aus dieser Lizenz und allen anderen relevanten Verpflichtungen nachkommst, darfst du das Programm folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz keine gebührenfreie Weitergabe des Programms durch alle diejenigen erlaubt, die direkt oder indirekt über dich Kopien erhalten, wäre der einzige Weg, sowohl dieser Lizenz als auch der vorliegenden Lizenz nachzukommen, der vollständige Verzicht auf die Weitergabe des Programms.
Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleibt der übrige Teil des Abschnitts weiterhin gültig, und der Abschnitt gilt in seiner Gesamtheit unter anderen Umständen.
Dieser Abschnitt soll dich nicht dazu verleiten, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient ausschließlich dem Schutz der Integrität des Vertriebssystems für freie Software, das durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu der breiten Palette an Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird, und dabei auf die konsequente Anwendung dieses Systems vertraut; es liegt im Ermessen des Autors/Spenders, zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.
Dieser Abschnitt soll genau klarstellen, was als Folge der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz angesehen wird.
8. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geografische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, sodass die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern zulässig ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In diesem Fall gilt diese Beschränkung als Bestandteil dieser Lizenz, als wäre sie im Text dieser Lizenz enthalten.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen entsprechen im Grundgedanken der vorliegenden Version, können sich jedoch im Detail unterscheiden, um neuen Problemen oder Anliegen Rechnung zu tragen.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn das Programm eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für es gilt, sowie den Zusatz „und jede spätere Version“, hast du die Wahl, entweder die Bedingungen dieser Version oder die einer späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, kannst du eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
10. Wenn du Teile des Programms in andere freie Programme integrieren möchtest, deren Vertriebsbedingungen abweichen, wende dich bitte schriftlich an den Autor, um dessen Erlaubnis einzuholen. Bei Software, deren Urheberrecht bei der Free Software Foundation liegt, wende dich bitte an die Free Software Foundation; in solchen Fällen machen wir manchmal Ausnahmen. Unsere Entscheidung orientiert sich an den beiden Zielen, den freien Status aller Ableitungen unserer freien Software zu bewahren und den Austausch sowie die Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11. DA DAS PROGRAMM KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD, GIBT ES KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT ANDERS SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI DIR. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRÄGST DU DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
12. IN KEINEM FALL, SOFERN DIES NICHT DURCH GELTENDES RECHT VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART IST, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM GEMÄSS DEN OBEN GENANNTEN BESTIMMUNGEN ÄNDERN UND/ODER WEITERVERBREITEN DARF, DIR GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SONDER-, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST ODER DIE UNGENAUIGKEIT VON DATEN ODER VERLUSTE, DIE DIR ODER DRITTEN ENTSTEHEN, ODER EINEN FEHLER DES PROGRAMMS BEIM ZUSAMMENARBEITEN MIT ANDEREN PROGRAMMEN), SELBST WENN DIESER INHABER ODER DIESE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
ENDE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
So wendest du diese Bedingungen auf deine neuen Programme an
Wenn du ein neues Programm entwickelst und möchtest, dass es der Öffentlichkeit den größtmöglichen Nutzen bringt, erreichst du das am besten, indem du es als freie Software veröffentlichst, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern darf.
Füge dazu die folgenden Hinweise zum Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie am Anfang jeder Quelldatei einzufügen, um den Gewährleistungsausschluss möglichst deutlich zu machen; außerdem sollte jede Datei mindestens die „Copyright“-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.
Eine Zeile, in der der Name des Programms und eine kurze Beschreibung seiner Funktion stehen.
Copyright (C) yyyy Name des Autors
Dieses Programm ist freie Software; du darfst es weitergeben und/oder
es gemäß den Bedingungen der GNU General Public License ändern
wie von der Free Software Foundation veröffentlicht; entweder Version 2
der Lizenz oder (nach deiner Wahl) einer späteren Version.
Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich ist,
aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; nicht einmal die stillschweigende Gewährleistung für
MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die
GNU General Public License für weitere Details.
Du solltest eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben
zusammen mit diesem Programm; falls nicht, schreib an die Free Software
Foundation, Inc., Franklin Street 51, 5. Stock, Boston, MA 02110-1301, USA.
Gib außerdem an, wie man dich per E-Mail und per Post erreichen kann.
Wenn das Programm interaktiv ist, lass es beim Start im interaktiven Modus eine kurze Meldung wie diese ausgeben:
Gnomovision Version 69, Copyright (C) Jahr Name des Autors
Gnomovision wird OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG bereitgestellt; weitere Informationen
Gib „show w“ ein. Dies ist freie Software, und du bist herzlich willkommen
um es unter bestimmten Bedingungen weiterzugeben; gib `show c` ein
Weitere Informationen findest du hier.
Die hypothetischen Befehle `show w` und `show c` sollten die entsprechenden Abschnitte der General Public License anzeigen. Natürlich können die von dir verwendeten Befehle auch anders heißen als `show w` und `show c`; es könnten sogar Mausklicks oder Menüpunkte sein – ganz wie es zu deinem Programm passt.
Du solltest außerdem deinen Arbeitgeber (falls du als Programmierer arbeitest) oder gegebenenfalls deine Schule bitten, bei Bedarf eine „Urheberrechtsverzichtserklärung“ für das Programm zu unterzeichnen. Hier ist ein Muster; passe die Namen entsprechend an:
Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit jegliche Urheberrechte ab
Interesse am Programm „Gnomovision“
(das sich an Compiler ranmacht) geschrieben
von James Hacker.
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1989
Ty Coon, Präsident von Vice
Diese Allgemeine Öffentliche Lizenz erlaubt es nicht, dein Programm in proprietäre Programme zu integrieren. Wenn es sich bei deinem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt, ist es für dich vielleicht sinnvoller, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit der Bibliothek zuzulassen. Wenn du dies beabsichtigst, verwende statt dieser Lizenz die GNU Lesser General Public License.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE Version 3 (GPLv3)
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 3, 29. Juni 2007
Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/>
Jeder darf wörtliche Kopien anfertigen und verbreiten
dieses Lizenzdokuments, aber es darf nicht verändert werden.
Präambel
Die GNU General Public License ist eine freie Copyleft-Lizenz für
Software und andere Arten von Werken.
Die Lizenzen für die meisten Softwareprogramme und andere praktische Werke sind so gestaltet, dass
um dir die Freiheit zu nehmen, die Werke zu teilen und zu verändern. Im Gegensatz dazu,
Die GNU General Public License soll dir die Freiheit garantieren,
alle Versionen eines Programms weitergeben und ändern – damit es frei bleibt
Software für alle ihre Nutzer. Wir, die Free Software Foundation, nutzen die
GNU General Public License für den Großteil unserer Software; sie gilt auch für
alle anderen Werke, die von ihren Autoren auf diese Weise veröffentlicht wurden. Du kannst es anwenden auf
auch deine Programme.
Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir damit Freiheit, nicht
Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass du
die Freiheit haben, Kopien von freier Software zu verbreiten (und dafür Geld zu verlangen)
(wenn du möchtest), dass du den Quellcode erhältst oder ihn bekommen kannst, wenn du
du willst, dass du die Software ändern oder Teile davon in neuen
kostenlose Programme, und dass du weißt, dass du das alles kannst.
Um deine Rechte zu schützen, müssen wir verhindern, dass andere dir
diese Rechte oder dich aufzufordern, auf die Rechte zu verzichten. Daher hast du
bestimmte Pflichten, wenn du Kopien der Software verbreitest oder wenn
Du änderst es: Die Pflicht, die Freiheit anderer zu respektieren.
Wenn du zum Beispiel Kopien eines solchen Programms verbreitest, sei es
Ob kostenlos oder gegen Bezahlung, du musst den Empfängern dasselbe weitergeben
Freiheiten, die du erhalten hast. Du musst dafür sorgen, dass auch sie
oder den Quellcode erhalten. Und du musst ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie
ihre Rechte kennen.
Entwickler, die die GNU GPL nutzen, schützen deine Rechte in zwei Schritten:
(1) das Urheberrecht an der Software geltend machen und (2) dir diese Lizenz anbieten
wodurch du die rechtliche Erlaubnis erhältst, sie zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Zum Schutz der Entwickler und Autoren erklärt die GPL ganz klar
dass für diese kostenlose Software keine Gewährleistung besteht. Sowohl für Nutzer als auch für
Im Interesse der Autoren schreibt die GPL vor, dass modifizierte Versionen als
geändert, damit ihre Probleme nicht fälschlicherweise
Autoren früherer Versionen.
Bei manchen Geräten ist es so eingerichtet, dass Nutzer keine Programme installieren oder ausführen können
modifizierte Versionen der darin enthaltenen Software, obwohl der Hersteller
kann das tun. Das steht im grundlegenden Widerspruch zum Ziel von
die Freiheit der Nutzer zu schützen, die Software zu verändern. Die systematische
Solche Missbräuche treten häufig im Bereich von Produkten für Privatpersonen auf
Verwendung, und genau das ist das Unerträglichste daran. Deshalb
haben diese Version der GPL so gestaltet, dass sie diese Praxis für diejenigen verbietet
Produkte. Sollten solche Probleme auch in anderen Bereichen in nennenswertem Umfang auftreten, werden wir
Wir sind bereit, diese Funktion in zukünftigen Versionen auf diese Domains auszuweiten
der GPL, soweit dies zum Schutz der Freiheit der Nutzer erforderlich ist.
Schließlich ist jedes Programm ständig durch Softwarepatente bedroht.
Staaten sollten nicht zulassen, dass Patente die Entwicklung und Nutzung von
Software auf Allzweckcomputern, aber bei denen, die das tun, möchten wir
vermeide die besondere Gefahr, dass Patente auf ein freies Programm angewendet werden könnten
es praktisch zu proprietärer Software macht. Um das zu verhindern, stellt die GPL sicher, dass
Patente dürfen nicht dazu genutzt werden, das Programm unfrei zu machen.
Die genauen Bedingungen für das Kopieren, die Verbreitung und
Änderungen folgen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
0. Begriffsbestimmungen.
„Diese Lizenz“ bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.
„Urheberrecht“ umfasst auch urheberrechtsähnliche Gesetze, die für andere Arten von
Produkte wie Halbleitermasken.
„Das Programm“ bezeichnet jedes urheberrechtsfähige Werk, das unter dieser Lizenz lizenziert ist
Lizenz. Jeder Lizenznehmer wird als „du“ angesprochen. „Lizenznehmer“ und
„Empfänger“ können Einzelpersonen oder Organisationen sein.
Ein Werk zu „verändern“ bedeutet, das Werk ganz oder teilweise zu kopieren oder anzupassen
auf eine Weise, die eine urheberrechtliche Genehmigung erfordert, mit Ausnahme der Erstellung einer
exakte Kopie. Das daraus resultierende Werk wird als „modifizierte Version“ des
ein früheres Werk oder ein Werk, das „auf“ dem früheren Werk basiert.
Ein „abgedecktes Werk“ bezeichnet entweder das unveränderte Programm oder ein Werk, das auf
im Programm.
Ein Werk zu „verbreiten“ bedeutet, alles damit zu tun, was ohne
eine Genehmigung würde dich direkt oder mittelbar haftbar machen für
eine Verletzung des geltenden Urheberrechts, außer bei der Ausführung auf einem
Computer oder das Bearbeiten einer privaten Kopie. Die Verbreitung umfasst das Kopieren,
Verbreitung (mit oder ohne Änderungen), Bereitstellung für die
im öffentlichen Dienst und in manchen Ländern auch in anderen Bereichen.
Ein Werk zu „verbreiten“ bedeutet jede Art der Weitergabe, die es anderen ermöglicht,
Parteien, Kopien zu erstellen oder zu erhalten. Die bloße Interaktion mit einem Nutzer durch
Ein Computernetzwerk, bei dem keine Kopie übertragen wird, stellt keine Weitergabe dar.
Eine interaktive Benutzeroberfläche zeigt „entsprechende rechtliche Hinweise“ an
sofern es eine praktische und gut sichtbare
eine Funktion, die (1) einen entsprechenden Urheberrechtshinweis anzeigt und (2)
informiert den Nutzer darüber, dass für die Arbeit keine Gewährleistung besteht (außer für die
(soweit Gewährleistungen gewährt werden), dass Lizenznehmer das
unter dieser Lizenz arbeiten und wie du eine Kopie dieser Lizenz einsehen kannst. Wenn
Die Benutzeroberfläche zeigt eine Liste von Benutzerbefehlen oder Optionen an, wie zum Beispiel ein
Im Menü erfüllt ein hervorgehobener Eintrag in der Liste dieses Kriterium.
1. Quellcode.
Der „Quellcode“ eines Werks bezeichnet die bevorzugte Form des Werks
um Änderungen daran vorzunehmen. „Objektcode“ bezeichnet jeden Nicht-Quellcode
Form eines Werks.
Eine „Standardschnittstelle“ ist eine Schnittstelle, die entweder eine offizielle
ein von einer anerkannten Normungsorganisation festgelegter Standard oder, im Falle von
Schnittstellen, die für eine bestimmte Programmiersprache festgelegt sind, eine, die
wird von Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten, häufig verwendet.
Zu den „Systembibliotheken“ eines ausführbaren Werks gehört alles, außer
als das Werk als Ganzes, das (a) in der normalen Form von
eine Hauptkomponente enthält, die jedoch nicht Teil dieser Hauptkomponente ist
Komponente und (b) dient ausschließlich dazu, die Nutzung des Werks mit dieser
Hauptkomponente oder zur Implementierung einer Standardschnittstelle, für die eine
Die Implementierung ist der Öffentlichkeit als Quellcode zugänglich. A
„Hauptkomponente“ bedeutet in diesem Zusammenhang eine wesentliche Hauptkomponente
(Kernel, Fenstersystem usw.) des jeweiligen Betriebssystems
(falls vorhanden), auf dem das ausführbare Programm läuft, oder einen Compiler, der verwendet wird, um
das Programm erstellen oder einen Objektcode-Interpreter, mit dem es ausgeführt wird.
Der Begriff „entsprechender Quellcode“ für ein Werk in Objektcode-Form bezeichnet den gesamten
den Quellcode, der zum Erstellen, Installieren und (für eine ausführbare Datei)
(das Werk) den Objektcode auszuführen und das Werk zu verändern, einschließlich Skripten, um
diese Aktivitäten zu steuern. Allerdings umfasst dies nicht die Arbeit
Systembibliotheken oder universell einsetzbare Tools oder allgemein verfügbare kostenlose
Programme, die bei der Durchführung dieser Tätigkeiten unverändert verwendet werden, aber
die nicht Teil des Werks sind. Zum Beispiel: Entsprechender Quellcode
enthält Schnittstellendefinitionsdateien, die zu Quelldateien für
das Programm sowie den Quellcode für gemeinsam genutzte Bibliotheken und dynamisch
verknüpfte Unterprogramme, die für die Ausführung der Aufgabe ausdrücklich erforderlich sind,
zum Beispiel durch enge Datenkommunikation oder den Kontrollfluss zwischen diesen
Unterprogramme und andere Teile der Arbeit.
Der Quellcode muss nichts enthalten, was Benutzer
kann sich automatisch aus anderen Teilen des entsprechenden Dokuments regenerieren
Quelle.
Der entsprechende Quellcode für ein Werk in Form von Quellcode ist derjenige, der
die gleiche Arbeit.
2. Grundlegende Berechtigungen.
Alle im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte gelten für die Dauer von
Urheberrecht an dem Programm, und sie sind unwiderruflich, sofern die genannten
die Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bestätigt ausdrücklich dein uneingeschränktes
die Erlaubnis, das unveränderte Programm auszuführen. Die Ausgabe beim Ausführen eines
Das betreffende Werk fällt nur dann unter diese Lizenz, wenn das Ergebnis, unter Berücksichtigung seiner
Inhalt stellt ein lizenziertes Werk dar. Diese Lizenz erkennt dein
Rechte der fairen Nutzung oder andere gleichwertige Rechte, wie sie im Urheberrecht vorgesehen sind.
Du darfst betroffene Werke erstellen, ausführen und verbreiten, die du nicht
weitergeben, ohne Einschränkungen, solange deine Lizenz ansonsten gültig bleibt
in Kraft. Du darfst die unter diese Regelung fallenden Werke ausschließlich zu dem Zweck an andere weitergeben
dass sie Änderungen exklusiv für dich vornehmen oder dir
mit den erforderlichen Einrichtungen für die Durchführung dieser Arbeiten, vorausgesetzt, du hältst dich an
die Bedingungen dieser Lizenz bei der Weitergabe von allem Material, für das du
haben keine Kontrolle über das Urheberrecht. Diejenigen, die die betreffenden Werke erstellen oder betreiben,
denn du musst dies ausschließlich in deinem Namen und auf deine Anweisung hin tun
und die Kontrolle, unter Bedingungen, die es ihnen verbieten, Kopien von
dein urheberrechtlich geschütztes Material außerhalb ihrer Beziehung zu dir.
Eine Weitergabe unter anderen Umständen ist nur zulässig, wenn
die unten aufgeführten Bedingungen. Eine Unterlizenzierung ist nicht gestattet; Abschnitt 10
macht es überflüssig.
3. Schutz der gesetzlichen Rechte der Nutzer vor Gesetzen zur Umgehungssperre.
Keine der erfassten Tätigkeiten gilt als Teil einer wirksamen technologischen
Maßnahme nach geltendem Recht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Artikel
11 des am 20. Dezember 1996 verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags oder
ähnliche Gesetze, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken
Maßnahmen.
Wenn du ein unter diese Regelung fallendes Werk weitergibst, verzichtest du auf jegliches Recht, dies zu untersagen
Umgehung technischer Maßnahmen, soweit diese Umgehung
erfolgt durch die Ausübung von Rechten im Rahmen dieser Lizenz in Bezug auf
das betreffende Werk, und du erklärst, dass du nicht die Absicht hast, die Nutzung einzuschränken oder
die Änderung des Werks als Mittel zur Durchsetzung gegenüber dem Werk
Nutzer, eure oder die gesetzlichen Rechte Dritter, die Umgehung von
technische Maßnahmen.
4. Weitergabe wortgetreuer Kopien.
Du darfst wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms weitergeben, wenn du
es in jedem beliebigen Format erhalten, vorausgesetzt, du machst deutlich und
auf jedem Exemplar einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk anzubringen;
alle Hinweise darauf, dass diese Lizenz und alle
Die gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten nicht zulässigen Bedingungen gelten für den Code;
alle Hinweise auf den Ausschluss jeglicher Gewährleistung unverändert beibehalten; und alle
den Empfängern eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm.
Du kannst für jede Kopie, die du weitergibst, einen beliebigen Preis verlangen oder gar keinen Preis verlangen,
und du kannst gegen eine Gebühr Support oder Garantieleistungen anbieten.
5. Weitergabe modifizierter Quellversionen.
Du darfst ein auf dem Programm basierendes Werk oder die Änderungen an
es aus dem Programm in Form von Quellcode unter der
gemäß Abschnitt 4, vorausgesetzt, du erfüllst auch alle folgenden Bedingungen:
a) Das Werk muss deutlich sichtbare Hinweise enthalten, aus denen hervorgeht, dass du es verändert hast
es und gib ein entsprechendes Datum an.
b) Das Werk muss deutlich sichtbare Hinweise enthalten, aus denen hervorgeht, dass es
veröffentlicht unter dieser Lizenz und allen Bedingungen, die unter Abschnitt
7. Diese Anforderung ergänzt die Anforderung in Abschnitt 4 dahingehend, dass
„Alle Hinweise unverändert beibehalten“.
c) Du musst das gesamte Werk als Ganzes unter dieser Lizenz veröffentlichen
Lizenz für jeden, der in den Besitz einer Kopie gelangt. Dies
Es gilt daher die Lizenz sowie gegebenenfalls Abschnitt 7
zusätzliche Bedingungen für das gesamte Werk und alle seine Teile,
unabhängig davon, wie sie verpackt sind. Diese Lizenz gewährt keine
Erlaubnis,
das Werk auf andere Weise lizenzieren, aber das tut es nicht
Widerrufe diese Erlaubnis, falls du sie separat erhalten hast.
d) Wenn das Werk über interaktive Benutzeroberflächen verfügt, muss jede davon Folgendes anzeigen
Entsprechende rechtliche Hinweise; wenn das Programm jedoch interaktive Funktionen bietet
Websites, auf denen keine entsprechenden rechtlichen Hinweise angezeigt werden, deine
Die Arbeit muss sie nicht dazu zwingen.
Eine Zusammenstellung eines erfassten Werks mit anderen eigenständigen und unabhängigen
Werke, die ihrem Wesen nach keine Erweiterungen des erfassten Werks sind,
und die nicht so mit ihm kombiniert werden, dass sie ein größeres Programm bilden,
auf einem Datenträger oder einem Speichermedium wird als
„Gesamtwerk“, wenn die Zusammenstellung und das daraus resultierende Urheberrecht nicht
wird verwendet, um den Zugriff oder die gesetzlichen Rechte der Nutzer der Zusammenstellung einzuschränken
über das hinaus, was die jeweilige Arbeitserlaubnis zulässt. Einbeziehung einer erfassten Tätigkeit
in einer Gesamtheit führt nicht dazu, dass diese Lizenz für die anderen gilt
Teile des Aggregats.
6. Übermittlung von Formularen, die nicht vom Urheber stammen.
Du darfst ein unter diese Lizenz fallendes Werk in Objektcodeform unter den folgenden Bedingungen weitergeben
der Abschnitte 4 und 5, vorausgesetzt, du übermittelst auch die
maschinenlesbarer Quellcode gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz,
auf eine der folgenden Arten:
a) Den Objektcode in einem physischen Produkt übermitteln oder darin enthalten machen
(einschließlich eines physischen Datenträgers), zusammen mit dem
Entsprechender Quellcode, auf einem dauerhaften physischen Datenträger gespeichert
wird üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet.
b) Den Objektcode in einem physischen Produkt übermitteln oder darin einbauen
(einschließlich eines physischen Datenträgers), zusammen mit einem
schriftliches Angebot, das mindestens drei Jahre lang gültig ist und für
solange du Ersatzteile oder Kundendienst für dieses Produkt anbietest
Modell, um jedem, der über den Objektcode verfügt, entweder (1) ein
eine Kopie des Quellcodes für die gesamte Software in der
Produkt, das unter diese Lizenz fällt, auf einem dauerhaften physischen
ein Medium, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird, zu einem Preis von null
mehr als die dir für die tatsächliche Erbringung dieser Leistung entstehenden angemessenen Kosten
die Weitergabe des Quellcodes oder (2) den Zugriff zum Kopieren des
Entsprechende Quelle von einem Netzwerkserver kostenlos.
c) Übermittle einzelne Kopien des Objektcodes zusammen mit einer Kopie der
schriftliches Angebot zur Bereitstellung des Quellcodes. Dies
Das ist nur gelegentlich und zu nichtkommerziellen Zwecken erlaubt, und
nur, wenn du den Objektcode zusammen mit einem solchen Angebot erhalten hast, gemäß
mit Absatz 6b.
d) Den Objektcode weitergeben, indem du Zugriff über eine bestimmte
Ort (kostenlos oder gegen Gebühr) und bieten gleichwertigen Zugang zu den
Entsprechende Quelle auf dieselbe Weise über denselben Weg ohne
zusätzliche Kosten. Du musst von den Empfängern nicht verlangen, dass sie die
Entsprechender Quellcode zusammen mit dem Objektcode. Wenn der Ort, an dem
Wenn der Objektcode auf einem Netzwerkserver gespeichert ist, ist der entsprechende Quellcode
befindet sich möglicherweise auf einem anderen Server (der von dir oder einem Dritten betrieben wird)
das entsprechende Kopierfunktionen unterstützt, vorausgesetzt, du pflegst
eindeutige Hinweise neben dem Objektcode, wo man die
Entsprechende Quelle. Unabhängig davon, auf welchem Server die
Entsprechende Quelle: Du bist weiterhin verpflichtet, sicherzustellen, dass sie
so lange verfügbar, wie es zur Erfüllung dieser Anforderungen nötig ist.
e) Den Objektcode per Peer-to-Peer-Übertragung übermitteln, vorausgesetzt
Du teilst anderen Kollegen mit, wo sich der Objektcode und die dazugehörigen
Die Quelle des Werks wird der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt
Anklage gemäß Absatz 6d.
Ein abtrennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode nicht enthalten ist
aus der entsprechenden Quelle als Systembibliothek muss nicht
im Rahmen der Weitergabe des Objektcodes enthalten.
Ein „Benutzerprodukt“ ist entweder (1) ein „Verbraucherprodukt“, d. h. jedes
materielles bewegliches Vermögen, das normalerweise für persönliche, familiäre,
für den Hausgebrauch oder (2) alles, was für den Einbau konzipiert oder verkauft wird
in eine Wohnung. Bei der Feststellung, ob es sich bei einem Produkt um ein Konsumgut handelt,
Zweifelhafte Fälle sind zugunsten der Deckung zu entscheiden. Für einen bestimmten
„Normaler Gebrauch“ bezieht sich auf ein Produkt, das von einem bestimmten Nutzer erhalten wurde,
typische oder übliche Verwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status
des jeweiligen Nutzers oder der Art und Weise, wie der jeweilige Nutzer
das Produkt tatsächlich nutzt, nutzen wird oder voraussichtlich nutzen wird. Ein Produkt
ist ein Konsumprodukt, unabhängig davon, ob das Produkt wesentliche
gewerbliche, industrielle oder nicht für Verbraucher bestimmte Zwecke, es sei denn, diese Zwecke stellen
die einzige wesentliche Verwendungsart des Produkts.
„Installationshinweise“ für ein Benutzerprodukt bezeichnet alle Methoden,
Vorgänge, Autorisierungsschlüssel oder andere Informationen, die für die Installation erforderlich sind
und modifizierte Versionen eines betroffenen Werks in diesem Benutzerprodukt auszuführen
eine modifizierte Version des zugehörigen Quellcodes. Die Informationen müssen
ausreichen, um sicherzustellen, dass das geänderte Objekt weiterhin funktioniert
Der Code darf auf keinen Fall allein deshalb verhindert oder beeinträchtigt werden, weil
Es wurde eine Änderung vorgenommen.
Wenn du ein Objektcode-Werk gemäß diesem Abschnitt übermittelst, in oder mit oder
speziell für den Einsatz in einem Benutzerprodukt, und die Übertragung erfolgt als
Teil einer Transaktion, bei der das Recht auf Besitz und Nutzung des
Das Produkt wird dem Empfänger auf Dauer oder für eine
befristet (unabhängig davon, wie die Transaktion eingestuft wird), die
Dem gemäß diesem Abschnitt übermittelten Quellcode muss Folgendes beigefügt sein
gemäß den Installationshinweisen. Diese Anforderung gilt jedoch nicht
wenn weder du noch Dritte die Möglichkeit haben, etwas zu installieren
geänderter Objektcode im Benutzerprodukt (zum Beispiel, das Werk hat
(im ROM installiert).
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Installationsinformationen umfasst keine
Verpflichtung, weiterhin Supportleistungen, Garantieleistungen oder Updates anzubieten
für ein Werk, das vom Empfänger verändert oder installiert wurde, oder für
das Benutzerprodukt, in dem es geändert oder installiert wurde. Zugriff auf ein
Der Zugriff auf das Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Änderung selbst wesentlich und
den Betrieb des Netzwerks beeinträchtigt oder gegen die Regeln verstößt und
Protokolle für die Kommunikation im Netzwerk.
Die entsprechende Quelldatei wurde übermittelt und die Installationsinformationen bereitgestellt,
gemäß diesem Abschnitt muss in einem Format vorliegen, das öffentlich
dokumentiert (und mit einer öffentlich zugänglichen Implementierung in
(Quellcode-Form) und darf kein spezielles Passwort oder keinen speziellen Schlüssel erfordern für
Auspacken, Lesen oder Kopieren.
7. Zusätzliche Bedingungen.
„Zusätzliche Bestimmungen“ sind Bestimmungen, die die Bestimmungen dieser
Lizenzierung durch Ausnahmen von einer oder mehreren ihrer Bedingungen.
Zusätzliche Berechtigungen, die für das gesamte Programm gelten, müssen
so behandelt werden, als wären sie in dieser Lizenz enthalten, soweit
dass sie nach geltendem Recht gültig sind. Falls zusätzliche Genehmigungen
gelten nur für einen Teil des Programms; dieser Teil kann separat genutzt werden
unter diesen Lizenzen, aber das gesamte Programm unterliegt weiterhin
diese Lizenz, ohne die zusätzlichen Genehmigungen zu berücksichtigen.
Wenn du eine Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werks weitergibst, kannst du nach eigenem Ermessen
Entferne alle zusätzlichen Berechtigungen von dieser Kopie oder von irgendeinem Teil davon
es. (Es können weitere Berechtigungen hinzugefügt werden, die eigene
(in bestimmten Fällen, wenn du das Werk veränderst.) Du darfst
zusätzliche Rechte an Material, das du zu einem unter diese Lizenz fallenden Werk hinzugefügt hast,
für die du über die entsprechenden Urheberrechtsgenehmigungen verfügst oder diese erteilen kannst.
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz gilt für Material, das du
zu einem urheberrechtlich geschützten Werk hinzufügen, darfst du (sofern die Urheberrechtsinhaber von
dieses Material) die Bestimmungen dieser Lizenz um folgende Bestimmungen ergänzen:
a) Ein Gewährleistungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung, die von den
gemäß den Bestimmungen der Abschnitte 15 und 16 dieser Lizenz; oder
b) die Aufbewahrung bestimmter angemessener rechtlicher Hinweise zu verlangen oder
Urheberangaben in diesem Material oder in den entsprechenden rechtlichen Hinweisen
Hinweise, die von Werken angezeigt werden, die diesen Begriff enthalten; oder
c) das Verbot der falschen Darstellung der Herkunft dieses Materials oder
mit der Auflage, dass modifizierte Versionen dieses Materials gekennzeichnet werden müssen
in angemessener Weise von der Originalversion abweichen; oder
d) Die Einschränkung der Nutzung der Namen von Lizenzgebern zu Werbezwecken oder
die Autoren des Materials; oder
e) Die Verweigerung der Gewährung markenrechtlicher Schutzrechte für die Nutzung bestimmter
Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken; oder
f) Die Forderung nach Freistellung der Lizenzgeber und Urheber davon
Material von jedem, der das Material (oder modifizierte Versionen davon)
es) mit vertraglichen Haftungsübernahmen gegenüber dem Empfänger, für
jede Haftung, die sich unmittelbar aus diesen vertraglichen Annahmen ergibt
diese Lizenzgeber und Autoren.
Alle anderen nicht zulässigen Zusatzbedingungen gelten als „weitere
„Beschränkungen“ im Sinne von § 10. Wenn das Programm, wie du
enthalten, dass es
die dieser Lizenz unterliegt, zusammen mit einer Laufzeit, die eine weitere
Einschränkung, kannst du diesen Begriff entfernen. Wenn ein Lizenzdokument enthält
eine weitere Einschränkung, erlaubt aber die Weitergabe unter dieser Lizenz
Lizenz: Du darfst einem unter diese Lizenz fallenden Werk Material hinzufügen, das den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt
dieses Lizenzdokuments, vorausgesetzt, dass die weitere Einschränkung
eine solche Neulizenzierung oder Übertragung nicht überstehen.
Wenn du einem urheberrechtlich geschützten Werk gemäß diesem Abschnitt Bedingungen hinzufügst,
muss in den entsprechenden Quelldateien eine Angabe zur
zusätzliche Bedingungen, die für diese Dateien gelten, oder einen Hinweis darauf
Wo findest du die geltenden Bedingungen?
Zusätzliche Bedingungen, ob fakultativ oder zwingend, können in der
in Form einer gesondert ausgestellten Lizenz oder als Ausnahmen aufgeführt;
Die oben genannten Anforderungen gelten in jedem Fall.
8. Kündigung.
Du darfst ein betroffenes Werk nicht verbreiten oder verändern, es sei denn, dies ist ausdrücklich
die im Rahmen dieser Lizenz bereitgestellt werden. Jeder Versuch, diese anderweitig zu verbreiten oder
Eine Änderung ist unwirksam und führt automatisch zum Erlöschen deiner Rechte gemäß
diese Lizenz (einschließlich aller im Rahmen der dritten
Absatz von § 11).
Wenn du jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz unterlässt, dann ist deine
die Lizenz eines bestimmten Urheberrechtsinhabers wieder in Kraft gesetzt wird (a)
vorläufig, es sei denn, der Urheberrechtsinhaber erklärt ausdrücklich und
deine Lizenz endgültig beendet und (b) dauerhaft, wenn das Urheberrecht
der Inhaber versäumt es, dich auf angemessene Weise über den Verstoß zu informieren
innerhalb von 60 Tagen nach Beendigung.
Außerdem ist deine Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber
wird dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber dich über die
Verstoß auf angemessene Weise, das ist das erste Mal, dass du
eine Mitteilung über einen Verstoß gegen diese Lizenz (für ein beliebiges Werk) von jenem
Urheberrechtsinhaber, und du behebst den Verstoß innerhalb von 30 Tagen nach
deinen Erhalt der Mitteilung.
Die Beendigung deiner Rechte gemäß diesem Abschnitt hat nicht zur Folge, dass
Lizenzen von Parteien, die von dir Kopien oder Rechte erhalten haben gemäß
diese Lizenz. Wenn deine Rechte gekündigt wurden und nicht dauerhaft
wiederhergestellt wurde, hast du keinen Anspruch auf neue Lizenzen für dasselbe
Material gemäß § 10.
9. Für den Besitz von Kopien ist keine Zustimmung erforderlich.
Du musst diese Lizenz nicht akzeptieren, um … zu erhalten oder
Führe eine Kopie des Programms aus. Nebenverbreitung eines erfassten Werks
die ausschließlich als Folge der Nutzung von Peer-to-Peer-Übertragungen auftreten
Um eine Kopie zu erhalten, ist ebenfalls keine Zustimmung erforderlich. Allerdings,
Nur diese Lizenz gewährt dir das Recht, das Werk zu verbreiten oder
ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu verändern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn du
diese Lizenz nicht akzeptieren. Wenn du also eine
Wenn du das betreffende Werk nutzt, erklärst du damit dein Einverständnis mit dieser Lizenz.
10. Automatische Lizenzierung für nachgelagerte Empfänger.
Jedes Mal, wenn du ein geschütztes Werk weitergibst, erhält der Empfänger automatisch
erhält von den ursprünglichen Lizenzgebern eine Lizenz, das Programm auszuführen, zu ändern und
dieses Werk unter den Bedingungen dieser Lizenz weitergeben. Du bist nicht verantwortlich
um die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
Eine „Unternehmenstransaktion“ ist eine Transaktion, bei der die Kontrolle über ein
Organisation oder im Wesentlichen deren gesamtes Vermögen oder die Aufteilung einer
Organisation oder fusionierende Organisationen. Wenn die Weitergabe einer betroffenen
Ergebnisse einer Transaktion eines Unternehmens, jede Partei dieser
Wer im Rahmen der Transaktion eine Kopie des Werks erhält, erhält auch alles, was
Lizenzen an dem Werk, die der Rechtsvorgänger der Partei hatte oder hätte haben können
die im vorigen Absatz genannten Leistungen sowie das Recht auf Besitz der
Entsprechende Quelle des Werks des Rechtsvorgängers, falls
der Vorgänger hat es oder kann es mit vertretbarem Aufwand beschaffen.
Du darfst keine weiteren Einschränkungen für die Ausübung des
Rechte, die im Rahmen dieser Lizenz gewährt oder bestätigt werden. Du darfst zum Beispiel
keine Lizenzgebühren, Tantiemen oder sonstige Abgaben für die Ausübung von
die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte, und du darfst keine Rechtsstreitigkeiten anstrengen
(einschließlich einer Widerklage oder einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in der behauptet wird, dass
Jeder Patentanspruch wird durch die Herstellung, Verwendung, den Verkauf oder das Anbieten zum Verkauf verletzt
Verkauf oder Import des Programms oder eines Teils davon.
11. Patente.
Ein „Mitwirkender“ ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung im Rahmen dieser
Lizenz des Programms oder eines Werks, auf dem das Programm basiert. Die
Ein so lizenziertes Werk wird als „Beitragsversion“ des Urhebers bezeichnet.
Die „wesentlichen Patentansprüche“ eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche
die sich im Besitz des Mitwirkenden befinden oder von ihm kontrolliert werden, unabhängig davon, ob sie bereits erworben wurden oder
die später erworben werden und die in irgendeiner Weise verletzt würden, sind zulässig
gemäß dieser Lizenz, seine Mitwirkendenversion herzustellen, zu nutzen oder zu verkaufen,
aber schließe keine Ansprüche ein, die nur als
Folge einer weiteren Änderung der Version des Mitwirkenden. Für
Im Sinne dieser Definition umfasst „Kontrolle“ das Recht,
Patent-Unterlizenzen in einer Weise zu vergeben, die den Anforderungen von
diese Lizenz.
Jeder Mitwirkende gewährt dir ein nicht exklusives, weltweites, gebührenfreies
eine Patentlizenz für die wesentlichen Patentansprüche des Mitwirkenden, um
herstellen, nutzen, verkaufen, zum Verkauf anbieten, importieren und anderweitig betreiben, ändern und
den Inhalt der Version des Mitwirkenden weitergeben.
In den folgenden drei Absätzen ist eine „Patentlizenz“ jede ausdrückliche
Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer sie bezeichnet wird, ein Patent nicht durchzusetzen
(wie zum Beispiel eine ausdrückliche Erlaubnis zur Nutzung eines Patents oder eine Verpflichtungserklärung, nicht
(wegen Patentverletzung klagen). Eine solche Patentlizenz an einen
„Partei“ bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung einzugehen, eine
Klage gegen die Partei.
Wenn du ein geschütztes Werk verbreitest und dich dabei wissentlich auf eine Patentlizenz stützt,
und der Quellcode des Werks ist für niemanden zugänglich
um es kostenlos und gemäß den Bedingungen dieser Lizenz über eine
öffentlich zugänglicher Netzwerkserver oder andere leicht zugängliche Mittel,
dann musst du entweder (1) dafür sorgen, dass der Quellcode
verfügbar ist, oder (2) dafür sorgen, dass du dir den Vorteil des
eine Patentlizenz für dieses bestimmte Werk zu erwerben oder (3) in einer Weise zu veranlassen,
im Einklang mit den Bestimmungen dieser Lizenz, um das Patent zu erweitern
Lizenz an nachgelagerte Empfänger. „Wissentliches Verlassen“ bedeutet, dass du
die tatsächliche Kenntnis, dass du ohne die Patentlizenz die
das abgedeckte Werk in einem Land oder die Nutzung des abgedeckten Werks durch deinen Empfänger
in einem Land würde ein oder mehrere identifizierbare Patente in diesem
Land, von dem du Grund zu der Annahme hast, dass es gültig ist.
Wenn im Rahmen oder im Zusammenhang mit einer einzelnen Transaktion oder
Vereinbarung, du übermittelst oder verbreitest durch die Veranlassung der Übermittlung einer
die betreffende Arbeit abdecken und einigen der Parteien eine Patentlizenz erteilen
das betreffende Werk zu erhalten, was sie zur Nutzung, Verbreitung und Änderung berechtigt
oder eine bestimmte Kopie des geschützten Werks weitergeben, dann gilt die Patentlizenz
Die von dir erteilte Genehmigung gilt automatisch für alle Empfänger der betreffenden
das Werk und darauf basierende Werke.
Eine Patentlizenz gilt als „diskriminierend“, wenn sie nicht Folgendes umfasst:
dessen Geltungsbereich die Ausübung verbietet oder
unter der Voraussetzung, dass eines oder mehrere der Rechte, die
die ausdrücklich im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden. Du darfst ein unter diese Lizenz fallendes Werk nicht weitergeben
gilt, wenn du eine Vereinbarung mit einem Dritten getroffen hast, die
im Bereich des Softwarevertriebs, bei dem du eine Zahlung leistest
an den Dritten, je nach Umfang deiner Tätigkeit der Weitergabe
das Werk, und unter der der Dritte jedem der
Parteien, die das betreffende Werk von dir erhalten würden, eine diskriminierende
Patentlizenz (a) in Verbindung mit Kopien des betreffenden Werks
die von dir übermittelt wurden (oder Kopien, die von diesen Kopien angefertigt wurden), oder (b) hauptsächlich
für und im Zusammenhang mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die
die betreffende Arbeit enthalten, es sei denn, du hast diese Vereinbarung getroffen,
oder dass diese Patentlizenz vor dem 28. März 2007 erteilt wurde.
Keine Bestimmung dieser Lizenz darf so ausgelegt werden, dass sie
jede stillschweigende Lizenz oder sonstige Einwände gegen eine Rechtsverletzung, die möglicherweise
die dir ansonsten nach geltendem Patentrecht zustehen würden.
12. Keine Aufgabe der Freiheit anderer.
Wenn dir Auflagen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder
(ansonsten) die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, gelten diese nicht
dich von den Bedingungen dieser Lizenz befreien. Wenn du keine
die erfassten Tätigkeiten so, dass du gleichzeitig deinen Verpflichtungen aus diesem
Lizenz und alle sonstigen relevanten Verpflichtungen, dann kannst du folglich
überhaupt nicht vermitteln. Wenn du zum Beispiel Bedingungen zustimmst, die dich verpflichten
um von denjenigen, an die du weiterveräußerst, eine Lizenzgebühr für die Weiterveräußerung zu erheben
das Programm – nur so könntest du sowohl diese Bedingungen als auch diese
Die Lizenz würde bedeuten, dass du das Programm überhaupt nicht weitergeben darfst.
13. Nutzung unter der GNU Affero General Public License.
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz hast du
die Erlaubnis, ein unter diese Lizenz fallendes Werk mit einem lizenzierten Werk zu verknüpfen oder zu kombinieren
unter Version 3 der GNU Affero General Public License in eine einzige
das gemeinsame Werk und die Weitergabe des daraus resultierenden Werks. Die Bedingungen dieser
Die Lizenz gilt weiterhin für den Teil, der das lizenzierte Werk darstellt,
aber die besonderen Anforderungen der GNU Affero General Public License,
Abschnitt 13 über die Interaktion über ein Netzwerk gilt für die
diese Kombination an sich.
14. Überarbeitete Fassungen dieser Lizenz.
Die Free Software Foundation kann überarbeitete und/oder neue Versionen von
die GNU General Public License von Zeit zu Zeit. Solche neuen Versionen werden
im Grundgedanken der aktuellen Version ähneln, sich aber im Detail davon unterscheiden können
auf neue Probleme oder Anliegen eingehen.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn die
Das Programm legt fest, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU General
Wenn die Public License „oder eine spätere Version“ dafür gilt, hast du das
die Möglichkeit, entweder die Bedingungen unter dieser Nummer zu befolgen
Version oder einer späteren Version, die von der Free Software
Foundation. Wenn das Programm keine Versionsnummer der
GNU General Public License – du kannst jede jemals veröffentlichte Version wählen
von der Free Software Foundation.
Wenn das Programm vorsieht, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche zukünftigen
Es können verschiedene Versionen der GNU General Public License verwendet werden, dieser Proxy
Die öffentliche Bestätigung der Annahme einer Version berechtigt dich dauerhaft dazu
um diese Version für das Programm auszuwählen.
Spätere Lizenzversionen bieten dir möglicherweise zusätzliche oder andere
Berechtigungen. Es entstehen jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen für
Autor oder Urheberrechtsinhaber, weil du dich entschieden hast, einem
neuere Version.
15. Haftungsausschluss.
ES GIBT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST
ANWENDBARES RECHT. SOFERN NICHT ANDERS SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, LIEGT DAS URHEBERRECHT
Die Rechteinhaber und/oder andere Parteien stellen das Programm „wie besehen“ ohne Gewährleistung zur Verfügung
JEGLICHER ART, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF,
DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS
LIEGT BEI DIR. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRÄGST DU DIE KOSTEN FÜR
ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
16. Haftungsbeschränkung.
IN KEINEM FALL, SOFERN DIES NICHT GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART IST
WIRD EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PERSON, DIE DAS WERK VERÄNDERT UND/ODER WEITERGEBt
Das Programm haftet dir gegenüber, soweit oben zulässig, für Schäden, einschließlich jeglicher
ALLGEMEINE, BESONDERE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER
NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN VERLUST VON
Daten, die ungenau werden, oder Verluste, die dir oder Dritten entstehen
(PARTEIEN ODER EINE FEHLFUNKTION DES PROGRAMMS BEI DER ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN PROGRAMMEN),
AUCH WENN DIESER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT VON
SOLCHE SCHÄDEN.
17. Auslegung der §§ 15 und 16.
Wenn der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung, die
dem oben Genannten kann gemäß seinen Bestimmungen keine lokale Rechtswirksamkeit verliehen werden,
Die Berufungsgerichte wenden das lokale Recht an, das dem am ehesten entspricht
ein vollständiger Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem
Programm, es sei denn, es wird eine Garantie oder eine Haftungsübernahme gewährt
eine Kopie des Programms gegen eine Gebühr.
ENDE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
So wendest du diese Bedingungen auf deine neuen Programme an
Wenn du ein neues Programm entwickelst und möchtest, dass es so gut wie möglich wird
für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen; der beste Weg, dies zu erreichen, ist, es
freie Software, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern darf.
Füge dazu die folgenden Hinweise zum Programm hinzu. Am sichersten ist es,
um sie am Anfang jeder Quelldatei einzufügen, damit sie am effektivsten
den Haftungsausschluss angeben; und jede Datei sollte mindestens
die Zeile „Copyright“ und einen Hinweis darauf, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.
<one line to give the program's name and a brief idea of what it does.>
Copyright (C) <year> <name of author>
Dieses Programm ist freie Software: Du darfst es weitergeben und/oder verändern
es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie veröffentlicht von
die Free Software Foundation, entweder Version 3 der Lizenz oder
(nach deiner Wahl) jede spätere Version.
Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich ist,
aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; nicht einmal die stillschweigende Gewährleistung für
MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die
GNU General Public License für weitere Details.
Du solltest eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben
along with this program. If not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.
Gib außerdem an, wie man dich per E-Mail und per Post erreichen kann.
Wenn das Programm über die Konsole läuft, lass es eine kurze Meldung ausgeben
Eine Meldung wie diese, wenn es im interaktiven Modus startet:
<program> Copyright (C) <year> <name of author>
Für dieses Programm wird ABSOLUT KEINE GARANTIE übernommen; für weitere Informationen gib `show w' ein.
Dies ist freie Software, und du darfst sie gerne weitergeben
unter bestimmten Bedingungen; gib „show c“ ein, um weitere Informationen zu erhalten.
Die hypothetischen Befehle „show w“ und „show c“ sollten die entsprechenden
Teile der General Public License. Natürlich sind die Befehle deines Programms
kann anders sein; bei einer grafischen Benutzeroberfläche würdest du ein „Info-Fenster“ verwenden.
Du solltest auch deinen Arbeitgeber (falls du als Programmierer arbeitest) oder deine Schule
falls erforderlich, eine „Urheberrechtsverzichtserklärung“ für das Programm zu unterzeichnen.
Weitere Informationen hierzu sowie dazu, wie du die GNU GPL anwendest und befolgst, findest du unter
<http://www.gnu.org/licenses/>.
Die GNU General Public License erlaubt es nicht, dein Programm einzubinden
in proprietäre Programme. Wenn es sich bei deinem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt,
hält es vielleicht für sinnvoller, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit
die Bibliothek. Wenn du das vorhast, verwende die GNU Lesser General
Öffentliche Lizenz anstelle dieser Lizenz. Aber lies bitte zuerst
<http://www.gnu.org/philosophy/why-not-lgpl.html>.
MOZILLA PUBLIC LICENSE Version 2 (MPLv2)
Mozilla Public License Version 2.0
==================================
1. Begriffsbestimmungen
--------------
1.1. „Mitwirkender“
bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Inhalte erstellt oder dazu beiträgt
die Erstellung von oder das Eigentum an der betroffenen Software.
1.2. „Mitwirkendenversion“
bezeichnet die Zusammenstellung der Beiträge anderer (sofern vorhanden), die verwendet wurden
von einem Mitwirkenden und dem Beitrag dieses bestimmten Mitwirkenden.
1.3. „Beitrag“
bedeutet „betroffene Software“ eines bestimmten Mitwirkenden.
1.4. „Betroffene Software“
bedeutet die Quellcodeform, an die der ursprüngliche Mitwirkende angehängt hat
die Mitteilung in Anlage A, die ausführbare Form dieses Quellcodes
Form sowie Änderungen dieser Form des Quellcodes, jeweils
einschließlich von Teilen davon.
1.5. „Unvereinbar mit sekundären Lizenzen“
bedeutet
(a) dass der ursprüngliche Urheber den beschriebenen Hinweis beigefügt hat
in Anhang B der betroffenen Software; oder
(b) dass die betroffene Software unter den Bedingungen von
Version 1.1 oder früher der Lizenz, jedoch nicht auch unter der
Bedingungen einer Unterlizenz.
1.6. „Ausführbare Form“
bedeutet jede Form des Werks, die nicht die Quellcodeform ist.
1.7. „Größeres Werk“
bezeichnet ein Werk, das die betroffene Software mit anderem Material kombiniert, in
eine oder mehrere separate Dateien, die keine unter die Lizenz fallende Software sind.
1.8. „Lizenz“
bedeutet dieses Dokument.
1.9. „Lizenzierbar“
bedeutet, das Recht zu haben, soweit wie möglich
ob zum Zeitpunkt der ursprünglichen Bewilligung oder später, jegliche und
alle durch diese Lizenz gewährten Rechte.
1.10. „Änderungen“
bedeutet eines der folgenden:
(a) jede Datei im Quellcode, die aus einer Ergänzung zu,
Löschung von oder Änderung des Inhalts von Covered
Software; oder
(b) jede neue Datei in Quellcodeform, die betroffene
Software.
1.11. „Patentansprüche“ eines Mitwirkenden
bezeichnet jeden Patentanspruch, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahren,
Verfahren und Vorrichtungsansprüche in jedem Patent, das durch solche lizenzierbar ist
Mitwirkender, dessen Rechte ohne die Erteilung der
Lizenz durch Herstellung, Verwendung, Verkauf, Angebot zum Verkauf, Besitz
Herstellung, Einfuhr oder Weitergabe entweder seiner Beiträge oder seiner
Mitwirkenden-Version.
1.12. „Sekundärlizenz“
bezeichnet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, die GNU
Lesser General Public License, Version 2.1, die GNU Affero General
Public License, Version 3.0, oder spätere Versionen davon
Lizenzen.
1.13. „Quellcodeform“
bedeutet die Form des Werks, die für Änderungen bevorzugt wird.
1.14. „Du“ (oder „dein“)
bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte gemäß diesem
Lizenz. Bei juristischen Personen umfasst „du“ jede juristische Person, die
die du beherrschst, die von dir beherrscht wird oder die mit dir unter gemeinsamer Beherrschung steht. Für
Im Sinne dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ (a) die Befugnis, direkt
oder indirekt, um die Leitung oder Führung dieses Unternehmens zu beeinflussen,
sei es vertraglich oder anderweitig, oder (b) das Eigentum an mehr als
fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder der wirtschaftlichen
Eigentumsverhältnisse an diesem Unternehmen.
2. Lizenzgewährung und Bedingungen
--------------------------------
2.1. Fördermittel
Jeder Mitwirkende gewährt dir hiermit ein weltweites, gebührenfreies,
nicht-exklusive Lizenz:
(a) im Rahmen von Rechten des geistigen Eigentums (mit Ausnahme von Patenten oder Marken)
Der betreffende Mitwirkende erteilt dir das Recht, das Werk zu nutzen, zu vervielfältigen, zugänglich zu machen,
ändern, anzeigen, aufführen, verbreiten und anderweitig verwerten
Beiträge, entweder in unveränderter Form, mit Änderungen oder
als Teil eines größeren Werks; und
(b) gemäß den Patentansprüchen dieses Mitwirkenden herzustellen, zu nutzen, zu verkaufen, anzubieten
zum Verkauf anbieten, hergestellt, importiert oder auf andere Weise übertragen, sei es
Beiträge oder die Mitwirkenden-Version.
2.2. Inkrafttreten
Die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen in Bezug auf jeden Beitrag
für jeden Beitrag an dem Tag wirksam, an dem der Beitragende erstmals
verteilt diesen Beitrag.
2.3. Einschränkungen des Förderumfangs
Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen sind die einzigen Rechte, die im Rahmen von
dieser Lizenz. Aus der
Verbreitung oder Lizenzierung der unter diese Lizenz fallenden Software.
Ungeachtet des vorstehenden Abschnitts 2.1(b) wird durch eine
Autor:
(a) für jeden Code, den ein Mitwirkender aus der betroffenen Software entfernt hat;
oder
(b) für Verstöße, die verursacht wurden durch: (i) dich und andere Dritte
Änderungen an der betroffenen Software oder (ii) die Kombination dieser
Beiträge mit anderer Software (außer als Teil des Mitwirkenden
Version); oder
(c) unter den Patentansprüchen, die durch die betroffene Software verletzt werden, sofern
seine Beiträge.
Diese Lizenz gewährt keine Rechte an den Marken, Dienstleistungsmarken,
oder Logos von Mitwirkenden (es sei denn, dies ist zur Einhaltung von
die Mitteilungspflichten gemäß Abschnitt 3.4).
2.4. Nachfolgende Lizenzen
Kein Mitwirkender gewährt zusätzliche Lizenzen aufgrund deiner Entscheidung,
die betroffene Software unter einer späteren Version dieser
Lizenz (siehe Abschnitt 10.2) oder gemäß den Bedingungen einer Unterlizenz (falls
gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 3.3 zulässig).
2.5. Vertretung
Jeder Mitwirkende versichert, dass er davon ausgeht, dass sein
Die Beiträge sind seine eigenen Werke oder er verfügt über ausreichende Rechte
die durch diese Lizenz übertragenen Rechte an seinen Beiträgen zu gewähren.
2.6. Fair Use
Diese Lizenz soll deine Rechte gemäß
die geltenden urheberrechtlichen Grundsätze des Fair Use, des Fair Dealing oder anderer
Äquivalente.
2.7. Bedingungen
Die Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 enthalten die Bedingungen der erteilten Lizenzen
in Abschnitt 2.1.
3. Aufgaben
-------------------
3.1. Verteilung der Quellform
Jede Weitergabe der betroffenen Software in Form von Quellcode, einschließlich jeglicher
Änderungen, die du erstellst oder zu denen du beiträgst, müssen unter
die Bedingungen dieser Lizenz. Du musst die Empfänger darüber informieren, dass der Quellcode
Die Codeform der betroffenen Software unterliegt den Bestimmungen dieser
Lizenz und wie sie eine Kopie dieser Lizenz erhalten können. Du darfst nicht
zu versuchen, die Rechte der Empfänger am Quellcode zu ändern oder einzuschränken
Formular.
3.2. Verbreitung in ausführbarer Form
Wenn du die betroffene Software in ausführbarer Form verbreitest, dann:
(a) Diese betroffene Software muss auch im Quellcode zur Verfügung gestellt werden
Formular, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, und du musst die Empfänger darüber informieren, dass
in der ausführbaren Form, wie sie eine Kopie dieses Quellcodes erhalten können
Rechtzeitig und auf angemessene Weise, zu einem Preis, der nicht höher ist als
als die Kosten für die Zustellung an den Empfänger; und
(b) Du darfst diese ausführbare Form gemäß den Bedingungen dieser
die Lizenz zu vergeben oder unter anderen Bedingungen unterzulizenzieren, vorausgesetzt, dass die
Die Lizenz für die ausführbare Version versucht nicht, einzuschränken oder zu ändern
die Rechte der Empfänger an der Quellcode-Version gemäß dieser Lizenz.
3.3. Verbreitung eines größeren Werks
Du darfst ein abgeleitetes Werk unter Bedingungen deiner Wahl erstellen und verbreiten,
vorausgesetzt, dass du auch die Anforderungen dieser Lizenz für
die betroffene Software. Wenn das Gesamtwerk eine Kombination aus betroffenen
Software, deren Nutzung durch eine oder mehrere Nebenlizenzen geregelt ist, und die
Die unter diese Regelung fallende Software ist nicht unvereinbar mit sekundären Lizenzen, das
Die Lizenz erlaubt dir, diese betroffene Software zusätzlich zu verbreiten
gemäß den Bedingungen dieser Unterlizenz(en), sodass der Empfänger von
Das übergeordnete Werk darf nach eigenem Ermessen das betroffene Werk weiter verbreiten
Software, die entweder unter den Bedingungen dieser Lizenz oder einer solchen sekundären Lizenz steht
Lizenz(en).
3.4. Hinweise
Du darfst den Inhalt von Lizenzhinweisen weder entfernen noch verändern
(einschließlich Urheberrechtshinweise, Patenthinweise, Gewährleistungsausschlüsse,
oder Haftungsbeschränkungen), die in der Quellcode-Form von
die betroffene Software, mit der Ausnahme, dass du Lizenzhinweise ändern darfst, um
in dem Umfang, der erforderlich ist, um bekannte sachliche Ungenauigkeiten zu korrigieren.
3.5. Geltung zusätzlicher Bedingungen
Du kannst entscheiden, ob du Garantie und Support anbieten und dafür eine Gebühr erheben möchtest,
Haftungs- oder Schadensersatzverpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Empfängern von Covered
Software. Du darfst dies jedoch nur in deinem eigenen Namen tun und nicht im Namen von
im Namen eines Mitwirkenden. Du musst unmissverständlich klarstellen, dass jegliche
Eine solche Garantie, Unterstützung, Freistellung oder Haftungsverpflichtung wird angeboten von
Du allein, und du erklärst dich hiermit bereit, jeden Mitwirkenden für jegliche
Haftung, die einem solchen Mitwirkenden aufgrund von Gewährleistung, Support,
Haftungs- oder Schadensersatzbedingungen, die du anbietest. Du kannst zusätzliche
Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen, die speziell für
Zuständigkeit.
4. Unmöglichkeit der Einhaltung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften
---------------------------------------------------
Falls es dir nicht möglich ist, eine der Bestimmungen dieser
Lizenz für einen Teil oder die gesamte betroffene Software aufgrund von
Gesetz, gerichtliche Anordnung oder Verordnung, dann musst du: (a) dich daran halten
die Bestimmungen dieser Lizenz so weit wie möglich einzuhalten; und (b)
beschreibe die Einschränkungen und den Code, auf den sie sich auswirken. Diese Beschreibung muss
in einer Textdatei abgelegt werden, die in allen Distributionen der betroffenen
Software unter dieser Lizenz. Sofern dies nicht gesetzlich verboten ist
oder Vorschrift muss eine solche Beschreibung so detailliert sein, dass
ein Fachmann auf diesem Gebiet sollte in der Lage sein, dies zu verstehen.
5. Kündigung
--------------
5.1. Die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte erlöschen automatisch
falls du gegen eine der Bedingungen verstößt. Wenn du jedoch
konform ist, dann gelten die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte für ein bestimmtes
Die Mitwirkenden werden (a) vorläufig wieder zugelassen, es sei denn und solange
Der Mitwirkende hebt deine Lizenzen ausdrücklich und endgültig auf, und (b) auf
laufend, falls dieser Mitwirkende es versäumt, dich über die
die Nichteinhaltung durch angemessene Mittel innerhalb von 60 Tagen, nachdem du
wieder in Einklang bringen. Außerdem deine Zuschüsse von einer bestimmten
Mitwirkende werden fortlaufend wieder aufgenommen, wenn diese Mitwirkenden
dich auf angemessene Weise über die Nichteinhaltung informiert, ist dies der
Das erste Mal, dass du eine Mitteilung über einen Verstoß gegen diese Lizenz erhalten hast
von diesem Mitwirkenden, und du erfüllst die Anforderungen innerhalb von 30 Tagen nach
Der Erhalt der Mitteilung.
5.2. Wenn du gegen eine juristische Person einen Rechtsstreit einleitest, indem du ein Patent geltend machst
Verletzungsklage (mit Ausnahme von Feststellungsklagen,
Widerklagen und Gegenklagen), in denen behauptet wird, dass eine Mitwirkenden-Version
direkt oder indirekt ein Patent verletzt, dann sind die Rechte, die
Du von allen Mitwirkenden für die betroffene Software gemäß Abschnitt
2.1 dieser Lizenz erlischt.
5.3. Im Falle einer Kündigung gemäß den vorstehenden Abschnitten 5.1 oder 5.2 gelten alle
Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (ausgenommen Distributoren und Wiederverkäufer), die
von dir oder deinen Vertriebspartnern im Rahmen dieser Lizenz rechtsgültig gewährt wurden
vor der Kündigung getroffene Vereinbarungen bleiben auch nach der Kündigung bestehen.
************************************************************************
* *
* 6. Haftungsausschluss *
* ------------------------- *
* *
* Die unter diese Lizenz fallende Software wird „wie besehen“ bereitgestellt *
* auf dieser Grundlage, ohne jegliche Gewährleistung, sei sie ausdrücklich, stillschweigend oder *
* gesetzliche Gewährleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen, dass die *
* Die betroffene Software ist frei von Mängeln, handelsüblich und für einen *
* für einen bestimmten Zweck geeignet oder frei von Rechtsverletzungen. Das gesamte Risiko hinsichtlich der *
* Die Verantwortung für die Qualität und Leistung der abgedeckten Software liegt bei dir. *
* Sollte sich eine der abgedeckten Softwareprogramme in irgendeiner Hinsicht als fehlerhaft erweisen, musst du *
* (nicht irgendein Mitwirkender) übernimmt die Kosten für erforderliche Wartungsarbeiten, *
* Reparatur oder Korrektur. Dieser Haftungsausschluss stellt eine *
* wesentlicher Bestandteil dieser Lizenz. Die Nutzung der betroffenen Software ist *
* gemäß dieser Lizenz gestattet, außer im Rahmen dieses Haftungsausschlusses. *
* *
************************************************************************
************************************************************************
* *
* 7. Haftungsbeschränkung *
* -------------------------- *
* *
* Unter keinen Umständen und nach keiner Rechtsgrundlage, sei es aus deliktischem Recht *
* (einschließlich Fahrlässigkeit), aus Vertrag oder aus sonstigem Grund, soll jegliche *
* Mitwirkende oder jeder, der die betroffene Software als *
* wie oben zulässig, haften wir dir gegenüber für jegliche direkten, indirekten, *
* besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art *
* einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadensersatz für entgangenen Gewinn, Verlust von *
* Geschäftswert, Arbeitsausfall, Computerausfall oder -störung oder jegliche *
* sowie alle sonstigen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste, selbst wenn diese Partei *
* muss über die Möglichkeit solcher Schäden informiert worden sein. Dies *
* Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei Tod oder *
* Personenschäden, die auf die Fahrlässigkeit dieser Partei zurückzuführen sind, bis zum *
* soweit das geltende Recht eine solche Einschränkung verbietet. Einige *
* In einigen Rechtsordnungen ist der Ausschluss oder die Einschränkung von *
* Neben- oder Folgeschäden, daher gilt dieser Ausschluss und *
* Diese Einschränkung gilt möglicherweise nicht für dich. *
* *
************************************************************************
8. Rechtsstreitigkeiten
-------------
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz dürfen ausschließlich vor dem
Gerichte eines Staates, in dem der Beklagte seinen Hauptsitz hat
Geschäftssitz, und solche Rechtsstreitigkeiten unterliegen den Gesetzen dieses
Gerichtsbarkeit, ohne Bezugnahme auf deren Kollisionsnormen.
Nichts in diesem Abschnitt soll eine Partei daran hindern,
Widerklagen oder Gegenklagen.
9. Sonstiges
----------------
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung bezüglich des Gegenstands dar
diesbezüglich. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für ungültig erklärt werden
sollte eine solche Bestimmung nicht durchsetzbar sein, so ist sie nur insoweit anzupassen,
notwendig, um es durchsetzbar zu machen. Jedes Gesetz oder jede Vorschrift, die vorsieht, dass
dass der Wortlaut eines Vertrags zu Lasten des Verfassers ausgelegt wird
darf nicht dazu verwendet werden, diese Lizenz gegen einen Mitwirkenden auszulegen.
10. Versionen der Lizenz
---------------------------
10.1. Neue Versionen
Die Mozilla Foundation ist die Lizenzverwalterin. Sofern in Abschnitt
10.3: Niemand außer dem Lizenzbeauftragten hat das Recht, Änderungen vorzunehmen oder
neue Versionen dieser Lizenz veröffentlichen. Jede Version erhält eine
eindeutige Versionsnummer.
10.2. Auswirkungen neuer Versionen
Du darfst die betroffene Software gemäß den Bedingungen der Version
der Lizenz, unter der du die betroffene Software ursprünglich erhalten hast,
oder gemäß den Bedingungen einer späteren, von der Lizenz veröffentlichten Version
Steward.
10.3. Modifizierte Versionen
Wenn du Software entwickelst, die nicht unter diese Lizenz fällt, und du möchtest, dass
Wenn du eine neue Lizenz für diese Software erstellen möchtest, kannst du eine
eine modifizierte Version dieser Lizenz, wenn du die Lizenz umbenennst und
alle Verweise auf den Namen des Lizenzbeauftragten (außer um darauf hinzuweisen, dass
(solche modifizierte Lizenz unterscheidet sich von dieser Lizenz).
10.4. Verbreitung von Quellcode, der mit der Sekundärlizenz unvereinbar ist
Lizenzen
Wenn du dich dafür entscheidest, den Quellcode in einer Form zu verbreiten, die nicht kompatibel ist mit
Unterlizenzen gemäß den Bestimmungen dieser Version der Lizenz, die
Der in Anhang B dieser Lizenz beschriebene Hinweis muss beigefügt werden.
Anhang A – Lizenzhinweis für Quellcodeformulare
-------------------------------------------
Dieses Quellcode-Formular unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public
Lizenz, Version 2.0. Falls mit diesem Programm keine Kopie der MPL mitgeliefert wurde
Datei, die du unter http://mozilla.org/MPL/2.0/ herunterladen kannst.
Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis an einer bestimmten Stelle anzubringen
Datei, dann kannst du den Hinweis an einer beliebigen Stelle einfügen (z. B. in einer LICENSE
(Datei in einem entsprechenden Verzeichnis), wo ein Empfänger wahrscheinlich danach suchen würde
für eine solche Mitteilung.
Du kannst weitere korrekte Hinweise zum Urheberrecht hinzufügen.
Anhang B – Hinweis „Unvereinbar mit sekundären Lizenzen“
---------------------------------------------------------
Dieses Quellcode-Formular ist „nicht mit sekundären Lizenzen kompatibel“, da
gemäß der Mozilla Public License, Version 2.0.
MOZILLA PUBLIC LICENSE Version 1.1 (MPLv1.1)
Mozilla Public License Version 1.1
1. Begriffsbestimmungen.
1.0.1. „Kommerzielle Nutzung“
bedeutet die Weitergabe oder sonstige Bereitstellung des betroffenen Codes an Dritte.
1.1. „Mitwirkender“
bezeichnet jede Stelle, die Änderungen erstellt oder zu deren Erstellung beiträgt.
1.2. „Mitwirkendenversion“
bezeichnet die Kombination aus dem Originalcode, früheren Änderungen, die von einem Mitwirkenden verwendet wurden, und den von diesem bestimmten Mitwirkenden vorgenommenen Änderungen.
1.3. „Betroffener Code“
bezeichnet den Originalcode oder die Modifikationen oder die Kombination aus Originalcode und Modifikationen, jeweils einschließlich ihrer Teile.
1.4. „Elektronischer Vertriebsmechanismus“
bezeichnet einen in der Softwareentwickler-Community allgemein anerkannten Mechanismus für die elektronische Datenübertragung.
1.5. „Ausführbare Datei“
bedeutet „abgedeckter Code“ in jeder anderen Form als Quellcode.
1.6. „Ursprünglicher Entwickler“
bezeichnet die Person oder Organisation, die in dem gemäß Anhang A vorgeschriebenen Hinweis im Quellcode als ursprünglicher Entwickler angegeben ist.
1.7. „Größeres Werk“
bezeichnet ein Werk, das den erfassten Code oder Teile davon mit Code kombiniert, der nicht den Bestimmungen dieser Lizenz unterliegt.
1.8. „Lizenz“
bedeutet dieses Dokument.
1.8.1. „Lizenzierbar“
bedeutet, das Recht zu haben, alle hierin übertragenen Rechte – unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung bestanden oder später erworben wurden – im größtmöglichen Umfang zu gewähren.
1.9. „Änderungen“
bezeichnet jede Ergänzung oder Streichung am Inhalt oder an der Struktur des ursprünglichen Codes oder früherer Änderungen. Wenn der betroffene Code als eine Reihe von Dateien veröffentlicht wird, ist eine Änderung:
Jede Ergänzung oder Streichung im Inhalt einer Datei, die den Originalcode oder frühere Änderungen enthält.
Jede neue Datei, die einen Teil des Originalcodes oder früherer Änderungen enthält.
1.10. „Originalcode“
bezeichnet den Quellcode von Computersoftware, der in dem gemäß Anhang A vorgeschriebenen Quellcode-Hinweis als „Originalcode“ bezeichnet wird und der zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung unter dieser Lizenz noch kein unter diese Lizenz fallender „abgedeckter Code“ ist.
1.10.1. „Patentansprüche“
bezeichnet alle Patentansprüche, die sich derzeit im Besitz des Lizenzgebers befinden oder künftig erworben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche auf Verfahren, Prozesse und Vorrichtungen, in jedem Patent, das vom Lizenzgeber lizenziert werden kann.
1.11. „Quellcode“
bezeichnet die bevorzugte Form des betroffenen Codes für die Vornahme von Änderungen daran, einschließlich aller darin enthaltenen Module sowie aller zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien, Skripte zur Steuerung der Kompilierung und Installation einer ausführbaren Datei oder Quellcode-Differenzvergleiche entweder mit dem Originalcode oder einem anderen bekannten, verfügbaren betroffenen Code nach Wahl des Mitwirkenden. Der Quellcode kann in komprimierter oder archivierter Form vorliegen, sofern die entsprechende Software zur Dekomprimierung oder Entpackung allgemein kostenlos verfügbar ist.
1.12. „Du“ (oder „dein“)
bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte aus dieser Lizenz oder einer gemäß Abschnitt 6.1 herausgegebenen zukünftigen Version dieser Lizenz ausübt und alle Bedingungen dieser Lizenz einhält. Bei juristischen Personen umfasst „du“ jede juristische Person, die dich kontrolliert, von dir kontrolliert wird oder mit dir unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ (a) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Verwaltung einer solchen Einheit zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) das Eigentum an mehr als fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Anteile oder das wirtschaftliche Eigentum an einer solchen Einheit.
2. Lizenz für den Quellcode.
2.1. Der Startzuschuss für Entwickler.
Der ursprüngliche Entwickler gewährt dir hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz, vorbehaltlich etwaiger Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum:
im Rahmen von Rechten des geistigen Eigentums (mit Ausnahme von Patenten oder Marken), die vom ursprünglichen Entwickler lizenziert werden können, um den Originalcode (oder Teile davon) mit oder ohne Änderungen und/oder als Teil eines größeren Werks zu nutzen, zu vervielfältigen, zu ändern, zu zeigen, aufzuführen, unterzulizenzieren und zu verbreiten; und
unter Patenten, die durch die Herstellung, Nutzung oder den Verkauf des Originalcodes verletzt werden, den Originalcode (oder Teile davon) herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, anzuwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten und/oder anderweitig darüber zu verfügen.
Die in diesem Abschnitt 2.1 (a) und (b) gewährten Lizenzen treten an dem Tag in Kraft, an dem der ursprüngliche Entwickler den Originalcode erstmals gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz verbreitet.
Ungeachtet des vorstehenden Abschnitts 2.1 (b) wird keine Patentlizenz gewährt: 1) für Code, den du aus dem Originalcode entfernst; 2) der vom Originalcode getrennt ist; oder 3) für Verletzungen, die verursacht werden durch: i) die Änderung des Originalcodes oder ii) die Kombination des Originalcodes mit anderer Software oder anderen Geräten.
2.2. Fördermittel für Mitwirkende.
Vorbehaltlich etwaiger Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum gewährt dir jeder Mitwirkende hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz
im Rahmen der Rechte an geistigem Eigentum (mit Ausnahme von Patenten oder Marken), die vom Mitwirkenden lizenziert werden können, die von diesem Mitwirkenden erstellten Änderungen (oder Teile davon) entweder in unveränderter Form, zusammen mit anderen Änderungen, als „Covered Code“ und/oder als Teil eines größeren Werks zu nutzen, zu vervielfältigen, zu ändern, zu zeigen, aufzuführen, unterzulizenzieren und zu verbreiten; und
gemäß den Patentansprüchen, die durch die Herstellung, Nutzung oder den Verkauf von Modifikationen verletzt werden, die von diesem Mitwirkenden entweder allein und/oder in Kombination mit seiner Mitwirkenden-Version (oder Teilen einer solchen Kombination) vorgenommen wurden, um Folgendes herzustellen, zu nutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, herstellen zu lassen und/oder anderweitig darüber zu verfügen: 1) von diesem Mitwirkenden vorgenommene Änderungen (oder Teile davon); und 2) die Kombination der von diesem Mitwirkenden vorgenommenen Änderungen mit seiner Mitwirkenden-Version (oder Teilen dieser Kombination).
Die in den Abschnitten 2.2 (a) und 2.2 (b) gewährten Lizenzen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Mitwirkende den betroffenen Code erstmals kommerziell nutzt.
Ungeachtet des vorstehenden Abschnitts 2.2 (b) wird keine Patentlizenz gewährt: 1) für Code, den der Mitwirkende aus der Mitwirkenden-Version gelöscht hat; 2) getrennt von der Mitwirkenden-Version; 3) für Verletzungen, die verursacht werden durch: i) Änderungen der Mitwirkendenversion durch Dritte oder ii) die Kombination von Änderungen, die von diesem Mitwirkenden vorgenommen wurden, mit anderer Software (außer als Teil der Mitwirkendenversion) oder anderen Geräten; oder 4) im Rahmen von Patentansprüchen, die durch den erfassten Code verletzt werden, wenn keine Änderungen von diesem Mitwirkenden vorgenommen wurden.
3. Vertriebsverpflichtungen.
3.1. Geltungsbereich der Lizenz.
Die Änderungen, die du erstellst oder zu denen du beiträgst, unterliegen den Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschnitt 2.2. Die Quellcode-Version des erfassten Codes darf nur unter den Bedingungen dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz, die gemäß Abschnitt 6.1 veröffentlicht wird, verbreitet werden, und du musst jeder von dir verbreiteten Kopie des Quellcodes eine Kopie dieser Lizenz beifügen. Du darfst für keine Version des Quellcodes Bedingungen anbieten oder auferlegen, die die geltende Version dieser Lizenz oder die Rechte der Empfänger hierunter ändern oder einschränken. Du darfst jedoch ein zusätzliches Dokument beifügen, das die in Abschnitt 3.5 beschriebenen zusätzlichen Rechte gewährt.
3.2. Verfügbarkeit des Quellcodes.
Jede Änderung, die du erstellst oder zu der du beiträgst, muss gemäß den Bedingungen dieser Lizenz in Form des Quellcodes entweder auf demselben Datenträger wie die ausführbare Version oder über einen anerkannten elektronischen Vertriebsmechanismus jedem zur Verfügung gestellt werden, dem du eine ausführbare Version zur Verfügung gestellt hast; und wenn sie über einen elektronischen Vertriebsmechanismus bereitgestellt wird, muss sie mindestens zwölf (12) Monate nach dem Datum, an dem sie erstmals verfügbar wurde, oder mindestens sechs (6) Monate, nachdem eine nachfolgende Version dieser bestimmten Änderung den Empfängern zur Verfügung gestellt wurde, verfügbar bleiben. Du bist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Quellcode-Version verfügbar bleibt, auch wenn der elektronische Vertriebsmechanismus von einem Dritten betrieben wird.
3.3. Beschreibung der Änderungen.
Du musst dafür sorgen, dass jeder von dir beigesteuerte betroffene Code eine Datei enthält, in der die von dir zur Erstellung dieses betroffenen Codes vorgenommenen Änderungen sowie das Datum jeder Änderung dokumentiert sind. Du musst einen deutlich sichtbaren Hinweis darauf aufnehmen, dass die Modifikation direkt oder indirekt vom Originalcode des ursprünglichen Entwicklers abgeleitet ist, und den Namen des ursprünglichen Entwicklers in (a) dem Quellcode sowie (b) in jedem Hinweis in einer ausführbaren Version oder zugehörigen Dokumentation angeben, in der du die Herkunft oder das Eigentumsrecht des abgedeckten Codes beschreibst.
3.4. Fragen des geistigen Eigentums
(a) Ansprüche Dritter
Wenn dem Mitwirkenden bekannt ist, dass zur Ausübung der von ihm gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährten Rechte eine Lizenz im Rahmen der geistigen Eigentumsrechte eines Dritten erforderlich ist, muss der Mitwirkende der Quellcode-Veröffentlichung eine Textdatei mit dem Titel „LEGAL“ beifügen, in der der Anspruch und die Partei, die diesen geltend macht, so detailliert beschrieben werden, dass ein Empfänger weiß, an wen er sich wenden muss. Erhält der Mitwirkende diese Kenntnis, nachdem die Modifikation gemäß Abschnitt 3.2 zur Verfügung gestellt wurde, muss er die LEGAL-Datei in allen Kopien, die er danach zur Verfügung stellt, umgehend ändern und weitere Schritte unternehmen (z. B. die entsprechenden Mailinglisten oder Newsgroups benachrichtigen), die vernünftigerweise geeignet sind, diejenigen, die den abgedeckten Code erhalten haben, darüber zu informieren, dass neue Erkenntnisse vorliegen.
(b) APIs für Mitwirkende
Wenn die Änderungen des Mitwirkenden eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) umfassen und dem Mitwirkenden Patentlizenzen bekannt sind, die für die Implementierung dieser API vernünftigerweise erforderlich sind, muss der Mitwirkende diese Informationen ebenfalls in die Datei „LEGAL“ aufnehmen.
(c) Zusicherungen.
Der Mitwirkende versichert, dass – sofern nicht gemäß Abschnitt 3.4 (a) oben offengelegt – seine Änderungen seiner eigenen Schöpfung(en) sind und/oder er über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz gewährten Rechte zu übertragen.
3.5. Erforderliche Hinweise.
Du musst den Hinweis in Anhang A in jeder Datei des Quellcodes wiedergeben. Ist es aufgrund der Struktur einer bestimmten Quellcode-Datei nicht möglich, diesen Hinweis dort einzufügen, musst du ihn an einer Stelle (z. B. in einem entsprechenden Verzeichnis) einfügen, an der ein Nutzer wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde. Wenn du eine oder mehrere Modifikationen erstellt hast, kannst du deinen Namen als Mitwirkender zu dem in Anhang A beschriebenen Hinweis hinzufügen. Du musst diese Lizenz außerdem in jeder Dokumentation zum Quellcode wiedergeben, in der du die Rechte der Empfänger oder die Eigentumsrechte in Bezug auf den abgedeckten Code beschreibst. Du kannst einem oder mehreren Empfängern des abgedeckten Codes Garantien, Support, Freistellungen oder Haftungsverpflichtungen anbieten und dafür eine Gebühr erheben. Dies darfst du jedoch nur in deinem eigenen Namen tun, nicht im Namen des ursprünglichen Entwicklers oder eines Mitwirkenden. Du musst unmissverständlich klarstellen, dass solche Gewährleistungs-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsverpflichtungen ausschließlich von dir angeboten werden, und du erklärst dich hiermit bereit, den ursprünglichen Entwickler und jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, die dem ursprünglichen Entwickler oder einem solchen Mitwirkenden aufgrund der von dir angebotenen Gewährleistungs-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsbedingungen entsteht.
3.6. Verbreitung von ausführbaren Versionen.
Du darfst den betroffenen Code nur dann in ausführbarer Form verbreiten, wenn die Anforderungen der Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 und 3.5 für diesen betroffenen Code erfüllt sind und wenn du einen Hinweis einfügst, aus dem hervorgeht, dass die Quellcode-Version des betroffenen Codes unter den Bedingungen dieser Lizenz verfügbar ist, einschließlich einer Beschreibung, wie und wo du die Verpflichtungen aus Abschnitt 3.2 erfüllt hast. Der Hinweis muss deutlich sichtbar in jedem Hinweis in einer ausführbaren Version, in der zugehörigen Dokumentation oder in Begleitmaterialien enthalten sein, in denen du die Rechte der Empfänger in Bezug auf den abgedeckten Code beschreibst. Du darfst die ausführbare Version des abgedeckten Codes oder Eigentumsrechte unter einer Lizenz deiner Wahl verbreiten, die von dieser Lizenz abweichende Bedingungen enthalten kann, vorausgesetzt, du hältst die Bedingungen dieser Lizenz ein und die Lizenz für die ausführbare Version versucht nicht, die Rechte des Empfängers an der Quellcode-Version gegenüber den in dieser Lizenz festgelegten Rechten einzuschränken oder zu ändern. Wenn du die ausführbare Version unter einer anderen Lizenz verteilst, musst du unmissverständlich klarstellen, dass alle Bestimmungen, die von dieser Lizenz abweichen, allein von dir angeboten werden, nicht vom ursprünglichen Entwickler oder einem Mitwirkenden. Du erklärst dich hiermit bereit, den ursprünglichen Entwickler und jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, die dem ursprünglichen Entwickler oder einem solchen Mitwirkenden aufgrund solcher von dir angebotenen Bestimmungen entsteht.
3.7. Größere Werke.
Du darfst ein größeres Werk erstellen, indem du den unter diese Lizenz fallenden Code mit anderem Code kombinierst, der nicht den Bestimmungen dieser Lizenz unterliegt, und das größere Werk als ein einziges Produkt verbreiten. In diesem Fall musst du sicherstellen, dass die Anforderungen dieser Lizenz für den unter diese Lizenz fallenden Code erfüllt sind.
4. Unmöglichkeit der Einhaltung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften.
Sollte es dir aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gerichtlicher Anordnungen oder behördlicher Auflagen unmöglich sein, eine der Bestimmungen dieser Lizenz in Bezug auf einen Teil oder den gesamten betroffene Code einzuhalten, musst du: (a) die Bestimmungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten; und (b) die Einschränkungen sowie den davon betroffenen Code beschreiben. Diese Beschreibung muss in der in Abschnitt 3.4 beschriebenen LEGAL-Datei enthalten sein und allen Weitergaben des Quellcodes beigefügt werden. Sofern dies nicht durch Gesetze oder Vorschriften untersagt ist, muss diese Beschreibung so detailliert sein, dass ein Empfänger mit durchschnittlichen Fachkenntnissen sie verstehen kann.
5. Geltungsbereich dieser Lizenz.
Diese Lizenz gilt für Code, dem der ursprüngliche Entwickler den Hinweis in Anhang A beigefügt hat, sowie für den damit verbundenen erfassten Code.
6. Versionen der Lizenz.
6.1. Neue Versionen
Die Netscape Communications Corporation („Netscape“) kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lizenz veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer.
6.2. Auswirkungen neuer Versionen
Sobald betroffener Code unter einer bestimmten Version der Lizenz veröffentlicht wurde, darfst du ihn jederzeit weiterhin gemäß den Bedingungen dieser Version nutzen. Du kannst dich auch dafür entscheiden, diesen betroffenen Code gemäß den Bedingungen einer späteren, von Netscape veröffentlichten Version der Lizenz zu nutzen. Niemand außer Netscape hat das Recht, die für unter dieser Lizenz erstellten betroffenen Codes geltenden Bedingungen zu ändern.
6.3. abgeleitete Werke
Wenn du eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellst oder verwendest (was du nur tun darfst, um sie auf Code anzuwenden, der nicht bereits unter diese Lizenz fallender Code ist), musst du (a) deine Lizenz umbenennen, sodass die Begriffe „Mozilla“, „MOZILLAPL“, „MOZPL“, „Netscape“, „MPL“, „NPL“ oder verwirrend ähnliche Begriffe nicht in deiner Lizenz vorkommen (außer um darauf hinzuweisen, dass sich deine Lizenz von dieser Lizenz unterscheidet) und (b) anderweitig deutlich machen, dass deine Version der Lizenz Bestimmungen enthält, die von der Mozilla Public License und der Netscape Public License abweichen. (Das Eintragen des Namens des ursprünglichen Entwicklers, des Originalcodes oder des Mitwirkenden in den in Anhang A beschriebenen Hinweis gilt für sich genommen nicht als Änderung dieser Lizenz.)
7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
DER BETROFFENE CODE WIRD IM RAHMEN DIESER LIZENZ „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN, DASS DER BETROFFENE CODE FEHLERFREI, MARKTGÄNGIG, für einen bestimmten Zweck geeignet ist oder keine Rechte verletzt. Das gesamte Risiko hinsichtlich der Qualität und Leistung des abgedeckten Codes trägst du. SOLLTE SICH EIN BETROFFENER CODE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS MÄNGELHAFT ERWEISEN, TRÄGST DU (NICHT DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER ODER EIN ANDERER MITWIRKENDER) DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER LIZENZ. DIE NUTZUNG DES BETROFFENEN CODES IST NACH DIESER LIZENZ NUR UNTER DIESEM GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS ZULÄSSIG.
8. Kündigung
8.1. Diese Lizenz und die hierunter gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn du gegen die hierin enthaltenen Bestimmungen verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme behebst. Alle ordnungsgemäß erteilten Unterlizenzen für den erfassten Code bleiben auch nach Beendigung dieser Lizenz bestehen. Bestimmungen, die ihrer Natur nach über die Beendigung dieser Lizenz hinaus wirksam bleiben müssen, bleiben bestehen.
8.2. Wenn du ein Gerichtsverfahren einleitest, indem du eine Klage wegen Patentverletzung (mit Ausnahme von Feststellungsklagen) gegen den ursprünglichen Entwickler oder einen Mitwirkenden erhebst (der ursprüngliche Entwickler oder Mitwirkende, gegen den du eine solche Klage einreichst, wird als „Beteiligter“ bezeichnet) und dabei geltend machst, dass:
sollte die Mitwirkendenversion dieses Teilnehmers direkt oder indirekt ein Patent verletzen, so erlöschen alle Rechte, die dir von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 dieser Lizenz gewährt wurden, nach einer Frist von 60 Tagen ab der Mitteilung durch den Teilnehmer mit Wirkung für die Zukunft, es sei denn, du handelst innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung wie folgt: (i) dich schriftlich bereit erklärst, dem Teilnehmer eine einvernehmlich festgelegte angemessene Lizenzgebühr für deine bisherige und zukünftige Nutzung der von diesem Teilnehmer vorgenommenen Modifikationen zu zahlen, oder (ii) deine Klage bezüglich der Mitwirkenden-Version gegen diesen Teilnehmer zurückziehst. Wenn innerhalb von 60 Tagen nach der Mitteilung keine schriftliche Einigung über eine angemessene Lizenzgebühr und Zahlungsmodalitäten zwischen den Parteien erzielt wird oder die Klage nicht zurückgezogen wird, erlöschen die Rechte, die dir der Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 und
d/oder 2.2 enden automatisch mit Ablauf der oben genannten 60-tägigen Kündigungsfrist.
Sollte irgendeine Software, Hardware oder ein Gerät – mit Ausnahme der Mitwirkendenversion dieses Teilnehmers – direkt oder indirekt ein Patent verletzen, so erlöschen alle Rechte, die dir von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1(b) und 2.2(b) gewährt wurden, mit Wirkung ab dem Datum, an dem du erstmals von diesem Teilnehmer vorgenommene Änderungen hergestellt, genutzt, verkauft, verbreitet oder herstellen lassen hast.
8.3. Wenn du gegen einen Teilnehmer einen Anspruch wegen Patentverletzung geltend machst, mit der Behauptung, dass dessen Mitwirkerversion direkt oder indirekt ein Patent verletzt, und dieser Anspruch vor Einleitung eines Patentverletzungsverfahrens beigelegt wird (z. B. durch eine Lizenz oder einen Vergleich), dann ist der angemessene Wert der von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährten Lizenzen bei der Festlegung der Höhe oder des Werts einer Zahlung oder Lizenz zu berücksichtigen.
8.4. Im Falle einer Kündigung gemäß den vorstehenden Abschnitten 8.1 oder 8.2 bleiben alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (mit Ausnahme von Vertriebshändlern und Wiederverkäufern), die von dir oder einem Vertriebshändler im Rahmen dieser Vereinbarung vor der Kündigung rechtswirksam gewährt wurden, auch nach der Kündigung bestehen.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER RECHTSGRUNDLAGE, SEI ES AUS DELIKT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), AUS VERTRAG ODER AUS ANDEREM GRUND, HAFTEN DU, DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER, , EIN ANDERER MITWIRKENDER, EIN VERTRIEBSPARTNER DES BETROFFENEN CODES ODER EIN LIEFERANT EINER DIESER PARTEIEN GEGENÜBER IRGENDEINER PERSON FÜR INDIREKTE, BESONDERE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS VERLUST VON FIRMENWERT, Arbeitsausfall, Computerausfall oder -fehlfunktion oder jegliche und alle anderen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste, selbst wenn diese Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE AUF EIGENE FAHRLÄSSIGKEIT ZURÜCKZUFÜHREN SIND, SOWEIT DAS GELTENDE RECHT EINE SOLCHE BESCHRÄNKUNG UNTERSAGT. IN EINIGEN RECHTSORDNUNGEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SODASS DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE FÜR DICH NICHT GELTEN.
10. Endnutzer der US-Regierung
Der betroffene Code ist ein „kommerzielles Produkt“ im Sinne von 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) und besteht aus „kommerzieller Computersoftware“ und „Dokumentation zu kommerzieller Computersoftware“, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endnutzer der US-Regierung den Covered Code nur mit den hierin festgelegten Rechten.
11. Sonstiges
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung bezüglich ihres Gegenstands dar. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar befunden werden, ist diese Bestimmung nur in dem Umfang anzupassen, der erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Diese Lizenz unterliegt den Bestimmungen des kalifornischen Rechts (sofern das geltende Recht nichts anderes vorsieht), unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Bei Streitigkeiten, bei denen mindestens eine Partei Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika ist oder eine dort gegründete oder registrierte juristische Person, unterliegen alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz der Zuständigkeit der Bundesgerichte des Northern District of California mit Gerichtsstand in Santa Clara County, Kalifornien, wobei die unterlegene Partei für die Kosten aufkommt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten sowie angemessene Anwaltshonorare und -auslagen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass der Wortlaut eines Vertrags zu Lasten des Verfassers ausgelegt wird, finden auf diese Lizenz keine Anwendung.
12. Haftung für Ansprüche
Im Verhältnis zwischen dem ursprünglichen Entwickler und den Mitwirkenden ist jede Partei für Ansprüche und Schäden verantwortlich, die sich direkt oder indirekt aus der Ausübung der Rechte im Rahmen dieser Lizenz ergeben, und du erklärst dich bereit, mit dem ursprünglichen Entwickler und den Mitwirkenden zusammenzuarbeiten, um diese Verantwortung gerecht aufzuteilen. Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen ist als Haftungsübernahme gedacht oder darf als solche ausgelegt werden.
13. Code mit mehreren Lizenzen
Der ursprüngliche Entwickler kann Teile des betroffenen Codes als „Mehrfachlizenziert“ kennzeichnen. „Mehrfachlizenziert“ bedeutet, dass der ursprüngliche Entwickler dir gestattet, Teile des betroffenen Codes entweder unter der MPL oder unter einer der vom ursprünglichen Entwickler in der in Anhang A beschriebenen Datei angegebenen alternativen Lizenzen (sofern vorhanden) zu nutzen.
Anhang A – Mozilla Public License.
„Der Inhalt dieser Datei unterliegt der Mozilla Public License“
Version 1.1 (die „Lizenz“); du darfst diese Datei nur unter folgenden Bedingungen nutzen:
Einhaltung der Lizenz. Eine Kopie der Lizenz erhältst du unter
Software, die unter dieser Lizenz vertrieben wird, wird „wie besehen“ bereitgestellt
auf dieser Grundlage, OHNE JEGLICHE GARANTIE, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die
Lizenz für die jeweilige Sprache, die die Rechte und Einschränkungen regelt
gemäß der Lizenz.
Der ursprüngliche Code lautet ______________________________________.
Der ursprüngliche Entwickler des Originalcodes ist ________________________.
Die von ______________________ erstellten Teile unterliegen dem Copyright (C) ______
_______________________. Alle Rechte vorbehalten.
Mitwirkende: ______________________________________.
Alternativ darf der Inhalt dieser Datei unter den Bedingungen
der _____-Lizenz (die „[___]-Lizenz“), in welchem Fall die
Es gelten die Bestimmungen der [______]-Lizenz anstelle derjenigen
oben. Wenn du nur die Verwendung deiner Version dieser Datei zulassen möchtest
gemäß den Bestimmungen der [____]-Lizenz und anderen die Nutzung nicht zu gestatten
Deine Version dieser Datei unter der MPL veröffentlichen möchtest, teile uns deine Entscheidung bitte mit, indem du
die obigen Bestimmungen streichen und durch den Hinweis und
sonstige Bestimmungen der [___]-Lizenz. Wenn du nicht löschst
Gemäß den oben genannten Bestimmungen darf ein Empfänger deine Version dieser Datei verwenden
„entweder unter der MPL oder der [___]-Lizenz.“
HINWEIS: Der Wortlaut dieses Anhangs A kann geringfügig vom Wortlaut der Hinweise in den Quellcode-Dateien des Originalcodes abweichen. Du solltest für deine Änderungen den Wortlaut dieses Anhangs A verwenden und nicht den Wortlaut, der im Quellcode des Originalcodes zu finden ist.
GNU-Lizenz für freie Dokumentation Version 1.2 (GFDLv1.2)
GNU-Lizenz für freie Dokumentation
Version 1.2, November 2002
Copyright (C) 2000, 2001, 2002 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin St, 5. Stock, Boston, MA 02110-1301, USA
Jeder darf wörtliche Kopien anfertigen und verbreiten
dieses Lizenzdokuments, aber es darf nicht verändert werden.
0. VORWORT
Der Zweck dieser Lizenz ist es, ein Handbuch, ein Lehrbuch oder ein anderes
ein funktionales und nützliches Dokument, das im Sinne von Freiheit „frei“ ist: um
jedem die tatsächliche Freiheit zu garantieren, es zu kopieren und weiterzugeben,
mit oder ohne Änderungen, sei es zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken.
Zweitens sichert diese Lizenz dem Autor und dem Verlag eine Möglichkeit
um Anerkennung für ihre Arbeit zu bekommen, ohne dafür verantwortlich gemacht zu werden
für Änderungen, die von anderen vorgenommen wurden.
Diese Lizenz ist eine Art „Copyleft“, was bedeutet, dass abgeleitete Werke
Die Werke des Dokuments müssen selbst im gleichen Sinne frei sein. Es
ergänzt die GNU General Public License, bei der es sich um eine Copyleft-Lizenz handelt
eine Lizenz für freie Software.
Wir haben diese Lizenz so gestaltet, dass sie kostenlos für Handbücher genutzt werden kann
Software, denn freie Software braucht freie Dokumentation: eine freie
Das Programm sollte mit Handbüchern geliefert werden, die dieselben Freiheiten bieten wie das
Software tut dies. Diese Lizenz beschränkt sich jedoch nicht auf Softwarehandbücher;
Es eignet sich für jede Art von Textarbeit, unabhängig vom Thema oder
unabhängig davon, ob es als gedrucktes Buch erscheint. Wir empfehlen diese Lizenz
vor allem für Werke, die der Unterweisung oder als Nachschlagewerk dienen.
1. GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Diese Lizenz gilt für jedes Handbuch oder jedes andere Werk, unabhängig vom Medium, das
enthält einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers, dass es
gemäß den Bedingungen dieser Lizenz verbreitet werden. Ein solcher Hinweis gewährt eine
weltweite, gebührenfreie Lizenz ohne zeitliche Begrenzung zur Nutzung davon
unter den hier genannten Bedingungen nutzen. Das nachstehende „Dokument“,
bezieht sich auf jedes derartige Handbuch oder Werk. Jeder aus der Öffentlichkeit ist ein
Lizenznehmer und wirst mit „du“ angesprochen. Du akzeptierst die Lizenz, wenn du
das Werk auf eine Weise kopieren, verändern oder verbreiten, für die eine Genehmigung erforderlich ist
gemäß dem Urheberrechtsgesetz.
Eine „modifizierte Version“ des Dokuments bezeichnet jedes Werk, das das
Ein Dokument oder ein Teil davon, entweder wörtlich kopiert oder mit
geändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt werden.
Ein „Zweitteil“ ist ein benannter Anhang oder ein Abschnitt im Vorspann von
das Dokument, das sich ausschließlich mit der Beziehung zwischen den
Verleger oder Autoren des Dokuments zum allgemeinen Thema des Dokuments
(oder damit zusammenhängende Themen) und enthält nichts, was direkt
innerhalb dieses übergeordneten Themas. (Wenn das Dokument also teilweise ein
In einem Mathematiklehrbuch für die Sekundarstufe darf ein Kapitel möglicherweise nichts erklären
(Mathematik.) Der Zusammenhang könnte historischer Natur sein
im Zusammenhang mit dem Thema oder damit zusammenhängenden Angelegenheiten oder in rechtlicher Hinsicht,
kommerzielle, philosophische, ethische oder politische Haltung in Bezug auf
sie.
Die „Invarianten Abschnitte“ sind bestimmte Unterabschnitte, deren Titel
werden in der Bekanntmachung als „Invariant Sections“ bezeichnet
in dem steht, dass das Dokument unter dieser Lizenz veröffentlicht wird. Wenn ein
Wenn der Abschnitt nicht der obigen Definition von „sekundär“ entspricht, dann ist er nicht
dürfen als „Invariant“ gekennzeichnet werden. Das Dokument darf null
Invariante Abschnitte. Wenn das Dokument keine invarianten
Abschnitte gibt es dann keine.
Die „Cover-Texte“ sind bestimmte kurze Textpassagen, die aufgelistet sind,
als Texte auf der Vorderseite oder Rückseite, in dem Hinweis, der besagt, dass
Das Dokument wird unter dieser Lizenz veröffentlicht. Ein Text auf der Titelseite darf
dürft höchstens 5 Wörter umfassen, und ein Text für die Rückseite darf höchstens 25 Wörter umfassen.
Eine „transparente“ Kopie des Dokuments ist eine maschinenlesbare Kopie,
in einem Format dargestellt, dessen Spezifikation dem
die breite Öffentlichkeit, die für die Überarbeitung des Dokuments geeignet ist
ganz einfach mit gängigen Texteditoren oder (bei Bildern, die aus
(Pixel) gängige Bildbearbeitungsprogramme oder (für Zeichnungen) einige weit verbreitete
Zeicheneditor, der sich für die Eingabe in Textformatierer eignet oder
für die automatische Übersetzung in verschiedene Formate, die sich zur Eingabe eignen
für Textformatierer. Eine Kopie, die in einer ansonsten transparenten Datei erstellt wurde
ein Format, dessen Markup – oder das Fehlen desselben – so gestaltet wurde, dass es
oder spätere Änderungen durch Leser erschwert, ist nicht transparent.
Ein Bildformat ist nicht transparent, wenn es in nennenswertem Umfang verwendet wird
Text. Eine Kopie, die nicht „transparent“ ist, wird als „undurchsichtig“ bezeichnet.
Beispiele für geeignete Formate für transparente Kopien sind unter anderem Normalpapier
ASCII ohne Markup, Texinfo-Eingabeformat, LaTeX-Eingabeformat, SGML
oder XML unter Verwendung einer öffentlich zugänglichen DTD und standardkonformem, einfachem
HTML, PostScript oder PDF, die für die Bearbeitung durch Menschen gedacht sind. Beispiele hierfür sind
Zu den transparenten Bildformaten gehören PNG, XCF und JPG. Undurchsichtige Formate
dazu gehören proprietäre Formate, die nur von
proprietäre Textverarbeitungsprogramme, SGML oder XML, für die die DTD und/oder
Verarbeitungswerkzeuge sind in der Regel nicht verfügbar, und die
maschinell generiertes HTML, PostScript oder PDF, das von einem Textverarbeitungsprogramm erstellt wurde
Prozessoren, die ausschließlich für die Ausgabe bestimmt sind.
Mit „Titelblatt“ ist bei einem gedruckten Buch das Titelblatt selbst gemeint,
sowie die erforderlichen weiteren Seiten, um den Text leserlich darzustellen
Diese Lizenz muss auf der Titelseite erscheinen. Für Werke in
Bei Formaten, die keine eigentliche Titelseite haben, bedeutet „Titelseite“
der Text in der Nähe der auffälligsten Stelle, an der der Titel des Werks erscheint,
vor dem Beginn des Haupttextes.
Ein Abschnitt mit dem Titel „XYZ“ bezeichnet eine benannte Untereinheit des Dokuments, deren
Der Titel lautet entweder genau „XYZ“ oder enthält „XYZ“ in Klammern im Anschluss an
Text, der XYZ in eine andere Sprache übersetzt. (Hier steht XYZ für ein
der unten genannte spezifische Abschnitt, wie zum Beispiel „Danksagungen“,
„Widmungen“, „Empfehlungen“ oder „Geschichte“.) Um „den Titel zu bewahren“
Wenn du das Dokument bearbeitest, bedeutet das, dass dieser Abschnitt
Abschnitt „Mit dem Titel XYZ“ gemäß dieser Definition.
Das Dokument kann neben dem Hinweis Haftungsausschlüsse enthalten, die
besagt, dass diese Lizenz für das Dokument gilt. Diese Gewährleistung
Die Haftungsausschlüsse gelten als durch Verweis in diesen
Lizenz, jedoch nur hinsichtlich des Gewährleistungsausschlusses: alle anderen
Jede Auslegung, die sich aus diesen Gewährleistungsausschlüssen ergeben könnte, ist ungültig und hat
hat keine Auswirkungen auf die Bedeutung dieser Lizenz.
2. Wörtliche Wiedergabe
Du darfst das Dokument auf jedem beliebigen Medium kopieren und verbreiten, entweder
kommerziell oder nichtkommerziell, vorausgesetzt, dass diese Lizenz, die
Urheberrechtshinweise und den Lizenzhinweis, der besagt, dass diese Lizenz gilt
in allen Kopien des Dokuments wiedergegeben werden und dass du keine weiteren
Bedingungen jeglicher Art mit denen dieser Lizenz in Einklang bringen. Du darfst nicht
technische Maßnahmen, um das Lesen oder die Weiterverbreitung zu verhindern oder zu kontrollieren
das Kopieren der von dir angefertigten oder verbreiteten Kopien. Du darfst jedoch
eine Vergütung als Gegenleistung für Kopien. Wenn du eine ausreichend große Menge
Anzahl der Exemplare musst du außerdem die Bedingungen in Abschnitt 3 beachten.
Du kannst auch Kopien unter den oben genannten Bedingungen verleihen und
Du darfst Kopien öffentlich ausstellen.
3. Massenkopieren
Wenn du gedruckte Exemplare (oder Exemplare in Medien, die üblicherweise
gedruckten Einbände) des Dokuments, deren Zahl mehr als 100 beträgt, und die
Der Lizenzhinweis des Dokuments verlangt Cover-Texte; du musst die
Exemplare in Umschlägen, auf denen all diese Angaben deutlich und leserlich angegeben sind
Texte: Texte auf der Vorderseite und Texte auf der Rückseite
die Rückseite. Auf beiden Umschlagseiten muss außerdem deutlich und leserlich angegeben sein
Du als Herausgeber dieser Exemplare. Auf dem Titelblatt muss stehen
den vollständigen Titel, wobei alle Wörter des Titels gleich stark hervorgehoben sind und
sichtbar. Du kannst zusätzlich weiteres Material auf die Umschläge kleben.
Das Kopieren ist erlaubt, sofern sich die Änderungen auf die Umschläge beschränken und diese erhalten bleiben
die den Titel des Dokuments tragen und diese Bedingungen erfüllen, können behandelt werden
wie eine wortgetreue Wiedergabe in anderer Hinsicht.
Falls die Texte für eine der beiden Titelseiten zu umfangreich sind, um
Um es verständlich zu machen, solltest du die ersten aus der Liste nehmen (so viele, wie reinpassen)
(in angemessenem Umfang) auf dem eigentlichen Umschlag und setze den Rest auf der angrenzenden Seite fort
Seiten.
Wenn du undurchsichtige Kopien des Dokuments veröffentlichst oder verbreitest, nummeriere
Wenn es mehr als 100 sind, musst du entweder eine maschinenlesbare Transparent-Datei beifügen
zusammen mit jedem Opaque-Exemplar beifügen oder in oder bei jedem Opaque-Exemplar angeben
ein Standort im Computernetzwerk, von dem aus die allgemeinen Netzwerknutzer
Die Öffentlichkeit kann die Dateien über gängige Netzwerkprotokolle herunterladen
eine vollständige, unverfälschte Kopie des Dokuments, ohne jegliche Ergänzungen.
Wenn du dich für die zweite Option entscheidest, musst du angemessene Vorsichtsmaßnahmen treffen,
Wenn du mit der Verteilung einer größeren Menge von Opaque-Kopien beginnst, um sicherzustellen, dass
dass diese transparente Kopie an der angegebenen Stelle zugänglich bleibt
Standort bis mindestens ein Jahr nach der letzten Ausgabe eines
Eine Kopie davon (direkt oder über deine Vertreter oder Händler)
Ausgabe für die Öffentlichkeit.
Es wird empfohlen, aber nicht verlangt, dass du dich an die Autoren des
Lies dir das Dokument gründlich durch, bevor du eine große Anzahl von Kopien verteilst, damit
ihnen die Möglichkeit geben, dir eine aktualisierte Version des Dokuments zur Verfügung zu stellen.
4. ÄNDERUNGEN
Du darfst eine modifizierte Version des Dokuments unter folgenden Bedingungen kopieren und verbreiten:
die Bedingungen der Abschnitte 2 und 3 oben, vorausgesetzt, du verzichtest auf
die modifizierte Version unter genau dieser Lizenz, zusammen mit der modifizierten
Die Version, die die Rolle des Dokuments übernimmt und somit die Verbreitung erlaubt
sowie die Weitergabe der modifizierten Version an jeden, der eine Kopie besitzt
davon. Außerdem musst du in der modifizierten Version Folgendes tun:
A. Verwende auf der Titelseite (und gegebenenfalls auf den Umschlagseiten) einen eindeutigen Titel
von dem des Dokuments und von denen früherer Versionen
(die, falls vorhanden, im Abschnitt „Verlauf“ aufgeführt sein sollten
(des Dokuments). Du kannst denselben Titel wie bei einer früheren Version verwenden
sofern der ursprüngliche Herausgeber dieser Version seine Zustimmung erteilt.
B. Führe auf der Titelseite eine oder mehrere Personen oder Organisationen als Autoren auf
verantwortlich für die Urheberschaft der Änderungen in der Modified
Version, zusammen mit mindestens fünf der Hauptautoren der
Dokument (alle Hauptautoren, falls es weniger als fünf sind),
es sei denn, sie befreien dich von dieser Verpflichtung.
C. Gib auf der Titelseite den Namen des Herausgebers der
Modifizierte Version, als Herausgeber.
D. Behalte alle Urheberrechtshinweise des Dokuments bei.
E. Füge einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk für deine Änderungen hinzu
neben den anderen Urheberrechtshinweisen.
F. Füge direkt nach den Urheberrechtshinweisen einen Lizenzhinweis ein
der Öffentlichkeit die Erlaubnis zu erteilen, die modifizierte Version unter der
Bedingungen dieser Lizenz, in der im nachstehenden Nachtrag dargestellten Form.
G. Behalte in diesem Lizenzhinweis die vollständigen Listen der unveränderlichen Abschnitte bei
sowie die in den Lizenzhinweisen des Dokuments angegebenen obligatorischen Begleittexte.
H. Füge eine unveränderte Kopie dieser Lizenz bei.
I. Behalte den Abschnitt mit dem Titel „Geschichte“ bei, behalte seinen Titel bei und füge hinzu
dazu einen Eintrag, der mindestens den Titel, das Erscheinungsjahr, die Autoren und
Herausgeber der modifizierten Fassung, wie auf der Titelseite angegeben. Wenn
Wenn das Dokument keinen Abschnitt mit dem Titel „Geschichte“ enthält, erstelle einen
mit Angabe von Titel, Erscheinungsjahr, Autoren und Verlag des Dokuments als
wie auf der Titelseite angegeben, füge dann einen Eintrag hinzu, der die modifizierte Version beschreibt
Die im vorigen Satz genannte Version.
J. Behalte den im Dokument angegebenen Netzwerkpfad bei, falls vorhanden, für
öffentlicher Zugang zu einer Kopie des Dokuments bei Transparent, und ebenso
die im Dokument angegebenen Netzwerkpfade für frühere Versionen
auf denen sie basieren. Diese können im Abschnitt „Verlauf“ abgelegt werden.
Du kannst den Netzwerkpfad für ein Werk weglassen, das unter
mindestens vier Jahre vor dem Dokument selbst, oder wenn das Original
der Herausgeber der betreffenden Version seine Zustimmung erteilt.
K. Für jeden Abschnitt mit dem Titel „Danksagungen“ oder „Widmungen“,
Behalte den Titel des Abschnitts bei und behalte im Abschnitt alles
Inhalt und Tonfall der einzelnen Danksagungen an die Mitwirkenden
und/oder die darin enthaltenen Widmungen.
L. Behalte alle invarianten Abschnitte des Dokuments bei,
unverändert im Text und in den Überschriften. Abschnittsnummern
oder Ähnliches wird nicht als Teil der Abschnittsüberschriften betrachtet.
M. Lösche jeden Abschnitt mit dem Titel „Empfehlungen“. Ein solcher Abschnitt
dürfen nicht in der modifizierten Version enthalten sein.
N. Benenne keinen bestehenden Abschnitt in „Empfehlungen“ um
oder mit dem Titel eines unveränderlichen Abschnitts in Konflikt zu stehen.
O. Behalte alle Gewährleistungsausschlüsse bei.
Wenn die überarbeitete Fassung neue Abschnitte im Vorspann enthält oder
Anhänge, die als Nebenabschnitte gelten und kein Material enthalten
aus dem Dokument kopiert, kannst du nach Belieben einige oder alle
diese Abschnitte als unveränderlich. Füge dazu ihre Titel zur
Liste der unveränderten Abschnitte im Lizenzhinweis der modifizierten Version.
Diese Überschriften müssen sich von allen anderen Abschnittsüberschriften unterscheiden.
Du kannst einen Abschnitt mit dem Titel „Empfehlungen“ hinzufügen, sofern er Folgendes enthält:
nichts als positive Rückmeldungen zu deiner modifizierten Version von verschiedenen
Parteien – zum Beispiel Aussagen zur Begutachtung durch Fachkollegen oder dass der Text
von einer Organisation als maßgebliche Definition eines
Standard.
Du kannst einen Textabschnitt mit bis zu fünf Wörtern als Titeltext hinzufügen und einen
ein Textabschnitt von bis zu 25 Wörtern als Text für die Rückseite, am Ende der Liste
der Titeltexte in der überarbeiteten Fassung. Nur eine Stelle aus
Der Text auf der Vorderseite und einer der Texte auf der Rückseite können von (oder
durch Vereinbarungen, die von) einer einzigen Stelle getroffen wurden. Wenn das Dokument bereits
enthält einen Covertext für dasselbe Cover, den du zuvor hinzugefügt hast, oder
aufgrund einer Vereinbarung, die von derselben Stelle getroffen wurde, in deren Auftrag du handelst,
Du darfst kein weiteres hinzufügen; aber du darfst das alte ersetzen, sofern ausdrücklich
die Genehmigung des früheren Herausgebers, der den alten hinzugefügt hat.
Die Urheber und Herausgeber des Dokuments gewähren durch diese Lizenz nicht
die Erlaubnis erteilen, ihre Namen für Werbezwecke zu verwenden oder um
bedeutet keine Billigung einer modifizierten Version.
5. DOKUMENTE ZUSAMMENFÜHREN
Du darfst das Dokument mit anderen Dokumenten kombinieren, die unter dieser Lizenz veröffentlicht wurden
Lizenz gemäß den in Abschnitt 4 oben festgelegten Bedingungen für modifizierte
Versionen, vorausgesetzt, du nimmst in die Kombination alle
Unveränderte Abschnitte aus allen Originaldokumenten, unverändert, und
Führe sie alle als unveränderliche Abschnitte deines Gesamtwerks in dessen
Lizenzhinweis und dass du alle darin enthaltenen Gewährleistungsausschlüsse beachtest.
Das Gesamtwerk muss nur eine Kopie dieser Lizenz enthalten, und
Mehrere identische invariante Abschnitte können durch einen einzigen ersetzt werden
Kopie. Wenn es mehrere unveränderliche Abschnitte mit demselben Namen gibt, aber
unterschiedliche Inhalte – achte darauf, dass der Titel jedes solchen Abschnitts einzigartig ist, indem du
und am Ende in Klammern den Namen des Originals hinzuzufügen
Autor oder Herausgeber dieses Abschnitts, sofern bekannt, andernfalls eine eindeutige Nummer.
Nimm die gleiche Anpassung auch bei den Abschnittsüberschriften in der Liste der
Unveränderliche Abschnitte im Lizenzhinweis des zusammengesetzten Werks.
In der Zusammenstellung musst du alle Abschnitte mit dem Titel „Geschichte“ einbeziehen
in den verschiedenen Originaldokumenten, die einen Abschnitt mit dem Titel
„Geschichte“; füge ebenfalls alle Abschnitte mit dem Titel „Danksagungen“ ein,
sowie alle Abschnitte mit dem Titel „Widmungen“. Du musst alle Abschnitte löschen
Mit dem Titel „Empfehlungen“.
6. DOKUMENTSAMMLUNGEN
Du kannst eine Sammlung erstellen, die aus dem Dokument und anderen Dokumenten besteht
unter dieser Lizenz veröffentlicht wurden, und ersetze die einzelnen Exemplare dieses
Die Lizenzen in den verschiedenen Dokumenten sind in einer einzigen Kopie enthalten, die in
die Sammlung, vorausgesetzt, du hältst dich an die Bestimmungen dieser Lizenz für
eine wortgetreue Wiedergabe jedes einzelnen Dokuments in jeder anderen Hinsicht.
Du darfst ein einzelnes Dokument aus einer solchen Sammlung entnehmen und verbreiten
es unter dieser Lizenz individuell weitergeben, vorausgesetzt, du fügst eine Kopie dieser
Füge die Lizenz in das extrahierte Dokument ein und halte dich in allen Punkten an diese Lizenz
andere Aspekte hinsichtlich der wortgetreuen Wiedergabe dieses Dokuments.
7. ZUSAMMENFASSUNG MIT UNABHÄNGIGEN WERKEN
Eine Zusammenstellung des Dokuments oder seiner Derivate mit anderen separaten
und eigenständige Dokumente oder Werke, in oder auf einem Band eines Archivs oder
Verbreitungsmedium wird als „Aggregat“ bezeichnet, wenn das Urheberrecht
Das Ergebnis der Zusammenstellung wird nicht dazu verwendet, die gesetzlichen Rechte einzuschränken
der Nutzer der Sammlung über das hinaus, was die einzelnen Werke zulassen.
Wenn das Dokument in einem Sammelwerk enthalten ist, gilt diese Lizenz nicht
gilt für die übrigen Werke insgesamt, die selbst nicht
Abgeleitete Werke des Dokuments.
Wenn die Anforderung bezüglich des Umschlagtextes aus Abschnitt 3 auf diese zutrifft
Kopien des Dokuments, und wenn das Dokument weniger als die Hälfte von
Im gesamten Dokument können die Titeltexte an folgender Stelle platziert werden:
die das Dokument innerhalb des Gesamtbestands umfassen, oder die
das elektronische Äquivalent von Deckblättern, wenn das Dokument in elektronischer Form vorliegt.
Andernfalls müssen sie auf gedruckten Umschlägen erscheinen, die das Ganze einrahmen
insgesamt.
8. ÜBERSETZUNG
Übersetzen wird als eine Art der Bearbeitung angesehen, daher kannst du
Übersetzungen des Dokuments gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 4 zu verbreiten.
Das Ersetzen von invarianten Abschnitten durch Übersetzungen erfordert besondere
die Genehmigung der Urheberrechtsinhaber, aber du darfst
Übersetzungen einiger oder aller invarianten Abschnitte zusätzlich zu den
Originalversionen dieser invarianten Abschnitte. Du kannst einen
Übersetzung dieser Lizenz sowie aller Lizenzhinweise in der
Dokument sowie etwaige Gewährleistungsausschlüsse, vorausgesetzt, du fügst außerdem
die englische Originalfassung dieser Lizenz und die Originalfassungen
dieser Hinweise und Haftungsausschlüsse. Bei Uneinigkeit zwischen
die Übersetzung und die Originalfassung dieser Lizenz oder eines Hinweises
Im Falle von Abweichungen oder Unstimmigkeiten ist die Originalversion maßgebend.
Wenn ein Abschnitt im Dokument den Titel „Danksagungen“ trägt,
„Widmungen“ oder „Geschichte“, die Auflage (Abschnitt 4) zur Erhaltung
Der Titel (Abschnitt 1) erfordert in der Regel eine Änderung des eigentlichen
Titel.
9. KÜNDIGUNG
Du darfst das Dokument nicht kopieren, verändern, unterlizenzieren oder verbreiten, es sei denn
wie in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder andere Versuch,
Das Kopieren, Ändern, Unterlizenzieren oder Verbreiten des Dokuments ist unzulässig und wird
führen automatisch zum Erlöschen deiner Rechte aus dieser Lizenz. Allerdings,
Parteien, denen du im Rahmen dieser Vereinbarung Kopien oder Rechte übertragen hast
Die Lizenz wird nicht gekündigt, solange
Die Parteien halten sich weiterhin strikt an die Vereinbarungen.
10. ZUKÜNFTIGE ÄNDERUNGEN DIESER LIZENZ
Die Free Software Foundation kann neue, überarbeitete Versionen veröffentlichen
der GNU-Lizenz für freie Dokumentation von Zeit zu Zeit. Solche neuen
Die zukünftigen Versionen werden im Grundsatz der aktuellen Version ähneln, können aber
können im Detail abweichen, um neuen Problemen oder Anliegen Rechnung zu tragen. Siehe
Jede Version der Lizenz erhält eine eindeutige Versionsnummer.
Wenn im Dokument angegeben ist, dass eine bestimmte nummerierte Version dieses
Wenn die Lizenz „oder eine spätere Version“ dafür gilt, hast du die Möglichkeit,
gemäß den Nutzungsbedingungen entweder dieser angegebenen Version oder
jeder späteren Version, die (nicht als Entwurf) von der
Free Software Foundation. Falls im Dokument keine Version angegeben ist
Nummer dieser Lizenz kannst du jede jemals veröffentlichte Version wählen (nicht
(als Entwurf) von der Free Software Foundation.
NACHTRAG: So verwendest du diese Lizenz für deine Dokumente
Um diese Lizenz in einem von dir verfassten Dokument zu verwenden, füge eine Kopie von
die Lizenz in das Dokument einfügen und den folgenden Copyright-Vermerk einfügen sowie
Lizenzhinweise direkt nach der Titelseite:
Copyright (c) JAHR DEIN NAME.
Es ist gestattet, dieses Dokument zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu ändern
gemäß den Bestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2
oder jede spätere Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde;
ohne unveränderliche Abschnitte, ohne Texte auf der Vorderseite und ohne Texte auf der Rückseite.
Eine Kopie der Lizenz findest du im Abschnitt „GNU“
„Freie Dokumentationslizenz“.
Wenn du „Invariant Sections“, „Front-Cover Texts“ und „Back-Cover Texts“ hast,
Ersetze die Zeile „with...Texts.“ durch Folgendes:
wobei die invarianten Abschnitte LISTE DER TITEL lauten, wobei die
Die Texte auf der Vorderseite sind LIST, und die Texte auf der Rückseite sind LIST.
Wenn du „Invariant Sections“ ohne Cover-Texte hast oder etwas anderes
Kombination der drei, füge diese beiden Alternativen so zusammen, dass sie zu dem
Situation.
Wenn dein Dokument aussagekräftige Beispiele für Programmcode enthält,
Wir empfehlen, diese Beispiele parallel unter einer Lizenz deiner Wahl zu veröffentlichen
eine freie Softwarelizenz, wie zum Beispiel die GNU General Public License,
um ihre Verwendung in freier Software zu ermöglichen.
GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.3 (GFDLv1.3)
GNU-Lizenz für freie Dokumentation
Version 1.3, 3. November 2008
Copyright (C) 2000, 2001, 2002, 2007, 2008 Free Software Foundation, Inc.
<http://fsf.org/>
Jeder darf wörtliche Kopien anfertigen und verbreiten
dieses Lizenzdokuments, aber es darf nicht verändert werden.
0. VORWORT
Der Zweck dieser Lizenz ist es, ein Handbuch, ein Lehrbuch oder ein anderes
ein funktionales und nützliches Dokument, das im Sinne von Freiheit „frei“ ist: um
jedem die tatsächliche Freiheit zu garantieren, es zu kopieren und weiterzugeben,
mit oder ohne Änderungen, sei es zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken.
Zweitens sichert diese Lizenz dem Autor und dem Verlag eine Möglichkeit
um Anerkennung für ihre Arbeit zu bekommen, ohne dafür verantwortlich gemacht zu werden
für Änderungen, die von anderen vorgenommen wurden.
Diese Lizenz ist eine Art „Copyleft“, was bedeutet, dass abgeleitete Werke
Die Werke des Dokuments müssen selbst im gleichen Sinne frei sein. Es
ergänzt die GNU General Public License, bei der es sich um eine Copyleft-Lizenz handelt
eine Lizenz für freie Software.
Wir haben diese Lizenz so gestaltet, dass sie kostenlos für Handbücher genutzt werden kann
Software, denn freie Software braucht freie Dokumentation: eine freie
Das Programm sollte mit Handbüchern geliefert werden, die dieselben Freiheiten bieten wie das
Software tut dies. Diese Lizenz beschränkt sich jedoch nicht auf Softwarehandbücher;
Es eignet sich für jede Art von Textarbeit, unabhängig vom Thema oder
unabhängig davon, ob es als gedrucktes Buch erscheint. Wir empfehlen diese Lizenz
vor allem für Werke, die der Unterweisung oder als Nachschlagewerk dienen.
1. GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Diese Lizenz gilt für jedes Handbuch oder jedes andere Werk, unabhängig vom Medium, das
enthält einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers, dass es
gemäß den Bedingungen dieser Lizenz verbreitet werden. Ein solcher Hinweis gewährt eine
weltweite, gebührenfreie Lizenz ohne zeitliche Begrenzung zur Nutzung davon
unter den hier genannten Bedingungen nutzen. Das nachstehende „Dokument“,
bezieht sich auf jedes derartige Handbuch oder Werk. Jeder aus der Öffentlichkeit ist ein
Lizenznehmer und wirst mit „du“ angesprochen. Du akzeptierst die Lizenz, wenn du
das Werk auf eine Weise kopieren, verändern oder verbreiten, für die eine Genehmigung erforderlich ist
gemäß dem Urheberrechtsgesetz.
Eine „modifizierte Version“ des Dokuments bezeichnet jedes Werk, das das
Ein Dokument oder ein Teil davon, entweder wörtlich kopiert oder mit
geändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt werden.
Ein „Zweitteil“ ist ein benannter Anhang oder ein Abschnitt im Vorspann von
das Dokument, das sich ausschließlich mit der Beziehung zwischen den
Herausgeber oder Autoren des Dokuments zum Gesamtbild des Dokuments
Thema (oder damit zusammenhängende Angelegenheiten) und enthält nichts, was unter
direkt innerhalb dieses übergeordneten Themas. (Wenn das Dokument also in
Abgesehen von einem Mathematiklehrbuch erklärt eine Sekundarstufe vielleicht nicht
(irgendeine Mathematik.) Die Beziehung könnte eine Frage der Geschichte sein
im Zusammenhang mit dem Thema oder damit zusammenhängenden Angelegenheiten oder in rechtlicher Hinsicht,
kommerzielle, philosophische, ethische oder politische Haltung in Bezug auf
sie.
Die „Invarianten Abschnitte“ sind bestimmte Unterabschnitte, deren Titel
werden in der Bekanntmachung als „Invariant Sections“ bezeichnet
in dem steht, dass das Dokument unter dieser Lizenz veröffentlicht wird. Wenn ein
Wenn der Abschnitt nicht der obigen Definition von „sekundär“ entspricht, dann ist er nicht
dürfen als „Invariant“ gekennzeichnet werden. Das Dokument darf null
Invariante Abschnitte. Wenn das Dokument keine invarianten
Abschnitte gibt es dann keine.
Die „Cover-Texte“ sind bestimmte kurze Textpassagen, die aufgelistet sind,
als Texte auf der Vorderseite oder Rückseite, in dem Hinweis, der besagt, dass
Das Dokument wird unter dieser Lizenz veröffentlicht. Ein Text auf der Titelseite darf
dürft höchstens 5 Wörter umfassen, und ein Text für die Rückseite darf höchstens 25 Wörter umfassen.
Eine „transparente“ Kopie des Dokuments ist eine maschinenlesbare Kopie,
in einem Format dargestellt, dessen Spezifikation dem
die breite Öffentlichkeit, die für die Überarbeitung des Dokuments geeignet ist
ganz einfach mit gängigen Texteditoren oder (bei Bildern, die aus
(Pixel) gängige Bildbearbeitungsprogramme oder (für Zeichnungen) einige weit verbreitete
Zeicheneditor, der sich für die Eingabe in Textformatierer eignet oder
für die automatische Übersetzung in verschiedene Formate, die sich zur Eingabe eignen
für Textformatierer. Eine Kopie, die in einer ansonsten transparenten Datei erstellt wurde
ein Format, dessen Markup – oder das Fehlen desselben – so gestaltet wurde, dass es
oder spätere Änderungen durch Leser erschwert, ist nicht transparent.
Ein Bildformat ist nicht transparent, wenn es in nennenswertem Umfang verwendet wird
Text. Eine Kopie, die nicht „transparent“ ist, wird als „undurchsichtig“ bezeichnet.
Beispiele für geeignete Formate für transparente Kopien sind unter anderem Normalpapier
ASCII ohne Markup, Texinfo-Eingabeformat, LaTeX-Eingabeformat, SGML
oder XML unter Verwendung einer öffentlich zugänglichen DTD und standardkonformem, einfachem
HTML, PostScript oder PDF, die für die Bearbeitung durch Menschen gedacht sind. Beispiele hierfür sind
Zu den transparenten Bildformaten gehören PNG, XCF und JPG. Undurchsichtige Formate
dazu gehören proprietäre Formate, die nur von
proprietäre Textverarbeitungsprogramme, SGML oder XML, für die die DTD und/oder
Verarbeitungswerkzeuge sind in der Regel nicht verfügbar, und die
maschinell generiertes HTML, PostScript oder PDF, das von einem Textverarbeitungsprogramm erstellt wurde
Prozessoren, die ausschließlich für die Ausgabe bestimmt sind.
Mit „Titelblatt“ ist bei einem gedruckten Buch das Titelblatt selbst gemeint,
sowie die erforderlichen weiteren Seiten, um den Text leserlich darzustellen
Diese Lizenz muss auf der Titelseite erscheinen. Für Werke in
Bei Formaten, die keine eigentliche Titelseite haben, bedeutet „Titelseite“
der Text in der Nähe der auffälligsten Stelle, an der der Titel des Werks erscheint,
vor dem Beginn des Haupttextes.
Unter „Herausgeber“ versteht man jede Person oder Organisation, die Exemplare von
das Dokument der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Ein Abschnitt mit dem Titel „XYZ“ bezeichnet eine benannte Untereinheit des Dokuments, deren
Der Titel lautet entweder genau „XYZ“ oder enthält „XYZ“ in Klammern im Anschluss an
Text, der XYZ in eine andere Sprache übersetzt. (Hier steht XYZ für ein
der unten genannte spezifische Abschnitt, wie zum Beispiel „Danksagungen“,
„Widmungen“, „Empfehlungen“ oder „Geschichte“.) Um „den Titel zu bewahren“
Wenn du das Dokument bearbeitest, bedeutet das, dass dieser Abschnitt
Abschnitt „Mit dem Titel XYZ“ gemäß dieser Definition.
Das Dokument kann neben dem Hinweis Haftungsausschlüsse enthalten, die
besagt, dass diese Lizenz für das Dokument gilt. Diese Gewährleistung
Die Haftungsausschlüsse gelten als durch Verweis in diesen
Lizenz, jedoch nur hinsichtlich des Gewährleistungsausschlusses: alle anderen
Jede Auslegung, die sich aus diesen Gewährleistungsausschlüssen ergeben könnte, ist ungültig und hat
hat keine Auswirkungen auf die Bedeutung dieser Lizenz.
2. Wörtliche Wiedergabe
Du darfst das Dokument auf jedem beliebigen Medium kopieren und verbreiten, entweder
kommerziell oder nichtkommerziell, vorausgesetzt, dass diese Lizenz, die
Urheberrechtshinweise und den Lizenzhinweis, der besagt, dass diese Lizenz gilt
in allen Kopien des Dokuments wiedergegeben werden und dass du keine
sonstige Bedingungen, die von den Bestimmungen dieser Lizenz abweichen. Du darfst nicht
technische Maßnahmen, um das Lesen oder die Weiterverbreitung zu verhindern oder zu kontrollieren
das Kopieren der von dir angefertigten oder verbreiteten Kopien. Du darfst jedoch
eine Vergütung als Gegenleistung für Kopien. Wenn du eine ausreichend große Menge
Anzahl der Exemplare musst du außerdem die Bedingungen in Abschnitt 3 beachten.
Du kannst auch Kopien unter den oben genannten Bedingungen verleihen und
Du darfst Kopien öffentlich ausstellen.
3. Massenkopieren
Wenn du gedruckte Exemplare (oder Exemplare in Medien, die üblicherweise
gedruckten Einbände) des Dokuments, deren Zahl mehr als 100 beträgt, und die
Der Lizenzhinweis des Dokuments verlangt Cover-Texte; du musst die
Exemplare in Umschlägen, auf denen all diese Angaben deutlich und leserlich angegeben sind
Texte: Texte auf der Vorderseite und Texte auf der Rückseite
die Rückseite. Auf beiden Umschlagseiten muss außerdem deutlich und leserlich angegeben sein
Du als Herausgeber dieser Exemplare. Auf dem Titelblatt muss stehen
den vollständigen Titel, wobei alle Wörter des Titels gleich stark hervorgehoben sind und
sichtbar. Du kannst zusätzlich weiteres Material auf die Umschläge kleben.
Das Kopieren ist erlaubt, sofern sich die Änderungen auf die Umschläge beschränken und diese erhalten bleiben
die den Titel des Dokuments tragen und diese Bedingungen erfüllen, können behandelt werden
wie eine wortgetreue Wiedergabe in anderer Hinsicht.
Falls die Texte für eine der beiden Titelseiten zu umfangreich sind, um
Um es verständlich zu machen, solltest du die ersten aus der Liste nehmen (so viele, wie reinpassen)
(in angemessenem Umfang) auf dem eigentlichen Umschlag und setze den Rest auf der angrenzenden Seite fort
Seiten.
Wenn du undurchsichtige Kopien des Dokuments veröffentlichst oder verbreitest, nummeriere
Wenn es mehr als 100 sind, musst du entweder eine maschinenlesbare Transparent-Datei beifügen
zusammen mit jedem Opaque-Exemplar beifügen oder in oder bei jedem Opaque-Exemplar angeben
ein Standort im Computernetzwerk, von dem aus die allgemeinen Netzwerknutzer
Die Öffentlichkeit kann die Dateien über gängige Netzwerkprotokolle herunterladen
eine vollständige, unverfälschte Kopie des Dokuments, ohne jegliche Ergänzungen.
Wenn du dich für die zweite Option entscheidest, musst du angemessene Vorsichtsmaßnahmen treffen,
Wenn du mit der Verteilung einer größeren Menge von Opaque-Kopien beginnst, um sicherzustellen, dass
dass diese transparente Kopie an der angegebenen Stelle zugänglich bleibt
Standort bis mindestens ein Jahr nach der letzten Ausgabe eines
Eine Kopie davon (direkt oder über deine Vertreter oder Händler)
Ausgabe für die Öffentlichkeit.
Es wird empfohlen, aber nicht verlangt, dass du dich an die Autoren des
Lies dir das Dokument gründlich durch, bevor du eine große Anzahl von Kopien verteilst, um
Gib ihnen die Gelegenheit, dir eine aktualisierte Version des
Dokument.
4. ÄNDERUNGEN
Du darfst eine modifizierte Version des Dokuments unter folgenden Bedingungen kopieren und verbreiten:
die Bedingungen der Abschnitte 2 und 3 oben, vorausgesetzt, du verzichtest auf
die modifizierte Version unter genau dieser Lizenz, zusammen mit der modifizierten
Die Version, die die Rolle des Dokuments übernimmt und somit die Verbreitung erlaubt
sowie die Weitergabe der modifizierten Version an jeden, der eine Kopie besitzt
davon. Außerdem musst du in der modifizierten Version Folgendes tun:
A. Verwende auf der Titelseite (und gegebenenfalls auf den Umschlagseiten) einen eindeutigen Titel
von dem des Dokuments und von denen früherer Versionen
(die, falls vorhanden, im Abschnitt „Verlauf“ aufgeführt sein sollten
(des Dokuments). Du kannst denselben Titel wie bei einer früheren Version verwenden
sofern der ursprüngliche Herausgeber dieser Version seine Zustimmung erteilt.
B. Führe auf der Titelseite eine oder mehrere Personen oder Organisationen als Autoren auf
verantwortlich für die Urheberschaft der Änderungen in der Modified
Version, zusammen mit mindestens fünf der Hauptautoren der
Dokument (alle Hauptautoren, falls es weniger als fünf sind),
es sei denn, sie befreien dich von dieser Verpflichtung.
C. Gib auf der Titelseite den Namen des Herausgebers der
Modifizierte Version, als Herausgeber.
D. Behalte alle Urheberrechtshinweise des Dokuments bei.
E. Füge einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk für deine Änderungen hinzu
neben den anderen Urheberrechtshinweisen.
F. Füge direkt nach den Urheberrechtshinweisen einen Lizenzhinweis ein
der Öffentlichkeit die Erlaubnis zu erteilen, die modifizierte Version unter der
Bedingungen dieser Lizenz, in der im nachstehenden Nachtrag dargestellten Form.
G. Behalte in diesem Lizenzhinweis die vollständigen Listen der unveränderlichen Abschnitte bei
sowie die in den Lizenzhinweisen des Dokuments angegebenen obligatorischen Begleittexte.
H. Füge eine unveränderte Kopie dieser Lizenz bei.
I. Behalte den Abschnitt mit dem Titel „Geschichte“ bei, behalte seinen Titel bei und füge hinzu
dazu einen Eintrag, der mindestens den Titel, das Erscheinungsjahr, die Autoren und
Herausgeber der modifizierten Fassung, wie auf der Titelseite angegeben. Wenn
Wenn das Dokument keinen Abschnitt mit dem Titel „Geschichte“ enthält, erstelle einen
mit Angabe von Titel, Erscheinungsjahr, Autoren und Verlag des Dokuments als
wie auf der Titelseite angegeben, füge dann einen Eintrag hinzu, der die modifizierte Version beschreibt
Die im vorigen Satz genannte Version.
J. Behalte den im Dokument angegebenen Netzwerkpfad bei, falls vorhanden, für
öffentlicher Zugang zu einer Kopie des Dokuments bei Transparent, und ebenso
die im Dokument angegebenen Netzwerkpfade für frühere Versionen
auf denen sie basieren. Diese können im Abschnitt „Verlauf“ abgelegt werden.
Du kannst den Netzwerkpfad für ein Werk weglassen, das unter
mindestens vier Jahre vor dem Dokument selbst, oder wenn das Original
der Herausgeber der betreffenden Version seine Zustimmung erteilt.
K. Für jeden Abschnitt mit dem Titel „Danksagungen“ oder „Widmungen“,
Behalte den Titel des Abschnitts bei und behalte im Abschnitt alles
Inhalt und Tonfall der einzelnen Danksagungen an die Mitwirkenden
und/oder die darin enthaltenen Widmungen.
L. Behalte alle invarianten Abschnitte des Dokuments bei,
unverändert im Text und in den Überschriften. Abschnittsnummern
oder Ähnliches wird nicht als Teil der Abschnittsüberschriften betrachtet.
M. Lösche jeden Abschnitt mit dem Titel „Empfehlungen“. Ein solcher Abschnitt
dürfen nicht in der modifizierten Version enthalten sein.
N. Benenne keinen bestehenden Abschnitt in „Empfehlungen“ um
oder mit dem Titel eines unveränderlichen Abschnitts in Konflikt zu stehen.
O. Behalte alle Gewährleistungsausschlüsse bei.
Wenn die überarbeitete Fassung neue Abschnitte im Vorspann enthält oder
Anhänge, die als Nebenabschnitte gelten und kein Material enthalten
aus dem Dokument kopiert, kannst du nach Belieben einige oder alle
diese Abschnitte als unveränderlich. Füge dazu ihre Titel zur
Liste der unveränderten Abschnitte im Lizenzhinweis der modifizierten Version.
Diese Überschriften müssen sich von allen anderen Abschnittsüberschriften unterscheiden.
Du kannst einen Abschnitt mit dem Titel „Empfehlungen“ hinzufügen, sofern er Folgendes enthält:
nichts als positive Rückmeldungen zu deiner modifizierten Version von verschiedenen
Parteien – zum Beispiel Aussagen zur Begutachtung durch Fachkollegen oder dass der Text
von einer Organisation als maßgebliche Definition eines
Standard.
Du kannst einen Textabschnitt mit bis zu fünf Wörtern als Titeltext hinzufügen und einen
ein Textabschnitt von bis zu 25 Wörtern als Text für die Rückseite, am Ende der Liste
der Titeltexte in der überarbeiteten Fassung. Nur eine Stelle aus
Der Text auf der Vorderseite und einer der Texte auf der Rückseite können von (oder
durch Vereinbarungen, die von) einer einzigen Stelle getroffen wurden. Wenn das Dokument bereits
enthält einen Covertext für dasselbe Cover, den du zuvor hinzugefügt hast, oder
aufgrund einer Vereinbarung, die von derselben Stelle getroffen wurde, in deren Auftrag du handelst,
Du darfst kein weiteres hinzufügen; aber du darfst das alte ersetzen, sofern ausdrücklich
die Genehmigung des früheren Herausgebers, der den alten hinzugefügt hat.
Die Urheber und Herausgeber des Dokuments gewähren durch diese Lizenz nicht
die Erlaubnis erteilen, ihre Namen für Werbezwecke zu verwenden oder um
bedeutet keine Billigung einer modifizierten Version.
5. DOKUMENTE ZUSAMMENFÜHREN
Du darfst das Dokument mit anderen Dokumenten kombinieren, die unter dieser Lizenz veröffentlicht wurden
Lizenz gemäß den in Abschnitt 4 oben festgelegten Bedingungen für modifizierte
Versionen, vorausgesetzt, du nimmst in die Kombination alle
Unveränderte Abschnitte aus allen Originaldokumenten, unverändert, und
Führe sie alle als unveränderliche Abschnitte deines Gesamtwerks in dessen
Lizenzhinweis und dass du alle darin enthaltenen Gewährleistungsausschlüsse beachtest.
Das Gesamtwerk muss nur eine Kopie dieser Lizenz enthalten, und
Mehrere identische invariante Abschnitte können durch einen einzigen ersetzt werden
Kopie. Wenn es mehrere unveränderliche Abschnitte mit demselben Namen gibt, aber
unterschiedliche Inhalte – achte darauf, dass der Titel jedes solchen Abschnitts einzigartig ist, indem du
und am Ende in Klammern den Namen des Originals hinzuzufügen
Autor oder Herausgeber dieses Abschnitts, sofern bekannt, andernfalls eine eindeutige Nummer.
Nimm die gleiche Anpassung auch bei den Abschnittsüberschriften in der Liste der
Unveränderliche Abschnitte im Lizenzhinweis des zusammengesetzten Werks.
In der Zusammenstellung musst du alle Abschnitte mit dem Titel „Geschichte“ einbeziehen
in den verschiedenen Originaldokumenten, die einen Abschnitt mit dem Titel
„Geschichte“; füge ebenfalls alle Abschnitte mit dem Titel „Danksagungen“ ein,
sowie alle Abschnitte mit dem Titel „Widmungen“. Du musst alle Abschnitte löschen
Mit dem Titel „Empfehlungen“.
6. DOKUMENTSAMMLUNGEN
Du kannst eine Sammlung erstellen, die aus dem Dokument und anderen
unter dieser Lizenz veröffentlichte Dokumente und ersetze die einzelnen
Kopien dieser Lizenz in den verschiedenen Dokumenten mit nur einer einzigen Kopie
das in der Sammlung enthalten ist, vorausgesetzt, du hältst dich an die Regeln
dieser Lizenz zur wortgetreuen Vervielfältigung jedes einzelnen Dokuments in allen
in anderer Hinsicht.
Du kannst ein einzelnes Dokument aus einer solchen Sammlung extrahieren, und
es unter dieser Lizenz einzeln weitergeben, vorausgesetzt, du fügst einen
Füge eine Kopie dieser Lizenz in das extrahierte Dokument ein und befolge diese
Lizenz in allen anderen Punkten bezüglich der wortgetreuen Vervielfältigung davon
Dokument.
7. ZUSAMMENFASSUNG MIT UNABHÄNGIGEN WERKEN
Eine Zusammenstellung des Dokuments oder seiner Derivate mit anderen separaten
und eigenständige Dokumente oder Werke, in oder auf einem Band eines Archivs oder
Verbreitungsmedium wird als „Aggregat“ bezeichnet, wenn das Urheberrecht
Das Ergebnis der Zusammenstellung wird nicht dazu verwendet, die gesetzlichen Rechte einzuschränken
der Nutzer der Sammlung über das hinaus, was die einzelnen Werke zulassen.
Wenn das Dokument in einem Sammelwerk enthalten ist, gilt diese Lizenz nicht
gilt für die übrigen Werke insgesamt, die selbst nicht
Abgeleitete Werke des Dokuments.
Wenn die Anforderung bezüglich des Umschlagtextes aus Abschnitt 3 auf diese zutrifft
Kopien des Dokuments, und wenn das Dokument weniger als die Hälfte von
Im gesamten Dokument können die Titeltexte an folgender Stelle platziert werden:
die das Dokument innerhalb des Gesamtbestands umfassen, oder die
das elektronische Äquivalent von Deckblättern, wenn das Dokument in elektronischer Form vorliegt.
Andernfalls müssen sie auf gedruckten Umschlägen erscheinen, die das Ganze einrahmen
insgesamt.
8. ÜBERSETZUNG
Übersetzen wird als eine Art der Bearbeitung angesehen, daher kannst du
Übersetzungen des Dokuments gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 4 zu verbreiten.
Das Ersetzen von invarianten Abschnitten durch Übersetzungen erfordert besondere
die Genehmigung der Urheberrechtsinhaber, aber du darfst
Übersetzungen einiger oder aller invarianten Abschnitte zusätzlich zu den
Originalversionen dieser invarianten Abschnitte. Du kannst einen
Übersetzung dieser Lizenz sowie aller Lizenzhinweise in der
Dokument sowie etwaige Gewährleistungsausschlüsse, vorausgesetzt, du fügst außerdem
die englische Originalfassung dieser Lizenz und die Originalfassungen
dieser Hinweise und Haftungsausschlüsse. Bei Uneinigkeit zwischen
die Übersetzung und die Originalfassung dieser Lizenz oder eines Hinweises
Im Falle von Abweichungen oder Unstimmigkeiten ist die Originalversion maßgebend.
Wenn ein Abschnitt im Dokument den Titel „Danksagungen“ trägt,
„Widmungen“ oder „Geschichte“, die Auflage (Abschnitt 4) zur Erhaltung
Der Titel (Abschnitt 1) erfordert in der Regel eine Änderung des eigentlichen
Titel.
9. KÜNDIGUNG
Du darfst das Dokument nicht kopieren, verändern, unterlizenzieren oder verbreiten
sofern in dieser Lizenz nicht ausdrücklich anders vorgesehen. Jeder Versuch
jeder andere Versuch, das Werk zu kopieren, zu verändern, unterzulizenzieren oder zu verbreiten, ist unzulässig, und
führt automatisch zum Erlöschen deiner Rechte aus dieser Lizenz.
Wenn du jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz unterlässt, dann gilt deine Lizenz
von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber wiederhergestellt wird (a) vorläufig,
es sei denn, der Urheberrechtsinhaber erklärt ausdrücklich und endgültig
beendet deine Lizenz und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber
dich nicht vor dem Verstoß auf angemessene Weise darüber informiert
60 Tage nach der Beendigung.
Außerdem ist deine Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber
wird dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber dich über die
Verstoß auf angemessene Weise, das ist das erste Mal, dass du
eine Mitteilung über einen Verstoß gegen diese Lizenz (für ein beliebiges Werk) von jenem
Urheberrechtsinhaber, und du behebst den Verstoß innerhalb von 30 Tagen nach
deinen Erhalt der Mitteilung.
Die Beendigung deiner Rechte gemäß diesem Abschnitt hat nicht zur Folge, dass
Lizenzen von Parteien, die von dir Kopien oder Rechte erhalten haben gemäß
diese Lizenz. Wenn deine Rechte gekündigt wurden und nicht dauerhaft
wiederhergestellt, der Erhalt einer Kopie eines Teils oder des gesamten Materials
Das gibt dir keinerlei Rechte, es zu nutzen.
10. ZUKÜNFTIGE ÄNDERUNGEN DIESER LIZENZ
Die Free Software Foundation kann neue, überarbeitete Versionen der
GNU Free Documentation License von Zeit zu Zeit. Solche neuen Versionen
wird im Grundgedanken der aktuellen Version ähneln, kann sich aber in
Details zur Lösung neuer Probleme oder Anliegen. Siehe
Jede Version der Lizenz erhält eine eindeutige Versionsnummer.
Wenn im Dokument angegeben ist, dass eine bestimmte nummerierte Version dieses
Wenn die Lizenz „oder eine spätere Version“ dafür gilt, hast du die Möglichkeit,
gemäß den Nutzungsbedingungen entweder dieser angegebenen Version oder
jeder späteren Version, die (nicht als Entwurf) von der
Free Software Foundation. Falls im Dokument keine Version angegeben ist
Nummer dieser Lizenz kannst du jede jemals veröffentlichte Version wählen (nicht
(als Entwurf) von der Free Software Foundation. Wenn das Dokument
legt fest, dass ein Proxy entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen dieses
Die Lizenz kann verwendet werden, sofern der Proxy öffentlich erklärt, dass er eine
Diese Version berechtigt dich dauerhaft dazu, diese Version für die
Dokument.
11. NEUZULASSUNG
„Massive Multiauthor Collaboration Site“ (oder „MMC-Site“) bezeichnet jede
Ein Webserver, der urheberrechtsfähige Werke veröffentlicht und außerdem
bietet jedem die Möglichkeit, diese Werke zu bearbeiten. A
Ein öffentliches Wiki, das jeder bearbeiten kann, ist ein Beispiel für einen solchen Server. Ein
„Massive Multiauthor Collaboration“ (oder „MMC“) auf der Website
bezeichnet alle urheberrechtsfähigen Werke, die auf diese Weise auf der MMC-Website veröffentlicht wurden.
„CC-BY-SA“ steht für Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0
Lizenz veröffentlicht von der Creative Commons Corporation, einer gemeinnützigen Organisation
Unternehmen mit Hauptgeschäftssitz in San Francisco,
Kalifornien sowie zukünftige Copyleft-Versionen dieser Lizenz
veröffentlicht von derselben Organisation.
„Einbinden“ bedeutet, ein Dokument ganz oder teilweise zu veröffentlichen oder erneut zu veröffentlichen
als Teil eines anderen Dokuments.
Ein MMC ist „zur Verlängerung der Lizenz berechtigt“, wenn es gemäß dieser
Lizenz, und wenn alle Werke, die erstmals unter dieser Lizenz veröffentlicht wurden
an einem anderen Ort als diesem MMC und anschließend ganz oder teilweise
teilweise in die MMC aufgenommen wurde, (1) keine Decktexte oder unveränderliche Abschnitte enthielt und
(2) wurden somit vor dem 1. November 2008 gegründet.
Der Betreiber einer MMC-Website darf eine auf der Website enthaltene MMC erneut veröffentlichen
unter CC-BY-SA auf derselben Website zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem 1. August 2009,
vorausgesetzt, die MMC hat Anspruch auf eine erneute Lizenzierung.
NACHTRAG: So verwendest du diese Lizenz für deine Dokumente
Um diese Lizenz in einem von dir verfassten Dokument zu verwenden, füge eine Kopie von
die Lizenz in das Dokument einfügen und den folgenden Copyright-Vermerk einfügen sowie
Lizenzhinweise direkt nach der Titelseite:
Copyright (c) JAHR DEIN NAME.
Es ist gestattet, dieses Dokument zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu ändern
gemäß den Bestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.3
oder jede spätere Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde;
ohne unveränderliche Abschnitte, ohne Texte auf der Vorderseite und ohne Texte auf der Rückseite.
Eine Kopie der Lizenz findest du im Abschnitt „GNU“
„Freie Dokumentationslizenz“.
Wenn du „Invariant Sections“, „Front-Cover Texts“ und „Back-Cover Texts“ hast,
Ersetze die Zeile „with...Texts.“ durch Folgendes:
wobei die invarianten Abschnitte LISTE DER TITEL lauten, wobei die
Die Texte auf der Vorderseite sind LIST, und die Texte auf der Rückseite sind LIST.
Wenn du „Invariant Sections“ ohne Cover-Texte hast oder etwas anderes
Kombination der drei, füge diese beiden Alternativen so zusammen, dass sie zu dem
Situation.
Wenn dein Dokument aussagekräftige Beispiele für Programmcode enthält,
Wir empfehlen, diese Beispiele parallel unter einer Lizenz deiner Wahl zu veröffentlichen
eine freie Softwarelizenz, wie zum Beispiel die GNU General Public License,
um ihre Verwendung in freier Software zu ermöglichen.
Paketliste und Lizenzdetails
alsa-Lib
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2 und der LGPLv2.
Socket-Hilfsroutinen
Copyright (c) 2003 by Abramo Bagnara <abramo@alsa-project.org>
Diese Bibliothek ist freie Software; du darfst sie weitergeben und/oder verändern
es unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License als
veröffentlicht von der Free Software Foundation; entweder Version 2.1 der
die Lizenz oder (nach deiner Wahl) eine spätere Version.
Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich ist,
aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; nicht einmal die stillschweigende Gewährleistung für
MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die
GNU Lesser General Public License für weitere Details.
Du solltest eine Kopie der GNU Lesser General Public
Lizenz zusammen mit dieser Bibliothek; falls nicht, wende dich bitte an die Free Software
Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
Alsa-Status
Copyright Matthias Hentges <devel@hentges.net> (c) 2007
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt
dieser Software und der dazugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“), um
in der Software ohne Einschränkungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte
zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen
Kopien der Software anzufertigen und Personen, denen die Software
dazu befugt, unter folgenden Bedingungen:
Der obenstehende Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen enthalten sein in
alle Kopien oder wesentliche Teile der Software.
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
GEBRÄUCHLICHKEIT UND RECHTSVERLETZUNGSFREIHEIT. IN KEINEM FALL HAFTET DER
AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTEN FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGES
HAFTUNG, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH ERGIBT AUS,
AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT
DIE SOFTWARE.
Alsa-Utils
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
Steuerprogramm für die Advanced Linux Sound Architecture – Unterstützungsroutinen
Copyright (c) by Jaroslav Kysela <perex@perex.cz>
Dieses Programm ist freie Software; du darfst es weitergeben und/oder verändern
es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie veröffentlicht von
die Free Software Foundation; entweder Version 2 der Lizenz oder
(nach deiner Wahl) jede spätere Version.
Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich ist,
aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; nicht einmal die stillschweigende Gewährleistung für
MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die
GNU General Public License für weitere Details.
Du solltest eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben
zusammen mit diesem Programm; falls nicht, schreib an die Free Software
Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
attr
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2 und der LGPLv2.1.
Copyright (c) 2000–2002, 2004 Silicon Graphics, Inc.
Alle Rechte vorbehalten.
Dieses Programm ist freie Software: Du darfst es weitergeben und/oder verändern
gemäß den Bestimmungen der GNU General Public License, veröffentlicht von
die Free Software Foundation, entweder Version 2 der Lizenz oder
(nach deiner Wahl) jede spätere Version.
Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich ist,
aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; nicht einmal die stillschweigende Gewährleistung für
MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die
GNU General Public License für weitere Details.
Du solltest eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben
along with this program. If not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.
Avahi
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2 und der LGPLv2.1.
avahi ist freie Software; du darfst sie weitergeben und/oder verändern
gemäß den Bestimmungen der GNU Lesser General Public License als
veröffentlicht von der Free Software Foundation; entweder Version 2.1 der
Lizenz oder (nach deiner Wahl) jede spätere Version.
avahi wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich ist, jedoch OHNE
JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; auch ohne die stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit
oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU Lesser General
Öffentliche Lizenz für weitere Details.
Du solltest eine Kopie der GNU Lesser General Public
Lizenz zusammen mit Avahi; falls nicht, wende dich an die Free Software
Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA.
Basisdateien
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
base-passwd
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
bluez5
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2 und der LGPLv2.1.
BlueZ – Bluetooth-Protokollstack für Linux
Copyright (C) 2000–2001 Qualcomm Incorporated
Copyright (C) 2002-2003 Maxim Krasnyansky <maxk@qualcomm.com>
Copyright (C) 2002-2010 Marcel Holtmann <marcel@holtmann.org>
Dieses Programm ist freie Software; du darfst es weitergeben und/oder verändern
es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie veröffentlicht von
die Free Software Foundation; entweder Version 2 der Lizenz oder
(nach deiner Wahl) jede spätere Version.
Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich ist,
aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; nicht einmal die stillschweigende Gewährleistung für
MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die
GNU General Public License für weitere Details.
Du solltest eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben
zusammen mit diesem Programm; falls nicht, schreib an die Free Software
Foundation, Inc., Franklin Street 51, 5. Stock, Boston, MA 02110-1301, USA
Busybox
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
--- Ein Hinweis zu den GPL-Versionen
BusyBox wird unter Version 2 der General Public License vertrieben (im Lieferumfang enthalten
(vollständig unten). Version 2 ist die einzige Version dieser Lizenz, die
Diese Version von BusyBox (oder davon abgeleitete modifizierte Versionen) kann
unter der folgenden Lizenz vertrieben.
Teile dieser Software unterliegen der unten aufgeführten bzip2-Lizenz.
bzip2
Dieses Programm, „bzip2“, die dazugehörige Bibliothek „libbzip2“ und alle
Die Dokumentation unterliegt dem Copyright (C) 1996–2010 Julian R. Seward. Alle
Alle Rechte vorbehalten.
Weitergabe und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne
Änderungen sind zulässig, sofern die folgenden Bedingungen
erfüllt sind:
1. Bei der Weitergabe des Quellcodes muss das oben genannte Urheberrecht beibehalten werden
Bitte beachte diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss.
2. Die Herkunft dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; du musst
Behauptet nicht, dass du die ursprüngliche Software geschrieben hast. Wenn du diese
Software in einem Produkt, eine Danksagung im Produkt
Eine Dokumentation wäre schön, ist aber nicht zwingend erforderlich.
3. Geänderte Quelltextversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und müssen
nicht fälschlicherweise als Originalsoftware ausgegeben werden.
4. Der Name des Autors darf nicht dazu verwendet werden, für etwas zu werben oder etwas zu unterstützen
Produkte, die auf dieser Software basieren, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche
Erlaubnis.
DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE
ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE
GEWÄHRLEISTUNG FÜR MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
WERDEN AUSGESCHLOSSEN. DER AUTOR HAFTET IN KEINEM FALL FÜR
DIREKTE, INDIREKTE, NEBEN-, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN
SCHADENSERSATZ (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG EINES ERSATZPRODUKTS
Waren oder Dienstleistungen; Nutzungsausfall, Datenverlust oder entgangener Gewinn; oder geschäftliche Einbußen
(UNTERBRECHUNG) UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND UNGEACHTET DER HAFTUNGSGRUNDLAGE,
OB AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER DELIKT (EINSCHLIESSLICH
(OB AUS FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER
SOFTWARE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Julian Seward, jseward@bzip.org
bzip2/libbzip2 Version 1.0.6 vom 6. September 2010
ca-Zertifikate
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2 und der MPLv2.
Dateien: debian/*
Beispiele/*
Makefile
mozilla/*
sbin/*
Copyright: 2003 Fumitoshi UKAI <ukai@debian.or.jp>
2009 Philipp Kern <pkern@debian.org>
2011 Michael Shuler <michael@pbandjelly.org>
Verschiedene Debian-Mitwirkende
Lizenz: GPL-2+
Dateien: mozilla/certdata.txt
mozilla/nssckbi.h
Copyright: Mozilla-Mitwirkende
Anmerkung: Urheberrecht: 1994–2000 Netscape Communications Corporation
(certdata.txt <= CVS Revision: 1.82)
NSS enthält keine expliziten Urheberrechtshinweise mehr. Der Upstream gibt an,
dass „Mozilla Contributors“ eine angemessene Quellenangabe für das
Erforderliches Feld „Copyright“ im maschinenlesbaren Format von Debian.
https://bugzilla.mozilla.org/show_bug.cgi?id=850003
Lizenz: MPL-2.0
c-ares
Copyright 1998 Massachusetts Institute of Technology.
Copyright (C) 2007–2013 Daniel Stenberg
Die Erlaubnis, dies zu nutzen, zu kopieren, zu ändern und zu verbreiten
die Software und ihre Dokumentation für jeden beliebigen Zweck und ohne
Die Gebühr wird hiermit gewährt, vorausgesetzt, dass das oben genannte Urheberrecht
Dieser Hinweis muss in allen Exemplaren erscheinen, und dass sowohl dieses Urheberrecht
Dieser Hinweis und diese Genehmigungserklärung erscheinen in den Begleitunterlagen
Dokumentation, und dass der Name des M.I.T. nicht verwendet wird in
Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Vertrieb des
Software ohne ausdrückliche, vorherige schriftliche Genehmigung.
Das M.I.T. gibt keine Zusicherungen hinsichtlich der Eignung von
diese Software für beliebige Zwecke. Sie wird „wie besehen“ bereitgestellt
ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung.
crda
Copyright (c) 2008, Luis R. Rodriguez <mcgrof@gmail.com>
Copyright (c) 2008, Johannes Berg <johannes@sipsolutions.net>
Copyright (c) 2008, Michael Green <Michael.Green@Atheros.com>
Die Erlaubnis, diese Software für beliebige Zwecke zu nutzen, zu kopieren, zu ändern und/oder zu verbreiten
Die Genehmigung für diesen Zweck, ob gegen Gebühr oder kostenlos, wird hiermit erteilt, vorausgesetzt, dass das oben Genannte
Der Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in allen Kopien enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND DER AUTOR SCHLIESST JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AUS
IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN
MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. DER AUTOR HAFTET IN KEINEM FALL FÜR
JEGLICHE BESONDEREN, DIREKTEN, INDIREKTEN ODER FOLGESCHÄDEN ODER JEGLICHE SCHÄDEN
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN WIR FÜR SCHÄDEN, DIE AUS NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER ENTGANGENEM GEWINN ENTSTEHEN, SEI ES IN EINER
Klagen aus Vertrag, Fahrlässigkeit oder sonstigen deliktischen Handlungen, die sich ergeben aus
ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE.
curl
Copyright (c) 1996 - 2016, Daniel Stenberg, <daniel@haxx.se>, and many
Mitwirkende findest du in der Datei „THANKS“.
Alle Rechte vorbehalten.
Die Erlaubnis, diese Software für beliebige Zwecke zu nutzen, zu kopieren, zu ändern und zu verbreiten
wird hiermit entgeltlich oder unentgeltlich gewährt, vorausgesetzt, dass das oben genannte Urheberrecht
Dieser Hinweis und diese Genehmigungserklärung müssen in allen Exemplaren enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
GEeignetheit für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter. IN
IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE,
SCHADENSERSATZ ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, DELIKT ODER
SONSTIGE, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ERGEBEN, DARAUS ENTSTEHEN ODER DAMIT IN VERBINDUNG STEHEN
ODER ANDERE GESCHÄFTE MIT DER SOFTWARE.
Sofern in diesem Hinweis nichts anderes angegeben ist, darf der Name eines Urheberrechtsinhabers nicht
in der Werbung oder anderweitig zur Förderung des Verkaufs, der Nutzung oder anderer Geschäfte verwendet werden
in dieser Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers.
dbus
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
D-Bus wird dir unter der von dir gewählten Academic Free-Lizenz zur Verfügung gestellt
Lizenzversion 2.1 oder die GNU General Public License Version 2
(oder, wenn du möchtest, eine spätere Version).
Beide Lizenzen sind hier enthalten. Einige der eigenständigen Binärdateien sind
ausschließlich unter der GPL; insbesondere, aber nicht beschränkt auf,
tools/dbus-cleanup-sockets.c und test/decode-gcov.c. Jeder Quellcode
Die Datei ist mit den entsprechenden Copyright-Angaben versehen – falls du eine
Wenn du eine Datei findest, die nicht gekennzeichnet ist, mach uns bitte darauf aufmerksam.
devmem2
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
devmem2.c: Einfaches Programm zum Lesen und Schreiben an beliebigen Stellen im Speicher.
Copyright (C) 2000, Jan-Derk Bakker (jdb@lartmaker.nl)
Diese Software wurde für die LART-Rechnerplatine entwickelt
(http://www.lart.tudelft.nl/). Das Projekt wurde gesponsert von
Mobile MultiMedia Communications (http://www.mmc.tudelft.nl/)
und Ubiquitous Communications (http://www.ubicom.tudelft.nl/)
Projekte.
Dieses Programm ist freie Software; du darfst es weitergeben und/oder verändern
es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie veröffentlicht von
die Free Software Foundation; entweder Version 2 der Lizenz oder
(nach deiner Wahl) jede spätere Version.
Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich ist,
aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; nicht einmal die stillschweigende Gewährleistung für
MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die
GNU General Public License für weitere Details.
Du solltest eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben
zusammen mit diesem Programm; falls nicht, schreib an die Free Software
Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
dleyna-connector-dbus
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.1.
dleyna-core
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.1.
dleyna-server
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.1.
eudev
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
Auswanderer
Copyright (c) 1998, 1999, 2000 Thai Open Source Software Center Ltd
und Clark Cooper
Copyright (c) 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 Expat-Betreiber.
Hiermit wird jeder Person, die
eine Kopie dieser Software und der dazugehörigen Dokumentationsdateien (die
„Software“), mit der Software uneingeschränkt zu handeln, einschließlich
unter anderem das Recht, das Werk zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen,
Kopien der Software zu verbreiten, unterzulizenzieren und/oder zu verkaufen sowie
den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich
die folgenden Bedingungen:
Der obenstehende Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen enthalten sein
in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software.
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG,
AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR
MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.
IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR
ANSPRÜCHE, SCHADENSERSATZ ODER SONSTIGE HAFTUNG, OB AUS VERTRAG,
ob aus unerlaubter Handlung oder anderweitig, die sich aus, aufgrund von oder im Zusammenhang mit dem
SOFTWARE ODER DIE NUTZUNG ODER SONSTIGE HANDLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE.
Flac
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GFDLv1.2, der GPLv2 und der LGPLv2.1.
FLAC – Free Lossless Audio Codec
Copyright (C) 2001–2009 Josh Coalson
Copyright (C) 2011–2014 Xiph.Org Foundation
Diese Datei ist Teil des FLAC-Projekts. FLAC besteht aus mehreren
Komponenten, die unter verschiedenen Lizenzen vertrieben werden. Die Codec-Bibliotheken
werden unter der BSD-ähnlichen Lizenz von Xiph.Org vertrieben (siehe die Datei
COPYING.Xiph in dieser Distribution). Alle anderen Programme, Bibliotheken und
Die Plugins werden unter der GPL vertrieben (siehe GPLv2-Lizenz). Die Dokumentation
wird unter der GNU FDL vertrieben (siehe FDLv1.2-Lizenz). Jede Datei im
Die FLAC-Distribution enthält ganz oben die Bedingungen, unter denen sie
verteilt.
Da diese bestimmte Datei für alle Komponenten von FLAC relevant ist,
Es darf unter der Xiph.Org-Lizenz verbreitet werden, die die geringste
strenger als die oben genannten. Siehe die Datei „Xiph.org-Lizenz“ in diesem
Vertrieb.
Xiph.Org-Lizenz:
Copyright (C) 2000–2009 Josh Coalson
Copyright (C) 2011–2014 Xiph.Org Foundation
Weitergabe und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne
Änderungen sind zulässig, sofern die folgenden Bedingungen
erfüllt sind:
- Bei der Weitergabe des Quellcodes muss das oben genannte Urheberrecht beibehalten werden
Bitte beachte diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss.
- Bei der Weitergabe in binärer Form muss der oben genannte Urheberrechtsvermerk wiedergegeben werden
Bitte beachte diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss im
die Dokumentation und/oder andere Materialien, die mit der Distribution bereitgestellt werden.
- Weder der Name der Xiph.org Foundation noch die Namen ihrer
Beiträge können dazu verwendet werden, Produkte zu empfehlen oder zu bewerben, die auf
diese Software ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN BEREITGESTELLT
„WIE BESEHEN“ UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT
BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR
JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WIRD AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTET DIE STIFTUNG ODER
Die Mitwirkenden haften nicht für direkte, indirekte, zufällige, besondere,
Exemplarische oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf,
BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER
GEWINNE; ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG) UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND UNGEACHTET DER RECHTSGRUNDLAGE
HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH
(OB AUS FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER
SOFTWARE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Freertos
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
Sicherung
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2 und der LGPLv2.
gcc-runtime
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv3.
Ausnahme in der GCC-Laufzeitbibliothek
Version 3.1, 31. März 2009
Copyright (C) 2009 Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/>
Jeder darf wörtliche Kopien davon anfertigen und verbreiten
Lizenzdokument, aber es darf nicht geändert werden.
Diese GCC-Laufzeitbibliotheksausnahme („Ausnahme“) ist eine zusätzliche
Genehmigung gemäß Abschnitt 7 der GNU General Public License, Version
3 („GPLv3“). Sie gilt für eine bestimmte Datei (die „Laufzeitbibliothek“), die
enthält einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers der Datei, in dem es heißt, dass
Die Datei unterliegt der GPLv3 zusammen mit dieser Ausnahme.
Wenn du ein Programm mit GCC kompilierst, kann GCC Teile von
bestimmte GCC-Header-Dateien und Laufzeitbibliotheken mit dem kompilierten
Programm. Der Zweck dieser Ausnahme besteht darin, die Kompilierung von
Nicht-GPL-Programme (einschließlich proprietärer Programme), um auf diese Weise die
Header-Dateien und Laufzeitbibliotheken, die unter diese Ausnahme fallen.
0. Begriffsbestimmungen.
Eine Datei ist ein „unabhängiges Modul“, wenn sie entweder die Laufzeitumgebung benötigt
Bibliothek, die nach einem Kompilierungsprozess ausgeführt wird, oder nutzt eine
Schnittstelle, die von der Laufzeitbibliothek bereitgestellt wird, basiert aber ansonsten nicht darauf
in der Laufzeitbibliothek.
„GCC“ bezeichnet eine Version der GNU Compiler Collection, mit oder ohne
Änderungen, die der Version 3 (oder einer angegebenen späteren Version) von
die GNU General Public License (GPL) mit der Option, beliebige
spätere Versionen, die von der FSF veröffentlicht wurden.
„GPL-kompatible Software“ ist Software, deren Verbreitungsbedingungen,
Eine Anpassung und Nutzung würde eine Kombination mit GCC gemäß
die Lizenz von GCC.
„Zielcode“ bezeichnet die Ausgabe eines beliebigen Compilers für eine reale oder virtuelle
Zielprozessorarchitektur, in ausführbarer Form oder geeignet für
Eingabe für einen Assembler, Loader, Linker und/oder zur Ausführung
Phase. Ungeachtet dessen enthält der Zielcode keinerlei Daten in
Format, das als Zwischenrepräsentation des Compilers verwendet wird, oder das
zur Erstellung einer Compiler-Zwischenrepräsentation.
Der „Kompilierungsprozess“ wandelt Code um, der vollständig in
Sprachen, die nicht als Zwischensprachen konzipiert sind, sondern für von Menschen geschriebenen Code, und/oder in
Byte-Code der Java Virtual Machine in Zielcode. So zum Beispiel
Der Einsatz von Quellcode-Generatoren und Präprozessoren muss nicht berücksichtigt werden
Teil des Kompilierungsprozesses, da der Kompilierungsprozess
so verstanden, dass es mit der Leistung der Generatoren beginnt, oder
Präprozessoren.
Ein Kompilierungsprozess gilt als „zulässig“, wenn er mit GCC durchgeführt wird, entweder allein oder
mit anderer GPL-kompatibler Software oder wenn dies ohne Verwendung von
Arbeiten, die auf GCC basieren. Zum Beispiel die Verwendung von Software, die nicht mit der GPL kompatibel ist, um
Die Optimierung beliebiger GCC-Zwischenrepräsentationen würde nicht als
Verfahren zur Ermittlung der Anspruchsberechtigten.
1. Erteilung einer zusätzlichen Genehmigung.
Du hast die Erlaubnis, ein Werk aus Zielcode zu verbreiten, das aus
die Laufzeitbibliothek mit eigenständigen Modulen kombinieren, auch wenn solche
die Weitergabe würde andernfalls gegen die Bestimmungen der GPLv3 verstoßen, vorausgesetzt, dass
Der gesamte Zielcode wurde durch zulässige Kompilierungsprozesse generiert. Du
kannst du diese Kombination dann zu den von dir gewählten Bedingungen weitergeben,
im Einklang mit der Lizenzierung der unabhängigen Module.
2. Keine Aufweichung des GCC-Copylefts.
Die Verfügbarkeit dieser Ausnahme bedeutet nicht, dass generell
die Annahme, dass Software von Drittanbietern vom Copyleft nicht betroffen ist
Anforderungen der GCC-Lizenz.
glib-2.0
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.
Dieses Werk darf ganz oder teilweise vervielfältigt und verbreitet werden, in
auf jedem beliebigen Medium, ob physisch oder elektronisch, solange dieses Urheberrecht
Dieser Hinweis muss auf allen Kopien unverändert erhalten bleiben. Kommerziell
Die Weitergabe ist erlaubt und erwünscht, aber du darfst nicht
ganz oder teilweise unter restriktiveren Bedingungen weiterverbreiten als
unter denen du sie erhalten hast. Wenn du eine modifizierte oder
Wenn du eine übersetzte Version dieses Werks erstellen möchtest, musst du auch den Quellcode
die überarbeitete oder übersetzte Fassung, die in elektronischer Form verfügbar ist
kostenlos. Allerdings gilt die bloße Zusammenstellung als Teil eines größeren Werks
gilt in diesem Zusammenhang nicht als Änderung.
Alle Code-Beispiele in dieser Arbeit sind gemeinfrei,
und darf ohne Einschränkungen genutzt, verändert und weitergegeben werden.
Da dieses Werk kostenlos lizenziert ist, gibt es keine
GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE LEISTUNG, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST.
SOFERN NICHT ANDERS SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, SIND DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER
DIE ANDEREN PARTEIEN STELLEN DAS WERK „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG
JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE
STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
ZWECK. SOLLTE SICH DIE ARBEIT ALS MANGELHAFT ERWEISEN, ÜBERNIMMST DU
DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN REPARATUREN ODER BEHEBUNGEN.
IN KEINEM FALL, SOFERN DIES NICHT DURCH GELTENDES RECHT VORGESCHRIEBEN ODER IN
SCHREIBEN AN EINEN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE ÄNDERUNGEN VORNEHMEN KÖNNTE
UND/ODER DAS WERK WIE OBEN GENANNT WEITERVERBREITEN, HAFTEN WIR DIR GEGENÜBER
FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLER ALLGEMEINEN, BESONDEREN, NEBEN- ODER
FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER
GILT, AUCH WENN DIESER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE
MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN.
GMODULE – GLIB-Wrapper-Code zum dynamischen Laden von Modulen
Copyright (C) 1998 Tim Janik
GLIB – Bibliothek mit nützlichen Routinen für die C-Programmierung
Copyright (C) 1995–1997 Peter Mattis, Spencer Kimball und Josh MacDonald
Diese Bibliothek ist freie Software; du darfst sie weitergeben und/oder
es gemäß den Bedingungen der GNU Lesser General Public
Lizenz in der von der Free Software Foundation veröffentlichten Fassung; entweder
Version 2 der Lizenz oder (nach deiner Wahl) jede spätere Version.
Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verbreitet, dass sie nützlich sein wird,
aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; nicht einmal die stillschweigende Gewährleistung für
MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU
Weitere Informationen findest du in der Lesser General Public License.
Du solltest eine Kopie der GNU Lesser General Public
License along with this library; if not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.
Überarbeitet vom GLib-Team und anderen 1997–2000. Siehe die AUTOREN
Hier findest du eine Liste der Mitglieder des GLib-Teams. Siehe das ChangeLog
Dateien mit einer Liste der Änderungen. Diese Dateien werden zusammen mit
GLib unter ftp://ftp.gtk.org/pub/gtk/.
Perl-kompatible reguläre Ausdrücke
Dies ist die öffentliche Header-Datei für die PCRE-Bibliothek, die mit #include eingebunden werden soll
Anwendungen, die die PCRE-Funktionen aufrufen.
Copyright (c) 1997–2012 Universität Cambridge
Weitergabe und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne
Änderungen sind zulässig, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
* Bei der Weitergabe des Quellcodes muss der oben genannte Copyright-Vermerk beibehalten werden,
diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss.
* Bei der Weitergabe in binärer Form muss der oben genannte Copyright-Vermerk wiedergegeben werden
Bitte beachte diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss im
die Dokumentation und/oder andere Materialien, die mit der Distribution bereitgestellt werden.
* Weder der Name der Universität Cambridge noch die Namen ihrer
Beiträge können dazu verwendet werden, Produkte zu empfehlen oder zu bewerben, die auf
diese Software ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT
SOWIE ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE
STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN
HAFTET FÜR DIREKTE, INDIREKTE, NEBEN-, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER
FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON
ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER ENTGANGENER GEWINN; ODER GESCHÄFTSVERLUST
(UNTERBRECHUNG) UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND UNGEACHTET DER HAFTUNGSGRUNDLAGE, OB NUN
VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER DELIKT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG)
DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE
MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN.
glibc
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2 und der LGPLv2.1.
Copyright 1992, 1993, 1994, 1997 Henry Spencer. Alle Rechte vorbehalten.
Diese Software unterliegt keiner Lizenz der American Telephone
und der Telegraph Company oder der Regents der University of California.
Jeder darf diese Software für beliebige Zwecke nutzen auf
jedes Computersystem sowie es zu verändern und weiterzuverbreiten, vorbehaltlich
mit folgenden Einschränkungen:
1. Der Autor haftet nicht für die Folgen der Nutzung dieser
Software, egal wie schlecht sie auch sein mag, selbst wenn die Probleme auf Mängel in ihr zurückzuführen sind.
2. Die Herkunft dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden, weder durch
durch eine ausdrückliche Behauptung oder durch Unterlassung. Da nur wenige Nutzer die Quellen überhaupt lesen,
Die Quellenangaben müssen in der Dokumentation aufgeführt werden.
3. Geänderte Versionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht
als Originalsoftware ausgegeben. Da nur wenige Nutzer
Wenn du Quellen verwendest, müssen diese in der Dokumentation angegeben werden.
4. Dieser Hinweis darf nicht entfernt oder verändert werden.
This file contains the copying permission notices for various files in the GNU C Library distribution that have copyright owners other than the Free Software Foundation. These notices all require that a copy of the notice be included in the accompanying documentation and be distributed with binary distributions of the code, so be sure to include this file along with any binary distributions derived from the GNU C Library. All code incorporated from 4.4 BSD is distributed under the following license: Copyright (C) 1991 Regents of the University of California. All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. [This condition was removed.] 4. Neither the name of the University nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE REGENTS AND CONTRIBUTORS ``AS IS'' AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE REGENTS OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. The DNS resolver code, taken from BIND 4.9.5, is copyrighted by UC Berkeley, by Digital Equipment Corporation and by Internet Software Consortium. The DEC portions are under the following license: Portions Copyright (C) 1993 by Digital Equipment Corporation. Permission to use, copy, modify, and distribute this software for any purpose with or without fee is hereby granted, provided that the above copyright notice and this permission notice appear in all copies, and that the name of Digital Equipment Corporation not be used in advertising or publicity pertaining to distribution of the document or software without specific, written prior permission. THE SOFTWARE IS PROVIDED ``AS IS'' AND DIGITAL EQUIPMENT CORP. DISCLAIMS ALL WARRANTIES WITH REGARD TO THIS SOFTWARE, INCLUDING ALL IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS. IN NO EVENT SHALL DIGITAL EQUIPMENT CORPORATION BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, DIRECT, INDIRECT, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES OR ANY DAMAGES WHATSOEVER RESULTING FROM LOSS OF USE, DATA OR PROFITS, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, NEGLIGENCE OR OTHER TORTIOUS ACTION, ARISING OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE USE OR PERFORMANCE OF THIS SOFTWARE. The ISC portions are under the following license: Portions Copyright (c) 1996-1999 by Internet Software Consortium. Permission to use, copy, modify, and distribute this software for any purpose with or without fee is hereby granted, provided that the above copyright notice and this permission notice appear in all copies. THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS" AND INTERNET SOFTWARE CONSORTIUM DISCLAIMS ALL WARRANTIES WITH REGARD TO THIS SOFTWARE INCLUDING ALL IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS. IN NO EVENT SHALL INTERNET SOFTWARE CONSORTIUM BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, DIRECT, INDIRECT, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES OR ANY DAMAGES WHATSOEVER RESULTING FROM LOSS OF USE, DATA OR PROFITS, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, NEGLIGENCE OR OTHER TORTIOUS ACTION, ARISING OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE USE OR PERFORMANCE OF THIS SOFTWARE. The Sun RPC support (from rpcsrc-4.0) is covered by the following license: Copyright (c) 2010, Oracle America, Inc. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: * Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. * Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. * Neither the name of the "Oracle America, Inc." nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE COPYRIGHT HOLDER OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. The following CMU license covers some of the support code for Mach, derived from Mach 3.0: Mach Operating System Copyright (C) 1991,1990,1989 Carnegie Mellon University All Rights Reserved. Permission to use, copy, modify and distribute this software and its documentation is hereby granted, provided that both the copyright notice and this permission notice appear in all copies of the software, derivative works or modified versions, and any portions thereof, and that both notices appear in supporting documentation. CARNEGIE MELLON ALLOWS FREE USE OF THIS SOFTWARE IN ITS ``AS IS'' CONDITION. CARNEGIE MELLON DISCLAIMS ANY LIABILITY OF ANY KIND FOR ANY DAMAGES WHATSOEVER RESULTING FROM THE USE OF THIS SOFTWARE. Carnegie Mellon requests users of this software to return to Software Distribution Coordinator School of Computer Science Carnegie Mellon University Pittsburgh PA 15213-3890 or Software.Distribution@CS.CMU.EDU any improvements or extensions that they make and grant Carnegie Mellon the rights to redistribute these changes. The file if_ppp.h is under the following CMU license: Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. Neither the name of the University nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY CARNEGIE MELLON UNIVERSITY AND CONTRIBUTORS ``AS IS'' AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE UNIVERSITY OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. The following license covers the files from Intel's "Highly Optimized Mathematical Functions for Itanium" collection: Intel License Agreement Copyright (c) 2000, Intel Corporation All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: * Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. * Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. * The name of Intel Corporation may not be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL INTEL OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. The files inet/getnameinfo.c and sysdeps/posix/getaddrinfo.c are copyright (C) by Craig Metz and are distributed under the following license: The Inner Net License, Version 2.00 The author(s) grant permission for redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, of the software and documentation provided that the following conditions are met: 0. If you receive a version of the software that is specifically labelled as not being for redistribution (check the version message and/or README), you are not permitted to redistribute that version of the software in any way or form. 1. All terms of the all other applicable copyrights and licenses must be followed. 2. Redistributions of source code must retain the authors' copyright notice(s), this list of conditions, and the following disclaimer. 3. Redistributions in binary form must reproduce the authors' copyright notice(s), this list of conditions, and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 4. [The copyright holder has authorized the removal of this clause.] 5. Neither the name(s) of the author(s) nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY ITS AUTHORS AND CONTRIBUTORS ``AS IS'' AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE AUTHORS OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. If these license terms cause you a real problem, contact the author. */ The file sunrpc/des_impl.c is copyright Eric Young: Copyright (C) 1992 Eric Young Collected from libdes and modified for SECURE RPC by Martin Kuck 1994 This file is distributed under the terms of the GNU Lesser General Public License, version 2.1 or later - see the file COPYING.LIB for details. If you did not receive a copy of the license with this program, please see <http://www.gnu.org/licenses/> to obtain a copy. The libidn code is copyright Simon Josefsson, with portions copyright The Internet Society, Tom Tromey and Red Hat, Inc.: Copyright (C) 2002, 2003, 2004, 2011 Simon Josefsson This file is part of GNU Libidn. GNU Libidn is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Lesser General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2.1 of the License, or (at your option) any later version. GNU Libidn is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Lesser General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Lesser General Public License along with GNU Libidn; if not, see <http://www.gnu.org/licenses/>. The following notice applies to portions of libidn/nfkc.c: This file contains functions from GLIB, including gutf8.c and gunidecomp.c, all licensed under LGPL and copyright hold by: Copyright (C) 1999, 2000 Tom Tromey Copyright 2000 Red Hat, Inc. The following applies to portions of libidn/punycode.c and libidn/punycode.h: This file is derived from RFC 3492bis written by Adam M. Costello. Disclaimer and license: Regarding this entire document or any portion of it (including the pseudocode and C code), the author makes no guarantees and is not responsible for any damage resulting from its use. The author grants irrevocable permission to anyone to use, modify, and distribute it in any way that does not diminish the rights of anyone else to use, modify, and distribute it, provided that redistributed derivative works do not contain misleading author or version information. Derivative works need not be licensed under similar terms. Copyright (C) The Internet Society (2003). All Rights Reserved. This document and translations of it may be copied and furnished to others, and derivative works that comment on or otherwise explain it or assist in its implementation may be prepared, copied, published and distributed, in whole or in part, without restriction of any kind, provided that the above copyright notice and this paragraph are included on all such copies and derivative works. However, this document itself may not be modified in any way, such as by removing the copyright notice or references to the Internet Society or other Internet organizations, except as needed for the purpose of developing Internet standards in which case the procedures for copyrights defined in the Internet Standards process must be followed, or as required to translate it into languages other than English. The limited permissions granted above are perpetual and will not be revoked by the Internet Society or its successors or assigns. This document and the information contained herein is provided on an "AS IS" basis and THE INTERNET SOCIETY AND THE INTERNET ENGINEERING TASK FORCE DISCLAIMS ALL WARRANTIES, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO ANY WARRANTY THAT THE USE OF THE INFORMATION HEREIN WILL NOT INFRINGE ANY RIGHTS OR ANY IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. The file inet/rcmd.c is under a UCB copyright and the following: Copyright (C) 1998 WIDE Project. All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. Neither the name of the project nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE PROJECT AND CONTRIBUTORS ``AS IS'' AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE PROJECT OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. The file posix/runtests.c is copyright Tom Lord: Copyright 1995 by Tom Lord All Rights Reserved Permission to use, copy, modify, and distribute this software and its documentation for any purpose and without fee is hereby granted, provided that the above copyright notice appear in all copies and that both that copyright notice and this permission notice appear in supporting documentation, and that the name of the copyright holder not be used in advertising or publicity pertaining to distribution of the software without specific, written prior permission. Tom Lord DISCLAIMS ALL WARRANTIES WITH REGARD TO THIS SOFTWARE, INCLUDING ALL IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS, IN NO EVENT SHALL TOM LORD BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, INDIRECT OR CONSEQUENTIAL DAMAGES OR ANY DAMAGES WHATSOEVER RESULTING FROM LOSS OF USE, DATA OR PROFITS, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, NEGLIGENCE OR OTHER TORTIOUS ACTION, ARISING OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE USE OR PERFORMANCE OF THIS SOFTWARE. The posix/rxspencer tests are copyright Henry Spencer: Copyright 1992, 1993, 1994, 1997 Henry Spencer. All rights reserved. This software is not subject to any license of the American Telephone and Telegraph Company or of the Regents of the University of California. Permission is granted to anyone to use this software for any purpose on any computer system, and to alter it and redistribute it, subject to the following restrictions: 1. The author is not responsible for the consequences of use of this software, no matter how awful, even if they arise from flaws in it. 2. The origin of this software must not be misrepresented, either by explicit claim or by omission. Since few users ever read sources, credits must appear in the documentation. 3. Altered versions must be plainly marked as such, and must not be misrepresented as being the original software. Since few users ever read sources, credits must appear in the documentation. 4. This notice may not be removed or altered. The file posix/PCRE.tests is copyright University of Cambridge: Copyright (c) 1997-2003 University of Cambridge Permission is granted to anyone to use this software for any purpose on any computer system, and to redistribute it freely, subject to the following restrictions: 1. This software is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. 2. The origin of this software must not be misrepresented, either by explicit claim or by omission. In practice, this means that if you use PCRE in software that you distribute to others, commercially or otherwise, you must put a sentence like this Regular expression support is provided by the PCRE library package, which is open source software, written by Philip Hazel, and copyright by the University of Cambridge, England. somewhere reasonably visible in your documentation and in any relevant files or online help data or similar. A reference to the ftp site for the source, that is, to ftp://ftp.csx.cam.ac.uk/pub/software/programming/pcre/ should also be given in the documentation. However, this condition is not intended to apply to whole chains of software. If package A includes PCRE, it must acknowledge it, but if package B is software that includes package A, the condition is not imposed on package B (unless it uses PCRE independently). 3. Altered versions must be plainly marked as such, and must not be misrepresented as being the original software. 4. If PCRE is embedded in any software that is released under the GNU General Purpose Licence (GPL), or Lesser General Purpose Licence (LGPL), then the terms of that licence shall supersede any condition above with which it is incompatible. Files from Sun fdlibm are copyright Sun Microsystems, Inc.: Copyright (C) 1993 by Sun Microsystems, Inc. All rights reserved. Developed at SunPro, a Sun Microsystems, Inc. business. Permission to use, copy, modify, and distribute this software is freely granted, provided that this notice is preserved. Part of stdio-common/tst-printf.c is copyright C E Chew: (C) Copyright C E Chew Feel free to copy, use and distribute this software provided: 1. you do not pretend that you wrote it 2. you leave this copyright notice intact. Various long double libm functions are copyright Stephen L. Moshier: Copyright 2001 by Stephen L. Moshier <moshier@na-net.ornl.gov> This library is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Lesser General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2.1 of the License, or (at your option) any later version. This library is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Lesser General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Lesser General Public License along with this library; if not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.
glibc-locale
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2 und der LGPLv2.1.
glib-networking
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.
gmp
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.1.
Definitionen für GNU-Funktionen mit Mehrfachgenauigkeit. -*- mode: c -*- Copyright 1991, 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 Free Software Foundation, Inc. Diese Datei ist Teil der GNU MP-Bibliothek. Die GNU MP-Bibliothek ist freie Software; du kannst sie unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder verändern; entweder gemäß Version 2.1 der Lizenz oder (nach deiner Wahl) jeder späteren Version. Die GNU MP-Bibliothek wird in der Hoffnung verteilt, dass sie nützlich ist, jedoch OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; auch ohne die stillschweigende Gewährleistung der MARKTGÄNGIGKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Einzelheiten findest du in der GNU Lesser General Public License. Du solltest zusammen mit der GNU MP-Bibliothek eine Kopie der GNU Lesser General Public License erhalten haben; siehe die Datei COPYING.LIB. Falls nicht, wende dich bitte schriftlich an die Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA.
gnutls
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv3 und der LGPLv2.1.
gssdp
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.
gstreamer1.0
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.
GStreamer
Copyright (C) 1999,2000 Erik Walthinsen <omega@cse.ogi.edu> 2000 Wim Taymans <wtay@chello.be> gst.h: Main header for GStreamer, apps should include this This library is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Library General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version. This library is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Library General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Library General Public License along with this library; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA.
gstreamer1.0-libav
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2, GPLv3, LGPLv2, LGPLv2.1 und LGPLv3.
GStreamer Copyright (C) <1999> Erik Walthinsen <omega@cse.ogi.edu> This library is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Library General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version. This library is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Library General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Library General Public License along with this library; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA.
gstreamer1.0-plugins-bad
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2, der LGPLv2 und der LGPLv2.1.
filters.h Description: TTAv1 filter functions Developed by: Alexander Djourik <sasha@iszf.irk.ru> Pavel Zhilin <pzh@iszf.irk.ru> Copyright (c) 1999-2004 Alexander Djourik. All rights reserved.
crc32.h Description: CRC32 functions Developed by: Alexander Djourik <sasha@iszf.irk.ru> Pavel Zhilin <pzh@iszf.irk.ru>
Copyright (c) 1999–2004 Alexander Djourik. Alle Rechte vorbehalten. Diese Bibliothek ist freie Software; du darfst sie unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder verändern; entweder gemäß Version 2.1 der Lizenz oder (nach deiner Wahl) jeder späteren Version. Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verteilt, dass sie nützlich ist, jedoch OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; auch ohne die stillschweigende Gewährleistung der MARKTGÄNGIGKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Einzelheiten findest du in der GNU Lesser General Public License. Du solltest zusammen mit dieser Bibliothek eine Kopie der GNU Lesser General Public License erhalten haben; falls nicht, wende dich bitte schriftlich an die Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA. Vollständige Informationen zum Urheberrecht findest du in der Datei COPYING in diesem Verzeichnis.
gstreamer1.0-plugins-base
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2 und der LGPLv2.1.
Copyright (C) 2006 Daniel Berrange
Dieses Programm ist freie Software; du darfst es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder verändern; entweder gemäß Version 2 der Lizenz oder (nach deiner Wahl) jeder späteren Version. Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich ist, jedoch OHNE JEGLICHE GARANTIE; auch ohne die stillschweigende Garantie der MARKTGÄNGIGKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Einzelheiten findest du in der GNU General Public License. Du solltest zusammen mit diesem Programm eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben; falls nicht, wende dich bitte schriftlich an die Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
gstreamer1.0-plugins-good
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2 und der LGPLv2.1.
Copyright (C) 2006 Daniel Berrange
Dieses Programm ist freie Software; du darfst es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder verändern; entweder gemäß Version 2 der Lizenz oder (nach deiner Wahl) jeder späteren Version. Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich ist, jedoch OHNE JEGLICHE GARANTIE; auch ohne die stillschweigende Garantie der MARKTGÄNGIGKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Einzelheiten findest du in der GNU General Public License. Du solltest zusammen mit diesem Programm eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben; falls nicht, wende dich bitte schriftlich an die Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
GStreamer ReplayGain analysis Copyright (C) 2006 Rene Stadler <mail@renestadler.de> Copyright (C) 2001 David Robinson <David@Robinson.org> Glen Sawyer <glensawyer@hotmail.com> rganalysis.c: Analyze raw audio data in accordance with ReplayGain
This library is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Lesser General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2.1 of the License, or (at your option) any later version. This library is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Lesser General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Lesser General Public License along with this library; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA Based on code with Copyright (C) 2001 David Robinson <David@Robinson.org> and Glen Sawyer <glensawyer@hotmail.com>, which is distributed under the LGPL as part of the vorbisgain program. The original code also mentions Frank Klemm (http://www.uni-jena.de/~pfk/mpp/) for having contributed lots of good code. Specifically, this is based on the file "gain_analysis.c" from vorbisgain version 0.34.
gstreamer1.0-plugins-ugly
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2, der LGPLv2 und der LGPLv2.1.
GStreamer Copyright (C) 2008 Sebastian Dröge <slomo@circular-chaos.org> xingmux.c: Unit test for the xingmux element This library is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Lesser General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2.1 of the License, or (at your option) any later version. This library is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Lesser General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Lesser General Public License along with this library; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
gupnp
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.
Copyright (C) 2006, 2007 OpenedHand Ltd. Author: Jorn Baayen <jorn@openedhand.com> This library is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Library General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version. This library is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Library General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Library General Public License along with this library; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA.
gupnp-av
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.
Copyright (C) 2007 Zeeshan Ali (Khattak) <zeeshanak@gnome.org> Copyright (C) 2006, 2007, 2008 OpenedHand Ltd. Author: Zeeshan Ali Khattak <zeenix@gstreamer.net> Jorn Baayen <jorn@openedhand.com> This library is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Library General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version. This library is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Library General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Library General Public License along with this library; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA.
gupnp-dlna
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.
Copyright (C) 2010 Nokia Corporation. Copyright (C) 2012 Intel Corporation. Authors: Arun Raghavan <arun.raghavan@collabora.co.uk> Krzesimir Nowak <krnowak@openismus.com> This library is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Lesser General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version. This library is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Lesser General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Lesser General Public License along with this library; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA.
hostapd
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
hostapd - user space IEEE 802.11 AP and IEEE 802.1X/WPA/WPA2/EAP Authenticator and RADIUS authentication server ================================================================ Copyright (c) 2002-2015, Jouni Malinen <j@w1.fi> and contributors All Rights Reserved. This program is licensed under the BSD license (the one with advertisement clause removed). If you are submitting changes to the project, please see CONTRIBUTIONS file for more instructions. License ------- This software may be distributed, used, and modified under the terms of BSD license: Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. Neither the name(s) of the above-listed copyright holder(s) nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE COPYRIGHT OWNER OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.
hostap-utils
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
Common functions for Host AP utils Copyright (c) 2002-2003, Jouni Malinen <jkmaline@cc.hut.fi> This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License version 2 as published by the Free Software Foundation. See README and COPYING for more details.
htop
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
imx-kobs
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
init-ifupdown
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
This package was created by Peter Tobias tobias@et-inf.fho-emden.de on Wed, 24 Aug 1994 21:33:28 +0200 and maintained by Anthony Towns <ajt@debian.org> until 2001. It is currently maintained by Marco d'Itri <md@linux.it>. Copyright 1994-2010 Peter Tobias, Anthony Towns and Marco d'Itri The programs in this package are distributed under the terms of the GNU General Public License, version 2 as distributed by the Free Software Foundation. On Debian systems, a copy of this license may be found in /usr/share/common-licenses/GPL-2.
Initskripte
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
iperf
Copyright (c) 1999–2007, Kuratorium der University of Illinois. Alle Rechte vorbehalten. Iperf-Leistungstest Mark Gates, Ajay Tirumala, Jim Ferguson, Jon Dugan, Feng Qin, Kevin Gibbs, John Estabrook National Laboratory for Applied Network Research National Center for Supercomputing Applications University of Illinois at Urbana-Champaign http://www.ncsa.uiuc.edu Hiermit wird jedem, der eine Kopie dieser Software (Iperf) und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, die kostenlose Erlaubnis, uneingeschränkt mit der Software zu verfahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte, Kopien der Software zu nutzen, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, unterzulizenzieren und/oder zu verkaufen, sowie Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies ebenfalls zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen: Bei Weiterverbreitungen des Quellcodes müssen der obenstehende Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und die folgenden Haftungsausschlüsse beibehalten werden. Bei Weiterverbreitungen in binärer Form müssen der obenstehende Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und die folgenden Haftungsausschlüsse in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung bereitgestellten Materialien wiedergegeben werden. Weder die Namen der University of Illinois, des NCSA noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung dazu verwendet werden, von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE MITWIRKENDEN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS, IM ZUSAMMENHANG MIT ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
iw
Copyright (c) 2007, 2008 Johannes Berg Copyright (c) 2007 Andy Lutomirski Copyright (c) 2007 Mike Kershaw Copyright (c) 2008-2009 Luis R. Rodriguez Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden beliebigen Zweck mit oder ohne Gebühr zu nutzen, zu kopieren, zu verändern und/oder zu verbreiten, vorausgesetzt, dass der obige Copyright-Vermerk und dieser Erlaubnisvermerk in allen Kopien erscheinen. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE AUS NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER ENTGANGENEM GEWINN RESULTIEREN, SEI ES AUS VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDEREN DELIKTISCHEN HANDLUNGEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN.
jq
jq unterliegt dem Copyright (C) 2012 Stephen Dolan. Hiermit wird jedem, der eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, die Software ohne Einschränkung zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte, die Software zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, Unterlizenzen zu vergeben und/oder Kopien der Software zu verkaufen, sowie Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies ebenfalls zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen: Der obenstehende Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS, IM ZUSAMMENHANG MIT ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDLUNGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE ERGEBEN. Die Dokumentation von jq (alles, was sich im Unterverzeichnis „docs/“ im Quellcode-Verzeichnisbaum befindet) steht unter der Creative Commons CC BY 3.0-Lizenz, die du hier findest: https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/ Die Dokumentations-Website enthält eine Kopie von Twitters Bootstrap und nutzt Bonsai, Liquid-Templates und verschiedene andere Projekte – schau dort nach, um die genauen Lizenzbedingungen zu erfahren. jq enthält David M. Gays dtoa.c und g_fmt.c, die folgende Hinweise tragen: dtoa.c: Der Autor dieser Software ist David M. Gay. Copyright (c) 1991, 2000, 2001 by Lucent Technologies. Die Erlaubnis zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Verbreitung dieser Software für jeden Zweck ohne Gebühr wird hiermit erteilt, vorausgesetzt, dass dieser gesamte Hinweis in allen Kopien jeder Software enthalten ist, die eine Kopie oder Änderung dieser Software darstellt oder enthält, sowie in allen Kopien der Begleitdokumentation für diese Software. DIESE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT. INSBESONDERE GEBEN WEDER DER AUTOR NOCH LUCENT IRGENDWELCHE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT DIESER SOFTWARE ODER IHRER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. g_fmt.c: Der Autor dieser Software ist David M. Gay. Copyright (c) 1991, 1996 by Lucent Technologies. Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck kostenlos zu nutzen, zu kopieren, zu modifizieren und zu verbreiten, vorausgesetzt, dass dieser gesamte Hinweis in allen Kopien jeder Software enthalten ist, die eine Kopie oder Modifikation dieser Software darstellt oder enthält, sowie in allen Kopien der Begleitdokumentation für diese Software. DIESE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT. INSBESONDERE GEBEN WEDER DER AUTOR NOCH LUCENT IRGENDWELCHE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT DIESER SOFTWARE ODER IHRER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB.
json-sax
libjson ist eine kleine C-Bibliothek mit einem kompakten Code, die einen effizienten Parser und einen konfigurierbaren Printer enthält. libjson unterliegt der LGPLv2-Lizenz oder, nach deiner Wahl, der LGPLv3-Lizenz.
kmod
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2 und der LGPLv2.1.
libcap
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
Sofern nicht *ausdrücklich* anders angegeben, beschreibt der folgende Text die Lizenzbedingungen, unter denen die Inhalte dieser libcap-Version genutzt und verbreitet werden dürfen: Die Weitergabe und Nutzung von libcap in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen alle vorhandenen Urheberrechtshinweise sowie dieser Genehmigungshinweis in seiner Gesamtheit, einschließlich des Haftungsausschlusses, beibehalten werden. 2. Weiterverbreitungen in Binärform müssen alle früheren und aktuellen Copyright-Hinweise, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung bereitgestellten Materialien wiedergeben. 3. Der Name eines Autors darf ohne dessen ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung nicht zur Unterstützung oder Werbung für Produkte verwendet werden, die von dieser Software abgeleitet sind. ALTERNATIV kann dieses Produkt unter den Bedingungen der GNU General Public License (v2.0 – siehe unten) verbreitet werden; in diesem Fall gelten die Bestimmungen der GNU GPL ANSTELLE der oben genannten Einschränkungen. (Diese Klausel ist aufgrund eines potenziellen Konflikts zwischen der GNU GPL und den in einem BSD-ähnlichen Copyright enthaltenen Einschränkungen erforderlich.) DIESE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER ENTGANGENER GEWINN; oder Betriebsunterbrechung), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND AUFGRUND EINER BELIEBIGEN HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
libconfig
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.1.
libdaemon
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.1.
This file is part of libdaemon. Copyright 2003-2008 Lennart Poettering libdaemon is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Lesser General Public License as published by the Free Software Foundation, either version 2.1 of the License, or (at your option) any later version. libdaemon is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Lesser General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Lesser General Public License along with libdaemon. If not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.
libdbus-c++
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.1.
libevent
Libevent is available for use under the following license, commonly known as the 3-clause (or "modified") BSD license: ============================== Copyright (c) 2000-2007 Niels Provos <provos@citi.umich.edu> Copyright (c) 2007-2012 Niels Provos and Nick Mathewson Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. The name of the author may not be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE AUTHOR ``AS IS'' AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE AUTHOR BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. ============================== Portions of Libevent are based on works by others, also made available by them under the three-clause BSD license above. The copyright notices are available in the corresponding source files; the license is as above. Here's a list: log.c: Copyright (c) 2000 Dug Song <dugsong@monkey.org> Copyright (c) 1993 The Regents of the University of California. strlcpy.c: Copyright (c) 1998 Todd C. Miller <Todd.Miller@courtesan.com> win32select.c: Copyright (c) 2003 Michael A. Davis <mike@datanerds.net> evport.c: Copyright (c) 2007 Sun Microsystems ht-internal.h: Copyright (c) 2002 Christopher Clark minheap-internal.h: Copyright (c) 2006 Maxim Yegorushkin <maxim.yegorushkin@gmail.com> ============================== The arc4module is available under the following, sometimes called the "OpenBSD" license: Copyright (c) 1996, David Mazieres <dm@uun.org> Copyright (c) 2008, Damien Miller <djm@openbsd.org> Permission to use, copy, modify, and distribute this software for any purpose with or without fee is hereby granted, provided that the above copyright notice and this permission notice appear in all copies. THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS" AND THE AUTHOR DISCLAIMS ALL WARRANTIES WITH REGARD TO THIS SOFTWARE INCLUDING ALL IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS. IN NO EVENT SHALL THE AUTHOR BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, DIRECT, INDIRECT, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES OR ANY DAMAGES WHATSOEVER RESULTING FROM LOSS OF USE, DATA OR PROFITS, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, NEGLIGENCE OR OTHER TORTIOUS ACTION, ARISING OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE USE OR PERFORMANCE OF THIS SOFTWARE.
libgcc
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv3.
GCC RUNTIME LIBRARY EXCEPTION Version 3.1, 31 March 2009 Copyright (C) 2009 Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/> Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies of this license document, but changing it is not allowed. This GCC Runtime Library Exception ("Exception") is an additional permission under section 7 of the GNU General Public License, version 3 ("GPLv3"). It applies to a given file (the "Runtime Library") that bears a notice placed by the copyright holder of the file stating that the file is governed by GPLv3 along with this Exception. When you use GCC to compile a program, GCC may combine portions of certain GCC header files and runtime libraries with the compiled program. The purpose of this Exception is to allow compilation of non-GPL (including proprietary) programs to use, in this way, the header files and runtime libraries covered by this Exception. 0. Definitions. A file is an "Independent Module" if it either requires the Runtime Library for execution after a Compilation Process, or makes use of an interface provided by the Runtime Library, but is not otherwise based on the Runtime Library. "GCC" means a version of the GNU Compiler Collection, with or without modifications, governed by version 3 (or a specified later version) of the GNU General Public License (GPL) with the option of using any subsequent versions published by the FSF. "GPL-compatible Software" is software whose conditions of propagation, modification and use would permit combination with GCC in accord with the license of GCC. "Target Code" refers to output from any compiler for a real or virtual target processor architecture, in executable form or suitable for input to an assembler, loader, linker and/or execution phase. Notwithstanding that, Target Code does not include data in any format that is used as a compiler intermediate representation, or used for producing a compiler intermediate representation. The "Compilation Process" transforms code entirely represented in non-intermediate languages designed for human-written code, and/or in Java Virtual Machine byte code, into Target Code. Thus, for example, use of source code generators and preprocessors need not be considered part of the Compilation Process, since the Compilation Process can be understood as starting with the output of the generators or preprocessors. A Compilation Process is "Eligible" if it is done using GCC, alone or with other GPL-compatible software, or if it is done without using any work based on GCC. For example, using non-GPL-compatible Software to optimize any GCC intermediate representations would not qualify as an Eligible Compilation Process. 1. Grant of Additional Permission. You have permission to propagate a work of Target Code formed by combining the Runtime Library with Independent Modules, even if such propagation would otherwise violate the terms of GPLv3, provided that all Target Code was generated by Eligible Compilation Processes. You may then convey such a combination under terms of your choice, consistent with the licensing of the Independent Modules. 2. No Weakening of GCC Copyleft. The availability of this Exception does not imply any general presumption that third-party software is unaffected by the copyleft requirements of the license of GCC.
libgcrypt
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2, der GPLv3 und der LGPLv2.1.
libgee
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.1.
libgpg-Fehler
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2 und der LGPLv2.1.
init.c – Initialisiert die GnuPG-Fehlerbibliothek. Copyright (C) 2005, 2010 g10 Code GmbH
gpg-error.h – Öffentliche Schnittstelle zu libgpg-error. -*- c -*- Copyright (C) 2003, 2004, 2010, 2013, 2014, 2015 g10 Code GmbH
This file is part of libgpg-error. libgpg-error is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Lesser General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2.1 of the License, or (at your option) any later version. libgpg-error is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Lesser General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Lesser General Public License along with this program; if not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.
libmms
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.
Libnl
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.1.
libogg
DER OggVorbis-QUELLCODE IST (C) COPYRIGHT 1994–2007
von der Xiph.Org Foundation http://www.xiph.org/
Copyright (c) 2002, Xiph.org Foundation Die Weitergabe und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: - Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obenstehende Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden. - Weiterverbreitungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung bereitgestellten Materialien wiedergeben. - Weder der Name der Xiph.org Foundation noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung dazu verwendet werden, von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITARBEITERN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE STIFTUNG ODER DIE MITARBEITER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER ENTGANGENE GEWINNE; oder Betriebsunterbrechung), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND AUFGRUND EINER BELIEBIGEN HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
libopus
Copyright 2001–2011 Xiph.Org, Skype Limited, Octasic, Jean-Marc Valin, Timothy B. Terriberry, CSIRO, Gregory Maxwell, Mark Borgerding, Erik de Castro Lopo Die Weitergabe und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: - Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obenstehende Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden. - Bei der Weitergabe in Binärform müssen der obenstehende Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Weitergabe bereitgestellten Materialien wiedergegeben werden. - Weder der Name der Internet Society, der IETF oder des IETF Trust noch die Namen einzelner Mitwirkender dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zur Unterstützung oder Werbung für Produkte verwendet werden, die von dieser Software abgeleitet sind. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER ENTGANGENER GEWINN; ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND AUFGRUND EINER BELIEBIGEN HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. Opus unterliegt den lizenzgebührenfreien Patentlizenzen, die unter folgenden Adressen aufgeführt sind: Xiph.Org Foundation: https://datatracker.ietf.org/ipr/1524/ Microsoft Corporation: https://datatracker.ietf.org/ipr/1914/ Broadcom Corporation: https://datatracker.ietf.org/ipr/1526/
libpcre
PCRE-LIZENZ ------------ PCRE ist eine Funktionsbibliothek zur Unterstützung regulärer Ausdrücke, deren Syntax und Semantik denen der Sprache Perl 5 so weit wie möglich entsprechen. Version 8 von PCRE wird unter den Bedingungen der unten aufgeführten „BSD“-Lizenz vertrieben. Die Dokumentation zu PCRE, die im Verzeichnis „doc“ enthalten ist, wird unter denselben Bedingungen wie die Software selbst vertrieben. Die Daten im Verzeichnis „testdata“ sind nicht urheberrechtlich geschützt und gehören zur Public Domain. Die grundlegenden Bibliotheksfunktionen sind in C geschrieben und eigenständig. Ebenfalls in der Distribution enthalten sind eine Reihe von C++-Wrapper-Funktionen sowie ein Just-in-Time-Compiler, der zur Optimierung der Mustererkennung verwendet werden kann. Beides sind optionale Funktionen, die beim Erstellen der Bibliothek weggelassen werden können. DIE GRUNDLEGENDE BIBLIOTHEKSFUNKTIONEN --------------------------- Verfasst von: Philip Hazel E-Mail-Teil: ph10 E-Mail-Domain: cam.ac.uk University of Cambridge Computing Service, Cambridge, England. Copyright (c) 1997-2015 University of Cambridge Alle Rechte vorbehalten. PCRE JUST-IN-TIME-KOMPILIERUNGSUNTERSTÜTZUNG ------------------------------------- Verfasst von: Zoltan Herczeg E-Mail-Teil: hzmester E-Mail-Domäne: freemail.hu Copyright(c) 2010-2015 Zoltan Herczeg Alle Rechte vorbehalten. STACK-LESS JUST-IN-TIME-COMPILER -------------------------------- Verfasst von: Zoltan Herczeg E-Mail-Teil: hzmester E-Mail-Domain: freemail.hu Copyright(c) 2009–2015 Zoltan Herczeg Alle Rechte vorbehalten. DIE C++-WRAPPER-FUNKTIONEN ------------------------- Beitrag von: Google Inc. Copyright (c) 2007-2012, Google Inc. Alle Rechte vorbehalten. DIE „BSD“-LIZENZ ----------------- Die Weitergabe und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: * Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden. * Bei der Weitergabe in Binärform müssen der obige Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Weitergabe bereitgestellten Materialien wiedergegeben werden. * Weder der Name der University of Cambridge noch der Name von Google Inc. noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung dazu verwendet werden, von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER ENTGANGENE GEWINNE; oder Betriebsunterbrechung), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND AUFGRUND EINER BELIEBIGEN HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. Ende
libpng
libpng Version 1.6.21, 15. Januar 2016 Copyright (c) 1998–2002, 2004, 2006–2016 Glenn Randers-Pehrson (Version 0.96 Copyright (c) 1996, 1997 Andreas Dilger) (Version 0.88 Copyright (c) 1995, 1996 Guy Eric Schalnat, Group 42, Inc.) Dieser Code wird unter der libpng-Lizenz veröffentlicht (siehe LICENSE unten) Autoren und Betreuer: libpng-Versionen 0.71, Mai 1995, bis 0.88, Januar 1996: Guy Schalnat libpng-Versionen 0.89, Juni 1996, bis 0.96, Mai 1997: Andreas Dilger libpng-Versionen 0.97, Januar 1998, bis 1.6.21, 15. Januar 2016: Glenn Randers-Pehrson. Siehe auch „Mitwirkende Autoren“ weiter unten. URHEBERRECHTSHINWEIS, HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND LIZENZ: Wenn du libpng modifizierst, kannst du zusätzliche Hinweise unmittelbar nach diesem Satz einfügen. Dieser Code wird unter der libpng-Lizenz veröffentlicht. libpng-Versionen 1.0.7, 1. Juli 2000, bis 1.6.21, 15. Januar 2016, unterliegen dem Copyright (c) 2000–2002, 2004, 2006–2016 Glenn Randers-Pehrson, basieren auf libpng-1.0.6 und werden unter demselben Haftungsausschluss und derselben Lizenz wie libpng-1.0.6 vertrieben, wobei die folgenden Personen zur Liste der mitwirkenden Autoren hinzugefügt wurden: Simon-Pierre Cadieux, Eric S. Raymond, Mans Rullgard, Cosmin Truta, Gilles Vollant, James Yu sowie mit den folgenden Ergänzungen zum Haftungsausschluss: Es gibt keine Gewährleistung gegen Beeinträchtigungen deiner Nutzung der Bibliothek oder gegen Rechtsverletzungen. Es gibt keine Garantie dafür, dass unsere Bemühungen oder die Bibliothek deinen speziellen Zwecken oder Bedürfnissen entsprechen. Diese Bibliothek wird mit allen Fehlern bereitgestellt, und das gesamte Risiko hinsichtlich zufriedenstellender Qualität, Leistung, Genauigkeit und Aufwand liegt beim Nutzer. Die libpng-Versionen 0.97 (Januar 1998) bis 1.0.6 (20. März 2000) unterliegen dem Copyright (c) 1998–2000 Glenn Randers-Pehrson, basieren auf libpng-0.96 und werden unter demselben Haftungsausschluss und derselben Lizenz wie libpng-0.96 vertrieben, wobei die folgenden Personen zur Liste der mitwirkenden Autoren hinzugefügt wurden: Tom Lane, Glenn Randers-Pehrson, Willem van Schaik. Die libpng-Versionen 0.89, Juni 1996, bis 0.96, Mai 1997, unterliegen dem Copyright (c) 1996–1997 von Andreas Dilger, basieren auf libpng-0.88 und werden unter denselben Haftungsausschlüssen und Lizenzen wie libpng-0.88 verbreitet, wobei die folgenden Personen zur Liste der mitwirkenden Autoren hinzugefügt wurden: John Bowler, Kevin Bracey, Sam Bushell, Magnus Holmgren, Greg Roelofs, Tom Tanner. Die libpng-Versionen 0.5 (Mai 1995) bis 0.88 (Januar 1996) unterliegen dem Copyright (c) 1995–1996 von Guy Eric Schalnat, Group 42, Inc. Für die Zwecke dieses Urheberrechts und dieser Lizenz werden „mitwirkende Autoren“ als die folgende Gruppe von Personen definiert: Andreas Dilger, Dave Martindale, Guy Eric Schalnat, Paul Schmidt, Tim Wegner. Die PNG-Referenzbibliothek wird „wie besehen“ bereitgestellt. Die mitwirkenden Autoren und Group 42, Inc. lehnen jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Die mitwirkenden Autoren und Group 42, Inc. übernehmen keine Haftung für direkte, indirekte, zufällige, besondere, exemplarische oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der PNG-Referenzbibliothek ergeben können, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diesen Quellcode oder Teile davon für jeden Zweck kostenlos zu nutzen, zu kopieren, zu ändern und zu verbreiten, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen: 1. Die Herkunft dieses Quellcodes darf nicht falsch dargestellt werden. 2. Geänderte Versionen müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als Originalquelle ausgegeben werden. 3. Dieser Copyright-Hinweis darf aus keiner Quelle oder modifizierten Quelldistribution entfernt oder verändert werden. Die mitwirkenden Autoren und Group 42, Inc. gestatten ausdrücklich und gebührenfrei die Nutzung dieses Quellcodes als Komponente zur Unterstützung des PNG-Dateiformats in kommerziellen Produkten und begrüßen diese. Wenn du diesen Quellcode in einem Produkt verwendest, ist eine Nennung nicht erforderlich, würde aber geschätzt. ENDE DES COPYRIGHT-HINWEISES, DES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES UND DER LIZENZ. Eine „png_get_copyright“-Funktion steht zur Verfügung, die sich bequem in „Über“-Fenstern und Ähnlichem nutzen lässt: printf("%s", png_get_copyright(NULL)); Außerdem wird das PNG-Logo (natürlich im PNG-Format) in den Dateien „pngbar.png“, „pngbar.jpg“ (88x31) und „pngnow.png“ (98x31) bereitgestellt. Libpng ist OSI-zertifizierte Open-Source-Software. OSI Certified Open Source ist ein Zertifizierungszeichen der Open Source Initiative. Die OSI hat sich nicht zu den zusätzlichen Haftungsausschlüssen geäußert, die in Version 1.0.7 eingefügt wurden. Die mitwirkenden Autoren möchten sich bei allen bedanken, die beim Testen, bei der Fehlerbehebung und mit ihrer Geduld geholfen haben. Ohne euch alle wäre das nicht möglich gewesen. Danke an Frank J. T. Wojcik für die Hilfe bei der Dokumentation.
libsoup-2.4
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.
libusb1
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.1.
libvorbis
DER QUELLCODE VON OggVorbis IST (C) COPYRIGHT 1994–2001
von der Xiph.Org Foundation http://www.xiph.org/
Copyright (c) 2002–2015, Xiph.org Foundation Die Weitergabe und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: – Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obenstehende Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden. - Weiterverbreitungen in Binärform müssen den oben genannten Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung bereitgestellten Materialien wiedergeben. - Weder der Name der Xiph.org Foundation noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zur Unterstützung oder Werbung für Produkte verwendet werden, die von dieser Software abgeleitet sind. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITARBEITERN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE STIFTUNG ODER DIE MITARBEITER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER ENTGANGENE GEWINNE; oder Betriebsunterbrechung), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND AUFGRUND EINER BELIEBIGEN HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
libxml2
Sofern im Quellcode nicht anders angegeben (z. B. in den Dateien „hash.c“, „list.c“ und den „trio“-Dateien, die unter einer ähnlichen Lizenz stehen, jedoch andere Copyright-Hinweise enthalten), gelten für alle Dateien folgende Angaben: Copyright (C) 1998–2012 Daniel Veillard. Alle Rechte vorbehalten. Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu verfahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte, die Software zu nutzen, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, Unterlizenzen zu vergeben und/oder Kopien der Software zu verkaufen, sowie Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies ebenfalls zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen: Der obenstehende Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS, IM ZUSAMMENHANG MIT ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
hash.c: verkettete Hash-Tabellen Referenz: Dein Lieblings-Einführungsbuch über Algorithmen Copyright (C) 2000, 2012 Bjorn Reese und Daniel Veillard. Die Erlaubnis zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Verbreitung dieser Software für jeden Zweck, entgeltlich oder unentgeltlich, wird hiermit erteilt, vorausgesetzt, dass der obenstehende Copyright-Vermerk und dieser Genehmigungsvermerk in allen Kopien erscheinen. DIESE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE AUTOREN UND MITWIRKENDEN ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG IN IRGENDEINER WEISE. Autor: breese@users.sourceforge.net
list.c: Implementierung der Listenverarbeitung Copyright (C) 2000 Gary Pennington und Daniel Veillard. Die Erlaubnis zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Verbreitung dieser Software für jeden Zweck, entgeltlich oder unentgeltlich, wird hiermit erteilt, vorausgesetzt, dass der obenstehende Copyright-Vermerk und dieser Genehmigungsvermerk in allen Kopien erscheinen. DIESE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE AUTOREN UND MITARBEITER ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG IN IRGENDEINER WEISE.
trio.c:
Autor: Gary.Pennington@uk.sun.com
Copyright (C) 1998 Bjorn Reese und Daniel Stenberg. Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden beliebigen Zweck, entgeltlich oder unentgeltlich, zu nutzen, zu kopieren, zu verändern und zu verbreiten, vorausgesetzt, dass der obenstehende Copyright-Vermerk und dieser Genehmigungsvermerk in allen Kopien enthalten sind. DIESE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE AUTOREN UND MITARBEITER ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG IN IRGENDEINER WEISE.
linux-stream810
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
HINWEIS! Dieses Urheberrecht gilt *nicht* für Anwenderprogramme, die Kernel-Dienste über normale Systemaufrufe nutzen – dies gilt lediglich als normale Nutzung des Kernels und fällt *nicht* unter den Begriff „abgeleitetes Werk“. Beachte außerdem, dass die untenstehende GPL urheberrechtlich von der Free Software Foundation geschützt ist, der Code, auf den sie sich bezieht (der Linux-Kernel), jedoch von mir und anderen, die ihn tatsächlich geschrieben haben. Beachte ferner, dass die einzige gültige Version der GPL, soweit es den Kernel betrifft, _diese_ spezielle Version der Lizenz ist (d. h. v2, nicht v2.2 oder v3.x oder was auch immer), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Linus Torvalds
log4cplus
Log4cplus license ================= Each file of log4cplus source is licensed using either two clause BSD license or Apache license 2.0. Log4cplus is derived work from log4j. Two clause BSD license ---------------------- Copyright © 1999--2009 Contributors to log4cplus project. All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modifica tion, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. THIS SOFTWARE IS PROVIDED ``AS IS'' AND ANY EXPRESSED OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE APACHE SOFTWARE FOUNDATION OR ITS CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. Apache 2.0 license ------------------ Apache License; Version 2.0, January 2004; http://www.apache.org/licenses/ TERMS AND CONDITIONS FOR USE, REPRODUCTION, AND DISTRIBUTION 1. Definitions. "License" shall mean the terms and conditions for use, reproduction, and distribution as defined by Sections 1 through 9 of this document. "Licensor" shall mean the copyright owner or entity authorized by the copyright owner that is granting the License. "Legal Entity" shall mean the union of the acting entity and all other entities that control, are controlled by, or are under common control with that entity. For the purposes of this definition, "control" means (i) the power, direct or indirect, to cause the direction or management of such entity, whether by contract or otherwise, or (ii) ownership of fifty percent (50%) or more of the outstanding shares, or (iii) beneficial ownership of such entity. "You" (or "Your") shall mean an individual or Legal Entity exercising permissions granted by this License. "Source" form shall mean the preferred form for making modifications, including but not limited to software source code, documentation source, and configuration files. "Object" form shall mean any form resulting from mechanical transformation or translation of a Source form, including but not limited to compiled object code, generated documentation, and conversions to other media types. "Work" shall mean the work of authorship, whether in Source or Object form, made available under the License, as indicated by a copyright notice that is included in or attached to the work (an example is provided in the Appendix below). "Derivative Works" shall mean any work, whether in Source or Object form, that is based on (or derived from) the Work and for which the editorial revisions, annotations, elaborations, or other modifications represent, as a whole, an original work of authorship. For the purposes of this License, Derivative Works shall not include works that remain separable from, or merely link (or bind by name) to the interfaces of, the Work and Derivative Works thereof. "Contribution" shall mean any work of authorship, including the original version of the Work and any modifications or additions to that Work or Derivative Works thereof, that is intentionally submitted to Licensor for inclusion in the Work by the copyright owner or by an individual or Legal Entity authorized to submit on behalf of the copyright owner. For the purposes of this definition, "submitted" means any form of electronic, verbal, or written communication sent to the Licensor or its representatives, including but not limited to communication on electronic mailing lists, source code control systems, and issue tracking systems that are managed by, or on behalf of, the Licensor for the purpose of discussing and improving the Work, but excluding communication that is conspicuously marked or otherwise designated in writing by the copyright owner as "Not a Contribution." "Contributor" shall mean Licensor and any individual or Legal Entity on behalf of whom a Contribution has been received by Licensor and subsequently incorporated within the Work. 2. Grant of Copyright License. Subject to the terms and conditions of this License, each Contributor hereby grants to You a perpetual, worldwide, non-exclusive, no-charge, royalty-free, irrevocable copyright license to reproduce, prepare Derivative Works of, publicly display, publicly perform, sublicense, and distribute the Work and such Derivative Works in Source or Object form. 3. Grant of Patent License. Subject to the terms and conditions of this License, each Contributor hereby grants to You a perpetual, worldwide, non-exclusive, no-charge, royalty-free, irrevocable (except as stated in this section) patent license to make, have made, use, offer to sell, sell, import, and otherwise transfer the Work, where such license applies only to those patent claims licensable by such Contributor that are necessarily infringed by their Contribution(s) alone or by combination of their Contribution(s) with the Work to which such Contribution(s) was submitted. If You institute patent litigation against any entity (including a cross-claim or counterclaim in a lawsuit) alleging that the Work or a Contribution incorporated within the Work constitutes direct or contributory patent infringement, then any patent licenses granted to You under this License for that Work shall terminate as of the date such litigation is filed. 4. Redistribution. You may reproduce and distribute copies of the Work or Derivative Works thereof in any medium, with or without modifications, and in Source or Object form, provided that You meet the following conditions: (a) You must give any other recipients of the Work or Derivative Works a copy of this License; and (b) You must cause any modified files to carry prominent notices stating that You changed the files; and (c) You must retain, in the Source form of any Derivative Works that You distribute, all copyright, patent, trademark, and attribution notices from the Source form of the Work, excluding those notices that do not pertain to any part of the Derivative Works; and (d) If the Work includes a "NOTICE" text file as part of its distribution, then any Derivative Works that You distribute must include a readable copy of the attribution notices contained within such NOTICE file, excluding those notices that do not pertain to any part of the Derivative Works, in at least one of the following places: within a NOTICE text file distributed as part of the Derivative Works; within the Source form or documentation, if provided along with the Derivative Works; or, within a display generated by the Derivative Works, if and wherever such third-party notices normally appear. The contents of the NOTICE file are for informational purposes only and do not modify the License. You may add Your own attribution notices within Derivative Works that You distribute, alongside or as an addendum to the NOTICE text from the Work, provided that such additional attribution notices cannot be construed as modifying the License. You may add Your own copyright statement to Your modifications and may provide additional or different license terms and conditions for use, reproduction, or distribution of Your modifications, or for any such Derivative Works as a whole, provided Your use, reproduction, and distribution of the Work otherwise complies with the conditions stated in this License. 5. Submission of Contributions. Unless You explicitly state otherwise, any Contribution intentionally submitted for inclusion in the Work by You to the Licensor shall be under the terms and conditions of this License, without any additional terms or conditions. Notwithstanding the above, nothing herein shall supersede or modify the terms of any separate license agreement you may have executed with Licensor regarding such Contributions. 6. Trademarks. This License does not grant permission to use the trade names, trademarks, service marks, or product names of the Licensor, except as required for reasonable and customary use in describing the origin of the Work and reproducing the content of the NOTICE file. 7. Disclaimer of Warranty. Unless required by applicable law or agreed to in writing, Licensor provides the Work (and each Contributor provides its Contributions) on an "AS IS" BASIS, WITHOUT WARRANTIES OR CONDITIONS OF ANY KIND, either express or implied, including, without limitation, any warranties or conditions of TITLE, NON-INFRINGEMENT, MERCHANTABILITY, or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. You are solely responsible for determining the appropriateness of using or redistributing the Work and assume any risks associated with Your exercise of permissions under this License. 8. Limitation of Liability. In no event and under no legal theory, whether in tort (including negligence), contract, or otherwise, unless required by applicable law (such as deliberate and grossly negligent acts) or agreed to in writing, shall any Contributor be liable to You for damages, including any direct, indirect, special, incidental, or consequential damages of any character arising as a result of this License or out of the use or inability to use the Work (including but not limited to damages for loss of goodwill, work stoppage, computer failure or malfunction, or any and all other commercial damages or losses), even if such Contributor has been advised of the possibility of such damages. 9. Accepting Warranty or Additional Liability. While redistributing the Work or Derivative Works thereof, You may choose to offer, and charge a fee for, acceptance of support, warranty, indemnity, or other liability obligations and/or rights consistent with this License. However, in accepting such obligations, You may act only on Your own behalf and on Your sole responsibility, not on behalf of any other Contributor, and only if You agree to indemnify, defend, and hold each Contributor harmless for any liability incurred by, or claims asserted against, such Contributor by reason of your accepting any such warranty or additional liability. END OF TERMS AND CONDITIONS Log4j license ============= Apache License; Version 2.0, January 2004; http://www.apache.org/licenses/ TERMS AND CONDITIONS FOR USE, REPRODUCTION, AND DISTRIBUTION 1. Definitions. "License" shall mean the terms and conditions for use, reproduction, and distribution as defined by Sections 1 through 9 of this document. "Licensor" shall mean the copyright owner or entity authorized by the copyright owner that is granting the License. "Legal Entity" shall mean the union of the acting entity and all other entities that control, are controlled by, or are under common control with that entity. For the purposes of this definition, "control" means (i) the power, direct or indirect, to cause the direction or management of such entity, whether by contract or otherwise, or (ii) ownership of fifty percent (50%) or more of the outstanding shares, or (iii) beneficial ownership of such entity. "You" (or "Your") shall mean an individual or Legal Entity exercising permissions granted by this License. "Source" form shall mean the preferred form for making modifications, including but not limited to software source code, documentation source, and configuration files. "Object" form shall mean any form resulting from mechanical transformation or translation of a Source form, including but not limited to compiled object code, generated documentation, and conversions to other media types. "Work" shall mean the work of authorship, whether in Source or Object form, made available under the License, as indicated by a copyright notice that is included in or attached to the work (an example is provided in the Appendix below). "Derivative Works" shall mean any work, whether in Source or Object form, that is based on (or derived from) the Work and for which the editorial revisions, annotations, elaborations, or other modifications represent, as a whole, an original work of authorship. For the purposes of this License, Derivative Works shall not include works that remain separable from, or merely link (or bind by name) to the interfaces of, the Work and Derivative Works thereof. "Contribution" shall mean any work of authorship, including the original version of the Work and any modifications or additions to that Work or Derivative Works thereof, that is intentionally submitted to Licensor for inclusion in the Work by the copyright owner or by an individual or Legal Entity authorized to submit on behalf of the copyright owner. For the purposes of this definition, "submitted" means any form of electronic, verbal, or written communication sent to the Licensor or its representatives, including but not limited to communication on electronic mailing lists, source code control systems, and issue tracking systems that are managed by, or on behalf of, the Licensor for the purpose of discussing and improving the Work, but excluding communication that is conspicuously marked or otherwise designated in writing by the copyright owner as "Not a Contribution." "Contributor" shall mean Licensor and any individual or Legal Entity on behalf of whom a Contribution has been received by Licensor and subsequently incorporated within the Work. 2. Grant of Copyright License. Subject to the terms and conditions of this License, each Contributor hereby grants to You a perpetual, worldwide, non-exclusive, no-charge, royalty-free, irrevocable copyright license to reproduce, prepare Derivative Works of, publicly display, publicly perform, sublicense, and distribute the Work and such Derivative Works in Source or Object form. 3. Grant of Patent License. Subject to the terms and conditions of this License, each Contributor hereby grants to You a perpetual, worldwide, non-exclusive, no-charge, royalty-free, irrevocable (except as stated in this section) patent license to make, have made, use, offer to sell, sell, import, and otherwise transfer the Work, where such license applies only to those patent claims licensable by such Contributor that are necessarily infringed by their Contribution(s) alone or by combination of their Contribution(s) with the Work to which such Contribution(s) was submitted. If You institute patent litigation against any entity (including a cross-claim or counterclaim in a lawsuit) alleging that the Work or a Contribution incorporated within the Work constitutes direct or contributory patent infringement, then any patent licenses granted to You under this License for that Work shall terminate as of the date such litigation is filed. 4. Redistribution. You may reproduce and distribute copies of the Work or Derivative Works thereof in any medium, with or without modifications, and in Source or Object form, provided that You meet the following conditions: (a) You must give any other recipients of the Work or Derivative Works a copy of this License; and (b) You must cause any modified files to carry prominent notices stating that You changed the files; and (c) You must retain, in the Source form of any Derivative Works that You distribute, all copyright, patent, trademark, and attribution notices from the Source form of the Work, excluding those notices that do not pertain to any part of the Derivative Works; and (d) If the Work includes a "NOTICE" text file as part of its distribution, then any Derivative Works that You distribute must include a readable copy of the attribution notices contained within such NOTICE file, excluding those notices that do not pertain to any part of the Derivative Works, in at least one of the following places: within a NOTICE text file distributed as part of the Derivative Works; within the Source form or documentation, if provided along with the Derivative Works; or, within a display generated by the Derivative Works, if and wherever such third-party notices normally appear. The contents of the NOTICE file are for informational purposes only and do not modify the License. You may add Your own attribution notices within Derivative Works that You distribute, alongside or as an addendum to the NOTICE text from the Work, provided that such additional attribution notices cannot be construed as modifying the License. You may add Your own copyright statement to Your modifications and may provide additional or different license terms and conditions for use, reproduction, or distribution of Your modifications, or for any such Derivative Works as a whole, provided Your use, reproduction, and distribution of the Work otherwise complies with the conditions stated in this License. 5. Submission of Contributions. Unless You explicitly state otherwise, any Contribution intentionally submitted for inclusion in the Work by You to the Licensor shall be under the terms and conditions of this License, without any additional terms or conditions. Notwithstanding the above, nothing herein shall supersede or modify the terms of any separate license agreement you may have executed with Licensor regarding such Contributions. 6. Trademarks. This License does not grant permission to use the trade names, trademarks, service marks, or product names of the Licensor, except as required for reasonable and customary use in describing the origin of the Work and reproducing the content of the NOTICE file. 7. Disclaimer of Warranty. Unless required by applicable law or agreed to in writing, Licensor provides the Work (and each Contributor provides its Contributions) on an "AS IS" BASIS, WITHOUT WARRANTIES OR CONDITIONS OF ANY KIND, either express or implied, including, without limitation, any warranties or conditions of TITLE, NON-INFRINGEMENT, MERCHANTABILITY, or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. You are solely responsible for determining the appropriateness of using or redistributing the Work and assume any risks associated with Your exercise of permissions under this License. 8. Limitation of Liability. In no event and under no legal theory, whether in tort (including negligence), contract, or otherwise, unless required by applicable law (such as deliberate and grossly negligent acts) or agreed to in writing, shall any Contributor be liable to You for damages, including any direct, indirect, special, incidental, or consequential damages of any character arising as a result of this License or out of the use or inability to use the Work (including but not limited to damages for loss of goodwill, work stoppage, computer failure or malfunction, or any and all other commercial damages or losses), even if such Contributor has been advised of the possibility of such damages. 9. Accepting Warranty or Additional Liability. While redistributing the Work or Derivative Works thereof, You may choose to offer, and charge a fee for, acceptance of support, warranty, indemnity, or other liability obligations and/or rights consistent with this License. However, in accepting such obligations, You may act only on Your own behalf and on Your sole responsibility, not on behalf of any other Contributor, and only if You agree to indemnify, defend, and hold each Contributor harmless for any liability incurred by, or claims asserted against, such Contributor by reason of your accepting any such warranty or additional liability. END OF TERMS AND CONDITIONS APPENDIX: How to apply the Apache License to your work ====================================================== To apply the Apache License to your work, attach the following boilerplate notice, with the fields enclosed by brackets "[]" replaced with your own identifying information. (Don't include the brackets!) The text should be enclosed in the appropriate comment syntax for the file format. We also recommend that a file or class name and description of purpose be included on the same "printed page" as the copyright notice for easier identification within third-party archives. Copyright 1999-2009 [Contributors to log4cplus project] Licensed under the Apache License, Version 2.0 (the "License"); you may not use this file except in compliance with the License. You may obtain a copy of the License at http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0 Unless required by applicable law or agreed to in writing, software distributed under the License is distributed on an "AS IS" BASIS, WITHOUT WARRANTIES OR CONDITIONS OF ANY KIND, either express or implied. See the License for the specific language governing permissions and limitations under the License.
lzo
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
lzo_init.c -- initialization of the LZO library This file is part of the LZO real-time data compression library. Copyright (C) 1996-2015 Markus Franz Xaver Johannes Oberhumer All Rights Reserved. The LZO library is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version. The LZO library is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU General Public License along with the LZO library; see the file COPYING. If not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA. Markus F.X.J. Oberhumer <markus@oberhumer.com> http://www.oberhumer.com/opensource/lzo/
marvell-8897-pcie
Verschiedene Komponenten von OpenEmbedded unterliegen unterschiedlichen Lizenzen (eine Mischung aus MIT und GPLv2). Siehe: meta/COPYING.GPLv2 (GPLv2) meta/COPYING.MIT (MIT) meta-selftest/COPYING.MIT (MIT) meta-skeleton/COPYING.MIT (MIT) Alle Metadaten stehen unter der MIT-Lizenz, sofern nicht anders angegeben. Der im Baum für einzelne Rezepte enthaltene Quellcode unterliegt der im zugehörigen Rezept (.bb-Datei) angegebenen LIZENZ, sofern nicht anders angegeben. Lizenzinformationen für alle anderen Dateien sind entweder ausdrücklich angegeben oder gelten standardmäßig als GPL Version 2.
marvell-8897-pcie-fw
Copyright (c) Marvell International Ltd.
Alle Rechte vorbehalten.
Weitergabe. Die Weitergabe und Nutzung in binärer Form ohne Änderungen ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
* Bei Weiterverbreitungen müssen der oben genannte Urheberrechtshinweis und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung bereitgestellten Materialien wiedergegeben werden.
* Weder der Name von Marvell International Ltd. noch die Namen ihrer Lieferanten dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zur Werbung für oder zur Förderung von Produkten verwendet werden, die auf dieser Software basieren.
* Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung dieser Software sind nicht gestattet.
Eingeschränkte Patentlizenz. Marvell International Ltd. gewährt eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz unter den Patenten, die das Unternehmen derzeit oder künftig besitzt oder kontrolliert, um diese Software herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zu importieren, zum Verkauf anzubieten und zu verkaufen („zu nutzen“) , jedoch ausschließlich in dem Umfang, in dem ein solches Patent erforderlich ist, um die Software allein oder in Kombination mit einem Betriebssystem zu nutzen, das unter einer genehmigten Open-Source-Lizenz lizenziert ist, wie sie von der Open Source Initiative unter http://opensource.org/licenses aufgeführt ist. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen, die diese Software enthalten. Es wird hiermit keine Hardware an sich lizenziert.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER ENTGANGENE GEWINNE; oder Betriebsunterbrechung), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND AUFGRUND EINER BELIEBIGEN HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
marvell-bridge-linux
Copyright (c) Marvell International Ltd.
Alle Rechte vorbehalten.
Weitergabe. Die Weitergabe und Nutzung in binärer Form ohne Änderungen ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
* Bei Weiterverbreitungen müssen der oben genannte Urheberrechtshinweis und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung bereitgestellten Materialien wiedergegeben werden.
* Weder der Name von Marvell International Ltd. noch die Namen ihrer Lieferanten dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zur Werbung für oder zur Förderung von Produkten verwendet werden, die auf dieser Software basieren.
* Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung dieser Software sind nicht gestattet.
Eingeschränkte Patentlizenz. Marvell International Ltd. gewährt eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz unter den Patenten, die das Unternehmen derzeit oder künftig besitzt oder kontrolliert, um diese Software herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zu importieren, zum Verkauf anzubieten und zu verkaufen („zu nutzen“) , jedoch ausschließlich in dem Umfang, in dem ein solches Patent erforderlich ist, um die Software allein oder in Kombination mit einem Betriebssystem zu nutzen, das unter einer genehmigten Open-Source-Lizenz lizenziert ist, wie sie von der Open Source Initiative unter http://opensource.org/licenses aufgeführt ist. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen, die diese Software enthalten. Es wird hiermit keine Hardware an sich lizenziert.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER ENTGANGENE GEWINNE; oder Betriebsunterbrechung), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND AUFGRUND EINER BELIEBIGEN HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
mlanconfig
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
Copyright (C) 2008–2014, Marvell International Ltd. Diese Software-Datei (die „Datei“) wird von Marvell International Ltd. unter den Bedingungen der GNU General Public License Version 2 vom Juni 1991 (die „Lizenz“) verbreitet. Du darfst diese Datei gemäß den Bedingungen der Lizenz nutzen, weitergeben und/oder verändern. Eine Kopie der Lizenz erhältst du schriftlich bei der Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA oder im Internet unter http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.txt. DIE DATEI WIRD „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG VERBREITET, UND DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WERDEN AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN. Die Lizenz enthält weitere Einzelheiten zu diesem Gewährleistungsausschluss.
mpg123
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.1.
Kernaussage: Der Code unterliegt dem Urheberrecht von Michael Hipp, der ihn als freie Software unter den Bedingungen der LGPL 2.1 veröffentlicht hat. Aber das ist noch nicht alles. mpg123 ist unter der GNU General Lesser Public License, Version 2.1, und teilweise unter der GNU General Public License, Version 2, lizenziert. Das bedeutet, dass _das gesamte_ mpg123 unter der GPL lizenziert ist und der größte Teil zusätzlich unter der LGPL. Tatsächlich ist der „größte Teil“ derzeit das gesamte verteilte Paket von mpg123. Es gibt einige Dateien (alte Alsa-Ausgabe, Libao-Ausgabe), die du aus unserem SVN-Repository erhältst und die nicht unter die LGPL fallen. Wenn der Copyright-Vermerk in einer Quelldatei „the mpg123 project“ lautet, bedeutet das, dass die Datei Code enthält, dessen Urheberrecht bei den Mitwirkenden an mpg123 liegt; der Vermerk „initially written by“ nennt die Person(en), die die Datei erstellt hat(haben) und somit möglicherweise den größten Teil der Urheberrechte daran besitzt(besitzen). Ich erkläre das hier, um zu betonen, dass das Urheberrecht tatsächlich immer bei dem einzelnen Mitglied (d. h. Mitwirkenden) des mpg123-Projekts liegt, das einen bestimmten Abschnitt des Codes geschrieben hat. Die Verwendung eines Quellcode-Verwaltungssystems wie Subversion sollte es ermöglichen, die einzelnen Urheberrechtsspuren nachzuverfolgen... Bitte beachte, dass jeder Code, der zum mpg123-Projekt beigetragen wird, unter der LGPL 2.1 lizenziert werden muss. Wenn du einen Beitrag leisten möchtest, aber damit nicht einverstanden bist (d. h. du möchtest, dass dein Code nur unter der GPL steht), sag bitte Bescheid – dann versuchen wir entweder, dich davon zu überzeugen, deinen Code unter die GPL zu stellen, oder wir überzeugen dich, ihn stattdessen unter die LGPL zu stellen, oder als letzte Möglichkeit musst du deinen eigenen GPL-Fork erstellen. Aber wir sollten versuchen, die letzte Option zu vermeiden... Alle Dateien in der Distribution, die keinen eigenen Lizenzhinweis enthalten, unterliegen den Bedingungen der LGPL 2.1; alle Dateien, die entweder einen LGPL- oder einen GPL-Hinweis enthalten, unterliegen entsprechend der LGPL bzw. der GPL wie folgt:
mtd-utils
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
Copyright (c) Artem Bityutskiy, 2007, 2008 Dieses Programm ist freie Software; du darfst es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder verändern; entweder gemäß Version 2 der Lizenz oder (nach deiner Wahl) jeder späteren Version. Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es nützlich ist, jedoch OHNE JEGLICHE GARANTIE; auch ohne die stillschweigende Garantie der MARKTGÄNGIGKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Einzelheiten findest du in der GNU General Public License. Du solltest zusammen mit diesem Programm eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben; falls nicht, wende dich bitte schriftlich an die Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.
nanomsg
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der dazugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu verfahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, die Software zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, Unterlizenzen zu vergeben und/oder Kopien der Software zu verkaufen, sowie den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies ebenfalls zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen: Der obenstehende Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS, IM ZUSAMMENHANG MIT ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN. „nanomsg“ ist eine Marke von Martin Sustrik
ncurses
Copyright (c) 1999–2004, 2005 Free Software Foundation, Inc.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der dazugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu verfahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, die Software zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, in geänderter Form zu verbreiten, Unterlizenzen zu vergeben und/oder Kopien der Software zu verkaufen sowie den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies ebenfalls zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obenstehende Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE OBEN GENANNTEN URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS, IM ZUSAMMENHANG MIT ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
Sofern in diesem Hinweis nicht anders angegeben, dürfen die Namen der oben genannten Urheberrechtsinhaber ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht in der Werbung oder anderweitig zur Förderung des Verkaufs, der Nutzung oder anderer Geschäfte mit dieser Software verwendet werden.
Author: Thomas E. Dickey <dickey@clark.net> 1999
netbase
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
This package was created by Peter Tobias tobias@et-inf.fho-emden.de on Wed, 24 Aug 1994 21:33:28 +0200 and maintained by Anthony Towns <ajt@debian.org> until 2001. It is currently maintained by Marco d'Itri <md@linux.it>. Copyright 1994-2010 Peter Tobias, Anthony Towns and Marco d'Itri The programs in this package are distributed under the terms of the GNU General Public License, version 2 as distributed by the Free Software Foundation. On Debian systems, a copy of this license may be found in /usr/share/common-licenses/GPL-2.
nghttp2
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der dazugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu verfahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, die Software zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, Unterlizenzen zu vergeben und/oder Kopien der Software zu verkaufen, sowie den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies ebenfalls zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen: Der obenstehende Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS, IM ZUSAMMENHANG MIT ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
ntp
This file is automatically generated from html/copyright.html Copyright Notice jpg "Clone me," says Dolly sheepishly. Last update: 17-Jan-2015 00:16 UTC _________________________________________________________________ The following copyright notice applies to all files collectively called the Network Time Protocol Version 4 Distribution. Unless specifically declared otherwise in an individual file, this entire notice applies as if the text was explicitly included in the file. *********************************************************************** * * * Copyright (c) University of Delaware 1992-2015 * * * * Permission to use, copy, modify, and distribute this software and * * its documentation for any purpose with or without fee is hereby * * granted, provided that the above copyright notice appears in all * * copies and that both the copyright notice and this permission * * notice appear in supporting documentation, and that the name * * University of Delaware not be used in advertising or publicity * * pertaining to distribution of the software without specific, * * written prior permission. The University of Delaware makes no * * representations about the suitability this software for any * * purpose. It is provided "as is" without express or implied * * warranty. * * * *********************************************************************** Content starting in 2011 from Harlan Stenn, Danny Mayer, and Martin Burnicki is: *********************************************************************** * * * Copyright (c) Network Time Foundation 2011-2015 * * * * All Rights Reserved * * * * Redistribution and use in source and binary forms, with or without * * modification, are permitted provided that the following conditions * * are met: * * 1. Redistributions of source code must retain the above copyright * * notice, this list of conditions and the following disclaimer. * * 2. Redistributions in binary form must reproduce the above * * copyright notice, this list of conditions and the following * * disclaimer in the documentation and/or other materials provided * * with the distribution. * * * * THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE AUTHORS ``AS IS'' AND ANY EXPRESS * * OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED * * WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE * * ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE AUTHORS OR CONTRIBUTORS BE * * LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR * * CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT * * OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR * * BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF * * LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT * * (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE * * USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH * * DAMAGE. * *********************************************************************** The following individuals contributed in part to the Network Time Protocol Distribution Version 4 and are acknowledged as authors of this work. 1. [1]Takao Abe <takao_abe@xurb.jp> Clock driver for JJY receivers 2. [2]Mark Andrews <mark_andrews@isc.org> Leitch atomic clock controller 3. [3]Bernd Altmeier <altmeier@atlsoft.de> hopf Elektronik serial line and PCI-bus devices 4. [4]Viraj Bais <vbais@mailman1.intel.com> and [5]Clayton Kirkwood <kirkwood@striderfm.intel.com> port to WindowsNT 3.5 5. [6]Michael Barone <michael,barone@lmco.com> GPSVME fixes 6. [7]Karl Berry <karl@owl.HQ.ileaf.com> syslog to file option 7. [8]Greg Brackley <greg.brackley@bigfoot.com> Major rework of WINNT port. Clean up recvbuf and iosignal code into separate modules. 8. [9]Marc Brett <Marc.Brett@westgeo.com> Magnavox GPS clock driver 9. [10]Piete Brooks <Piete.Brooks@cl.cam.ac.uk> MSF clock driver, Trimble PARSE support 10. [11]Nelson B Bolyard <nelson@bolyard.me> update and complete broadcast and crypto features in sntp 11. [12]Jean-Francois Boudreault <Jean-Francois.Boudreault@viagenie.qc.ca> IPv6 support 12. [13]Reg Clemens <reg@dwf.com> Oncore driver (Current maintainer) 13. [14]Steve Clift <clift@ml.csiro.au> OMEGA clock driver 14. [15]Casey Crellin <casey@csc.co.za> vxWorks (Tornado) port and help with target configuration 15. [16]Sven Dietrich <sven_dietrich@trimble.com> Palisade reference clock driver, NT adj. residuals, integrated Greg's Winnt port. 16. [17]John A. Dundas III <dundas@salt.jpl.nasa.gov> Apple A/UX port 17. [18]Torsten Duwe <duwe@immd4.informatik.uni-erlangen.de> Linux port 18. [19]Dennis Ferguson <dennis@mrbill.canet.ca> foundation code for NTP Version 2 as specified in RFC-1119 19. [20]John Hay <jhay@icomtek.csir.co.za> IPv6 support and testing 20. [21]Dave Hart <davehart@davehart.com> General maintenance, Windows port interpolation rewrite 21. [22]Claas Hilbrecht <neoclock4x@linum.com> NeoClock4X clock driver 22. [23]Glenn Hollinger <glenn@herald.usask.ca> GOES clock driver 23. [24]Mike Iglesias <iglesias@uci.edu> DEC Alpha port 24. [25]Jim Jagielski <jim@jagubox.gsfc.nasa.gov> A/UX port 25. [26]Jeff Johnson <jbj@chatham.usdesign.com> massive prototyping overhaul 26. [27]Hans Lambermont <Hans.Lambermont@nl.origin-it.com> or [28]<H.Lambermont@chello.nl> ntpsweep 27. [29]Poul-Henning Kamp <phk@FreeBSD.ORG> Oncore driver (Original author) 28. [30]Frank Kardel [31]<kardel (at) ntp (dot) org> PARSE <GENERIC> (driver 14 reference clocks), STREAMS modules for PARSE, support scripts, syslog cleanup, dynamic interface handling 29. [32]Johannes Maximilian Kuehn <kuehn@ntp.org> Rewrote sntp to comply with NTPv4 specification, ntpq saveconfig 30. [33]William L. Jones <jones@hermes.chpc.utexas.edu> RS/6000 AIX modifications, HPUX modifications 31. [34]Dave Katz <dkatz@cisco.com> RS/6000 AIX port 32. [35]Craig Leres <leres@ee.lbl.gov> 4.4BSD port, ppsclock, Magnavox GPS clock driver 33. [36]George Lindholm <lindholm@ucs.ubc.ca> SunOS 5.1 port 34. [37]Louis A. Mamakos <louie@ni.umd.edu> MD5-based authentication 35. [38]Lars H. Mathiesen <thorinn@diku.dk> adaptation of foundation code for Version 3 as specified in RFC-1305 36. [39]Danny Mayer <mayer@ntp.org>Network I/O, Windows Port, Code Maintenance 37. [40]David L. Mills <mills@udel.edu> Version 4 foundation, precision kernel; clock drivers: 1, 3, 4, 6, 7, 11, 13, 18, 19, 22, 36 38. [41]Wolfgang Moeller <moeller@gwdgv1.dnet.gwdg.de> VMS port 39. [42]Jeffrey Mogul <mogul@pa.dec.com> ntptrace utility 40. [43]Tom Moore <tmoore@fievel.daytonoh.ncr.com> i386 svr4 port 41. [44]Kamal A Mostafa <kamal@whence.com> SCO OpenServer port 42. [45]Derek Mulcahy <derek@toybox.demon.co.uk> and [46]Damon Hart-Davis <d@hd.org> ARCRON MSF clock driver 43. [47]Rob Neal <neal@ntp.org> Bancomm refclock and config/parse code maintenance 44. [48]Rainer Pruy <Rainer.Pruy@informatik.uni-erlangen.de> monitoring/trap scripts, statistics file handling 45. [49]Dirce Richards <dirce@zk3.dec.com> Digital UNIX V4.0 port 46. [50]Wilfredo Sánchez <wsanchez@apple.com> added support for NetInfo 47. [51]Nick Sayer <mrapple@quack.kfu.com> SunOS streams modules 48. [52]Jack Sasportas <jack@innovativeinternet.com> Saved a Lot of space on the stuff in the html/pic/ subdirectory 49. [53]Ray Schnitzler <schnitz@unipress.com> Unixware1 port 50. [54]Michael Shields <shields@tembel.org> USNO clock driver 51. [55]Jeff Steinman <jss@pebbles.jpl.nasa.gov> Datum PTS clock driver 52. [56]Harlan Stenn <harlan@pfcs.com> GNU automake/autoconfigure makeover, various other bits (see the ChangeLog) 53. [57]Kenneth Stone <ken@sdd.hp.com> HP-UX port 54. [58]Ajit Thyagarajan <ajit@ee.udel.edu>IP multicast/anycast support 55. [59]Tomoaki TSURUOKA <tsuruoka@nc.fukuoka-u.ac.jp>TRAK clock driver 56. [60]Brian Utterback <brian.utterback@oracle.com> General codebase, Solaris issues 57. [61]Loganaden Velvindron <loganaden@gmail.com> Sandboxing (libseccomp) support 58. [62]Paul A Vixie <vixie@vix.com> TrueTime GPS driver, generic TrueTime clock driver 59. [63]Ulrich Windl <Ulrich.Windl@rz.uni-regensburg.de> corrected and validated HTML documents according to the HTML DTD _________________________________________________________________ References 1. mailto:%20takao_abe@xurb.jp 2. mailto:%20mark_andrews@isc.org 3. mailto:%20altmeier@atlsoft.de 4. mailto:%20vbais@mailman1.intel.co 5. mailto:%20kirkwood@striderfm.intel.com 6. mailto:%20michael.barone@lmco.com 7. mailto:%20karl@owl.HQ.ileaf.com 8. mailto:%20greg.brackley@bigfoot.com 9. mailto:%20Marc.Brett@westgeo.com 10. mailto:%20Piete.Brooks@cl.cam.ac.uk 11. mailto:%20nelson@bolyard.me 12. mailto:%20Jean-Francois.Boudreault@viagenie.qc.ca 13. mailto:%20reg@dwf.com 14. mailto:%20clift@ml.csiro.au 15. mailto:%20casey@csc.co.za 16. mailto:%20Sven_Dietrich@trimble.COM 17. mailto:%20dundas@salt.jpl.nasa.gov 18. mailto:%20duwe@immd4.informatik.uni-erlangen.de 19. mailto:%20dennis@mrbill.canet.ca 20. mailto:%20jhay@icomtek.csir.co.za 21. mailto:%20davehart@davehart.com 22. mailto:%20neoclock4x@linum.com 23. mailto:%20glenn@herald.usask.ca 24. mailto:%20iglesias@uci.edu 25. mailto:%20jagubox.gsfc.nasa.gov 26. mailto:%20jbj@chatham.usdesign.com 27. mailto:%20Hans.Lambermont@nl.origin-it.com 28. mailto:H.Lambermont@chello.nl 29. mailto:%20phk@FreeBSD.ORG 30. http://www4.informatik.uni-erlangen.de/%7ekardel 31. mailto:%20kardel%20%28at%29%20ntp%20%28dot%29%20org 32. mailto:kuehn@ntp.org 33. mailto:%20jones@hermes.chpc.utexas.edu 34. mailto:%20dkatz@cisco.com 35. mailto:%20leres@ee.lbl.gov 36. mailto:%20lindholm@ucs.ubc.ca 37. mailto:%20louie@ni.umd.edu 38. mailto:%20thorinn@diku.dk 39. mailto:%20mayer@ntp.org 40. mailto:%20mills@udel.edu 41. mailto:%20moeller@gwdgv1.dnet.gwdg.de 42. mailto:%20mogul@pa.dec.com 43. mailto:%20tmoore@fievel.daytonoh.ncr.com 44. mailto:%20kamal@whence.com 45. mailto:%20derek@toybox.demon.co.uk 46. mailto:%20d@hd.org 47. mailto:%20neal@ntp.org 48. mailto:%20Rainer.Pruy@informatik.uni-erlangen.de 49. mailto:%20dirce@zk3.dec.com 50. mailto:%20wsanchez@apple.com 51. mailto:%20mrapple@quack.kfu.com 52. mailto:%20jack@innovativeinternet.com 53. mailto:%20schnitz@unipress.com 54. mailto:%20shields@tembel.org 55. mailto:%20pebbles.jpl.nasa.gov 56. mailto:%20harlan@pfcs.com 57. mailto:%20ken@sdd.hp.com 58. mailto:%20ajit@ee.udel.edu 59. mailto:%20tsuruoka@nc.fukuoka-u.ac.jp 60. mailto:%20brian.utterback@oracle.com 61. mailto:%20loganaden@gmail.com 62. mailto:%20vixie@vix.com 63. mailto:%20Ulrich.Windl@rz.uni-regensburg.de
openssl
OpenSSL License ==================================================================== Copyright (c) 1998-2008 The OpenSSL Project. All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. All advertising materials mentioning features or use of this software must display the following acknowledgment: "This product includes software developed by the OpenSSL Project for use in the OpenSSL Toolkit. (http://www.openssl.org/)" 4. The names "OpenSSL Toolkit" and "OpenSSL Project" must not be used to endorse or promote products derived from this software without prior written permission. For written permission, please contact openssl-core@openssl.org. 5. Products derived from this software may not be called "OpenSSL" nor may "OpenSSL" appear in their names without prior written permission of the OpenSSL Project. 6. Redistributions of any form whatsoever must retain the following acknowledgment: "This product includes software developed by the OpenSSL Project for use in the OpenSSL Toolkit (http://www.openssl.org/)" THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE OpenSSL PROJECT ``AS IS`` AND ANY EXPRESSED OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE OpenSSL PROJECT OR ITS CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. ==================================================================== This product includes cryptographic software written by Eric Young (eay@cryptsoft.com). This product includes software written by Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com). Original SSLeay License ----------------------- Copyright (C) 1995-1998 Eric Young (eay@cryptsoft.com) All rights reserved. This package is an SSL implementation written by Eric Young (eay@cryptsoft.com). The implementation was written so as to conform with Netscapes SSL. This library is free for commercial and non-commercial use as long as the following conditions are aheared to. The following conditions apply to all code found in this distribution, be it the RC4, RSA, lhash, DES, etc., code; not just the SSL code. The SSL documentation included with this distribution is covered by the same copyright terms except that the holder is Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com). Copyright remains Eric Young`s, and as such any Copyright notices in the code are not to be removed. If this package is used in a product, Eric Young should be given attribution as the author of the parts of the library used. This can be in the form of a textual message at program startup or in documentation (online or textual) provided with the package. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. All advertising materials mentioning features or use of this software must display the following acknowledgement: "This product includes cryptographic software written by Eric Young (eay@cryptsoft.com)" The word `cryptographic` can be left out if the rouines from the library being used are not cryptographic related :-). 4. If you include any Windows specific code (or a derivative thereof) from the apps directory (application code) you must include an acknowledgement: "This product includes software written by Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com)" THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY ERIC YOUNG ``AS IS`` AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE AUTHOR OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. The licence and distribution terms for any publically available version or derivative of this code cannot be changed. i.e. this code cannot simply be copied and put under another distribution licence [including the GNU Public Licence.]
opkg
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
opkg.c – das Paketverwaltungssystem opkg Florian Boor Copyright (C) 2003 kernel concepts Carl D. Worth Copyright 2001 University of Southern California Dieses Programm ist freie Software; du darfst es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder verändern; entweder gemäß Version 2 oder (nach deiner Wahl) jeder späteren Version. Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich ist, jedoch OHNE JEGLICHE GARANTIE; auch ohne die stillschweigende Garantie der MARKTGÄNGIGKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Details findest du in der GNU General Public License. opkg-Befehlszeilen-Frontend unter Verwendung von libopkg
opkg-arch-config
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der dazugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu verfahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, die Software zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, Unterlizenzen zu vergeben und/oder Kopien der Software zu verkaufen, sowie den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies ebenfalls zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen: Der obenstehende Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS, IM ZUSAMMENHANG MIT ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
opkg-utils
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
Copyright (C) 2001 Alexander S. Guy <a7r@andern.org> Andern Research Labs This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2, or (at your option) any later version. This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place - Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA. */ Copyright 2001, Russell Nelson <opkg.py@russnelson.com> Added reading in of packages. Added missing package information fields. Changed render_control() to __repr__().
optee-client
Sofern nicht ein eigenes Copyright/eine eigene Lizenz im Text enthalten ist, unterliegt jede Quelldatei den folgenden Lizenzbedingungen: Copyright (c) 2015, Linaro Limited. Alle Rechte vorbehalten. Die Weitergabe und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der oben genannte Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden. 2. Bei der Weitergabe in Binärform müssen der oben genannte Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Weitergabe bereitgestellten Materialien wiedergegeben werden. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER ENTGANGENE GEWINNE; ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND UNTER JEGLICHER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. === SQLite ist Public Domain. Siehe libsqlite3/COPYING. === Libsqlfs wird unter der GNU Lesser General Public License, Version 2 oder höher, vertrieben. Siehe libsqlfs/COPYING.
Ork
The majority of the source code and the collective work is subject to the following license: Copyright 2002 - 2009 David A. Schleef <ds@schleef.org> All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE AUTHOR ``AS IS'' AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE AUTHOR BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. The source code implementing the Mersenne Twister algorithm is subject to the following license: Copyright (C) 1997 - 2002, Makoto Matsumoto and Takuji Nishimura, All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. The names of its contributors may not be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE COPYRIGHT OWNER OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.
popt
Copyright (c) 1998 Red Hat Software Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu verfahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte, Kopien der Software zu nutzen, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, unterzulizenzieren und/oder zu verkaufen, sowie den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen: Der obenstehende Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTET DAS X CONSORTIUM FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS, IM ZUSAMMENHANG MIT ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDLUNGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE ERGEBEN. Sofern in diesem Hinweis nicht anders angegeben, darf der Name des X-Konsortiums ohne vorherige schriftliche Genehmigung des X-Konsortiums nicht in der Werbung oder anderweitig zur Förderung des Verkaufs, der Nutzung oder anderer Handlungen im Zusammenhang mit dieser Software verwendet werden.
procps
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2 und der LGPLv2.
psplash
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
pslash - a lightweight framebuffer splashscreen for embedded devices. Copyright (c) 2006 Matthew Allum <mallum@o-hand.com> This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2, or (at your option) any later version. This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.
qtbase
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GFDLv1.3, der LGPLv2.1 und der LGPLv3.
The Qt Company Qt LGPL-Ausnahme Version 1.1 Als zusätzliche Erlaubnis zur GNU Lesser General Public License Version 2.1 darf die Objektcodeform eines „Werks, das die Bibliothek nutzt“ Material aus einer Header-Datei enthalten, die Teil der Bibliothek ist. Du darfst diesen Objektcode unter Bedingungen deiner Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass: (i) die Header-Dateien der Bibliothek nicht verändert wurden; und (ii) das integrierte Material auf numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts, Accessoren, Makros, Inline-Funktionen und Vorlagen beschränkt ist; und (iii) du die Bedingungen von Abschnitt 6 der GNU Lesser General Public License Version 2.1 einhältst. Darüber hinaus darfst du diese Ausnahme auf eine modifizierte Version der Bibliothek anwenden, vorausgesetzt, dass eine solche Modifikation kein Kopieren von Material aus der Bibliothek in die Header-Dateien der modifizierten Bibliothek beinhaltet, es sei denn, dieses Material beschränkt sich auf (i) numerische Parameter; (ii) Layouts von Datenstrukturen; (iii) Accessoren; und (iv) kleine Makros, Vorlagen und Inline-Funktionen mit einer Länge von höchstens fünf Zeilen. Außerdem bist du nicht verpflichtet, diese zusätzliche Erlaubnis auf eine modifizierte Version der Bibliothek anzuwenden.
Das Qt Toolkit unterliegt dem Copyright (C) 2015 The Qt Company Ltd. Kontakt: http://www.qt.io/licensing/ Du darfst das Qt Toolkit gemäß den Bedingungen der GNU Lesser General Public License Version 3 nutzen, verbreiten und kopieren. Diese Lizenz verweist auf die General Public License Version 3, die unten aufgeführt ist. Andere Teile des Qt Toolkits können direkt unter dieser Lizenz lizenziert sein.
qtserialport
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GFDLv1.3, der LGPLv2.1 und der LGPLv3.
The Qt Company Qt LGPL-Ausnahme Version 1.1 Als zusätzliche Erlaubnis zur GNU Lesser General Public License Version 2.1 darf die Objektcodeform eines „Werks, das die Bibliothek nutzt“ Material aus einer Header-Datei enthalten, die Teil der Bibliothek ist. Du darfst diesen Objektcode unter Bedingungen deiner Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass: (i) die Header-Dateien der Bibliothek nicht verändert wurden; und (ii) das integrierte Material auf numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts, Accessoren, Makros, Inline-Funktionen und Vorlagen beschränkt ist; und (iii) du die Bedingungen von Abschnitt 6 der GNU Lesser General Public License Version 2.1 einhältst. Darüber hinaus darfst du diese Ausnahme auf eine modifizierte Version der Bibliothek anwenden, vorausgesetzt, dass eine solche Modifikation kein Kopieren von Material aus der Bibliothek in die Header-Dateien der modifizierten Bibliothek beinhaltet, es sei denn, dieses Material beschränkt sich auf (i) numerische Parameter; (ii) Layouts von Datenstrukturen; (iii) Accessoren; und (iv) kleine Makros, Vorlagen und Inline-Funktionen mit einer Länge von höchstens fünf Zeilen. Außerdem bist du nicht verpflichtet, diese zusätzliche Erlaubnis auf eine modifizierte Version der Bibliothek anzuwenden.
Das Qt Toolkit unterliegt dem Copyright (C) 2015 The Qt Company Ltd. Kontakt: http://www.qt.io/licensing/ Du darfst das Qt Toolkit gemäß den Bedingungen der GNU Lesser General Public License Version 3 nutzen, verbreiten und kopieren. Diese Lizenz verweist auf die General Public License Version 3, die unten aufgeführt ist. Andere Teile des Qt Toolkits können direkt unter dieser Lizenz lizenziert sein.
readline
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
rsync
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
run-postinsts
Verschiedene Komponenten von OpenEmbedded unterliegen unterschiedlichen Lizenzen (eine Mischung aus MIT und GPLv2). Siehe: meta/COPYING.GPLv2 (GPLv2) meta/COPYING.MIT (MIT) meta-selftest/COPYING.MIT (MIT) meta-skeleton/COPYING.MIT (MIT) Alle Metadaten stehen unter der MIT-Lizenz, sofern nicht anders angegeben. Der im Baum für einzelne Rezepte enthaltene Quellcode unterliegt der im zugehörigen Rezept (.bb-Datei) angegebenen LIZENZ, sofern nicht anders angegeben. Lizenzinformationen für alle anderen Dateien sind entweder ausdrücklich angegeben oder gelten standardmäßig als GPL Version 2.
rygel
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.
sbc
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2 und der LGPLv2.1.
Bluetooth low-complexity, subband codec (SBC) library Copyright (C) 2008-2010 Nokia Corporation Copyright (C) 2012-2014 Intel Corporation Copyright (C) 2004-2010 Marcel Holtmann <marcel@holtmann.org> Copyright (C) 2004-2005 Henryk Ploetz <henryk@ploetzli.ch> Copyright (C) 2005-2006 Brad Midgley <bmidgley@xmission.com> This library is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Lesser General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2.1 of the License, or (at your option) any later version. This library is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Lesser General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Lesser General Public License along with this library; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
Bluetooth low-complexity, subband codec (SBC) encoder Copyright (C) 2008-2010 Nokia Corporation Copyright (C) 2004-2010 Marcel Holtmann <marcel@holtmann.org> Copyright (C) 2012-2013 Intel Corporation This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version. This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
shadow-securetty
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der dazugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu verfahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, die Software zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, Unterlizenzen zu vergeben und/oder Kopien der Software zu verkaufen, sowie den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies ebenfalls zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen: Der obenstehende Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS, IM ZUSAMMENHANG MIT ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
shared-mime-info
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.
sudo
Sudo is distributed under the following license: Copyright (c) 1994-1996, 1998-2015 Todd C. Miller <Todd.Miller@courtesan.com> Permission to use, copy, modify, and distribute this software for any purpose with or without fee is hereby granted, provided that the above copyright notice and this permission notice appear in all copies. THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS" AND THE AUTHOR DISCLAIMS ALL WARRANTIES WITH REGARD TO THIS SOFTWARE INCLUDING ALL IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS. IN NO EVENT SHALL THE AUTHOR BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, DIRECT, INDIRECT, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES OR ANY DAMAGES WHATSOEVER RESULTING FROM LOSS OF USE, DATA OR PROFITS, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, NEGLIGENCE OR OTHER TORTIOUS ACTION, ARISING OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE USE OR PERFORMANCE OF THIS SOFTWARE. Sponsored in part by the Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) and Air Force Research Laboratory, Air Force Materiel Command, USAF, under agreement number F39502-99-1-0512. The file redblack.c bears the following license: Copyright (c) 2001 Emin Martinian Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that neither the name of Emin Martinian nor the names of any contributors are be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE COPYRIGHT OWNER OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. The file reallocarray.c bears the following license: Copyright (c) 2008 Otto Moerbeek <otto@drijf.net> Permission to use, copy, modify, and distribute this software for any purpose with or without fee is hereby granted, provided that the above copyright notice and this permission notice appear in all copies. THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS" AND THE AUTHOR DISCLAIMS ALL WARRANTIES WITH REGARD TO THIS SOFTWARE INCLUDING ALL IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS. IN NO EVENT SHALL THE AUTHOR BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, DIRECT, INDIRECT, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES OR ANY DAMAGES WHATSOEVER RESULTING FROM LOSS OF USE, DATA OR PROFITS, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, NEGLIGENCE OR OTHER TORTIOUS ACTION, ARISING OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE USE OR PERFORMANCE OF THIS SOFTWARE. The files getcwd.c, glob.c, glob.h, snprintf.c and sudo_queue.h bear the following license: Copyright (c) 1989, 1990, 1991, 1993 The Regents of the University of California. All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. Neither the name of the University nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE REGENTS AND CONTRIBUTORS ``AS IS'' AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE REGENTS OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. The file fnmatch.c bears the following license: Copyright (c) 2011, VMware, Inc. All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: * Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. * Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. * Neither the name of the VMware, Inc. nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL VMWARE, INC. OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. The file getopt_long.c bears the following license: /*- * Copyright (c) 2000 The NetBSD Foundation, Inc. * All rights reserved. * * This code is derived from software contributed to The NetBSD Foundation * by Dieter Baron and Thomas Klausner. * * Redistribution and use in source and binary forms, with or without * modification, are permitted provided that the following conditions * are met: * 1. Redistributions of source code must retain the above copyright * notice, this list of conditions and the following disclaimer. * 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright * notice, this list of conditions and the following disclaimer in the * documentation and/or other materials provided with the distribution. * * THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE NETBSD FOUNDATION, INC. AND CONTRIBUTORS * ``AS IS'' AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED * TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR * PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE FOUNDATION OR CONTRIBUTORS * BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR * CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF * SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS * INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN * CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) * ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE * POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. */ The file inet_pton.c bears the following license: /* Copyright (c) 1996 by Internet Software Consortium. * * Permission to use, copy, modify, and distribute this software for any * purpose with or without fee is hereby granted, provided that the above * copyright notice and this permission notice appear in all copies. * * THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS" AND INTERNET SOFTWARE CONSORTIUM DISCLAIMS * ALL WARRANTIES WITH REGARD TO THIS SOFTWARE INCLUDING ALL IMPLIED WARRANTIES * OF MERCHANTABILITY AND FITNESS. IN NO EVENT SHALL INTERNET SOFTWARE * CONSORTIUM BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, DIRECT, INDIRECT, OR CONSEQUENTIAL * DAMAGES OR ANY DAMAGES WHATSOEVER RESULTING FROM LOSS OF USE, DATA OR * PROFITS, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, NEGLIGENCE OR OTHER TORTIOUS * ACTION, ARISING OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE USE OR PERFORMANCE OF THIS * SOFTWARE. */ The embedded copy of zlib bears the following license: Copyright (C) 1995-2013 Jean-loup Gailly and Mark Adler This software is provided 'as-is', without any express or implied warranty. In no event will the authors be held liable for any damages arising from the use of this software. Permission is granted to anyone to use this software for any purpose, including commercial applications, and to alter it and redistribute it freely, subject to the following restrictions: 1. The origin of this software must not be misrepresented; you must not claim that you wrote the original software. If you use this software in a product, an acknowledgment in the product documentation would be appreciated but is not required. 2. Altered source versions must be plainly marked as such, and must not be misrepresented as being the original software. 3. This notice may not be removed or altered from any source distribution. Jean-loup Gailly Mark Adler jloup@gzip.org madler@alumni.caltech.edu
swupdate
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
sysfsutils
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2 und der LGPLv2.1.
Die Befehle und Hilfsprogramme im Verzeichnis „test“ stehen unter der GNU General Public License (GPL) Version 2 vom Juni 1991. Den vollständigen Text der GPL findest du unter: sysfsutils/cmd/GPL Die sysfs-Bibliothek unterliegt der GNU Lesser Public License (LGPL) Version 2.1 vom Februar 1999. Den vollständigen Text der LGPL findest du unter: sysfsutils/lib/LGPL
sysvinit
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
Sysvinit is Copyright (C) 1991-2004 Miquel van Smoorenburg This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version. This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA On Debian GNU/Linux systems, the complete text of the GNU General Public License can be found in `/usr/share/common-licenses/GPL-2'. Send patches to sysvinit-devel@nongnu.org The of the start-stop-daemon * A rewrite of the original Debian's start-stop-daemon Perl script * in C (faster - it is executed many times during system startup). * * Written by Marek Michalkiewicz <marekm@i17linuxb.ists.pwr.wroc.pl>, * public domain.
sysvinit-inittab
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
tzdata
Copyright (c) Die Regents der University of California. Alle Rechte vorbehalten. Die Weitergabe und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obenstehende Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden. 2. Bei Weiterverbreitungen in Binärform müssen der obige Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung bereitgestellten Materialien wiedergegeben werden. 3. Weder der Name der Universität noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung dazu verwendet werden, von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN REGENTS UND MITARBEITERN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE REGENTS ODER MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER ENTGANGENE GEWINNE; oder Betriebsunterbrechung), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND AUFGRUND EINER BELIEBIGEN HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
udev-extraconf
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der dazugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu verfahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, die Software zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, Unterlizenzen zu vergeben und/oder Kopien der Software zu verkaufen, sowie den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies ebenfalls zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen: Der obenstehende Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS, IM ZUSAMMENHANG MIT ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
udev-marvell-init
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der dazugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu verfahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, die Software zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, Unterlizenzen zu vergeben und/oder Kopien der Software zu verkaufen, sowie den Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies ebenfalls zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen: Der obenstehende Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS, IM ZUSAMMENHANG MIT ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
update-rc.d
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
update-rc.d Update the links in /etc/rc[0-9S].d/ (c) 2003, 2004 Phil Blundell <pb@handhelds.org> This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2, or (at your option) any later version. This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.
usbutils
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2.
util-linux
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der LGPLv2.1.
Das Projekt util-linux verwendet nicht für den gesamten Code dieselbe Lizenz. Es gibt Code unter: * GPLv2+ (GNU General Public License Version 2 oder eine spätere Version) * GPLv2 (GNU General Public License Version 2) * LGPLv2+ (GNU Lesser General Public License v2 (oder 2.1) oder eine spätere Version) * BSD mit Werbung * Public Domain Bitte schau dir den Quellcode an, um weitere Details zu erfahren. Eine Lizenz steht normalerweise am Anfang jeder Quelldatei. Die Datei ./COPYING (GPLv2+) ist die Standardlizenz für Code ohne explizit definierte Lizenz.
Die Weitergabe und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obenstehende Urheberrechtsvermerk sowie der gesamte Genehmigungshinweis, einschließlich des Haftungsausschlusses, vollständig beibehalten werden. 2. Bei der Weitergabe in Binärform müssen der obenstehende Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Weitergabe bereitgestellten Materialien wiedergegeben werden. 3. Der Name des Autors darf ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung nicht zur Unterstützung oder Werbung für Produkte verwendet werden, die von dieser Software abgeleitet sind. DIESE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER ENTGANGENE GEWINNE; oder Betriebsunterbrechung), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND AUFGRUND EINER BELIEBIGEN HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN NICHT HINGEWIESEN WURDE.
Copyright (c) 1989 Die Regents der University of California. Alle Rechte vorbehalten. Die Weitergabe und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obenstehende Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden. 2. Bei der Weitergabe in Binärform müssen der obenstehende Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Weitergabe bereitgestellten Materialien wiedergegeben werden. 3. Alle Werbematerialien, die Funktionen oder die Nutzung dieser Software erwähnen, müssen folgenden Hinweis enthalten: Dieses Produkt enthält Software, die von der University of California, Berkeley, und ihren Mitwirkenden entwickelt wurde. 4. Weder der Name der Universität noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zur Unterstützung oder Werbung für Produkte verwendet werden, die von dieser Software abgeleitet sind. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN REGENTS UND MITARBEITERN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE REGENTS ODER MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER ENTGANGENE GEWINNE; oder Betriebsunterbrechung), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND AUFGRUND EINER BELIEBIGEN HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
wireless-tools
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der MPLv1.1, der GPLv2 und der LGPLv2.1.
Wireless Tools Jean II - HPLB 97->99 - HPL 99->07 Main code for "iwconfig". This is the generic tool for most manipulations... You need to link this code against "iwlib.c" and "-lm". This file is released under the GPL license. Copyright (c) 1997-2007 Jean Tourrilhes <jt@hpl.hp.com> Jean II - HPL 99->04 Main code for "iwevent". This listent for wireless events on rtnetlink. You need to link this code against "iwcommon.c" and "-lm". Part of this code is from Alexey Kuznetsov, part is from Casey Carter, I've just put the pieces together... By the way, if you know a way to remove the root restrictions, tell me about it... This file is released under the GPL license. Copyright (c) 1997-2004 Jean Tourrilhes <jt@hpl.hp.com>
wpa-supplicant
wpa_supplicant and hostapd -------------------------- Copyright (c) 2002-2015, Jouni Malinen <j@w1.fi> and contributors All Rights Reserved. These programs are licensed under the BSD license (the one with advertisement clause removed). If you are submitting changes to the project, please see CONTRIBUTIONS file for more instructions. This package may include either wpa_supplicant, hostapd, or both. See README file respective subdirectories (wpa_supplicant/README or hostapd/README) for more details. Source code files were moved around in v0.6.x releases and compared to earlier releases, the programs are now built by first going to a subdirectory (wpa_supplicant or hostapd) and creating build configuration (.config) and running 'make' there (for Linux/BSD/cygwin builds). License ------- This software may be distributed, used, and modified under the terms of BSD license: Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. Neither the name(s) of the above-listed copyright holder(s) nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE COPYRIGHT OWNER OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.
xz
Dieses Paket unterliegt ganz oder teilweise der GPLv2, der GPLv3 und der LGPLv2.1.
XZ Utils Licensing ================== Different licenses apply to different files in this package. Here is a rough summary of which licenses apply to which parts of this package (but check the individual files to be sure!): - liblzma is in the public domain. - xz, xzdec, and lzmadec command line tools are in the public domain unless GNU getopt_long had to be compiled and linked in from the lib directory. The getopt_long code is under GNU LGPLv2.1+. - The scripts to grep, diff, and view compressed files have been adapted from gzip. These scripts and their documentation are under GNU GPLv2+. - All the documentation in the doc directory and most of the XZ Utils specific documentation files in other directories are in the public domain. - Translated messages are in the public domain. - The build system contains public domain files, and files that are under GNU GPLv2+ or GNU GPLv3+. None of these files end up in the binaries being built. - Test files and test code in the tests directory, and debugging utilities in the debug directory are in the public domain. - The extra directory may contain public domain files, and files that are under various free software licenses. You can do whatever you want with the files that have been put into the public domain. If you find public domain legally problematic, take the previous sentence as a license grant. If you still find the lack of copyright legally problematic, you have too many lawyers. As usual, this software is provided "as is", without any warranty. If you copy significant amounts of public domain code from XZ Utils into your project, acknowledging this somewhere in your software is polite (especially if it is proprietary, non-free software), but naturally it is not legally required. Here is an example of a good notice to put into "about box" or into documentation: This software includes code from XZ Utils <http://tukaani.org/xz/>. The following license texts are included in the following files: - COPYING.LGPLv2.1: GNU Lesser General Public License version 2.1 - COPYING.GPLv2: GNU General Public License version 2 - COPYING.GPLv3: GNU General Public License version 3 Note that the toolchain (compiler, linker etc.) may add some code pieces that are copyrighted. Thus, it is possible that e.g. liblzma binary wouldn't actually be in the public domain in its entirety even though it contains no copyrighted code from the XZ Utils source package. If you have questions, don't hesitate to ask the author(s) for more information.
zlib
zlib-Lizenz Diese Software wird „wie besehen“ bereitgestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung. Die Autoren haften in keinem Fall für Schäden, die durch die Nutzung dieser Software entstehen. Es ist jedem gestattet, diese Software für beliebige Zwecke, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu nutzen sowie sie zu verändern und frei weiterzuverbreiten, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen: 1. Die Herkunft dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; du darfst nicht behaupten, dass du die ursprüngliche Software geschrieben hast. Wenn du diese Software in einem Produkt verwendest, wäre ein Hinweis in der Produktdokumentation erwünscht, ist aber nicht erforderlich. 2. Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden. 3. Dieser Hinweis darf aus keiner Quelldistribution entfernt oder verändert werden.
Nur für die globale Variante:
Open-Source-Lizenzen Google Chromecast Built-in
Dieses Firmware-Paket enthält die Google Chromecast Built-In-Bibliothek
Die verwendete Open-Source-Lizenz findest du unter https://support.google.com/chromecastbuiltin/answer/6121012
Ja, da stimme ich zu.
Herunterladen
Zurück zur Produktseite
AMBEO SoundbarHINWEIS: Voraussetzung nach diesem Firmware-Update: Deine AMBEO Soundbar muss mit einem Netzwerk verbunden sein, damit sie über die Smart Control App gesteuert werden kann.
Für das manuelle Update: Lade dieses Firmware-Update-Paket herunter und kopiere es auf einen USB-Stick. Schließe den Stick an die Soundbar an, schalte sie ein und halte die Setup-Taste 5 Sekunden lang gedrückt. Das Update wird gestartet.